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EU Drohnenverordnung DJI Mavic MINI Gesetze

EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI

EU Drohnen-Gesetz

Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die neue DJI Mavic MINI Drohne?

Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mavic Mini. Andere Drohnen-Modelle fallen ggf. in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell

In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zusammen, die laut neuem EU Drohnen-Gesetz ab 2021 zu beachten sind. Eine Zusammenfassung der kompletten EU-Drohnenverordnung gibt es hier: EU Drohnenverordnung / Drohnen-Gesetz

Die DJI Mavic Mini besitzt zwar noch keine EU-Klassifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Klasse C0 oder die Drohnen-Kategorie C1), doch durch ihr extrem geringes maximales Abflugs-Gewicht (MTOM) von unter 250 Gramm sind die Auflagen für diese Drohne dennoch minimal. Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen.

Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:

Drohnen-Versicherung

Für die DJI Mavic MINI ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.

Für die DJI Mavic MINI besteht also eine Versicherungspflicht für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.

➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Vorgaben DJI Mavic MINI

Die DJI Mavic Mini-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.

EU Drohnenverordnung DJI MINI 2 Vorgaben verbote
Dies bedeutet im Detail:

  • für die DJI Mavic Mini ist kein EU-Drohnenführerschein  (weder der großer EU-Drohnenführerschein = EU-Fernpiloten-Zeugnis noch der kleine EU-Drohnenführerschein = EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich: Details zu den EU-Drohnenführerscheinen.
  • es ist eine Registrierung des Piloten (des Betreibers – also des Betreibers der Drohne – nicht der Drohne selbst) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält dort eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muß.  Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten.
    (Die DJI Mavic MINI fällt nicht unter die Regelung zur Befreiung der Registrierungspflicht bei Drohnen unter 250 Gramm, da sie laut DJI nicht nach den EU Richtlinie (2009/48/EG) als reines Spielzeug zertifiziert ist und außerdem eine Kamera besitzt – also einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten)
  • somit ist auch ein Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, die die e-ID (Betreiber Registriernummer) enthält und sichtbar auf der Drohne angebracht werden muß.
  • es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich zum Drohnen-Versicherungsvergleich

Was darf ich mit der DJI Mavic MINI?

  • die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI Mavic MINI nicht vorhanden) oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
  • das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
  • es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
  • sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
  • das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt
  • die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mavic Mini) müssen gelesen und beachtet werden
  • die DJI Mavic Mini darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.

 

Wo darf ich fliegen?

  • nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
  • maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • es gibt für die DJI Mavic Mini keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber alte Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben (GEO-System).
    Hier bleibt abzuwarten, welche Zonen und Vorgaben für Deutschland definiert werden und wo / wie diese dann veröffentlicht werden.
  • aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DFS-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
    Zukünftig wird es ggf. ein neues System geben, wo die Verbotszonen und Flugzonen eingesehen werden können.
  • Die folgenden Punkte der alten Drohnenverordnung 2017 (deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21b) wurden bisher noch nicht geändert und auch nicht durch andere Regelungen in der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst – daher haben diese aktuell ebenfalls weiterhin (in Deutschland) bestand:
    • 1,5 km Abstand zu Flugplätzen
    • 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc.
    • kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

zur kompletten EU-Drohnenverordnung

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947

Youtube-Video zur EU Drohnenverordnung 2021 und DJI Mavic MINI:

https://www.youtube.com/watch?v=szb-FqZ8vgI

weitere interessante Themen dazu:

  • Die EU Drohnenverordnung
  • Registrierung EU-Drohnen-Piloten
  • Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom

EU-Drohnenverordnung und DJI Mavic Mini - FAQ

Benötige ich für die DJI Mavic MINI einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI Mavic MINI kein EU-Drohnenführerschein benötigt. Weder der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) ist erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.

Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Mavic MINI?

Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.

Muß ich die DJI Mavic Mini oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?

Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.

Kategorie Drohnen-Gesetz, Drohnen Wissen | 10.804 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, Drohnenverordnung, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Flugrecht, list_eu_gesetz_drohnen, Luftrecht

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