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Drohne und Urlaub in Mexiko: Gesetze und Regeln

Geschrieben von Jogi am 8. Februar 2018 in Drohnen Wissen | 2.808 Aufrufe

Die Drohne soll mit in den Urlaub nach Mexiko? Was ist zu beachten bei den Reisevorbereitungen? Gibt es Probleme bei der Einreise / am Zoll? Darf man in Mexiko mit einer Drohne / einem Quadrocopter filmen / Fotos machen? Fragen über Fragen.

Wir bringen etwas Licht ins Dunkel und klären auf in unserer Serie: Drohnen im Urlaub / Ausland

Kann ich meine Drohne mit nach Mexiko in den Urlaub / ins Ausland nehmen?

Zuerst einmal sind einige Vorbereitungen für den Flug zu treffen. Hierfür haben wir einen gesonderten Beitrag geschrieben zum Thema „Drohne im Flugzeug / Handgepäck„.

Der nächste, spannende Punkt ist dann bereits das Thema „Einreise“ bzw. „Zoll“. Laut Bestimmungen ist es nur gestattet, maximal bis zu zwei Kameras mit nach Mexiko zu bringen. Von Drohnen ist dabei in den Einreisebestimmungen keine Rede (weder explizit verboten, noch erlaubt). Es obliegt daher dem Zollpersonal, wie eine Drohne interpretiert wird. Das bedeutet: man ist in gewisser Weise seinem Glück und der Mutwilligkeit der Beamten ausgeliefert. Wir schlagen vor, die Drohne mit den Koffern aufzugeben und nicht im Handgepäck zu transportieren (sofern dies die Flugbestimmungen zulassen – siehe Link oben). Die Akkus jedoch müssen in der Regel mit ins Handgepäck (siehe Bestimmungen der Fluglinien).

In jedem Falle sollte man eine Rechnung vom Drohnen-Kauf mit sich führen (zumindest eine Kopie). Im schlimmsten Fall (eher eine seltene Ausnahme) kann es passieren, dass man einen Einfuhrzoll (ca. 6-8% von Anschaffungspreis) zahlen muss. Den Beleg sollte man dann in jedem Falle aufbewahren. Bisher wurde uns aber in der Regel berichtet, dass die Einreise und Einfuhr einer Drohne problemlos vonstatten gehen sollte.

Hat man den Zoll hinter sich gelassen, geht es um die Beachtung der lokalen Drohnen-Gesetze im Land. Hier ist Mexiko sehr liberal:

  • Für alle Drohnen unterhalb der 2-Kilogramm-Grenze benötigt man keine Aufstiegsgenehmigung, Zulassung oder sonstige Freigaben.
  • ab 2 Kilogramm bis 25 Kilogramm benötigt man eine Genehmigung
  • oberhalb der 25 Kilogramm benötigt man einen Flugschein / Drohnen-Führerschein und eine Genehmigung

Alle gängigen Modelle wie die DJI Mavic Air, DJI Mavic Pro, DJI Mavic Pro Platinum, DJI Spark, DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), Yunee Typhoon H / Q500 oder Parrot Beebop fallen unter die 2-Kilogramm-Grenze Grenze. Für diese Modelle / Kameradrohnen sind also keine Genehmigungen nötig.

Allgemeine Regeln und Gesetze für den Umgang mit Drohnen:

  • das Fliegen ist nur bei Tageslicht – also am Tag – gestattet

Des Weiteren gibt es relativ wenig bis gar keine Vorgaben und Gesetze. Man sollte jedoch aus Sicherheitsgründen nur in Sichtweite fliegen und sich nach Vorgaben / Regeln der örtlichen Begebenheiten erkundigen. Man sollte natürlich auch die Privatsphäre andere respektieren und auch niemanden belästigen / stören.

An Sehenswürdigkeiten / Denkmälern kann es Sonderregelungen geben.

Weitere interessante Artikel:

  • Drohne im Flugzeug transportieren / Urlaub
  • Drohnen im Ausland / Urlaub (Zusammenfassung)
  • Drohnen-Gesetze und Vorschriften in Deutschland
  • Drohnen-Gesetze in der Schweiz
  • Drohnen-Gesetze in Österreich
  • Drohnen-Gesetze in den USA
  • Bestimmungen in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UAE / VAE)
  • Drohnen Kennzeichen

Alle Angaben ohne Gewähr!

Posted in Drohnen Wissen | Tagged Drohne und Urlaub, Mexiko

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