Infos und Tipps für Reise und Urlaub: Drohnenakkus im Handgepäck
Drohnen gehören mittlerweile zum üblichen Foto- und Videoequipment wie herkömmliche Kameras oder Smartphones – insbesondere im Urlaub / bei einer Reise in ferne Länder dieser Welt werden Kameradrohnen sehr gerne mitgenommen. Doch dabei ist der Transport von Drohnen und Akkus im Flugzeug nicht gänzlich unproblematisch. Wir klären, was es zu beachten gilt, welche Richtlinien es gibt und wie man Drohnen und andere Multikopter sicher mit in den Urlaub nimmt.
Wichtiger Hinweis vorab: Für alle Drohnen besteht in Deutschland und nahezu allen Urlaubsländern eine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr! Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:
Auch interessant: Koffer und Rucksäcke für Drohnen und Multikopter
Drohne im Flugzeug: Einzelne Ersatz- und Zusatz-Akkus nur im Handgepäck
Der Transport und die Mitnahme einer Drohne im Flugzeug ist prinzipiell unproblematisch – keine Angst! Dennoch gibt es Richtlinien und Vorschriften, die man beachten sollte. So ist die Mitnahme einer Kameradrohne in den Urlaub in aller Regel kein Problem, vielmehr ist der Transport der Akkus nicht unkritisch. Die meisten Kameradrohnen und Multikopter verfügen über einen so genannten LiPo-Akku. Derartige Lithium-Polymer-Akku gelten bei den meisten Fluggesellschaften als Gefahrgut – sie dürfen nicht ohne Weiteres im Aufgabegepäck bzw. im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Weil sich die Akkus – besser gesagt die einzelnen Akkuzellen eines solchen LiPo-Akkus – unter Umständen entzünden können, müssen derartige Energiespeicher stets im Handgepäck transportiert werden. Das gilt zumindest immer dann, wenn es sich um einzelne Ersatzakkus, nicht um Akkus in dem Fluggerät selbst handelt. Im Brandfall können Passagiere und Bordpersonal reagieren und den Brand löschen, was im Frachtraum des Flugzeugs nicht möglich wäre. Aus diesem Grund müssen Drohnen-Ersatz-Akkus – oft aber auch der Hauptakku selbst – in aller Regel separat im Handgepäck bzw. Kabinengepäck bei einer Reise mit einem Flugzeug transportiert werden.
Sinnvoll (aber aktuell nicht vorgeschrieben) ist eine brandsichere Akku-Tasche oder spezielle feuerfeste Tüte – ein sogenannter LiPo-Bag. Eine solche Tasche ist nicht nur für den Flug und Transport, sondern auch für die Aufbewahrung zu Hause sinnvoll, um einen Brand zu vermeiden:
Lipo-Bags / feuerfeste Akku Schutztaschen
Diese Dokumente sollte man bei der Mitnahme von Drohnen dabei haben:
- CE-Erklärung für den Quadrocopter / Multikopter sowie Akku
- Originalverpackung des Akkus / Energiespeichers
- Originalunterlagen des Herstellers / Bestimmungen
- Technische Daten von Akku und Fluggerät (z.B. Sendeleistung, Akku-Typ ect.)
- Originalrechnung des Fluggeräts – zum Nachweis im Rahmen einer Zollkontrolle
- Ausdruck der verschiedenen IATA-Bestimmungen
- Ausdruck der spezifischen Bestimmungen und Richtlinien je Airline
- Ausdruck von Emails und Dokumenten im Rahmen von Sondergenehmigungen
Wieviele Akkus darf ich im Flugzeug mitnehmen?
Bei einigen Fluggesellschaften ist nicht nur der Transport an sich, sondern auch die Maximalanzahl an Ersatz-Lithium-Metall- oder Ersatz-Lithium-Ionen-Akkus vorgeschrieben. Einige Fluggesellschaften machen die Maximalanzahl an Ersatzakkus pro Person von der Wattstundenanzahl pro Akku abhängig. Tipp: Die Wattstunde (Wh) kann man errechnen, indem man die Ampere-Stunden des Akkus mit der Voltzahl des Akkus multipliziert. Beispiel: Ein DJI Mavic Pro-Akku verfügt über eine Kapazität von 3.830 mAh und 11,4 Volt. Daraus ergibt sich eine Energieangabe in Wattstunden von 43,7 Wh (3,830 Ah x 11,4 V = 43,7 Wh).
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Bei der Regelung nach Wattstunden orientieren sich die Fluggesellschaften an einer entsprechenden IATA-Gefahrgut-Richtlinie. Die IATA ist ein sehr renommierter Dachverband, der Organisation gehören weltweit mehr als 250 Fluggesellschaften an. Die IATA unterscheidet dabei in drei Stufen: Akkus mit weniger als 100 Wh, Akkus mit 100 bis 160 Wh sowie Akkus über 160 Wh. Dabei spielt es übrigens auch eine Rolle, ob es sich um Akkus im jeweiligen Fluggerät oder um einzeln transportierte Ersatzakkus handelt. Achtung: Möchte man einen Akku im Fluggerät belassen und das Equipment im Frachtgepäck transportieren, muss sich der Akku fest im Akkufach befinden und es muss sichergestellt werden, dass sich das entsprechende Gerät nicht versehentlich einschaltet. Wird hingegen die komplette Kameradrohne samt Akku im Handgepäck transportiert, darf sich der Akku in aller Regel nicht im Akkufach befinden bzw. der Akku muss vom Fluggerät getrennt transportiert und gegen Kurzschlüsse gesichert werden.
Wattstundenanzahl | Wie transportiert? | Bordgepäck / Passagiergepäck | Eingechecktes Gepäck / Frachtgepäck | Airline-Genehmigung erforderlich? |
weniger als 100 Wh | im Equipment / Fluggerät | erlaubt | erlaubt | nicht erforderlich |
weniger als 100 Wh | als Ersatzakku | erlaubt, keine Maximalmenge angegeben | nicht erlaubt | nicht erforderlich |
mehr als 100 bis 160 Wh | im Equipment / Fluggerät | erlaubt | erlaubt | erforderlich |
mehr als 100 bis 160 Wh | Ersatzakku | erlaubt, maximal zwei Akkus | nicht erlaubt | erforderlich |
mehr als 160 Wh | Akkus mit mehr als 100 Wattstunden müssen gesondert deklariert und als Luftfracht gemäß der IATA-Gefahrgut-Richtlinien transportiert werden |
Theoretisch wäre es natürlich möglich, möglichst viele Akkus mit weniger als 100 Wh im Bord- bzw- Handgepäck zu transportieren, bis das Maximalgewicht des Bordgepäcks erreicht ist. Zwar orientieren sich die Fluggesellschaften an der IATA-Richtlinie, in der Praxis entscheidet jedoch das Sicherheits- und Bordpersonal, ob die Anzahl der im Bordgepäck transportierten Akkus dem angemessenen und sicheren Eigenbedarf entspricht. Wichtig auch: Die IATA-Richtlinien sind eben nur eine Richtlinie, nicht jedoch eine Verbindlichkeit der jeweiligen Fluggesellschaft. Jede Fluggesellschaft kann schärfere Regeln und Vorschriften anwenden und in der Praxis umsetzen.
Schutz des Akkus vor Kurzschlüssen mittels LiPo-Bags
Weiterhin schreiben vereinzelte Fluggesellschaften vor, die einzelnen Ersatzakkus durch Abkleben der Kontakte oder durch den Transport in der Originalverpackung gegenüber einen Kurzschluss zu schützen, was allerdings lediglich bei Akku-Bauformen mit freiliegenden Kontakten vonnöten sein kann. Manche Airlines fordern nicht nur einen Kontaktschutz, sondern darüber hinaus den Transport in einem Kunststoff-Behälter oder einer Plastiktasche. Intelligente Akkus – etwa Akkus der meisten DJI-Kameradrohnen – benötigen derartige Schutzmechanismen meistens nicht. Empfehlenswert ist bei allen Ersatzakkus jeglicher Bauform, den Energiespeicher in einem so genannten LiPo-Beutel / LiPo-Bag zu transportieren. Derartige LiPo-Taschen sind in unterschiedlichen Größen zu günstigen Preisen erhältlich und sind aus einem schwer brennbaren bzw. einem feuerhemmenden Material gefertigt. Da die einzelnen Fluggesellschaften den Transport von Akkus unterschiedlich handhaben, sollte man sich bereits im Vorfeld über Richtlinien und Vorschriften direkt bei der betreffenden Fluggesellschaft und Airline informieren.
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Auszug aus den Bestimmungen einer Airline:
- einzelne (vom Fluggerät getrennte) Ersatz-Akkus müssen in aller Regel im Handgepäck / Kabinengepäck transportiert werden
- wieviele Lithium-Polymer- bzw. Lithium-Ionen-Akkus darf ich maximal transportieren?
- muss ich die Akkus mit bestimmten Schutzmechanismen (z.B. durch ein Abkleben der Kontakte) transportieren?
- muss ich die Akkus in einem LiPo-Bag oder einem anderen Sicherheitsbehälter transportieren?
Handgepäck-Abmessungen der Fluggesellschaften
Wichtig natürlich auch: Die Handgepäck-Abmessungen der jeweiligen Fluggesellschaften. So kann die Mitnahme einer Kameradrohne im Bordgepäck problematisch werden, wenn das Modell bzw. das entsprechende Transportmittel die spezifischen Maximalmaße und Maximalgewichte für das Handgepäck überschreitet. Insbesondere dann, wenn man sich einen Drohnen-Rucksack oder Drohnen-Transportkoffer zulegt, sollte man die spezifischen Abmessungen und Maximalgewichte der Fluggesellschaften im Blick haben. Wichtig zu wissen ist, dass die Maße für das Hand- und Bordgepäck nicht nur die Abmessungen des Rucksacks oder Koffers, sondern auch Griff, andere Außentaschen sowie gegebenenfalls Kofferrollen mit einbeziehen. Auch hier orientieren sich die meisten Fluggesellschaften an einer IATA-Norm, die Handgepäck-Abmessungen von 56 x 45 x 25 Zentimetern empfiehlt.
Werden Abmessungen und Gewicht des Bordgepäcks überschritten, muss die Kameradrohne unter Umständen als Sportgepäck bzw. Sondergepäckstück aufgegeben werden. Bei Fluglinien und Airlines ohne Gewichtsbeschränkung für das Handgepäck gilt, dass das Gepäckstück ohne fremde Hilfe in den entsprechenden Gepäckfächern untergebracht werden kann. Auch die Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich der Maximalabmessungen und Maximalgewichte variieren zwischen den Airlines stark und können sich von Zeit zu Zeit verändern. Damit es beim Einchecken nicht zu Problemen kommt, sollte man sich bereits vor Reiseantritt über die jeweiligen Angaben bezüglich des Handgepäcks unbedingt informieren.