Die Drohne soll mit in den Urlaub nach Mexiko? Was ist zu beachten bei den Reisevorbereitungen? Gibt es Probleme bei der Einreise / am Zoll? Darf man in Mexiko mit einer Drohne / einem Quadrocopter filmen / Fotos machen? Fragen über Fragen.
Wir bringen etwas Licht ins Dunkel und klären auf in unserer Serie: Drohnen im Urlaub / Ausland
Die zuständige Behörde für Drohnen und die Luftfahrt im allgemeinen in Mexiko ist die AFAC – die Federal Civil Aviation Agency Mexiko
Drohne fliegen in Mexiko
Kann ich meine Drohne mit nach Mexiko in den Urlaub / ins Ausland nehmen?
Zuerst einmal sind einige Vorbereitungen für den Flug zu treffen. Hierfür haben wir einen gesonderten Beitrag geschrieben zum Thema „Drohne im Flugzeug / Handgepäck„.
Der nächste, spannende Punkt ist dann bereits das Thema „Einreise“ bzw. „Zoll“. Laut Bestimmungen ist es nur gestattet, maximal bis zu zwei Kameras mit nach Mexiko zu bringen. Von Drohnen ist dabei in den Einreisebestimmungen keine Rede (weder explizit verboten, noch erlaubt). Es obliegt daher dem Zollpersonal, wie eine Drohne interpretiert wird. Das bedeutet: man ist in gewisser Weise seinem Glück und der Mutwilligkeit der Beamten ausgeliefert. Wir schlagen vor, die Drohne mit den Koffern aufzugeben und nicht im Handgepäck zu transportieren (sofern dies die Flugbestimmungen zulassen – siehe Link oben). Die Akkus jedoch müssen in der Regel mit ins Handgepäck (siehe Bestimmungen der Fluglinien).
In jedem Falle sollte man eine Rechnung vom Drohnen-Kauf mit sich führen (zumindest eine Kopie). Im schlimmsten Fall (eher eine seltene Ausnahme) kann es passieren, dass man einen Einfuhrzoll (ca. 6-8% von Anschaffungspreis) zahlen muss. Den Beleg sollte man dann in jedem Falle aufbewahren. Bisher wurde uns aber in der Regel berichtet, dass die Einreise und Einfuhr einer Drohne problemlos vonstatten gehen sollte.
Drohnen-Gesetze in Mexiko
1. Versicherung für Drohnen in Mexiko
Hat man den Zoll hinter sich gelassen, geht es um die Beachtung der lokalen Drohnen-Gesetze im Land. Hier ist Mexiko sehr liberal.
Eine Drohnenversicherung / Haftpflichtversicherung für Drohnen wird zwar dringend empfohlen, ist gesetzlich aber für den privaten Gebrauch nicht vorgeschrieben. Anders bei der kommerziellen Nutzung einer Drohne – in diesem Falle ist eine Drohnenversicherung gesetzlich Pflicht!
Achtung: Drohnenversicherung nicht vergessen!
Die Drohnenversicherung ist in Mexiko zwar nur bei kommerzieller Verwendung der Drohne gesetzlich Pflicht – wird aber dringend emfpohlen! Unser Drohnen-Versicherungsvergleich zeigt die besten Angebote und Tarife für Drohnenversicherungen mit Gültigkeit auch im Ausland:
2. Drohnen-Klassen in Mexiko
Drohnen werden in Mexico in drei Klassen / Kategorien eingeteilt:
- Micro-UAVs: Für alle Drohnen unterhalb der 2-Kilogramm-Grenze benötigt man keine Aufstiegsgenehmigung, Zulassung oder sonstige Freigaben. Die maximale Flughöhe beträgt hier 120 Meter. Die Drohne darf nur in Sichtweite (VLOS) geflogen werden und dabei eine Entfernung von ca. 457 Metern (1500 Fuss) nicht überschreiten
- Light-UAVs: Ab 2 Kilogramm bis 25 Kilogramm können Drohnen für private Zwecke ohne Genehmigung / Registrierung nur auf dem Gelände zugelassener Modellflugverbände / -clubs geflogen werden. Außerhalb dieser Gelände und für die kommerzielle Nutzung wird eine Registrierung der Drohne und eine Kennzeichnung (Drohnen-Kennzeichen) benötigt. Die zuständige Behörde für die Registrierung ist die AFAC. Zusätzlich zur Registrierung der Drohne / des Drohnen-Piloten muss jeder einzelne Flug dort beantragt und genehmigt werden.
- Heavy-UAVs: Oberhalb der 25 Kilogramm benötigt man einen Flugschein / Drohnen-Führerschein und eine Genehmigung. Ausserdem müssen alle Vorgaben der Kategorie Light-UAVs ebenfalls erfüllt werden.
Alle gängigen Modelle wie die DJI Mini 4 Pro, DJI Flip und Neo, DJI Mavic Air 3S , DJI Mavic Pro, DJI Mavic Pro Platinum, DJI Spark, DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), Yunee Typhoon H / Q500 oder Parrot Beebop fallen unter die 2-Kilogramm-Grenze Grenze. Für diese Modelle / Kameradrohnen sind also keine Genehmigungen nötig.
3. Allgemeine Regeln und Gesetze für den Umgang mit Drohnen
- Das Fliegen ist nur bei Tageslicht – also am Tag – gestattet. Oder es muss eine schriftliche Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
- Das Fliegen in eingeschränkten, verbotenen oder gefährlichen Zonen ist nicht gestattet
- Alle UAVs müssen einen Abstand von mindestens 9,2 Kilometern (5,72 Meilen) zu kontrollierten Flugplätzen und Flughäfen halten sowie 3,7km Abstand (2,3 Meilen) zu unkontrollierten Flugfeldern und 900 Meter (985 Yard) zu Helikopter-Landeplätzen
- Es darf nicht über Menschen oder Tieren geflogen werden
- Es dürfen keine Objekte mit der Drohne abgeworfen werden, die Menschen oder Besitztümer beschädigen oder verletzten könnten
- Lokale und allgemeine Gesetz müssen eingehalten werden
Man sollte natürlich auch die Privatsphäre andere respektieren und auch niemanden belästigen / stören.
An Sehenswürdigkeiten / Denkmälern kann es Sonderregelungen geben.
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- Bestimmungen in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UAE / VAE)
- Drohnen Kennzeichen
Alle Angaben ohne Gewähr!