Wundervolle Traumstrände, verschiedenste Kulturen und eine unglaubliche Erlebnisvielfalt: Kreuzfahrten werden bei Touristen immer beliebter. Immer öfter nehmen Urlauber ihre Drohne auf einer Kreuzfahrt mit, um im Land der Anlaufhäfen tolle Luftaufnahmen aufzunehmen. Doch darf man überhaupt eine Drohne auf einem Kreuzfahrtschiff mitnehmen? Was sagen die Reedereien und Kreuzfahrtunternehmen? Und muss ich meine Drohne beim Bordpersonal abgeben? Wir haben uns das Thema „Drohne auf einer Kreuzfahrt“ genauer angesehen.
Drohne auf einem Kreuzfahrtschiff
Noch nie haben so viele Menschen ihren Urlaub im Rahmen einer Kreuzfahrt verbracht. Die Deutschen lieben Kreuzfahrten ganz besonders und gelten im europäischen Raum als Top-Stammgäste. Dabei wollen Urlauber und Touristen nicht nur die vielfältigen Sehenswürdigkeiten erleben, sondern auch fotografisch oder videografisch festhalten. Neben dem klassischen Smartphone, der Vlog-Kamera oder der Action-Kamera gehört auch die Kameradrohne immer öfter ins Handgepäck der Kreuzfahrt-Touristen. Drohnen wie die DJI Mavic 2 oder DJI Mavic Air zeichnen sich durch eine hohe Portabilität aus und gelten unter Urlaubern als beliebtes Gadget. Doch ein Quadrocopter auf einem Kreuzfahrtschiff ist nicht ganz unproblematisch, wie die Bordregeln der Reedereien und Unternehmen der verschiedenen Kreuzfahrtschiffe zeigen.
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Detaillierte Regelungen in der Bordordnung
Die Regeln zum Umgang und zur Mitnahme von Drohnen werden von den Reedereien und Kreuzfahrtunternehmen unterschiedlich gehandhabt. Aida Cruises macht beispielsweise konkrete Angaben in der allgemeinen Bordordnung, die durchgängig für alle Schiffstypen der gesamten Kreuzfahrt-Flotte gilt. Hier heißt es, dass Drohnen oder sonstige Flugobjekte […] aus Sicherheitsgründen an Bord nicht gestattet sind. Wer eine Kreuzfahrt mit einem Aida-Schiff unternimmt, sollte daher auf eine Kameradrohne bzw. einen Quadrocopter besser verzichten. Tui Cruises gibt ebenfalls Antworten zur Frage „Darf ich eine Drohne mit an Bord nehmen“ und gestattet immerhin die Mitnahme für den privaten Gebrauch. Die Lagerung der Drohne erfolgt auf Eigenverantwortung in der eigenen Schiffskabine. Darüber hinaus weist Tui Cruises ausdrücklich darauf hin, dass Drohnen ausschließlich an Land genutzt werden dürfen. Das Fliegen der Drohne auf dem Kreuzfahrtschiff selbst ist daher untersagt. Überhaupt sind Drohnen-Flüge auf den Kreuzfahrtschiffen der meisten Reedereien untersagt. Ähnliche Regelungen gibt es auch bei anderen Kreuzfahrtunternehmen wie Stena Line, MSC, Costa, Thomson, Royal Caribbean oder Carnival.
Im Zweifelsfall ist es vor Antritt einer Kreuzfahrt daher empfehlenswert, sich beim Kreuzfahrtunternehmen, der Reederei oder in der Bordordnung darüber zu informieren, ob Drohnen auf dem Schiff erlaubt oder nicht erlaubt sind. Während immerhin die Mitnahme von Drohnen auf manchen Kreuzfahrtschiffen erlaubt ist, ist sie auf anderen Kreuzfahrtschiffen wiederum gänzlich verboten. Außerdem gibt es die Möglichkeit, dass die Drohne beim Bordpersonal abgegeben werden muss und erst bei Landantritt ausgehändigt wird. Luftaufnahmen auf einem Kreuzfahrtschiff selbst sind jedoch aus Sicherheitsgründen in der Regel strengstens untersagt.