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Drohne und Urlaub in Spanien: Gesetze und Regeln

Die eigene Drohne soll mit in den Urlaub nach Spanien? Welche Regeln, Gesetze und Vorgaben sind dort zu beachten? In Spanien wird hinsichtlich der Drohnen-Gesetze kein Unterschied  zwischen dem spanischen Festland und den Urlaubshochburgen wie zum Beispiel den Kanarischen Inseln / Kanaren (Fuerteventure, Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, La Palma, La Gomera) oder der Party-Insel Mallorca gemacht.

Spanien (genauer gesagt die AESA = Agencia Estatal de Seguridad Aérea) unterteilt die Drohnen-Flieger in zwei Klassen:

  • gewerblicher Drohnen-Flug
  • privater Drohnen Flug (Hobby)

Der gewerbliche Drohnen-Flug wird in Spanien sehr strikt und restriktiv gehandhabt und hat hohe Auflagen und Einschränkungen. Eine Zuwiderhandlung gegen die geltenden Drohnen-Gesetze kann Strafen bis zu einer Höhe von 225.000 Euro nach sich ziehen. Es gibt genau definierte und beschränkte Einsatzszenarien, für die eine Drohne in Spanien gewerblich nur eingesetzt werden darf (Beispiele: Forschung und Entwicklung, Radio / Werbung / TV, Umweltbeobachtungen z.B. von Waldbränden, Vermessungen etc.)

Die private Nutzung einer Drohne in Spanien zur Freizeitgestaltung fällt unter den Begriff „Aero Model“ (Modellflieger) und wird daher rechtlich nicht als Drohne mit oben genannten strikten Vorgaben behandelt. Die Royal Spanish Aeronautical Federation (AESA) ist zuständig für die Regulierung. Für die private Nutzung als „Aero Model“ ist keine gesonderte Freigabe / Registrierung / Autorisierung durch die AESA NOTWENDIG:

Update: laut einer eMail der AESA wird für alle Drohnen in Spanien ein Drohnen-Kennzeichen benötigt. Dies gilt auch für Drohnen unter 250 Gramm!
Ein Drohnen-Kennzeichen kann man hier bestellen!

 

Für die private Drohnen-Nutzung in Spanien (auch im Urlaub / als Urlauber) gelten folgende vereinfachte Vorgaben, Regeln und Gesetze:

  • Es darf nur in Sichtweite geflogen werden
  • Es darf nicht über 120 Metern Höhe geflogen werden
  • Es darf nicht in Städten oder städtischen Gebieten geflogen werden
  • Es darf nicht über Menschen oder Menschenansammlungen geflogen werden (dazu zählen auch Strände, Konzerte, Parks, Demonstrationen etc.)
  • Es darf nicht bei Nacht geflogen werden
  • Man muß die Drohne / das Fluggerät beherrschen
  • Es darf nicht in der Nähe von Flugplätzen oder Flughäfen geflogen werden und nicht dort, wo andere Flugzeuge / Fluggeräte in niedriger Höhe fliegen könnten

Eine spezielle Drohnen-Versicherung oder Haftpflichtversicherung ist in Spanien für Drohnen nicht gesetzlich vorgeschrieben – wir empfehlen aber in jedem Falle, eine solche Drohnenversicherung abzuschließen, die dann auch Spanien als Urlaubsland / Ausland mit abdeckt. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.

Ein Drohnen-Kennzeichen, wie es in Deutschland gesetzlich pflicht ist, ist in Spanien ebenfalls nicht nötig.

Weitere interessante Artikel:

  • Drohne im Flugzeug transportieren / Urlaub
  • Drohnen im Ausland / Urlaub (Zusammenfassung)
  • Drohnen-Gesetze und Vorschriften in Deutschland
  • Drohnen-Gesetze in der Schweiz
  • Drohnen-Gesetze in Österreich
  • Drohnen-Gesetze im USA-Urlaub
  • Bestimmungen in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UAE / VAE)
  • Drohnen Kennzeichen

Alle Angaben ohne Gewähr!

Kategorie Drohnen Wissen | 33.372 Aufrufe | Tags Drohne und Urlaub

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Drohnengesetze im Ausland / Urlaub

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