EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung für die neue DJI Mavic 3 Pro-Drohne mit der Drohnen-Klasse C2?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mavic 3 Pro. Andere Drohnen-Modelle fallen unter Umständen in eine andere Gewichtsklasse oder Drohnenklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die DJI Mavic 3 Pro besitzt als eine der ersten Drohnen eine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung. Sie wurde als Drohne der Drohnenklasse C2 zertifiziert, bedingt durch ihre Abfluggewicht (MTOM) von über 900 Gramm. Dadurch rutscht sie in der Drohnenklasse C2 (900 Gramm bis 4kg) mit besonderen Auflagen für diese Drohne.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI Mavic 3 Pro ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, als von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich
Vorgaben DJI Mavic 3 Pro
Die DJI Mavic 3 Pro-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz und ihrer Drohnen-Klasse C2 in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit weg von unbeteiligten Menschen) oder auch in der Kategorie OPEN A2 (näher an unbeteiligten Menschen) betrieben werden. Welche der beiden Kategorien zum Tragen kommt, hängt vom Drohnenführerschein des Piloten ab.
Dies bedeutet im Detail:
- soll die die DJI Mavic 3 Pro nur Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, so ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich.
Soll die Drohne aber nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, sondern auch in der Kategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen – also mindestens 30 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen im normalen Flugmodus oder mindestens 5 Meter Abstand im Langsam-Modus), so ist der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich (und somit auch der EU-Kompetenznachweis, da dieser kleine EU-Drohnenführerschein die Voraussetzung für den großen EU-Drohnenführerschein ist):
Alle Infos zu den zu den EU-Drohnenführerscheinen - es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält dort eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muss (siehe weiter unten).
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber - Kennzeichnung der Drohne: zum Beispiel mittels Drohnen-Kennzeichen / einer EU-Drohnen-Plakette muss die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers (UAS-Betreiber-ID / e-ID) sichtbar auf der Drohne angebracht werden
- Fernidentifikation mittels Remote-ID: Die UAS-Betreiber-ID muss nicht nur sichtbar außen auf der Drohne angebracht werden, sondern bei klassifizierten Drohnen zusätzlich auch in der Firmware / Software der Drohne eingetragen werden. Das ist in der Regel in der App des Herstellers möglich. Bei DJI Drohnen erfolgt dies in der DJI-Fly App in den Einstellungen unter „Sicherheit“ > „Drohnenidentifikation“ > „Registrierungsnr. des Piloten“. Diese ID, die Seriennummer der Drohne sowie die Position der Drohne und des Piloten werden dann während des Fluges permanent gesendet.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich – zum Drohnen-Versicherungsvergleich
Was darf ich mit der DJI Mavic 3 Pro?
- die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack genannt oder FocusTrack) oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
- das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mavic 3 Pro) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI Mavic 3 Pro darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- Besitzt der Pilot nur den kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis), so gilt für die DJI Mavic 3 Pro ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
Mit dem zusätzlichen großen EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) darf der Pilot im normalen Flugmodus bis zu 30 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen. Im Langsam-Modus darf der Pilot sogar bis zu 5 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen. Außerdem gibt keinen Mindestabstand mehr zu Wohngebieten etc. - Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
- aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
Youtube-Video zur EU-Drohnenverordnung 2021 und DJI Mavic 3 Pro:
Weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC AIR 2
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC 2 Pro / Zoom
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3 Pro
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 2S
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 [ C1 ]
EU-Drohnenverordnung und DJI Mavic 3 Pro - FAQ
Benötige ich für die DJI Mavic 3 Pro einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Da die DJI Mavic 3 Pro nach der Drohnenklasse C2 zertifiziert wurde, wird mindestens der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) benötigt, wenn man weit entfernt von Menschen fliegt (A3).
Will man aber näher an Menschen oder zum Beispiel Wohngebieten / Häusern fliegen (A2), so ist zusätzlich auch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Mavic 3 Pro?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die DJI Mavic 3 Pro oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.
Welche Drohnenklasse besitzt die DJI Mavic 3 Pro?
Da die DJI Mavic 3 Pro ein Abfluggewicht von über 900 Gramm besitzt, wurde sie der Drohnenklasse C2 zugeordnet.