Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen in Afrika
Beim Drohnenflug in Afrika gibt es keine einheitliche Gesetzgebung. Jedes Land verfügt über eigene spezifische Regeln und Vorschriften, die es vor einer Reise unbedingt zu recherchieren gilt. Im Allgemeinen ist der Drohnenbetrieb in vielen afrikanischen Ländern zwar erlaubt, jedoch häufig mit bestimmten Auflagen verbunden.
Allgemeine Bestimmungen
Typische gesetzliche Anforderungen, die in zahlreichen afrikanischen Ländern gelten, sind:
- Registrierungspflicht: In vielen Ländern (wie Südafrika, Kenia oder Namibia) müssen Drohnen vorab registriert werden.
- Genehmigungspflicht: Oft ist für Drohnenflüge eine spezielle Flugerlaubnis erforderlich, insbesondere in Nationalparks oder Schutzgebieten.
- Versicherungspflicht: Manche Länder verlangen eine Haftpflichtversicherung für Drohnen.
- Sichtweite: Der Betrieb erfolgt in der Regel nur innerhalb der Sichtweite (Visual Line of Sight, VLOS).
- Flughöhe: Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt meistens zwischen 120 und 150 Metern.
Besonderheiten einzelner Länder
- Südafrika: Drohnen müssen bei der South African Civil Aviation Authority (SACAA) registriert sein, und für kommerzielle Zwecke ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Der Flug über Menschenansammlungen ist strikt untersagt.
- Kenia: Hier gilt eine Genehmigungspflicht der Kenya Civil Aviation Authority (KCAA), wobei Anträge mehrere Wochen Bearbeitungszeit erfordern können. Das Fliegen in Nationalparks ist in der Regel verboten oder nur mit besonderen Genehmigungen erlaubt.
- Marokko: Drohnen sind derzeit streng reguliert und dürfen ohne offizielle Erlaubnis weder eingeführt noch betrieben werden. Zuwiderhandlungen können zur Beschlagnahmung der Drohne und empfindlichen Strafen führen.
- Namibia: Drohnenflüge sind erlaubt, aber stark reguliert. Eine Registrierung beim Namibia Civil Aviation Authority (NCAA) ist erforderlich. Der Einsatz in Nationalparks bedarf besonderer Genehmigungen und ist häufig beschränkt.
Die begehrtesten Urlaubsziele in Afrika und ihre Drohnen-Bestimmungen
Im Folgenden findest du eine Übersicht über beliebte Reiseziele in Afrika, deren spezifische Drohnen-Regelungen und die jeweils zuständige Behörde, bei der du dich über Gesetze informieren und deine Drohne registrieren kannst.
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Südafrika – Drohnen-Gesetze und Regelungen
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Drohnen-Bestimmungen:
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Drohnen müssen bei der South African Civil Aviation Authority (SACAA) registriert werden.
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Flüge über Menschenansammlungen, öffentlichen Straßen und in der Nähe von Flughäfen sind verboten.
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Maximale Flughöhe: 120 Meter.
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Flüge nur bei Tageslicht und innerhalb der Sichtweite des Piloten erlaubt.
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Zuständige Behörde: South African Civil Aviation Authority (SACAA)
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Website: https://www.caa.co.za/
- Information der SACAA: Drohnen und UAS / RPAS in Sudafrika
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E-Mail: mail@caa.co.za
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Telefon: +27 11 545 1000
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Namibia – Drohnen-Gesetze und Regelungen
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Drohnen-Bestimmungen:
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Vor dem Betrieb ist eine Genehmigung der Namibia Civil Aviation Authority (NCAA) erforderlich.
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Maximale Flughöhe: 150 Fuß (ca. 45 Meter).
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Flüge in Nationalparks sind ohne spezielle Genehmigung verboten.
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Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben.
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Zuständige Behörde: Namibia Civil Aviation Authority (NCAA)
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Website: https://www.ncaa.com.na/
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E-Mail: info@ncaa.com.na
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Telefon: +264 61 702 800
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Kenia – Drohnen-Gesetze und Regelungen
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Drohnen-Bestimmungen:
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Alle Drohnen müssen bei der Kenya Civil Aviation Authority (KCAA) registriert werden.
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Maximale Flughöhe: 400 Fuß (ca. 122 Meter).
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Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Menschenansammlungen sind untersagt.
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Eine Haftpflichtversicherung ist erforderlich.
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Zuständige Behörde: Kenya Civil Aviation Authority (KCAA)
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Website: https://www.kcaa.or.ke/
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E-Mail: info@kcaa.or.ke
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Telefon: +254 20 824 4722
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Tansania – Drohnen-Gesetze und Regelungen
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Drohnen-Bestimmungen:
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Eine Genehmigung der Tanzania Civil Aviation Authority (TCAA) ist vor dem Betrieb erforderlich.
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Zusätzlich ist eine Erlaubnis des Verteidigungsministeriums notwendig.
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Maximale Flughöhe: 121 Meter.
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Flüge in Nationalparks sind ohne spezielle Genehmigung verboten.
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Zuständige Behörde: Tanzania Civil Aviation Authority (TCAA)
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Website: https://www.tcaa.go.tz/
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E-Mail: tcaa@tcaa.go.tz
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Telefon: +255 22 211 5079
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Ägypten – Drohnen-Gesetze und Regelungen
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Drohnen-Bestimmungen:
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Der Betrieb von Drohnen ist ohne ausdrückliche Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde verboten.
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Genehmigungen sind schwer zu erhalten, und Verstöße können zu hohen Strafen führen.
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Zuständige Behörde: Egyptian Civil Aviation Authority (ECAA)
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Website: https://www.civilaviation.gov.eg/
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E-Mail: info@civilaviation.gov.eg
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Telefon: +202 22677613
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Marokko – Drohnen-Gesetze und Regelungen
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Drohnen-Bestimmungen:
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Der Import und Betrieb von Drohnen ist ohne spezielle Genehmigung verboten.
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Bei Einreise werden Drohnen häufig vom Zoll beschlagnahmt.
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Zuständige Behörde: Direction de l’Aviation Civile (DAC)
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Website: http://www.aviationcivile.gov.ma/
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E-Mail: dac@aviationcivile.gov.ma
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Telefon: +212 5 37 67 90 00
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Bitte beachten Sie, dass sich Drohnen-Gesetze und -Vorschriften ändern können. Es ist daher ratsam, sich vor Reiseantritt direkt bei der jeweiligen Behörde über die aktuellen Bestimmungen zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen
Verbotene Zonen und empfindliche Bereiche
Besondere Vorsicht ist bei folgenden Gebieten geboten:
- Militärische Einrichtungen und Flughäfen
- Regierungsgebäude und offizielle Einrichtungen
- Menschenansammlungen, Märkte und kulturelle Veranstaltungen
- Naturschutzgebiete und Wildreservate (nur mit Ausnahmegenehmigungen)
Empfehlungen für Reisende
Um mögliche Probleme zu vermeiden, sollten sich Drohnenbesitzer bereits vor der Reise eingehend mit den Vorschriften des Ziellandes auseinandersetzen. Hilfreich sind dabei offizielle Webseiten der Luftfahrtbehörden sowie Erfahrungsberichte anderer Reisender. Die Einhaltung der örtlichen Regelungen trägt dazu bei, rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden und sorgt gleichzeitig für einen verantwortungsvollen und sicheren Drohnenflug während des Afrika-Urlaubs.