Die Drohne soll mit in den Urlaub? In diesem Artikel haben wir diverse Themen, Vorgaben und Gesetze zum Thema „Drohne fliegen im Ausland / Urlaub“ zusammengestellt
Drohnen-Gesetze im Ausland nach Ländern:
Drohnen-Gesetz in der Schweiz: Vorgaben / Verordnung
Drohnen-Gesetz in Österreich
Drohnen-Gesetze in Mexiko im Urlaub
Drohnen-Gesetz im Spanien Urlaub
Drohnen-Gesetz im Großbritannien / England Urlaub
Drohnen-Gesetze im USA Urlaub
Bestimmungen in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UAE / VAE)
Drohnen-Gesetze im Dänemark Urlaub
Drohnen-Gesetze im Kanada Urlaub
Drohnen-Gesetze im Italien Urlaub
Drohnen-Gesetze im Schweden Urlaub
Drohnen-Gesetze im Ungarn Urlaub
Drohnen-Gesetze im Seychellen Urlaub
Allgemeine Drohnen-Regeln im Urlaub / Ausland
- Drohne im Flugzeug transportieren / Urlaub
- Sind Drohnen im Skigebiet erlaubt?
- Sind Drohnen auf einem Schiff / Kreuzfahrtschiff erlaubt?
- Drohne über Wasser / über dem Meer fliegen – Tipps!
- Drohnen Kennzeichen
- Drohnen-Gesetze und Vorschriften in Deutschland
Neben den lokalen Gesetzen in den einzelnen Ländern sind zudem auch noch die Importbestimmungen zu beachten und in die Reiseplanung mit einzubeziehen. Andernfalls kann es passieren, dass die Drohne / Kameradrohne bei der Einreise – z.B. bereits am Flughafen bzw. am Zoll – eingezogen und beschlagnahmt wird.
Wir empfehlen daher, rechtzeitig vor Urlaubsantritt bzw. während der Urlaubsplanung Kontakt mit den zuständigen Behörden im jeweiligen Land (z.B. mit dem auswärtigen Amt) aufzunehmen. Hier helfen oft auch die offiziellen Webseiten der jeweiligen zuständigen Flugbehörden / Luftfahrtbehörden des Ziel-Landes weiter.
In den unterschiedlichen Urlaubsländern kann es große Unterschiede in Bezug auf Drohnen-Gesetze geben (Registrierungspflicht, Versicherungspflicht / Drohnen-Haftpflicht, generelles Drohnen-Verbot / Flugverbot, Kennzeichnungspflicht / Drohnen-Kennzeichen etc. pp.).