Basierend auf der EU-Drohnenverordnung, welche am 1. Januar 2021 für alle Drohnen-Piloten in Kraft trat, gibt es zwei Ausführungen des EU Drohnenführerscheins:
- Den EU-Kompetenznachweises A1/A3 – auch genannt: kleiner Drohnenführerschein
- Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 – auch genannt: großer Drohnenführerschein
Folgende Fragen stellen sich für die meisten Drohnen-Piloten:
- Wann genau wird ein EU-Drohnenführerschein bzw. eine Drohnen-Lizenz benötigt?
- Was ist der Unterschied zwischen dem großen und kleinen EU-Drohnenführerschein bzw. dem EU-Kompetenznachweis und den EU-Fernpilotenzeugnis?
- Für welches Drohnen-Modell ist welcher EU-Drohnenführerschein erforderlich?
- Wie und wo kann ich diesen Drohnenführerschein absolvieren?
- Kann ich den Drohnenführerschein online machen?
- Was kostet ein EU Drohnenführerschein?
Diese Fragen klären wir hier im Artikel.
Weiter unten im Artikel findest Du auch die Links und Emfpehlungen, wo genau Du die jeweiligen Drohnenführerscheine absolvieren und beantragen kannst. Im Folgenden erklären wir aber zuerst, wann und für wen bzw. für welche Drohnen die jeweiligen Führerscheine überhaupt erforderlich sind:
Hinweis: Drohnenversicherung ist PFLICHT!
Eine Drohnenversicherung ist in Deutschland für alle Drohnen gesetzlich Pflicht.
Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese gibt es bereits für wenige Euro im Jahr. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:
Wann wird ein EU Drohnenführerschein benötigt?
Im Folgenden klären wir, wann Du überhaupt einen Drohnenführerschein benötigst und welcher der beiden Drohnenführerschein für welche Drohnen und welche Anwendungsfälle erforderlich ist. Die Drohnen-Führerschein-Pflicht trat ab dem 31.12.2020 in Kraft und ist in der EU-Drohnenverordnung geregelt.
Kein Drohnenführerschein nötig, wenn:
Klassifizierte Drohnen der Drohnenklasse C0
Für Drohnen der Drohnenklasse C0 ist kein EU-Drohnen-Führerschein erforderlich (weder klein noch groß). Die Drohnenklasse Deiner Drohne ist in der Regel sowohl auf der Drohne als auch auf der Verpackung mit einem kleinen Symbol gekennzeichnet. Zur Drohnenklasse C0 gehören Drohnen unter 250g mit besonders geringem Risiko, wie zum Beispiel die folgenden Modelle:
-
- DJI Mini 4 Pro / DJI MINI 4K (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Neo
- Potensic ATOM
Siehe dazu auch: Die besten Drohnen der Drohnenklasse C0
Diese Modelle können selbst ohne Drohnenführerschein bzw. ohne Drohnenlizenz in der bestmöglichen Kategorie OPEN A1 geflogen werden. Dies bedeutet, die können:
-
- nahe an Menschen geflogen werden
- ohne Mindestabstand zu Städten – also auch in Wohngebieten
Alle Details zu den Vorgaben und der Kategorie OPEN A1 hier in unserer Zusammenfassung der EU-Drohnenverordnung.
Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse unter 250 Gramm
Aber auch ältere Drohnen noch ohne Drohnen-Klassifizierung (so genannte Bestandsdrohnen) können ohne Drohnenführerschein in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden, wenn die Drohne unter 250 Gramm wiegt. Dies gilt für ältere Drohnen, die noch nicht nach der neuen EU-Drohnenverordnung klassifiziert worden sind – zum Beispiel:
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- DJI Mini 3 Pro und DJI MINI 3 (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mini 2 (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Mini (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
Wir empfehlen jedoch, den kleinen Drohnenführerschein freiwillig in jedem Falle zu absolvieren – da dieser wirklich wichtiges Grundwissen vermittelt und mit wenig Aufwand auch online absolviert werden kann (Details siehe weiter unten).
Nur der kleine EU-Drohnenführerschein nötig, wenn:
Klassifizierte Drohnen C1 bis C4:
Außer für Drohnen der Drohnenklasse C0 ist für alle anderen Drohnen in jedem Falle mindestens der kleine EU-Drohnenführerschein (der sogenannte EU-Kompetenznachweis) erforderlich. Dies betrifft also vor allem auch die gängigen Drohnen der Drohnenklassen C1, C2, C3 oder C4 (klassifizierte Drohnen über 250 Gramm Gewicht), wie zum Beispiel:
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- DJI AIR 3 / DJI AIR 3S
- DJI AVATA 2
- DJI Mavic 3 / DJI Mavic 3 Pro / DJI Mavic 3 Classic
- DJI Inspire 3
Drohnen der Drohnenklasse C1 können damit ebenfalls in der besten Kategorie OPEN A1 fliegen mit den maximalen Freiheiten – also auch nahe an Menschen / in Wohngebieten etc. (siehe Zusammenfassung der EU-Drohnenverordnung)
Drohnen der Drohnenklasse C2 und C3 dürfen nur mit dem kleinen Drohnenführerschein ausschließlich in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 betrieben werden – also weit weg von Menschen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zum Beispiel zu Wohngebieten oder Gewerbegebieten.
Für Drohnen der Drohnenklassen C2 kann optional und zusätzlich der große Drohnenführerschein (siehe weiter unten) interessant sein. Mit diesem sogenannten EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist es für Drohnen der Drohnenklasse A2 optional möglich, zumindest in der Kategorie OPEN A2 betrieben zu werden. Diese Kategorie ist zwischen OPEN A1 und A3 angesiedelt und erlaubt den Betrieb auch näher an Menschen (30 Meter Abstand oder 5 Meter Abstand im Langsam-Modus). Für Drohnen der Drohnenklasse C3 gibt es diese Option nicht.
Hinweis: Weitere Infos zu den Drohnenklassen gibt es im Artikel über die neuen Drohnen-Klassen.
Bestandsdrohnen ohne Drohnen-Klasse über 250 Gramm:
Für ältere Bestandsdrohnen (also Drohnen noch ohne EU-Klassifizierung) ist bei einem Gewicht von über 250 Gramm in jedem Falle der kleine EU-Drohnenführer erforderlich.
Diese dürfen zwar dauerhaft mit dem kleinen Drohnenführerschein weiter betrieben werden, allerdings ausschließlich in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 – also weit weg von Menschen und mit einem Abstand von mindestens 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
Ein zusätzlich erworbener großer Drohnenführerschein (siehe unten) würde bei diesen Modellen keinen Vorteil bringen.
Dies gilt für Drohnen-Modelle wie zum Beispiel:
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- DJI AIR 2S (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Air 2 (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Air (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Avata
- DJI FPV (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic Pro / DJI Mavic Platinum
- DJI Mavic 2 Pro (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Mavic 2 Zoom (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- DJI Phantom 4 und andere DJI Phantom Modelle
Details: siehe hier in der EU-Drohnenverordnung
Großer EU-Drohnenführerschein nötig, wenn:
Optional für Drohnenklasse C2
Der große EU-Drohnenführerschein – also das so genannte EU-Fernpiloten-Zeugnis (welches auch den Abschluss des kleinen EU-Drohnenführerscheins voraussetzt) ist nur optional erforderlich für alle Drohnen der Drohnenklasse C2, wenn diese in der Unterkategorie A2 der Kategorie OFFEN betrieben werden sollen anstatt in der Kategorie OPEN A3 – also näher an Menschen oder mit einem Abstand von weniger als 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es gilt dort dann aber trotzdem noch ein Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen im normalen Flug-Modus oder ein Abstand von 5 Metern im Langsam-Modus.
Ohne den großen Drohnenführerschein dürften diese Drohnen ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 (also unter anderem weit weg von Menschen und mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohngebieten und Gewerbegebieten) betrieben werden.
Weitere Details: siehe hier in der EU-Drohnenverorndung.
Aktuell betrifft dies zum Beispiel Drohnen wie:
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- DJI Mavic 3 Pro (weitere Details zu den EU-Vorgaben)
- >> weitere Drohnen der Drohnenklasse C2
Keine Relevanz für Bestandsdrohnen:
Mit dem Ende der Übergangsregelung (ab 2024) hat der große EU-Drohnenführerschein keine Relevanz mehr für Drohnen ohne Drohnenklasse. Wie bereits oben geschrieben dürfen Bestandsdrohnen unter 250g dauerhaft und ohne Drohnenführerschein (auch ohne den kleinen Drohnenführerschein) in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden. Für alle anderen Bestandsdrohnen (über 250g) ist in jedem Falle der kleine Drohnenführerschein / die kleine Drohnenlizenz erforderlich, jedoch dürfen diese damit trotzdem nur und ausschließlich in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 geflogen werden.
Der Besitz des großen Drohnenführerscheins hat hierauf keine Auswirkung.
Alle weiteren Details zur Klassifizierung und der Kategorie OPEN sind im Artikel zur EU-Drohnenverordnung hier beschrieben.
Alle sonstigen Fragen, allgemeine Vorgaben und Gesetze zur EU-Drohnenverordnung sind in den folgenden Artikeln beschrieben:
Der kleine EU Drohnenführerschein: EU Kompetenznachweis A1/A3
Wir empfehlen, diesen kleinen Drohnenführerschein in jedem Falle zu absolvieren! Wo und wie Du den Führerschein erlangen kannst, erklären wir Dir hier:
Zur Erlangung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 ist ein kompaktes Drohnenführerschein Online-Training mit anschließendem Test und einer Online-Prüfung erforderlich. Dieses Training soll sicherstellen, dass der Drohnen-Pilot das nötige Grundwissen erlangt, um ein UAV (unbemanntes Flugsystem – also seine Drohne) sicher steuern zu können.
Der anschließende Test besteht aus 2 Stufen mit ca. 40 Multiple-Choice-Fragen, die online auszufüllen sind. Zum erfolgreichen Abschluss müssen 75% der Fragen korrekt beantwortet werden. Zuerst erfolgt ein Trainings-Test. Dieser kann online beliebig oft wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluß wird man zur Online-Prüfung zugelassen und kann auch diese absolvieren. Dieser Führerschein-Test und Kompetenznachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann wiederholt oder aufgefrischt werden.
Bei bestandener Prüfung wird der Führerschein lediglich als PDF zum ausdrucken zur Verfügung gestellt. Der Führerschein muß immer mitgeführt werden – daher empfehlen wir, den Drohnenführerschein als Plastik Karte im Scheckkartenformat hier zu bestellen:
Der EU-Kompetenznachweis ist nicht kostenlos – es wird eine Gebühr verlangt. Er kann direkt beim Luftfahrtbundesamt (LBA) oder einer Prüfstelle online unter dem folgenden Links abgeschlossen werden:
Drohnenführerschein A1/A3 ONLINE:
Unter dem folgenden Link kann das Training / der Online-Kurs und die anschließende Prüfung zum kleinen Drohnen-Führerschein (EU Kompetenznachweis A1/A3) durchgeführt werden (Login / Anmeldung für Test erforderlich):
https://lba-openuav.de/
Außerdem gibt es auch Anbieter, die umfangreichere Schulungspakete inklusive Abschlussprüfung ONLINE anbieten:
Drohnenführerschein A1 / A3 Online inkl. Prüfung (20€ Rabatt – Code D2G07V149B)
Vorab ist eine Registrierung als Drohnen-Pilot oder UAS-Betreiber hier nötig:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Tipp: nach bestandener Prüfung den Drohnenführerschein im praktischen Scheckkarten-Format bestellen:
Wann und für wen dieser Führerschein erforderlich ist, klären wir weiter unten.
Der große EU Drohnenführerschein: EU-Fernpiloten-Zeugnis A2
Dieser EU-Drohnenführerschein – also das EU-Fernpiloten-Zeugnis – ist wesentlich umfangreicher. Voraussetzung für den Abschluss dieses großen Führerscheines ist der vorherige Abschluss des kleinen Drohnenführerscheins. Darüber hinaus ist ein praktisches Selbst-Training (auf offenem Feld) durchzuführen. Dabei genügt es, die Durchführung dieses Selbst-Trainings selbst schriftlich zu bestätigen.
Außerdem ist auch eine Theorie-Prüfung bei einer dafür zertifizierten Prüfstelle abzulegen (Liste siehe weiter unten). Bei einigen Prüfstellen kann diese Schulung und Prüfung, also sogar der komplette Drohnenführerschein online durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt dabei via Video-Konferenz oder wird – je nach Anbieter – auch einfach nur aufgezeichnet. Diese Schulungen und Prüfungen werden von zertifizierten Unternehmen über ganz Deutschland verteilt angeboten und setzen sich aus mehren Übungsblöcken und Themengebieten zusammen. Die Theorie-Prüfung besteht aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus drei Fachgebieten. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung wird das EU-Fernpiloten-Zeugnis beim LBA oder der zuständigen Landesbehörde beantragt und anschließend dem Piloten zugesandt. Dieses Zeugnis / der große EU-Drohnenführerschein hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und muss dann widerholt oder aufgefrischt werden.
Diese Prüfungen sind in jedem Falle kostenpflichtig. Der Preis für diese Schulung inkl. Prüfung ist vom jeweiligen Dienstleister und Unternehmen abhängig. Die Preise liegen zwischen 89,- bis 449,- Euro. Hier lohnt sich in jedem Falle der Vergleich! In unserer folgenden Liste alle Daten und Preise zu den Unternehmen, die diese Schulung und Prüfung für das EU-Fernpiloten-Zeugnis anbieten und eine Zulassung dazu / eine Zertifizierung haben.
Zertifizierte Prüfstellen für EU Drohnenführerschein – EU Fernpilotenzeugnis A2
Unternehmen / Prüfstelle | Art der Schulung & Prüfung | Preis | Kontakt / Zulassung / Standort |
---|---|---|---|
Drone Class *Spar-TIPP |
|
nur 71 Euro Rabatt-Code: SYJZEZR33V |
Buchung Schulung Prüfunternehmen aus Niederlande Schulung & Prüfung in Deutsch in Deutschland & EU anerkannt |
Pro Fly Center | DJI Academy *TIPP |
|
ab 84 Euro Gutschein-Code: A2DROHNENDE |
Online-Portal & Buchung:
zum Angebot auf proflycenter.com (DE.PStF.041) |
GDA Germandroneacademy *TIPP |
|
ab 85 Euro Gutschein-Code: Drohnen |
Online-Portal & Buchung:
zum Angebot auf germandroneacademy.com |
Copteruni GmbH *TIPP |
|
199 Euro (1 Jahr Zugang zu allen Unterlagen) zum Angebot 1 |
Online-Portal & Buchung:
Angebot 1 (1 Jahr Zugang) Angebot 2 (lebenslang – inkl. Rabatt) |
Kopter-Profi |
|
349 Euro Gutscheincode: Drohnen_de_10PRO (10% Rabatt) |
Online-Portal & Buchung (DE.PStF.001) |
U-ROB GmbH |
|
ab 315 Euro Gutscheincode: drohnen10 (10% Rabatt) |
zum Angebot – Schulung Vergleich Schulungspakete (DE.PStF.004) Berlin, Bremen, Dresden, Friedrichshafen, Fulda, Hamburg, Mannheim, Münster, Neumünster, Stuttgart |
Kopterzentrale GmbH |
|
ab 349-589 Euro | Buchung Schulung (DE.PStF.002) 30171 Hannover |
RKM- RotorKonzept Multikoptermanufaktur GmbH |
|
ab 286-797 Euro | Buchung Schulung (DE.PStF.005) Mannheim, Stuttgart, München |
Airclip Service GmbH & Co. KG |
|
ab 286-797 Euro | Buchung Schulung (DE.PStF.006) Bielefeld, Dresden, Mannheim, Berlin, Friedrichshafen, Bedburg (Köln), Essen, Bremen, Stuttgart, Hamburg, München, Fulda, Jena |
DPH DronesPerHour |
|
ab 89 Euro | Online-Portal & Buchung:
zum Angebot auf dph-drohnenschule.de |
Delta-Drone |
|
ab 349-529 Euro | Buchung Schulung zusätzliche Betriebsstätte von ProFlyCenter (DE.PStF.041) München |
(Preise inkl. MwSt und in der Regel pro Person)
Hier finden Sie die vollständige Liste der zertifizierten Prüfstellen.
Tipp: nach bestandener Prüfung den Drohnenführerschein im praktischen Scheckkarten-Format bestellen:
Drohnenversicherung
In jedem Falle besteht für alle Drohnen in Deutschland eine Versicherungspflicht. Eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese gibt es bereits für wenige Euro im Jahr. Hier geht es zu unserem Drohnen Versicherungsvergleich:
Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
- EU Drohnenverordnung – alle Infos und Vorgaben
- Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 3S [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Neo [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 4K [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI AVATA 2 FPV Drohne [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 4 Pro [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 3 [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 Pro [ Drohnenklasse C2 ]
EU-Drohnenführerschein / Prüfung - FAQ
Wann / für welche Drohnen benötige ich einen Drohnen-Führerschein?
Ob und wann der neuen EU-Drohnenführerschein benötigt wird, hängt maßgeblich von 2 Faktoren ab: Von der Risiko-Klasse der Drohne nach der neuen EU-Drohnenverordnung und unter Umständen auch, wo und wie nah man an unbeteiligten Personen und Wohngebieten etc. fliegen will. Alle Details dazu klären wir hier im Artikel.
Benötige ich einen EU-Drohnenführerschein für die DJI MINI 4 PRO, die DJI MINI 3 PRO oder andere DJI MINI-Modelle?
Nein. Für diese Drohnen-Modelle ist dank ihres geringen Gewichts kein EU Drohnen-Führerschein erforderlich. Weder der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis).
Aber es ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwingend erforderlich und auch das Anbringen der elektronischen Registrierungs-Nummer (eID) mittels EU-Drohnenkennzeichens.
Außerdem ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht. Details dazu hier im Artikel.
Wo kann ich den EU-Drohnenführerschein machen?
Der EU Drohnenführerschein teilt sich in zwei Stufen des Führerscheins. Der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) kann komplett online mit kurzem Online-Training und Test auf der Internetseite des LBA (Luftfahrtbundesamt) gemacht werden.
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Training) ist wesentlich aufwendiger und erfordert eine Schulung inklusive Prüfung bei zertifizierten Prüf-Unternehmen. Eine Liste dieser Unternehmen und alle Details gibt es hier im Artikel.
Benötige ich einen Drohnenführerschein für Drohnen unter 250 Gramm?
Nein. Für diese Drohnen-Modelle ist dank ihres geringen Gewichts kein EU Drohnen-Führerschein erforderlich. Weder der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis).
Aber es ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwingend erforderlich und auch das Anbringen der elektronischen Registrierungs-Nummer (eID) mittels EU-Drohnenkennzeichens.
Außerdem ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht. Details dazu hier im Artikel.
Benötige ich einen Drohnenführerschein für Drohnen der Drohnenklasse C0?
Nein. Für diese Drohnen-Modelle ist dank ihres geringen Gewichts kein EU Drohnen-Führerschein erforderlich. Weder der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis).
Aber es ist eine Registrierung des Piloten beim Luftfahrtbundesamt (LBA) zwingend erforderlich und auch das Anbringen der elektronischen Registrierungs-Nummer (eID) mittels EU-Drohnenkennzeichens.
Außerdem ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht. Details dazu hier im Artikel.
Für welche Drohnenklassen wird ein Drohnenführerschein benötigt?
Für alle Drohnenklassen außer der Drohnenklasse C0 wird mindestens der kleine Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis) benötigt. Dies betrifft also zum Beispiel alle Drohnen der Drohnenklasse C1, C2 oder C3.