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EU Drohnenverordnung Klasse C4 - Flyer

EU Drohnenverordnung – die neuen Drohnen-Klassen

Hier die Informationen und Flyer des Luftfahrt Bundesamtes (LBA) mit allen Details zu den einzelnen aktuellen Drohnen-Klassen in deutsch. Diese Flyer werden eventuell auch bei zertifizierten Drohnen beiliegen, abhängig davon, für welche der fünf Klassen (C0, C1, C2, C3 oder C4) die jeweilige Drohne zertifiziert wurde. Etwas gesondert existieren dann noch die Drohnenklassen C5 und C6 für Spezialanwendungen, die aber nicht in der Kategorie OPEN betrieben werden dürfen.

Diese Drohnenklassen sind für alle Drohnenmodelle vorgeschrieben, die nach dem 1.1.2024 in den Markt eingeführt werden. Ab diesem Datum werden keine Drohnen ohne Drohnen-Klassen mehr zugelassen.
Für alle Drohnenmodelle, die bereits vor diesem Termin erschienen sind, gilt eine Übergangs- und Bestandsregelung, sofern sie noch keine Drohnenklasse besitzen.  Details dazu auch hier.

Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Eine Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro pro Jahr:
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich


zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Für welches Drohnen-Modelle welche diese Drohnen-Klassen gilt und was das im Detail bedeutet, haben wir hier zusammengefasst:

  • alle Regeln & Gesetze – gegliedert nach Drohnen-Modellen

 

 

Drohnen-Klasse C0:

Drohnenklasse C0 - EU Drohnenverordnung

Beinhaltet:

  • Drohnen unter 250g Startgewicht, die als C0 zertifiziert wurden (C0-Label auf der Drohne)
  • Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen  (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
    (alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C0 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Drohne muss die EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19 m/s Geschwindigkeit bleiben
  • Drohne muss ein festes maximales Höhenlimit besitzen von 120m über dem Startpunkt
  • keine scharfen Kanten

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für C0

  • kein Drohnenführerschein erforderlich
  • eine Drohnenversicherung ist Pflicht!
  • Registrierung als Drohnen-Pilot beim LBA ist erforderlich
  • Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer (e-ID) ist erforderlich
  • Fliegen in der Kategorie OPEN A1 (nahe an Menschen) ist möglich

Hier eine Liste der besten Drohnen der Drohnenklasse C0.

Flyer der Drohnen-Klasse C0

Diese Flyer unterscheiden sich für Drohnen mit und ohne Kamera in der Klasse C0

Klasse C0 für Drohnen mit Kamera
EU Drohnenverordnung Klasse C0 mit Kamera - Flyer Klasse C0 mit Kamera
Klasse C0 für Drohnen ohne Kamera
EU Drohnenverordnung Klasse C0 ohne Kamera - Flyer Klasse C0 ohne Kamera

Drohnen-Klasse C1:

Drohnenklasse C1 - EU Drohnenverordnung
Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):

  • Das Startgewicht / Abfluggewicht der Drohne liegt unter 900 Gramm oder die Bewegungsenergie der Drohnen bleibt unter 80 J (Joule)
  • Die Drohne wurde als C1 zertifiziert (C1-Label auf der Drohne)

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C1 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Drohne besitzt eine Gebrauchsanweisung
  • Die Geschwindigkeit ist auf 19m/s begrenzt
  • Der Hersteller muß Unterlagen / Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität vorlegen (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Die Drohne muß eine Notfallprozedur für Verbindungsverlust besitzen (Return-to-Home etc.)
  • Die Drohne muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für C1

  • nur der kleine Drohnenführerschein A1/A3 ist erforderlich
  • eine Drohnenversicherung ist Pflicht!
  • Registrierung als Drohnen-Pilot beim LBA ist erforderlich
  • Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer (e-ID) ist erforderlich
  • zusätzlich ist die Fernidentifikation mittels Remote-ID erforderlich: Die Registrierungsnummer (e-ID oder UAS-Betreiber_nummer) muß in der Software der Drohne eingegeben werden und dadurch permanent gesendet werden
  • Fliegen in der Kategorie OPEN A1 (nahe an Menschen) ist möglich

Hier eine Liste der besten Drohnen der Drohnenklasse C1.

Flyer der Drohnen-Klasse C1

EU Drohnenverordnung Klasse C1- Flyer

Drohnen-Klasse C2:

Drohnenklasse C2 - EU Drohnenverordnung
Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):

  • Drohnen unter 4kg Abfluggewicht
  • Die Drohne wurde als C2 zertifiziert (C2-Label auf der Drohne)

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C2 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Drohne besitzt eine Gebrauchsanweisung
  • Der Hersteller muß Unterlagen / Zertifikate über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität vorlegen (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • Drohne muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • keine scharfen Kanten
  • Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für C2

  • der kleine Drohnenführerschein A1/A3 ist erforderlich, wenn man nur in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen) fliegen will
  • zusätzlich ist auch der große Drohnenführerschein A2 erforderlich, wenn man näher an Menschen (30 Meter / 5 Meter) fliegen will
  • eine Drohnenversicherung ist Pflicht!
  • Registrierung als Drohnen-Pilot beim LBA ist erforderlich
  • Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer (e-ID) ist erforderlich
  • zusätzlich ist die Fernidentifikation mittels Remote-ID erforderlich: Die Registrierungsnummer (e-ID oder UAS-Betreiber_nummer) muß in der Software der Drohne eingegeben werden und dadurch permanent gesendet werden
  • Fliegen in der Kategorie OPEN A3 (weit weg von Menschen) ist möglich oder auch in OPEN A2 (näher an Menschen), wenn man zusätzlich auch den großen Drohnenführerschein A2 besitzt.

Hier eine Liste der besten Drohnen der Drohnenklasse C2.

Flyer der Drohnen-Klasse C2

Diese Flyer unterscheiden, ob die Drohne einen „Langsam-Modus“ besitzt oder nicht.

Klasse C2 für Drohnen ohne Langsam-Modus

EU Drohnenverordnung Klasse C2 ohne Langsam-Modus - Flyer
Klasse C2 für Drohnen mit Langsam-Modus

EU Drohnenverordnung Klasse C2 mit Langsam-Modus - Flyer

Drohnen-Klasse C3:

Drohnenklasse C2 - EU Drohnenverordnung
Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):

  • Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
  • alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
    (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C3 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Gebrauchsanweisung
  • Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
  • Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home etc.)
  • muss einstellbares Höhenlimit besitzen
  • Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung, in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
  • Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für C3

  • nur der kleine Drohnenführerschein A1/A3 ist erforderlich
  • eine Drohnenversicherung ist Pflicht!
  • Registrierung als Drohnen-Pilot beim LBA ist erforderlich
  • Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer (e-ID) ist erforderlich
  • zusätzlich ist die Fernidentifikation mittels Remote-ID erforderlich: Die Registrierungsnummer (e-ID oder UAS-Betreiber_nummer) muß in der Software der Drohne eingegeben werden und dadurch permanent gesendet werden
  • Fliegen ist nur in der Kategorie OPEN A3 (weit weg von Menschen) erlaubt

Hier eine Liste der besten Drohnen der Drohnenklasse C3.

Flyer für Drohnen der Klasse C3

Drohnen-Klasse C4:

EU Drohnenverordnung Klasse C3 - Flyer
Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1, C2 oder C3 fallend):

  • Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
  • alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
    (alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)

In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle.
In diese Kategorie dürften auch alle FPV-Racer / FPV Racing Drohnen / FPV Drohnen fallen, wenn sie über 250g Startgewicht besitzen

Eine Zertifizierung durch den Hersteller für die Drohnen-Klasse C4 ist möglich, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

  • Gebrauchsanweisung
  • kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
  • Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für C4

  • nur der kleine Drohnenführerschein A1/A3 ist erforderlich
  • eine Drohnenversicherung ist Pflicht!
  • Registrierung als Drohnen-Pilot beim LBA ist erforderlich
  • Kennzeichnung der Drohne mit der Registrierungsnummer (e-ID) ist erforderlich
  • Fliegen ist nur in der Kategorie OPEN A3 (weit weg von Menschen) erlaubt

Flyer für Drohnen der Klasse C4

EU Drohnenverordnung Klasse C4 - Flyer

 

Drohnen-Klasse C5 und C6:

Drohnen der Drohnenklassen C5 und C6 sind eigentlich Drohne der Klasse C3, die aber durch spezielle Umbauten und Auflagen (siehe weiter unten) nicht mehr der automatischen Höhenbegrenzung unterliegen und auch kein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO) benötigen.

Drohnen der Klasse C3 können mit zertifizierten und gekennzeichneten Bauteilen der Klasse C5 / C6 zu UAVs der Klasse C5 / C6 umgerüstet oder aufgerüstet werden (Upgrade).

Drohnenklasse C5

Typische UAVs in dieser Klasse sind z.B. (große) Modellflugzeuge.

  • Flughöhe muß kontinuierlich an Piloten übertragen werden
  • ist das UAV nicht angebunden (gefesselt) sondern frei fliegend, muss es einen Lansam-Modus besitzen und darf nicht die Geschwindigkeit von  5 m/s nicht überschreiten.
  • Für den Notfall muß ein System für den Flugabbruch vorhanden sein – sodaß das UAV den Sinkflug einleitet (Beendigung des Aufwärts- / Vorwärtsfluges)
  • Der Aufprall / Sinkflug muß gebremst werden (z.B. Fallschirm)

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für C5

  • Fliegen ist nur in der Kategorie Speziell (Specific) möglich – nicht in OPEN

Drohnenklasse C6

Typische UAVs: Raketen oder ggf. Jet-Modellflugzeuge / Verbrenner

  • es dürfen auch nicht-elektrische Antriebe verwendet werden
  • Maximalgeschwindigkeit (horizontal): 180km/h (50m/s)
  • Flugbahn muß programmierbar sein und ein System zur Einhaltung des genehmigten Betriebsraumes in der Luft muß vorhanden sein
  • im Gefahrenfall muß die autonome (automatische) Flugsteuerung deaktivierbar sein. Trotzdem muß gewährleistet sein, daß das UAV den genehmigten Betriebsraum nicht verlassen kann
  • Der Pilot muß die Verbindungsqualität permanent einsehen können sowie Position und Geschwindigkeit  und bei Problemen gewarnt werden

Zusammenfassung der wichtigsten Regeln für C6

  • Fliegen ist nur in der Kategorie Speziell (Specific) möglich – nicht in OPEN

 

Weitere interessante Themen:

  • alle Details zur neuen EU Drohnenverordnung
  • Registrierungspflicht: Registrierung der Drohnen-Piloten
  • die neuen EU Drohnenführerscheine
  • Mindestalter für Drohnen
  • alle Regeln – gegliedert nach Drohnen-Modellen
Kategorie Drohnen-Gesetz | 136.221 Aufrufe | Tags Drohnenklassen, Drohnenverordnung, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Fernidentifikation, Flugrecht, Luftrecht, Remote-ID

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