Menu

Skip to content
  • Startseite
    • zur Startseite
    • Drohne kaufen – Beratung
    • Drohnen unter 250 Gramm
    • Die besten Drohnen für Kinder im Test
    • Drohnen unter 50 Euro
    • Drohnen unter 100 Euro
    • Drohnen unter 500 Euro
    • Drohnen unter 1000 Euro
    • günstige Drohne als Geschenk
    • Dji Drohnen – Übersicht
  • Testberichte
    • Top10: Drohnen & Quadrocopter
    • Top10: Drohne mit Kamera
    • Top10: Fun- und Spielzeug-Drohnen
    • Top10: Profi-Drohnen
    • Die 10 besten Action-Kameras
    • Top10: FPV-Brillen
    • Drohnen-Vergleiche
    • Top10: Rasenroboter
    • Top10: Saugroboter
    • Beste 360 Grad Kameras
    • Top10: Handheld Steadycam Gimbals
  • Versicherungen
    • Vergleich
    • Plakette / Kennzeichen
    • Kurzzeit
  • Gesetz
    • Übersicht
    • Neue EU Drohnenverordnung 2021
    • Registrierung EU Drohnen-Piloten
    • EU-Drohnenführerschein
    • EU Gesetze je Drohnen-Modell
    • Kennzeichen
    • Versicherungspflicht
    • Wohngebiet
    • Drohnen im Urlaub / Ausland
  • Forum
  • Shop
Drohnen über Wohngebiet oder Stadt

Drohne fliegen im Wohngebiet – ist das erlaubt?

Immer wieder stellen sich Drohnen-Piloten die Fragen: „Darf ich mit meiner Drohne in einem Wohngebiet – also über Häusern / Wohnhäusern – überhaupt fliegen? Wie genau ist ein Wohngebiet definiert und inwieweit muss ich Abstand zu einem Wohngebiet halten? Darf ich in / über meiner Stadt fliegen? Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?“ Wir klären, ob das Fliegen in einem Wohngebiet möglich und unter Umständen sogar erlaubt ist und was genau dabei zu beachten ist.

Die alte Drohnen-Verordnung aus 2017 wird ab dem 1. Januar 2021 durch eine neue EU-Drohnenverordnung abgelöst. Dadurch ergeben sich speziell auch für diese Fragestellungen einige Änderungen.

Wichtiger Hinweis vorab: Für  alle Drohnen besteht in Deutschland eine gesetzliche Versicherungspflicht. Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr! Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

►► Hier eine Zusammenfassung der neuen EU Drohnenverordnung ab dem Jahre 2021 ◄◄


Drohne fliegen auf / über Wohngrundstücken

Drohnen: Mindestabstand zu Wohngebieten / Wohngrundstücken und Städten?
Drohnen: Mindestabstand zu Wohngebieten / Wohngrundstücken und Städten?

Zuerst einmal besteht aktuell noch die „alte“ landesspezifische Regelung in der deutschen Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) §21b Abschnitt (7) welche besagt, daß alle Drohnen mit Kamera nicht über Wohngrundstücken fliegen dürfen sofern der Eigentümer nicht ausdrücklich zustimmt. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera. Diese Regelung hat auch weiterhin Bestand.

In der neuen EU-Drohnenverordnung gelten die Auflagen für den Abstand zu Wohngebieten nur noch für Drohnen, die in der Kategorie OPEN und der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) fliegen. Dort ist ein Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten vorgegeben. Für die Kategorie A2 (näher an Menschen) und Kategorie A1 (nahe an Menschen) gibt es laut EU-Verordnung keine weiteren Einschränkungen oder Mindestabstände für Wohngebiete.

Für zukünftig zertifizierte Drohnen betrifft dies alle Drohnen der Drohnen-Klassen C2, C3 und C4.

Welche nicht-zertifizierte Drohnen (Bestandsdrohnen) dies betrifft und was das im Detail bedeutet und welche Ausnahmen es gibt, klären wir im Folgenden:

Bestands-Drohnen unter 2 kg und über 500 Gramm

Dies schließt zum Beispiel die gängigen Drohnen-Modelle wie DJI Mavic Air 2, DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic 2 Pro / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 Pro (und andere DJI Phantom-Modelle) ein. Für diese Drohnen ist mindestens der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich. Besitzt man diesen kleinen Drohnenführerschein, so müssen diese Drohnen in der Kategorie OPEN A3 betrieben und der besagte Abstand von 150 Metern zu Wohngebieten eingehalten werden. Optional besteht aber die Möglichkeit, zusätzlich den großen Drohnenführerschein (das EU-Fernpilotenzeugnis) abzuschließen. Dann dürfen diese Drohnen auch in der Kategorie OPEN A2 (bis zu 50 Meter Abstand zu Menschen) betrieben werden – somit gelten keine Einschränkungen mehr für Wohngebiete. Alle Details zum Thema EU-Drohnenführerschein hier.

Aber Achtung: In der neuen EU-Drohnenverordnung gibt es zusätzlich noch Bestimmungen für den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Die Kategorie OPEN A2 erlaubt zwar das Fliegen in Wohngebieten, fordert aber trotzdem einen Mindestabstand von 30 Metern (bei Bestandsdrohnen sogar 50 Meter) zu unbeteiligten Personen. Dies kann in Wohngebieten schwierig werden oder den Einsatz in Wohngebieten teilweise auch selbst mit großem EU-Drohnenführerschein unmöglich machen. Die Ausnahme, dass man den Mindestabstand zu unbeteiligten Personen bis auf 5 Meter reduzieren darf, wenn die Drohne ausschließlich im „Langsam-Modus“ betrieben wird, gilt nur für klassifizierte Drohnen – jedoch nicht für Bestandsdrohnen.

Bestands-Drohnen über 250 Gramm und unter 500 Gramm

Bestands-Drohnen ohne EU-Drohnen-Klassifizierung zwischen 250-500 Gramm wie beispielsweise die DJI Mavic Air 1 oder Parron Anafi können in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) geflogen werden. Es ist in jedem Falle der kleinen Drohnenführerschein (den EU Kompetenznachweis) erforderlich. Es dürfen lediglich keine Menschenmassen (Ansammlungen) überflogen werden und der Flug über einzelnen unbeteiligten Personen muss so kurz wie möglich gehalten werden.

Alle Details zum Thema EU-Drohnenführerschein hier.

Bestands-Drohnen unter 250 Gramm

Bestands-Drohnen ohne EU-Drohnen-Klassifizierung unter 250 Gramm können ohne jeden EU-Drohnenführerschein in der Kategorie OPEN A1 geflogen werden – also nahe an Menschen (außer Menschenansammlungen) und auch in der Nähe / in Wohngebieten. Jedoch wegen der deutschen Regelung laut LuftVO §21b nicht über Wohngrundstücken ohne Erlaubnis (siehe oben). Kein Überflug ohne Erlaubnis des Eigentümers.

Hier hinein fallen zum Beispiel Drohnen wie die DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2

EU Klassifizierte Drohnen

Zukünftig sollen neue Drohnen-Modelle vom Hersteller vor Markteinführung für spezielle Risiko-Klassen zertifiziert und gekennzeichnet werden. Diese Drohnen-Klasse beschreibt dann genau, in welcher Kategorie – also wo und wie – die Drohe gesteuert werden darf. Eine Einteilung nach Gewicht ist dann nicht mehr zusätzlich erforderlich. Aktuell gibt es noch keine Drohnen mit diesen neuen Risiko-Klassen.

Die kleinste Drohnen-Risiko-Klasse C0 erlaubt das Fliegen in allen Bereichen der Kategorie OPEN A1 bis OPEN A3 – also auch nahe an Menschen und kurzfristig auch über Menschen (aber nicht über Menschenansammlungen). Daher gelten auch keine Einschränkungen bezüglich Wohngebiete. Nur besagte Einschränkung bzgl. Wongrundstücken. Es ist kein Drohnenführerschein erforderlich.

Gleiches gilt für Drohnen der Klasse C1 – mit dem Unterschied, dass hier der kleine Drohnenführerschein für die Drohnen erforderlich ist.

 Drohnen der Klasse C2 benötigen ebenfalls den kleinen Drohnenführerschein und können in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen und 150 Metern Abstand zu Wohngebieten) geflogen werden. Hier gibt es wieder die Option, zusätzlich auch noch den großen Drohnenführerschein zu machen (EU-Fernpilotenzeugnis) und dann die Drohne auch in der Kategorie A2 zu nutzen (bis zu 30 Metern in der Nähe von Menschen oder gar bis zu 5 Meter im Langsam-Modus). Dann gibt es auch keine Einschränkungen im Hinblick des Abstandes zu Wohngebieten. Nur ebenfalls wieder die Einschränkung bzgl. Wohngrundstücken. Kein Überflug ohne Erlaubnis des Eigentümers.

Drohnen der Klassen C3 und C4 können nur in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen – 150 Meter Abstand zu Wohngebieten) geflogen werden.

Weitere Details hier in der EU-Drohnenverordnung 2021

Wichtig für alle Drohnen

In jedem Falle besteht aber für alle Drohnen eine Versicherungspflicht und eine Registrierungspflicht für die Drohnen-Piloten. Außerdem dürfen alle Drohnen in der Kategorie OPEN nur in Sichtreichweite und nur bis zu einer Maximalhöhe (über Grund) von 120 Metern betrieben werden. Infos und Angebote zu günstigen Drohnen-Versicherungen hier in unserem Versicherungsvergleich für Drohnen:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:

  • EU Drohnenverordnung – alle Infos und Vorgaben
  • Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
  • EU Drohnenführerscheine – EU Kompetenznachweis
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom

 


Regelung nach alter Drohnen-Verordnung 2017

(gültig bis 31.12.2020)

Bisher war das Fliegen einer Drohne mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm (also über 250 Gramm) innerhalb eines Wohngebietes bzw. oberhalb eines Wohngrundstücks verboten. Hier heißt es: „Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten […] über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramms beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt.“ Somit ist das Fliegen einer Drohne innerhalb eines Wohngebietes bzw. oberhalb eines Wohngrundstücks verboten, wenn

  • die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als 0,25 Kilogramm (250 Gramm) aufweist
  • die Drohne per Funksignal gesteuert wird und darüber hinaus FPV-Bilder übermittelt
  • die Drohne über eine Kamera / Wärmebildkamera verfügt oder akustische Signal versendet
  • der Eigentümer oder ein anderer Nutzungsberechtigter nicht ausdrücklich zugestimmt hat

Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigter kann Ausnahme erteilen

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Fliegen einer Drohne oberhalb eines Wohngrundstücks dann erlaubt ist, wenn der Grundstückseigentümer – unter Umständen der Drohnen-Pilot selbst – die explizite Erlaubnis dazu erteilt hat. Außerdem ist das Pilotieren eines Multikopters in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu solchen Grundstücken verboten, auf denen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder sowie andere Behörden (z.B. Polizei) ihren Sitz haben. Gleichzeitig muss ein Mindestabstand von 100 Metern zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen sowie Bahnanlagen eingehalten werden und der Flug innerhalb der Sichtweite des Steuerers stattfinden. So ist das Fliegen einer Drohne im Wohngebiet bzw. im Rahmen eines Wohngrundstücks an weitere Anforderungen geknüpft:

  • Flug unter Sichtweite des Steuerers, daher der Betrieb ohne besondere optische Hilfsmittel (FPV-Brille oder Fernglas) stattfindet und der Pilot die Fluglage eindeutig erkennen kann
  • Flug in Höhen von bis zu 100 Metern über Grund stattfindet (Ausnahme: Modellflugplätze)
  • Flug in einem seitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen oder Bahnanlagen, sofern die jeweils zuständige Stelle dem Betrieb nicht ausdrücklich zugestimmt hat
  • Flug in einem seitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten, Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr
  • Flug in einem seitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen, Anlagen der Energieerzeugung
  • Flug in einem seitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Grundstücken, auf denen Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder sowie Bundes- und Landesbehörden oder diplomatische sowie konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben
  • Flug in einem seitlichen Mindestabstand von 100 Metern zu Grundstücken, auf denen sich Liegenschaften der Polizei oder anderer Sicherheitsbehörden befinden

Industriegebiete und Gewerbegebiete sind bislang vom Entwurf der neuen Drohnen-Verordnung noch nicht explizit erwähnt bzw. berücksichtigt.

Sonstige Auflagen

Unabhängig davon ist es wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, dass…

  • …die Drohne haftpflichtversichert ist (zur Drohnen-Haftpflichtversicherung)
  • …alle Drohnen ab 0,25 kg eine feuerfeste Drohnen-Plakette bzw. ein Drohnen-Kennzeichen benötigen mit dem Name und der Adresse des Eigentümers (Drohnen-Kennzeichen Shop)

Herstellerseitige Reichweite vs. erlaubte Reichweite

Die meisten Multikopter und Quadrocopter-Modelle erreichen bereits herstellerseitig deutlich höhere Reichweiten und Entfernungen von der Fernsteuerung, als es gesetzlich erlaubt ist. Insbesondere aktuelle DJI-Drohnen – etwa der DJI Phantom 3, DJI Phantom 4, DJI Mavic Pro oder DJI Inspire 1 und DJI Inspire 2 – können mühelos Entfernungen von fünf bis zu sieben Kilometern erreichen. Die herstellerseitigen Reichweiten der Multikopter sind natürlich kein Freibrief, um die gesetzlichen Vorgaben zu missachten. Selbst wenn ein Multikopter mehrere Kilometer weit weg fliegen kann, muss sich der Steuerer an die gesetzliche Sichtflug-Vorgabe sowie die Maximalentfernung von bis zu 100 Metern halten. Dennoch können sich DJI-Modelle mit digitaler Signalübertragung – dem so genannten DJI Lightbridge oder DJI OcuSync – lohnen, schließlich resultiert aus dieser Technik nicht nur eine höhere Reichweite, sondern auch eine deutlich stabilere Signalübertragung und ein qualitativ besseres FPV-Bild.

Kategorie Drohnen-Gesetz, Drohnen Wissen | 86.569 Aufrufe | Tags Drohne, Drohnen Gesetz, Drohnen und Recht, Drohnen Vorschriften, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Update

Ähnliche Beiträge

kenntnisnachweis drohnenführerschein eu umschreibung fernpilotenzeugnis kompetenznachweisKenntnisnachweis: Gültigkeit und Umschreibung→

Parrot Anafi EU Drohnenverordnung GesetzEU Drohnenverordnung für Parrot Anafi→

DJI Spark EU Drohnenverordnung GesetzEU Drohnenverordnung für DJI Spark→

EU DrohnenführerscheCopteruni Gutscheincode EU Drohnenführerschein A2 Copteruni Rabatt Fernpilotenzeugnisin A2 Copteruni Rabatt FernpilotenzeugnisCopteruni – 15€ Rabatt auf Drohnenführerschein A2→

Drohnen.de > Drohnen-Gesetz > Drohne fliegen im Wohngebiet – ist das erlaubt?

© Drohnen - Infos, Vergleiche und Technik-Test von Drohnen und Robotern

  • Impressum / Kontakt
  • Datenschutz

Achtung!

Drohnen-Kennzeichen und Versicherung sind PFLICHT!

Noch auf der Suche nach einer Drohne?

Kennen Sie schon die Mavic Air 2 & MINI 2 von DJI?

Nein danke!

{"cookieName":"wBounce","isAggressive":false,"isSitewide":true,"hesitation":"","openAnimation":"bounceInUp","exitAnimation":false,"timer":"","sensitivity":"","cookieExpire":"","cookieDomain":"","autoFire":"","isAnalyticsEnabled":false}
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen