Schweden ist ein äußerst beliebtes Reiseziel. Das Land der Skandinavischen Halbinsel bietet allein schon durch die nicht allzu weit entfernte Nähe zu Deutschland perfekte Bedingungen für Urlauber. In Schweden wird der Umgang mit der Natur großgeschrieben. Als eines der wenigen Länder Europas bietet Schweden zahlreiche, unberührte Landstriche. Mit dem nordschwedischen Schwedisch-Lappland, großen Gebirgsregionen und der dünn besiedelten Fjäll-Landschaft bietet Schweden wunderbare Motive für Fotografen und Cinematografen. Schweden zieht Wanderer und Abenteurer aus aller Welt an, die ihre Erlebnisse nicht nur mit einer Fotokamera, sondern auch mit einer Fotodrohne festhalten möchten. Doch wie denken die Schweden über Kameradrohnen? Was muss man in Schweden beachten, wenn man mit einer Kameradrohne auf Motivjagd gehen möchte? Wir klären aktuelle Vorschriften und Regelungen zum Thema „Drohne in Schweden – Was muss ich beachten?“
Drohne in Schweden vor 2017
Seit dem 01. August 2017 besteht in Schweden keine Genehmigungspflicht für das Fotografieren mit Hilfe einer Drohne. Denn bis dato waren Drohnen in Schweden nicht gern gesehen – insbesondere aus Datenschutzgründen mussten die Schweden auf Kamera-Drohnen verzichten. Vor nicht allzu geraumer Zeit galten Drohnen wie DJI Phantom 4, DJI Mavic Pro und Co. dank einer Entscheidung des Obersten Verfassungsgerichts in Schweden als Überwachungskamera. Selbst kommerzielle Belange – etwa Nachrichtensendungen, Filmproduktionen und Co. – waren in Schweden verboten. Weil die meisten Consumer-Drohnen auf dem Markt mit einer Kamera ausgestattet sind, herrschte in Schweden lange Zeit ein praktisches Flugverbot. Und auch sonst waren die Vorschriften für die Inbetriebnahme eines UAV – eines Unmanned Aerial Vehicle System) – sehr eng gespickt.
Drohnen in Schweden ab 2017
Mit dem 01. August 2017 wurde die Genehmigungspflicht für das Fotografieren mittels Drohne in Schweden abgeschafft. Somit kann nunmehr auch die Industrie – aber auch der Tourismus – von den Vorteilen der modernen Drohnen-Technik profitieren. Doch damit Drohnen nicht zum Problem werden, muss man beim Einsatz von Drohnen im Land Schweden einiges beachten.
- Privatsphäre beachten
- Fotografieren im öffentlichen Raum verboten
- nicht über Menschenansammlungen fliegen
- Drohne nur auf Sichtflug fliegen
- 120 Meter maximale Flughöhe
- 500 Meter maximale Entfernung (Sichtflug beachten!)
So sollten Drohnen nur dort eingesetzt werden, wo Sie niemanden stören oder in seiner Privatsphäre verletzen. Nach wie vor sind viele schwedische Bürger misstrauisch gegenüber Kameradrohnen. Daher ist auch das Fotografieren im öffentlichen Raum nach wie vor verboten. Man sollte Foto- und Videoaufnahmen daher lediglich im Rahmen von Architektur-, Natur- oder Landschaftsaufnahmen aufzeichnen. Dennoch: Menschenansammlungen sind absolut tabu! Das gilt insbesondere für Parks, Marktplätze, Festivals oder Sport- und Freizeitveranstaltungen. Trotz des Verbots einer Kameradrohne im öffentlichen Raum zeigen sich die schwedischen Behörden recht liberal beim praktisches Umgang. Wer Mensch sowie Natur achtet und die Kameradrohne lediglich auf Sicht pilotiert, ist nicht gleich ein Verbrecher. Wer ein risikobewusstes Verhalten mit bringt und die Drohne nicht höher als 120 Meter steigen lässt, hat in Schweden nichts zu befürchten. Die maximale Entfernung zum steuernden Piloten liegt sogar bei satten 500 Metern – immer unter der Prämisse, dass das Fluggerät noch mit bloßem Auge und nicht mit Hilfe eines Fernglases, Smartphones oder einer Kamera zu sehen ist.
Drohnen in Schweden: Was ist genehmigungspflichtig?
Wer Drohnen außerhalb der Sichtweite einsetzen möchte, muss sich beim Schwedischen Zentralamt für Transport – dem Transportstyrelsen – melden und eine Genehmigung einholen. Eine solche Genehmigung ist auch dann notwendig, wenn das Fliegen der Kameradrohne aus Test- oder Forschungszwecken erfolgt. Kommerzielles Fliegen ist in Schweden ebenfalls genehmigungspflichtig. Wer Flüge in einem Auftrag vornimmt oder beim Fliegen einer Kameradrohne einen Zweck außerhalb der Freizeit und Erholung vornimmt, braucht stets eine Genehmigung.
- genehmigungspflichtig: Drohnen außerhalb der Sichtweite
- genehmigungspflichtig: Fliegen in Nähe von Flugplätzen
- genehmigungspflichtig: Fotos verbreiten und veröffentlichen
- verboten: sensible Bereiche wie Gefängnisse oder Atomkraftwerke
Selbstredend muss man sich das Fliegen innerhalb der Kontrollzonen eines Flugplatzes durch den Flugplatz oder aber das Veröffentlichen und Verbreiten von geografischen Informationen – das bedeutet streng genommen alle Arten von Luftaufnahmen – durch das Landesvermessungsamt (Lantmäteriet) genehmigen lassen. Nicht gänzlich unproblematisch ist das Fotografieren in Schweden daher doch nicht. Man sollte Luftbildaufnahmen aus Schweden daher nicht im Internet veröffentlichen – insbesondere auch dann nicht, wenn ein nicht genehmigter, kommerzieller Hintergrund verfolgt wird. Sperrgebiete – sprich Flugverbotszonen – gibt es auch in Schweden. Dazu gehören sensible Bereiche wie Gefängnisse und Justizvollzugsanstalten, Atomkraftwerke oder Nationalparks.
Für Urlauber bedeutet das: Luftaufnahmen sind in Schweden möglich – aber nicht gänzlich unproblematisch. Man sollte auf die Privatsphäre der Bürger achten und niemals auf öffentlichen Plätzen mit einer Kameradrohne starten. Wer eine Kameradrohne jedoch respektvoll, sicher sowie zu eigenen Zwecken einsetzt und Luftbildaufnahmen als Erinnerung für das eigene Fotoalbum aufzeichnet, kann in Schweden auch ohne Genehmigung mit einer Drohne fotografieren oder Videos erstellen.
Haftpflichtversicherung und Drohnen-Plakette in Schweden
Sowohl Haftpflichtversicherung als auch Drohnen-Plakette sind beim Fliegen einer Drohne in Schweden nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem: Deutsche Urlauber sollten unbedingt über eine Haftpflichtversicherung mit weltweiter Deckung – auch in Schweden – verfügen. Eine solche Haftpflichtversicherung kommt im Falle eines Crashs für materielle Schäden oder Personenschäden auf. Spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherungen sind nicht teuer und beim Fliegen in Deutschland sowieso vorgeschrieben.
Selbiges gilt auch für die Drohnen-Plakette bzw. das Drohnen-Kennzeichen. In Schweden gibt es bislang keine Regelung, Drohnen speziell zu kennzeichnen. Damit die Kameradrohne bei einem Verlust, Diebstahl oder einem technischen Defekt zum Besitzer zurückfinden kann, ist ein Drohnen-Kennzeichen zumindest empfehlenswert. So kann der Finder der Kameradrohne den Besitzer schneller ausfindig machen und die Drohne übergeben. Schwedische Bürgerinnen und Bürger gehen sehr respektvoll sowohl mit anderen Mitbürgern als auch mit Touristen um. Wer sich nicht sicher ist, ob sich Nachbarn in Nähe eines schwedischen Ferienhauses von der Kameradrohne gestört fühlen, sollte vorher auf einen geplanten Flug mit der Drohne hinweisen oder gar um Erlaubnis bitten. Die meisten Schweden sind sehr interessiert an moderner Technik und freunden sich mit Touristen aus umliegenden Ländern und Naturliebhabern sehr schnell an.
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