Basierend auf der EU-Drohnenverordnung Stand März 2026, welche für alle Drohnen-Piloten in der EU gilt, gibt es zwei Ausführungen des EU-Drohnenführerscheins bzw. der Drohnen-Lizenz:
- Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 – meist auch kleiner Drohnenführerschein genannt
- Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 – auch bekannt als großer Drohnenführerschein
Folgende Fragen stellen sich für die meisten Drohnen-Piloten:
- Wann genau wird ein EU-Drohnenführerschein in 2026 bzw. eine Drohnen-Lizenz benötigt?
- Was ist der Unterschied zwischen dem großen und kleinen EU-Drohnenführerschein – also zwischen EU-Kompetenznachweis A1/A3 und EU-Fernpilotenzeugnis A2?
- Für welches Drohnen-Modell ist welcher EU-Drohnenführerschein erforderlich?
- Wie und wo kann ich den Drohnenführerschein bzw. Drohnen-Flugschein absolvieren?
- Kann ich den Drohnenführerschein online machen und die Prüfung bequem von zuhause ablegen?
- Was kostet ein EU-Drohnenführerschein inklusive Prüfung und Schulung?
Diese Fragen klären wir ausführlich in diesem Artikel – Schritt für Schritt und mit konkreten Beispielen für gängige DJI-Drohnen.
Weiter unten im Artikel findest Du außerdem alle wichtigen Links und Empfehlungen, wo genau Du die jeweiligen Drohnenführerscheine absolvieren und beantragen kannst – inklusive Online-Kursen, Rabattcodes und einer Übersicht zertifizierter Prüfstellen. Zunächst erklären wir aber, wann und für wen bzw. für welche Drohnen die jeweiligen Führerscheine überhaupt erforderlich sind.
Hinweis: Drohnenversicherung ist PFLICHT!
Eine Drohnenversicherung ist in Deutschland für alle Drohnen gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig davon, ob ein Drohnenführerschein nötig ist oder nicht.
Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese gibt es bereits für wenige Euro im Jahr. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:
Inhaltsverzeichnis – EU-Drohnenführerschein:
Wann wird ein EU-Drohnenführerschein benötigt?
Im Folgenden klären wir, in welchen Fällen Du einen Drohnenführerschein brauchst und welcher der beiden EU-Drohnenführerscheine für welche Drohnen und Anwendungsfälle vorgeschrieben oder sinnvoll ist. Die Drohnen-Führerschein-Pflicht gilt seit dem 31.12.2020 und ist in der EU-Drohnenverordnung geregelt.
Kein Drohnenführerschein nötig, wenn:
Klassifizierte Drohnen der Drohnenklasse C0
Für Drohnen der Drohnenklasse C0 ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der kleine A1/A3 noch der große A2). Die Drohnenklasse Deiner Drohne ist in der Regel sowohl auf der Drohne als auch auf der Verpackung mit einem kleinen Symbol gekennzeichnet. Zur Drohnenklasse C0 gehören besonders leichte Drohnen unter 250 g mit geringem Risiko, wie zum Beispiel:
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- DJI Mini 5 Pro (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mini 4 Pro / DJI MINI 4K (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Neo / DJI Neo 2
- Potensic ATOM
Siehe dazu auch: Die besten Drohnen der Drohnenklasse C0
Diese Modelle dürfen sogar ohne Drohnenlizenz in der bestmöglichen Kategorie OPEN A1 geflogen werden. Das bedeutet unter anderem:
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- sie dürfen nahe an Menschen geflogen werden,
- es gibt keinen festen Mindestabstand zu Städten – also auch Flüge in Wohngebieten sind möglich,
Trotzdem gelten natürlich die allgemeinen Vorgaben der EU-Drohnenverordnung. Alle Details zu den Regeln und zur Kategorie OPEN A1 findest Du in unserer Zusammenfassung der EU-Drohnenverordnung.
Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse unter 250 Gramm
Auch ältere Drohnen ohne EU-Drohnenklassifizierung – sogenannte Bestandsdrohnen – können ohne Drohnenführerschein in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden, wenn die Drohne unter 250 Gramm wiegt. Das betrifft ältere Modelle, die noch nicht nach der neuen EU-Drohnenverordnung klassifiziert wurden, zum Beispiel:
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- DJI Mini 3 Pro und DJI MINI 3 (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mini 2 (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Mini (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
Wir empfehlen aber trotzdem, den kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3 freiwillig zu absolvieren. Die Schulung vermittelt wichtiges Grundwissen zu Luftrecht, Sicherheit, Flugbeschränkungen und Datenschutz – und der Nachweis kann bei Kontrollen, Schadensfällen und gegenüber der Versicherung sehr hilfreich sein. Der Aufwand ist gering und die Prüfung kann bequem online absolviert werden (Details siehe weiter unten).
Nur der kleine EU-Drohnenführerschein nötig, wenn:
Klassifizierte Drohnen C1 bis C4
Für alle klassifizierten Drohnen außer C0 ist grundsätzlich mindestens der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) erforderlich. Das betrifft vor allem die gängigen Drohnen der Drohnenklassen C1, C2, C3 oder C4 (klassifizierte Drohnen über 250 Gramm Gewicht), wie zum Beispiel:
-
- DJI Mavic 4 Pro (C2)
- DJI AIR 3 / DJI AIR 3S (C1)
- DJI AVATA 2 (C1)
- DJI Mavic 3 / DJI Mavic 3 Pro / DJI Mavic 3 Classic (C1)
- DJI Inspire 3
Mit Drohnen der Drohnenklasse C1 kannst Du dank des kleinen EU-Drohnenführerscheins in der Kategorie OPEN A1 fliegen – also mit sehr großen Freiheiten, z. B. auch relativ nahe an Menschen und in Wohngebieten (weitere Details in der Zusammenfassung der EU-Drohnenverordnung).
Drohnen der Drohnenklassen C2 und C3 dürfen mit nur kleinem Drohnenführerschein ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden – also weit weg von unbeteiligten Personen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern beispielsweise zu Wohngebieten oder Gewerbegebieten.
Für Drohnen der Drohnenklasse C2 kann zusätzlich der große Drohnenführerschein A2 interessant sein (siehe weiter unten). Mit diesem sogenannten EU-Fernpilotenzeugnis A2 dürfen C2-Drohnen optional in der Kategorie OPEN A2 betrieben werden. Diese ist zwischen OPEN A1 und A3 angesiedelt und erlaubt den Betrieb näher an Menschen (30 Meter Mindestabstand bzw. 5 Meter im Langsam-Modus). Für Drohnen der Drohnenklasse C3 gibt es diese Option nicht.
Hinweis: Weitere Infos zu den Drohnenklassen, CE-Kennzeichnung und Gewichtsklassen findest Du im Artikel über die neuen Drohnen-Klassen.
Bestandsdrohnen ohne Drohnen-Klasse über 250 Gramm
Für ältere Bestandsdrohnen (also Drohnen ohne EU-Klassifizierung) mit einem Gewicht von über 250 Gramm ist in jedem Fall der kleine EU-Drohnenführerschein erforderlich.
Diese Drohnen dürfen zwar dauerhaft mit dem kleinen Drohnenführerschein weiter betrieben werden, allerdings nur in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 – also weit weg von Menschen und mit einem Abstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Ein zusätzlich erworbener großer Drohnenführerschein (A2) würde bei diesen Modellen keinen Vorteil bringen – die Beschränkung auf OPEN A3 bleibt bestehen.
Dies gilt für Drohnen-Modelle wie zum Beispiel:
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- DJI AIR 2S (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Air 2 (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Air (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Avata
- DJI FPV (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Pro / DJI Mavic Platinum
- DJI Mavic 2 Pro (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic 2 Zoom (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Phantom 4 und andere DJI Phantom Modelle
Details: siehe hier in der EU-Drohnenverordnung
Großer EU-Drohnenführerschein nötig, wenn:
Optional für Drohnenklasse C2
Der große EU-Drohnenführerschein – also das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 (welches den Abschluss des kleinen EU-Drohnenführerscheins voraussetzt) – ist optional für Drohnen der Drohnenklasse C2 relevant, wenn diese in der Unterkategorie A2 der Kategorie OFFEN betrieben werden sollen anstatt nur in der Kategorie OPEN A3. Mit A2 darfst Du näher an Menschen und an Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete heran – aber immer mit klaren Abstandsregeln: mindestens 30 Meter im normalen Flug-Modus bzw. 5 Meter im Langsam-Modus.
Ohne den großen Drohnenführerschein dürften C2-Drohnen ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden – also weit weg von Menschen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten und Gewerbegebieten.
Weitere Details zur Unterkategorie A2, zu Mindestabständen und Risikominderung findest Du direkt in der EU-Drohnenverordnung.
Aktuell betrifft dies zum Beispiel Drohnen wie:
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- DJI Mavic 4 Pro
- DJI Mavic 3 Pro (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- >> weitere Drohnen der Drohnenklasse C2
Keine Relevanz für Bestandsdrohnen
Mit dem Ende der Übergangsregelung (ab 2024) hat der große EU-Drohnenführerschein keine Relevanz mehr für Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse. Wie weiter oben beschrieben, dürfen Bestandsdrohnen unter 250 g dauerhaft und ohne Drohnenführerschein (auch ohne den kleinen Drohnenführerschein) in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden. Für alle anderen Bestandsdrohnen (über 250 g) ist in jedem Fall der kleine Drohnenführerschein / die kleine Drohnenlizenz erforderlich. Trotzdem dürfen diese damit nur und ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 geflogen werden.
Der Besitz des großen Drohnenführerscheins A2 hat hierauf keine Auswirkung – die Beschränkung auf OPEN A3 bleibt bestehen.
Alle weiteren Details zur Klassifizierung, zur offenen Kategorie und zu den Unterkategorien A1, A2 und A3 sind im Artikel zur EU-Drohnenverordnung hier beschrieben.
Alle sonstigen Fragen, allgemeine Vorgaben und Gesetze zur EU-Drohnenverordnung sind in den folgenden weiterführenden Artikeln beschrieben:
Der kleine EU-Drohnenführerschein: EU-Kompetenznachweis A1/A3

Wir empfehlen, den kleinen EU-Drohnenführerschein A1/A3 in fast allen Fällen zu absolvieren – selbst dann, wenn er für Deine Drohne nicht zwingend vorgeschrieben ist. Wo und wie Du den Führerschein erhältst und welche Inhalte Dich erwarten, erklären wir Dir hier.
Zur Erlangung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 ist ein kompaktes Drohnenführerschein-Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung erforderlich. Dieses Training stellt sicher, dass Du das nötige Grundwissen erlangst, um ein UAV (unbemanntes Flugsystem – also Deine Drohne) sicher und rechtskonform zu steuern.
Der anschließende Test besteht aus 2 Stufen mit ca. 40 Multiple-Choice-Fragen, die online zu beantworten sind. Für den erfolgreichen Abschluss müssen mindestens 75 % der Fragen korrekt beantwortet werden. Zunächst erfolgt ein Trainings-Test, der beliebig oft wiederholt werden kann. Nach erfolgreichem Abschluss wirst Du zur eigentlichen Online-Prüfung zugelassen. Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach wiederholt oder aufgefrischt werden.
Bei bestandener Prüfung wird der Führerschein zunächst als PDF zum Ausdrucken zur Verfügung gestellt. Der Drohnenführerschein muss beim Fliegen immer mitgeführt werden – daher empfehlen wir, den Drohnenführerschein als Plastik-Karte im Scheckkartenformat hier zu bestellen:
Der EU-Kompetenznachweis ist nicht kostenlos – für die Prüfung wird eine Gebühr erhoben. Der Schein kann direkt beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder bei einer zertifizierten Prüfstelle online erworben werden:
Drohnenführerschein A1/A3 ONLINE:
Unter dem folgenden Link kann das Training / der Online-Kurs und die anschließende Prüfung zum kleinen Drohnen-Führerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) direkt beim LBA durchgeführt werden (Login / Anmeldung für den Test erforderlich):
https://lba-openuav.de/
Außerdem gibt es auch Anbieter, die umfangreichere Schulungspakete inklusive Abschlussprüfung ONLINE anbieten:
Drohnenführerschein A1 / A3 Online inkl. Prüfung (20€ Rabatt – Code D2G07V149B)
Vorab ist eine Registrierung als Drohnen-Pilot oder UAS-Betreiber hier nötig:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Tipp: Nach bestandener Prüfung den Drohnenführerschein im praktischen Scheckkarten-Format bestellen:
Wann und für wen dieser Führerschein im Detail erforderlich ist, klären wir weiter oben im Abschnitt „Wann wird ein EU-Drohnenführerschein benötigt?“.
Der große EU-Drohnenführerschein: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2

Dieser EU-Drohnenführerschein – das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 – ist deutlich umfangreicher als der kleine Schein. Voraussetzung für den Abschluss des großen Führerscheins ist der vorherige Erwerb des EU-Kompetenznachweises A1/A3. Zusätzlich ist ein praktisches Selbst-Training (zum Beispiel auf einem offenen Feld) durchzuführen, dessen Durchführung Du selbst schriftlich bestätigst.
Außerdem ist eine Theorie-Prüfung bei einer dafür zertifizierten Prüfstelle abzulegen (Liste siehe weiter unten). Bei einigen Prüfstellen kann die komplette Schulung mitsamt Prüfung als Online-Drohnenführerschein durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt je nach Anbieter über Video-Konferenz oder aufgezeichnete Online-Session. Die Schulungen setzen sich aus mehreren Übungsblöcken und Themengebieten zusammen. Die Theorie-Prüfung umfasst 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten. Nach erfolgreichem Abschluss wird das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim LBA oder bei der zuständigen Landesbehörde beantragt und anschließend dem Piloten zugesandt. Dieses Zeugnis – der große EU-Drohnenführerschein – hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss danach wiederholt oder aufgefrischt werden.
Diese A2-Schulungen und Prüfungen sind stets kostenpflichtig. Die Preise für Schulung inklusive Prüfung sind vom jeweiligen Dienstleister abhängig und liegen in der Regel zwischen 89,- und 449,- Euro. Ein Vergleich lohnt sich, da sich Leistungsumfang, Support und enthaltene Services (z. B. lebenslanger Zugriff auf Kursmaterial) deutlich unterscheiden. In unserer folgenden Übersicht findest Du alle wichtigen Daten und Preise zu anerkannten Unternehmen, die diese Schulung und Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis anbieten.
Zertifizierte Prüfstellen für EU-Drohnenführerschein – EU-Fernpilotenzeugnis A2
| Unternehmen / Prüfstelle | Art der Schulung & Prüfung | Preis | Kontakt / Zulassung / Standort |
|---|---|---|---|
| Drone Class *Spar-TIPP |
|
nur 79 Euro (20% Rabatt) Rabatt-Code: SYJZEZR33V |
➤ Buchung Schulung
|
| Pro Fly Center | DJI Academy *TIPP |
|
ab 84 Euro Gutschein-Code: A2DROHNENDE |
Online-Portal & Buchung:
zum Angebot auf proflycenter.com (DE.PStF.041) |
| GDA Germandroneacademy *TIPP |
|
ab 85 Euro Gutschein-Code: Drohnen |
Online-Portal & Buchung:
zum Angebot auf germandroneacademy.com |
| Copteruni GmbH *TIPP |
|
199 Euro (1 Jahr Zugang zu allen Unterlagen) zum Angebot 1 |
Online-Portal & Buchung:
Angebot 1 (1 Jahr Zugang) Angebot 2 (lebenslang – inkl. Rabatt) |
| Kopter-Profi |
|
349 Euro Gutscheincode: Drohnen_de_10PRO (10% Rabatt) |
Online-Portal & Buchung (DE.PStF.001) |
| U-ROB GmbH |
|
ab 315 Euro Gutscheincode: drohnen10 (10% Rabatt) |
zum Angebot – Schulung Vergleich Schulungspakete (DE.PStF.004) Berlin, Bremen, Dresden, Friedrichshafen, Fulda, Hamburg, Mannheim, Münster, Neumünster, Stuttgart |
| Kopterzentrale GmbH |
|
ab 349-589 Euro | Buchung Schulung (DE.PStF.002) 30171 Hannover |
| RKM- RotorKonzept Multikoptermanufaktur GmbH |
|
ab 286-797 Euro | Buchung Schulung (DE.PStF.005) Mannheim, Stuttgart, München |
| Airclip Service GmbH & Co. KG |
|
ab 286-797 Euro | Buchung Schulung (DE.PStF.006) Bielefeld, Dresden, Mannheim, Berlin, Friedrichshafen, Bedburg (Köln), Essen, Bremen, Stuttgart, Hamburg, München, Fulda, Jena |
| DPH DronesPerHour |
|
ab 149 Euro | Online-Portal & Buchung:
zum Angebot auf dph-drohnenschule.de |
| Delta-Drone |
|
ab 349-529 Euro | Buchung Schulung zusätzliche Betriebsstätte von ProFlyCenter (DE.PStF.041) München |
(Preise inkl. MwSt und in der Regel pro Person)
Hier finden Sie die vollständige Liste der zertifizierten Prüfstellen.

Tipp: Nach bestandener Prüfung den Drohnenführerschein im praktischen Scheckkarten-Format bestellen:
Drohnenversicherung
In jedem Falle besteht für alle Drohnen in Deutschland eine Versicherungspflicht. Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für den legalen Betrieb Deiner Drohne – unabhängig davon, ob ein EU-Drohnenführerschein verlangt wird. Geeignete Tarife gibt es bereits für wenige Euro im Jahr. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:
Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
- EU Drohnenverordnung – alle Infos und Vorgaben
- Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
- EU Drohnenverordnung für Antigravity A1 [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für Antigravity A1 [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Neo 2 [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 5 Pro [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 4 Pro [ Drohnenklasse C2 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Flip [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 3S [ Drohnenklasse C1 ]

EU-Drohnenführerschein / Prüfung - FAQ
Wann / für welche Drohnen benötige ich einen Drohnen-Führerschein?
Ob und wann der neuen EU-Drohnenführerschein benötigt wird, hängt maßgeblich von 2 Faktoren ab: Von der Risiko-Klasse der Drohne nach der neuen EU-Drohnenverordnung und unter Umständen auch, wo und wie nah man an unbeteiligten Personen und Wohngebieten etc. fliegen will. Alle Details dazu klären wir hier im Artikel.
Benötige ich einen EU-Drohnenführerschein für die DJI MINI 4 PRO, die DJI MINI 3 PRO oder andere DJI MINI-Modelle?
Nein. Für diese Drohnen-Modelle ist dank ihres geringen Gewichts kein EU Drohnen-Führerschein erforderlich. Weder der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis).
Aber es ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwingend erforderlich und auch das Anbringen der elektronischen Registrierungs-Nummer (eID) mittels EU-Drohnenkennzeichens.
Außerdem ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht. Details dazu hier im Artikel.
Wo kann ich den EU-Drohnenführerschein machen?
Der EU Drohnenführerschein teilt sich in zwei Stufen des Führerscheins. Der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) kann komplett online mit kurzem Online-Training und Test auf der Internetseite des LBA (Luftfahrtbundesamt) gemacht werden.
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Training) ist wesentlich aufwendiger und erfordert eine Schulung inklusive Prüfung bei zertifizierten Prüf-Unternehmen. Eine Liste dieser Unternehmen und alle Details gibt es hier im Artikel.
Benötige ich einen Drohnenführerschein für Drohnen unter 250 Gramm?
Nein. Für diese Drohnen-Modelle ist dank ihres geringen Gewichts kein EU Drohnen-Führerschein erforderlich. Weder der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis).
Aber es ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwingend erforderlich und auch das Anbringen der elektronischen Registrierungs-Nummer (eID) mittels EU-Drohnenkennzeichens.
Außerdem ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht. Details dazu hier im Artikel.
Benötige ich einen Drohnenführerschein für Drohnen der Drohnenklasse C0?
Nein. Für diese Drohnen-Modelle ist dank ihres geringen Gewichts kein EU Drohnen-Führerschein erforderlich. Weder der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis).
Aber es ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwingend erforderlich und auch das Anbringen der elektronischen Registrierungs-Nummer (eID) mittels EU-Drohnenkennzeichens.
Außerdem ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht. Details dazu hier im Artikel.
Für welche Drohnenklassen wird ein Drohnenführerschein benötigt?
Für alle Drohnenklassen außer der Drohnenklasse C0 wird mindestens der kleine Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis) benötigt. Dies betrifft also zum Beispiel alle Drohnen der Drohnenklasse C1, C2 oder C3.





