In Ungarn gibt es aktuell keine bestimmten Gesetze, die sich speziell mit dem Thema Drohnen / Drohnennutzung / Kameradrohnen etc. pp. befassen. Alle Drohnen fallen dort ohne Ausnahme in die Kategorie UAV (Unmanned Areal Vehicle) und werden nach der normalen Luftfahrt-Gesetzgebung / dem Luftrecht von Ungarn behandelt. Die folgend beschriebenen Vorgaben / Verbote / Anforderungen gelten für alle UAVs bis zu einem Abfluggewicht von 150 Kilogramm. Dies schließt also die gängigen Drohnen (DJI Mavic Air, DJI Phantom 4 Pro / Advances, Spark, Mavic Pro, DJI Inspire, Parret Bebot, Yuneec Typhoon H oder Q500 etc) alle mit ein.
Voraussetzungen für den Flug
- Gültige Haftpflichtversicherung für den Piloten, der das Fliegen mit dem zu nutzenden UAV abdeckt (der Versicherte muss die Person sein und nicht das Flugobjekt).
- Freigabe / Genehmigung für die Nutzung des beantragten und abgetrennten Luftraumes (Permission for „Segregated Airspace“ = SA)
- Die Nutzung des beantragten Areals (SA / Segregated Airspace) muss man jedes mal vor jedem Flug selbst „aktivieren“ bzw. anmelden und von der Behörde freigegeben lassen (mindestens 30 Minuten vor dem Flug) und nach dem Flug oder auch bei Nichtbenutzung spätestens nach 30 Minuten wieder abgemeldet werden.
- Die telefonische Erreichbarkeit muss gegeben sein (Sprachkenntnisse in Englisch oder Ungarisch sind Pflicht).
Diese Kriterien müssen in jedem Falle erfüllt werden. Der Gesetzgeber macht derzeit keine Ausnahmen – auch nicht bei geringer Flughöhe, geringem Startgewicht, Flugort etc. Die Vorgaben sind für alle Drohnen-Piloten bindend. Es gibt keine besonderen Bestimmungen oder Einschränkungen / Verbote bzgl. Flug über Menschenansammlungen oder Flug nur auf Sichtweite / FPV etc.
Natürlich sollte man trotzdem nur mit der gebührenden Vorsicht und gesundem Menschenverstand fliegen und sicherstellen, dass keine Personen geschädigt oder belästigt werden und kein Schaden entstehen kann.
Beantragung der Genehmigung für die Nutzung eines Segregated Airspage (SA)
Alle Dokumente und Formulare gibt es aktuell ausschließlich in ungarischer Sprache und diese müssen auch in Ungarisch ausgefüllt werden. Entsprechende Sprachkenntnisse sind also Voraussetzung.
Diese Genehmigung wird für ein gewähltes Areal / einen gewählten Luftraum beantragt und die Freigabe (sollte diese erteilt werden) ist dann nur für 30 Tage gültig. Man muss sich folglich genau im Klaren sein, wo man fliegen will und wann (zumindest auf das 30-tägige Zeitfenster abgestimmt).
Das Genehmigungsverfahren hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Luftraum (Ort / Umfeld, Ausdehnung und Höhe) man fliegen möchte. Weil dies nicht ganz unkompliziert ist, hat ein Team eine Webseite für die Beantragung zusammengestellt, auf der man nach der Eingabe der gewünschten Parametern dann angezeigt bekommt, welche Dokumente man einreichen muss: terkep.legter.hu
Diese Seite ist allerdings ebenfalls nur in Ungarisch verfasst. Man sollte beachten, dass für einen Zeitintervall nur eine Person die SA Freigabe bewilligt bekommt. Unabhängig davon, ob ggf. pp. andere Bewilligungen auch zeitlich überhaupt genutzt werden oder nicht. In einem Luftraum werden gleichzeitig in der Regel maximal 3 Fluggeräte von der HUNGARO CONTROL zugelassen.
Es kann daher durchaus passieren, dass man zwar eine eigens SA-Freigabe hat, doch diese dann zur gewünschten Zeit nicht aktiviert werden kann und man nicht fliegen darf, weil andere Personen ihre SA in dieser Zeit bereits aktiviert haben und nutzen. Dies kommt allerdings nur selten vor und hauptsächlich im Ballungsgebiet – z.B. in und um Budapest.
Der Antrag für die Genehmigung muss in der Praxis mindestens 30 Tage – besser 45 bis 60 Tage – vor dem geplanten Flug bei der Ministry of Defence eingereicht werden. Die Beantragung darf aber höchstens 90 Tage vor dem geplanten Flug erfolgen. Auch die Gebühren müssen rechtzeitig überwiesen und mittels Wert-Briefmarke (kann man an der Post in Ungarn kaufen) eingezahlt werden. Die Antwort bekommt man per Post. Aber hierzu ist eine Inlandsadresse (in Ungarn) erforderlich. Der eingereichte Antrag kann nicht mehr geändert werden.
Wenn der Antrag keine Besonderheiten enthält (Flug über Flugplätze, Kontrollzonen, Naturschutzgebiet etc.), so muss man nur ein Dokument einreichen. Dies kann sogar per Mail geschehen. Bei diesem einfachen Antrag kann die anfallende Gebühr von 3.000 HUF auch überwiesen werden.
Antrag der SA-Genehmigung für beschränkten Luftraum (Restricted Airspace)
Die beiden beschränkten Lufträume in Ungarn befinden sich innerhalb von Budapest (LHR1 und LHR1A). Für diese muss ein anderer Antrag eingereicht werden. Dies kann nur per Post erfolgen und die Gebühr von 3.000 HUF muss zwingend mittels Wert-Briefmarke bezahlt werden (erhältlich auf der Post in Ungarn).
Wenn die Nutzung eines Luftraumes über Naturschutzgebiet beantragt werden soll, so muss noch eine zusätzlich eine Gebühr von 18500 HUF eingezahlt werden.
Flugfreigabe im Segregated Airspage (SA)
Hat man die Erlaubnis / Genehmigung für seinen beantragten „Segregated Airspace“ (SA) – also seinen eingegrenzten Flugraum – bekommen, so muss man nun trotzdem vor jedem einzelnen Flug spätestens bis 30 Minuten vor Flugbeginn diesen Flug mit der SA-Freigabe anmelden und sich so sein Zeitfenster in seinem Flugraum sichern. Bis spätestens 30 Minuten nach dem Flug muss dieser auch wieder abgemeldet werden. Eine Garantie, dass man zur geplanten Zeit auch fliegen kann (trotz SA-Freigabe), gibt es nicht. Wenn schon andere Personen sich vorher in diesem Zeitfenster für den gleichen Flugraum angemeldet haben, bekommt man gegebenenfalls keine Freigabe.
Die SA Genehmigung kann mehrfach in ihrem Gültigkeitszeitraum (in der Regel 30 Tage) genutzt werden, um Flüge durchzuführen und diese jeweils einzeln anzumelden. Die kommerzielle Benutzung muss man bei der Luftfahrtbehörde drei Tage bevor anmelden und eine Kopie der Versicherung beilegen. Der Gesetzgeber arbeitet schon seit einiger Zeit an einem Drohnengesetz.
Die aktuell bewilligte Genehmigungen kann man in der NOTAM SUMMARY ansehen (.pdf-Download) https://ais-en.hungarocontrol.
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(Alle Angaben ohne Gewähr)