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EU Drohnenverordnung Klasse C4 - Flyer

EU Drohnenverordnung 2021 – die neuen Drohnen-Klassen

Hier die aktuellen und neuen Flyer des Luftfahrt Bundesamtes (LBA) mit allen Details zu den einzelnen zukünftigen Drohnen-Klassen in deutsch. Diese Flyer werden voraussichtlich auch den zukünftig zertifizierten Drohnen beiliegen abhängig davon, für welche der fünf Klassen (C0, C1, C2, C3 oder C4) die jeweilige Drohne zertifiziert wurde

Für welche Drohnen-Modelle diese Drohnen-Klassen gelten und was das im Detail bedeutet, haben wir hier zusammengefasst:

  • alle Details zur neuen EU Drohnenverordnung
  • Registrierungspflicht: Registrierung der Drohnen-Piloten
  • die neuen EU Drohnenführerscheine
  • Mindestalter für Drohnen
  • alle Regeln – gegliedert nach Drohnen-Modellen

Drohnen-Klasse C0:

Beinhaltet:

  • Drohnen unter 250g Startgewicht
  • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
    (alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C0 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Drohne muss die EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19 m/s Geschwindigkeit bleiben
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten

Flyer der Drohnen-Klasse C0

Diese Flyer unterscheiden sich für Drohnen mit und ohne Kamera in der Klasse C0

Klasse C0 für Drohnen mit Kamera

EU Drohnenverordnung Klasse C0 mit Kamera - Flyer
Klasse C0 mit Kamera
Klasse C0 für Drohnen ohne Kamera

EU Drohnenverordnung Klasse C0 ohne Kamera - Flyer
Klasse C0 ohne Kamera

Drohnen-Klasse C1:

Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):

  • Das Startgewicht / Abfluggewicht der Drohne liegt unter 900 Gramm oder die Bewegungsenergie der Drohnen bleibt unter 80 J (Joule)

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C1 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Drohne besitzt eine Gebrauchsanweisung
  • Die Geschwindigkeit ist auf 19m/s begrenzt
  • Der Hersteller muß Unterlagen / Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität vorlegen (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Die Drohne muß eine Notfallprozedur für Verbindungsverlust besitzen (Return-to-Home etc.)
  • Die Drohne muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Flyer der Drohnen-Klasse C1

EU Drohnenverordnung Klasse C1- Flyer

Drohnen-Klasse C2:

Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):

  • Drohnen unter 4kg Abfluggewicht

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C2 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Drohne besitzt eine Gebrauchsanweisung
  • Der Hersteller muß Unterlagen / Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität vorlegen (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • Drohne muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Flyer der Drohnen-Klasse C2

Diese Flyer unterscheiden, ob die Drohne einen „Langsam-Modus“ besitzt oder nicht.

Klasse C2 für Drohnen ohne Langsam-Modus

EU Drohnenverordnung Klasse C2 ohne Langsam-Modus - Flyer
Klasse C2 für Drohnen mit Langsam-Modus

EU Drohnenverordnung Klasse C2 mit Langsam-Modus - Flyer

Drohnen-Klasse C3:

Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

  • Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
  • alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
    (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C3 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Gebrauchsanweisung
  • Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Flyer für Drohnen der Klasse C3

EU Drohnenverordnung Klasse C3 - Flyer

Drohnen-Klasse C4:

Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1, C2 oder C3 fallend):

  • Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
  • alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
    (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle.
In diese Kategorie dürften auch alle FPV-Racer / FPV Racing Drohnen / FPV Drohnen fallen, wenn sie über 250g Startgewicht besitzen

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C4 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Gebrauchsanweisung
  • kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
  • Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.

Flyer für Drohnen der Klasse C4

EU Drohnenverordnung Klasse C4 - Flyer

Kategorie Drohnen-Gesetz | 5.578 Aufrufe | Tags Drohnenverordnung, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Flugrecht, Luftrecht

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