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Seychellen Drohnen Gesetze Verbote

Drohne und Urlaub auf den Seychellen: Gesetze und Regeln

Die Republik Seychellen (oder auch einfach nur Seychellen bzw. Seschellen genannt) ist eine Inselgruppe (Inselstaat) im Indischen Ozean und sie gehören zu Afrika. Die wunderbaren Strände und Landschaften verlocken natürlich dazu, mittels Kameradrohne einige Luftaufnahmen anzufertigen. Doch wie sind die rechtlichen Regelungen auf den Seychellen? Welche Verbote und Regeln gibt es dort?

Die Einreise mit einer Drohne ist auf den Seychellen wohl (anders als bei einigen anderen Ländern) absolut problemlos. Hier gibt es keine Beschränkungen. Zuständig für den Luftverkehr ist die SCAA – die Seychelles Civil Aviation Authority (www.scaa.sc). Diese hat in der Tat eine „Safety Directives for Unmanned Aircraft“ – also eine Vorgabe für UAVs (Unmanned Areal Vehicles) herausgegeben. Kontakt zur SCAA: secretariat@scaa.sc

Die Regeln und Bedingungen sind relativ schlicht und einfach gehalten. Doch besonders eine Regel beinhaltet indirekt eine der größten Einschränkungen: Der Mindestabstand zu Flugplätzen muss mindestens 15 Kilometer betragen. Das Problem hierbei ist, dass es Flugplätze auf jeder der größeren Inseln gibt, und die Inseln selbst nur einen Durchmesser von 30 Kilometern oder sogar wesentlich weniger haben. Dies hat zur Folge, dass besagte Regel das Fliegen auf den größeren Inseln mit Flugplatz eigentlich schon komplett verbietet (ohne Ausnahmegenehmigung). Dazu gehören zum Beispiel:

  • Die Hauptinsel Mahe
  • Praslin
  • Denis
  • Bird
  • Praslin
  • Illes Alphonse
  • Desroches Island
    und ggf. weitere Inseln

unproblematischer sind die Inseln ohne Flughafen / Flugplatz wie zum Beispiel:

  • La Digue
  • Curieuse

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Regeln:

Ohne Erlaubnis der Behörden / Flugsicherung darf keine Drohne geflogen werden! (Zitat aus der Seychelles Civil Aviation Authority SAFETY DIRECTIVE: „3.2 The remote pilot in charge of an unmanned aircraft, shall not operate an unmanned aircraft unless it is with the permission of the Authority.“)
Hierzu haben wir direkt von der SCAA die Info bekommen, daß man am Tag des geplanten Drohnen-Fluges die Air Traffic Control unter der Telefonnummer 4384000/4384001 kontaktieren soll mit den folgenden Daten:

  • Wo soll die Drohne geflogen werden? (Wichtig! Hierzu die Regeln und besonders die Abstände zu Flugplätzen beachten! Siehe weiter unten!)
  • Ich welcher Höhe?
  • Und wann und wie lange?

außerdem gilt generell:

  • Flug nur in Sichtweite
  • Flug nur bei guter Sicht / Flug nicht bei Nacht
  • Es dürfen keine Gegenstände oder Tiere (egal ob mit oder ohne Fallschirm) abgeworfen werden um keine Personen oder Eigentum oder Fahrzeuge etc. zu beschädigen

Ohne Ausnahmegenehmigungen gelten zusätzlich folgende Regeln / Einschränkungen / Verbote:

  • Verbot, im Umkreis von 15 km zu Flughäfen zu fliegen
  • Verbot, im Umkreis von 5 km zu Hubschrauber-Landeplätzen zu fliegen
  • Verbot, über 200 Fuß hoch zu fliegen – also in einer Höhe von über 61 Metern
  • Verbot, in Flugverbotszonen zu fliegen / gesperrten Bereichen
  • Mindestabstand zu Personen: 50 Meter
  • Mindestabstand zu Straßen etc.: 150 Meter
  • 150 Meter Abstand zu Open-Air-Veranstaltungen mit über 1.000 Personen
  • 300 Meter Abstand zu Gebäuden, Fahrzeuge und Schiffen, die nicht dem Piloten selbst gehören.
  • 30 Meter Abstand zu allen Personen (außer dem Pilot) währen Start und Landung
  • 150 Meter Abstand zu Privatbesitz, außer man hat vom Eigentümer eine Genehmigung

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Alle Angaben ohne Gewähr!

 

 

Kategorie Drohnen Wissen | 4.743 Aufrufe | Tags Drohne im Ausland, Drohne und Urlaub

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