EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die neue DJI Mavic 3 Drohne?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mavic 3 sowie der DJI Mavic 3 Cine Premium Combo. Andere Drohnen-Modelle fallen ggf. in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die DJI Mavic 3 besitzt noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1).
Eine nachträgliche Klassifizierung der DJI Mavic 3 durch den Besitzer / Käufer in die Drohnen-Klasse C1 ist aber sehr wahrscheinlich möglich und im optimalen Fall durch ein einfaches Firmware-Update realisierbar. Die genauen Vorgaben sowie der genaue Prozess stehen aktuell allerdings noch nicht final fest.
Daher behandeln wir hier im Artikel zuerst einmal die Vorgaben für die DJI Mavic 3, solange sie noch nicht klassifiziert wurde und somit unter die Bestandsdrohnenregelung fällt. Ganz unten im Artikel dann separat nochmals die Gesetze und Vorgaben die gelten würden, sobald die DJI Mavic 3 dann ggf. die Drohnen-Klasse C1 erhalten hat.
Bestandsdrohnenregelung ohne Drohnen-Klasse
Die Mavic 3 besitzt noch keine EU-Klassifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1). Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres Abfluggewichtes. Bei der DJI Mavic 3 beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf ca. 900 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI Mavic 3 ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Diese ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
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Vorgaben DJI MAVIC 3
Die DJI Mavic 3 Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) oder mit weiteren Auflagen auch in der Unterkategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- soll die die DJI Mavic 3 nur Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, so ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich.
Soll die Drohne aber nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, sondern auch in der Kategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen – also 50 Meter Abstand), so ist der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich (und somit auch der EU-Kompetenznachweis, da dieser kleine EU-Drohnenführerschein die Voraussetzung für den großen EU-Drohnenführerschein ist):
Alle Infos zu den zu den EU-Drohnenführerscheinen
Achtung: diese Sonderregel (Übergangsregel) bzgl. Kategorie A2 mit dem großen Drohnenführerschein ist nur bis zum 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) gültig. Nach diesem Datum darf die DJI Mavic 3 (mit mindestens dem kleinen EU-Drohnenführerschein) ausschließlich nur noch in der Kategorie A3 geflogen werden! - die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muß nicht die Drohnen selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden.
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber. - es ist eine Kennzeichnung der Drohne zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muß.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich: zum Drohnen-Versicherungsvergleich
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mini 3) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI Mavic 3 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
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- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- Besitzt der Pilot nur den kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis), so gilt für die Mavic 3 ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
Mit dem zusätzlichen großen EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) darf der Pilot bis zu 50 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen und es gibt keine Beschränkungen bzgl. Mindestabstand zu Wohngebieten etc.
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
- aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
Regelung mit Drohnen-Klasse C1
DJI Mavic 3 mit EU Drohnen-Klasse C1
Sobald die DJI Mavic 3 die Drohnenklassifizierung C1 bekommen hat oder von ihrem Besitzer nachträglich (z.B. mittels Firmwareupdate) auf die Drohnen-Klasse C1 „umgerüstet“ wurde, gelten dann die vereinfachten Bedingungen und Regeln der neuen EU-Drohnenverordnung für klassifizierte Drohnen.
Für die Drohnenklasse C1 bedeutet dies:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot muss nur den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben – also lediglich den so genannten kleinen EU Drohnenführerschein:
Infos zum EU-Kompetenznachweis
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist dann nicht mehr erforderlich - Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen mittels EU-Drohnenkennzeichen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet. - Es darf geflogen werden in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1
Das bedeutet: Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht oder nur kurz über Menschenansammlungen) geflogen werden.
Es darf auch in Wohngebieten und über Gewerbegrundstücken etc. geflogen werden.
Für das Fliegen über Wohngrundstücken muß die Genehmigung des Eigentümers eingeholt werden. - Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI FPV
EU-Drohnenverordnung und DJI Mavic 3 - FAQ
Benötige ich für die DJI Mavic 3 einen EU-Drohnenführerschein?
Ja. Es wird in jedem Falle der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) benötigt. Soll auch näher an unbeteiligten Personen oder zum Beispiel Wohngebieten geflogen werden, so ist zusätzlich noch der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich. Sollte die Drohne später einmal die Klassifizierung C1 erhalten, kann sie allein mit dem kleinen Drohnenführerschein geflogen werden. Alle Details zu den neuen EU-Drohnenführerscheinen gibt es hier.
Muß ich die DJI Mavic 3 oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Mavic 3?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.