EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die neue DJI Mavic 3 Drohne?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mavic 3 sowie der DJI Mavic 3 Cine Premium Combo. Andere Drohnen-Modelle fallen ggf. in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Seit August 2022 besitzt die DJI Mavic 3 die Drohnenklasse C1 und wurde nachträglich zertifiziert. Welche Auswirkungen dies hat und wie man eine bereits erworbene DJI Mavic 3 auch nachträglich klassifizieren kann, ist in diesen Artikeln beschrieben:
Im Folgenden sind die Regeln und Vorgaben für die DJI Mavic 3 beschrieben, wenn diese bereits mit der Drohnen-Zertifizierung C1 (siehe Aufdruck auf Drohne und Karton) erworben oder die Drohnen-Klasse C1 nachträglich beantragt wurde. Sollte die DJI Mavic 3 noch keine Drohnen-Klassifizierung besitzen, dann einfach weiter unten bei „DJI Mavic 3 – ohne Drohnen-Klassifizierung“ weiterlesen.
DJI Mavic 3 mit Drohnenklasse C1
Die DJI Mavic 3 besitzt als eine der ersten Drohnen eine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung. Sie wurde als Drohne der Drohnenklasse C1 zertifiziert, bedingt durch ihre Sicherheitsfunktionen und die geringe Risikobewertung sowie durch ihr Abfluggewicht (MTOM) von unter 900 Gramm. In der Drohnenklasse C1 sind die Auflagen für diese Drohne minimal.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI Mavic 3 ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, als von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
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Vorgaben DJI Mavic 3 – Flug in OPEN A1
Die DJI Mavic 3 Classic-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz und ihrer Drohnen-Klasse C1 in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- für die DJI Mavic 3 ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich: Details zu den EU-Drohnenführerscheinen
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält dort eine elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muss (siehe weiter unten).
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber - Kennzeichnung der Drohne: zum Beispiel mittels Drohnen-Kennzeichen / einer EU-Drohnen-Plakette muss die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers (UAS-Betreiber-ID / e-ID) sichtbar auf der Drohne angebracht werden
- Fernidentifikation mittels Remote-ID: Die UAS-Betreiber-ID muss nicht nur sichtbar außen auf der Drohne angebracht werden, sondern bei klassifizierten Drohnen zusätzlich auch in der Firmware / Software der Drohne eingetragen werden. Das ist in der Regel in der App des Herstellers möglich. Bei DJI Drohnen erfolgt dies in der DJI-Fly App in den Einstellungen unter „Sicherheit“ > „Drohnenidentifikation“ > „Registrierungsnr. des Piloten“. Diese ID, die Seriennummer der Drohne sowie die Position der Drohne und des Piloten werden dann während des Fluges permanent gesendet.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich – hier zum Drohnen-Versicherungsvergleich
Was darf ich mit der DJI Mavic 3?
- die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite).
- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
In der Kategorie OPEN A1 darf zusätzlich der Abstand im Follow-Me-Modus zum Fernpiloten maximal 50m betragen - Ausnahme 2: es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten (zum Beispiel für den Flug mit einer FPV-Brille)
- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
- das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mavic 3) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI Mavic 3 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- es gibt für die DJI Mavic 3 keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber alte Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen vorgegeben.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1,5 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flugplätzen (wenn diese keine Flughäfen sind)
- 1 km seitlicher Abstand zur Begrenzung von Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- der Abstand zu Hubschrauberlandeplätzen wird vom Betreiber individuell geregelt und festgesetzt
- 100 Meter seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100 Meter seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera.
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
- Zur Prüfung alle GEO-Zonen und Flug-Zonen / Flugverbotszonen im Flugbereich kann die Drohnen-Karte verwendet werden.
Außerdem veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen ebenfalls in der DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
DJI Mavic 3 ohne Drohnen-Klassifizierung
Die DJI Mavic 3 besitzt noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1). Eine nachträgliche Klassifizierung der DJI Mavic 3 durch den Besitzer / Käufer in die Drohnen-Klasse C1 ist möglich – Details dazu hier. Ohne Klassifizierung kann die Drohne trotzdem dauerhaft nach der Bestandsregelung geflogen bzw. gesteuert werden – es gelten dann die folgenden Vorgaben und Regeln:
Bestandsdrohnenregelung für Drohnen ohne Drohnen-Klasse
Wenn die Mavic 3 noch keine EU-Klassifizierung C1 im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung besitzt, gelten für sie die Bestandsdrohnenregeln und Bestimmungen (da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist). Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres Abfluggewichtes. Bei der DJI Mavic 3 beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf ca. 900 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 250 Gramm und unter 25 Kilogramm. Ein Flug ist somit nur in der Kategorie OPEN A3 möglich
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI Mavic 3 ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Diese ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich
Vorgaben DJI MAVIC 3 – ohne Drohnenklasse – Flug in OPEN A3
Die DJI Mavic 3 Drohne kann ohne Drohnenklasse C1 basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- es ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich: Alle Infos zu den zu den EU-Drohnenführerscheinen
- die DJI Mavic 3 darf nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN betrieben werden, also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
- die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite).
- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
- Ausnahme 2: es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten (zum Beispiel für den Flug mit einer FPV-Brille)
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muß nicht die Drohnen selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden.
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber. - es ist eine Kennzeichnung der Drohne zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muß.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich: zum Drohnen-Versicherungsvergleich
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mavic 3) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI Mavic 3 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- es gilt für die DJI Mavic 3 ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in Gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Es existieren einige Ausnahme: zum Beispiel für Drohnen unter 250g ohne Kamera (Details).
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Geseze der LuftVO.
- aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
Hier unser Youtube-Video zum Thema DJI Mavic 3 mit C1 Klasse:
weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI FPV
EU-Drohnenverordnung und DJI Mavic 3 - FAQ
Benötige ich für die DJI Mavic 3 einen EU-Drohnenführerschein?
Ja. Es wird in jedem Falle der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) benötigt. Da die Drohne mittlerweile eine Zertifizierung für die Drohnen-Klasse C1 erhalten hat, ist der große Drohnenführerschein nicht mehr erforderlich. Die Drohne kann trotzdem in der Kategorie OPEN A1 und somit auch nahe an Menschen geflogen werden. Wurde die Mavic 3 noch ohne C1 Zertifizierung erworben (vor Ende 2022), so kann die Klassifizierung auch nachträglich erwirkt werden. Alle Details dazu hier im Artikel. Alle Details zu den neuen EU-Drohnenführerscheinen gibt es hier.
Muß ich die DJI Mavic 3 oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Mavic 3?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Besitzt die DJI Mavic 3 eine Zertifizierung für eine Drohnenklasse? In welcher Drohnenklasse ist die DJI Mavic 3?
Die DJI Mavic 3 besaß zur Merkeinführung noch keine Drohnenklasse. Die Zertifizierung zur Drohnenklasse C1 wurde seitens DJI erst nachträglich im August 2022 erwirkt. Es gibt auf dem Markt daher Modelle mit und ohne Drohnen-Klasse. Aber eine nachträgliche Klassifizierung auch durch den Endkunden ist möglich und empfehlenswert.
Wurde die Mavic 3 noch ohne C1 Zertifizierung erworben (vor Ende 2022), so kann die Klassifizierung auch nachträglich erwirkt werden. Alle Details dazu hier im Artikel. Alle Details zu den neuen EU-Drohnenführerscheinen gibt es hier.