EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die neue DJI Mavic Air 2-Drohne?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mavic Air 2. Die DJI Mavic Air (1. Generation) oder andere Drohnen-Modelle fallen ggf. in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die DJI Mavic Air 2 besitzt noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1). Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres Abfluggewichtes. Bei der DJI Mavic Air 2 beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf 570 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI Mavic Air 2 ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Diese ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
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Vorgaben DJI MAVIC AIR 2
Die DJI Mavic AIR 2-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) oder mit weiteren Auflagen auch in der Unterkategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- soll die die DJI Mavic Air 2 nur Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, so ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich.
Soll die Drohne aber nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, sondern auch in der Kategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen – also 50 Meter Abstand bei Bestandsdrohnen), so ist der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich (und somit auch der EU-Kompetenznachweis, da dieser kleine EU-Drohnenführerschein die Voraussetzung für den großen EU-Drohnenführerschein ist):
Alle Infos zu den zu den EU-Drohnenführerscheinen
Achtung: diese Sonderregel (Übergangsregel) bzgl. Kategorie A2 mit dem großen Drohnenführerschein ist nur bis zum 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) gültig. Nach diesem Datum darf die DJI Mavic Air 2 (mit mindestens dem kleinen EU-Drohnenführerschein) ausschließlich nur noch in der Kategorie A3 geflogen werden! - die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muß nicht die Drohnen selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden.
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber. - es ist eine Kennzeichnung der Drohne zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muß.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich: zum Drohnen-Versicherungsvergleich
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mavic Air 2) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI Mavic Air 2 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- Besitzt der Pilot nur den kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis), so gilt für die DJI Mavic Air 2 ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
Mit dem zusätzlichen großen EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) darf der Pilot bis zu 50 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen und es gibt keinen Mindestabstand zu Wohngebieten etc. - Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz. - aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
- Die folgenden Punkte der alten Drohnenverordnung 2017 (deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21b) wurden bisher noch nicht geändert und auch nicht durch andere Regelungen in der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst – daher haben diese aktuell ebenfalls weiterhin (in Deutschland) bestand:
- 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
- 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI FPV
EU-Drohnenverordnung und DJI Mavic Air 2 - FAQ
Benötige ich für die DJI Mavic Air 2 einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI Mavic Air 2 nur der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) benötigt, wenn man weit entfernt von Menschen fliegt (A3).
Will man aber näher an Menschen oder zum Beispiel Wohngebieten / Häusern fliegen (A2), so ist zusätzlich auch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Mavic AIR 2?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die DJI Mavic Air 2 oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.