In diesem Zuge wurde auch die Registrierungspflicht für Drohnen-Piloten eingeführt. Dies betrifft alle Drohnen (also auch Drohnen unter 250 Gramm oder Drohnen der Drohnenklasse C0, wenn diese eine Kamera besitzen). Die Piloten-Registrier-Nummer – also die elektronische e-ID (Betreiber-ID) muß sichtbar auf der Drohne als Kennzeichnung angebracht werden.
Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um die Fernpiloten-ID, die im Registrierungs-Portal des Luftfahrtbundesamtes ebenfalls angezeigt wird! Die benötigte und auf der Drohne anzubringende Betreiber-ID (eID) ist nochmals eine andere ID.Das Anbringen dieser ID geschieht am besten mit Hilfe einer selbstklebenden kleinen und leichten Aluminium-Plakette. Diese wird lasergraviert fertig mit der ID geliefert und kann einfach angebracht werden, ohne die Flugeigenschaften oder die Sensoren zu beeinträchtigen. Außerdem kann sie auch später (z.B. bei einem Verkauf) rückstandsfrei wieder entfernt werden. Optional können weitere Informationen (zum Beispiel die eigene eMail-Adresse) mit auf das Drohnen-Schild graviert werden. Im Falle eines Verlustes der Drohne kann so der Finder den Kontakt zum Besitzer aufbauen. Dies ist aber nur optional und freiwillig.
>> Hier finden Sie das passende EU Drohnen Kennzeichen / die EU-Drohnen Plaketten <<
Die Registrierung der Drohnen-Piloten ist hier beschrieben und findet auf der Internetseite des LBA (Luftfahrt-Bundesamtes) online statt:
Wichtig: auch nach der neuen EU-Drohnenverordnung ist eine Drohnen-Versicherung (Haftpflicht) in Deutschland für alle Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Eine günstige Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr! Hier unser Vergleich der Drohnen-Versicherungen:
Fernidentifikation von Drohnen
Für Drohnen der Drohnenklasse C1, C2 und C3 ist außerdem die Fernidentifikation von Drohnen zusätzlich zur Kennzeichnung der Drohne vorgeschrieben. Hierbei wird die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) nicht nur sichtbar außen auf der Drohne angebracht, sondern auch in der Software / Firmware / App der Drohne eingetragen und permanent gesendet.
Achtung: Diese Fernidentifikation mittels Remote-ID-System entbindet trotzdem nicht von der Pflicht, die Drohnen zusätzlich auch – z.B. mittels Drohnen-Kennzeichens – sichtbar zu kennzeichnen!
Das EU-Drohnenkennzeichen / Die EU Drohnenplakette mit der UAS-Betreiber-ID:
Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
- Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
- EU Drohnenverordnung 2021 – die neuen Drohnen-Gesetze
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
Veraltete Regelungen
Die im Folgenden beschriebenen Regelungen sind veraltet und gelten nur noch bis Ende 2020. Diese basieren auf der alten Drohnenverordnung 2017.
Diese wurde durch die neue EU Drohnenverordnung 2021 abgelöst.
Ein Drohnen Kennzeichen (ähnlich einem Nummernschild beim KFZ) wird auch für Drohnen und Quadrocopter ab dem Jahre 2017 für alle Drohnen (Quadrocopter / Multicopter) mit einem Startgewicht von mehr als 0,25 Kilogramm Pflicht!
Infos zum Drohnen Kennzeichen
Die Plakette muss den Namen und die Anschrift des Eigentümers / Besitzers beinhalten und darüber hinaus mindestens die folgenden gesetzlichen Vorgaben sowie Eigenschaften erfüllen:
- dauerhaft
- sichtbar
- feuerfest
>> Hier finden Sie die passenden Drohnen Kennzeichen / Plaketten <<
Die Anforderung der Feuerfestigkeit macht insofern Sinn, da bei günstigen Drohnen oft ein Versagen des LiPo-Akkus (oder eine Tiefentladung) Ursache eines Absturzes oder einer Fehlfunktion sein kann. Außerdem können im Falle eines Akku-Brandes extreme Temperaturen entstehen. Die Kennzeichnung des Quadrocopters oder Multicopters sollte diese möglichst überstehen können.
Ein herkömmlicher Aufkleber oder ein einfaches Schild kommt daher als Drohnen Kennzeichnung nicht in Frage, da ein Aufkleber in der Regel nicht feuerfest ist. Hier macht beispielsweise eine selbstklebende Aluminium-Plakette mit konventioneller Gravur oder hochwertiger Lasergravur Sinn. Das Thema „Gewicht“ spielt neben den gesetzlichen Anforderungen eine wichtige Rolle, da jedes zusätzliche Gramm die Flugzeit und somit auch Reichweite der Drohne bzw. des Multikopters vermindert und die Flugeigenschaften gegebenenfalls negativ beeinflusst.
Größe und Form des Drohnen Kennzeichens
Ebenso wichtig ist natürlich auch die Größe und Form des Drohnen-Kennzeichens. Es muss schließlich sichtbar, trotzdem jedoch auch einfach und funktionell angebracht werden können – natürlich passend zum jeweiligen Drohnen-Modell. So hat beispielsweise eine DJI Phantom 4 ganz andere Anforderungen und mögliche Montageflächen als ein DJI Mavic Pro, ein Yuneec Typhoon Q500 oder ein DJI Inspire 1 / DJI Inspire 2. Noch schwieriger wird es bei sehr kleinen Drohnen, die trotz kleiner Größe dennoch ein Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm aufweisen können. Außerdem dürfen die Plaketten die Sensoren nicht negativ beeinflussen (z.B. den Kompass oder die IMU).
Bei Schildern aus Metall – etwa Eisen oder Blech – ist also Vorsicht geboten. Und nicht nur die Sensoren können negativ beeinflusst werden, sondern auch die Empfangs- und Funkreichweite. Metallische Platten können gegebenenfalls die Funksignale der Fernsteuerung zur Empfangsantenne der Drohne abschirmen oder verschlechtern. Plastikschilder werden hingegen die Anforderung der Feuerfestigkeit wohl nicht erfüllen.
Außerdem stellt sich die Frage: Muss nur die Kennzeichnung bzw. das Schild feuerfest sein oder auch die Anbringung? In der Regel möchte man das Drohnen-Kennzeichen sicherlich am liebsten verkleben. Doch was bringt ein feuerfestes Schild, wenn der Kleber nicht feuerfest ist? Eine Verschraubung des Kennzeichens hingegen dürfte nur in den seltensten Fällen in Frage kommen und außerdem auch die Herstellergarantie des Multicopters negativ beeinflussen.
Der Gesetzestext schlägt einen „Aluminiumaufkleber mit Adressgravur“ für ca. 5,- bis 10,- Euro vor.
>> Genau diese finden sie hier: Drohnen Kennzeichen / Plaketten <<
Drohnen-Kennzeichnung und Gewährleistung sowie Garantie des Herstellers
So kommt noch eine weitere wichtige Frage auf: Beeinflusst die geforderte Anbringung einer Kennzeichnung nicht die Gewährleistungspflicht des Herstellers? Kann ein Hersteller bei einem Absturz dann gegebenenfalls aus der Haftung kommen mit der Ausrede: „Die Drohne ist nicht mehr im Originalzustand. Eine Plakette wurde nachträglich angebracht und ist Ursache des Fehlers, der zum Absturz geführt hat“? Viele offene Fragen und Probleme, die in unseren Augen ungeklärt sind und unter Umständen nicht gänzlich durchdacht wurden. Ein normaler Aufkleber (der dann aber wohl kaum feuerfest sein dürfte) wäre sicherlich die praktikabelste Lösung. Nach heutigem Stand würde ein solcher Aufkleber jedoch wie beschrieben nicht den Anforderungen entsprechen und wäre daher nicht zugelassen.
Drohnen-Kennzeichnung: 6 Monate Zeit bis zur Nachrüstung
In jedem Falle sollte hier nicht überstürzt gehandelt werden! Selbst nach Verkündigung bzw. Inkrafttreten der Verordnung muss der Gesetzgeber allen Drohnen-Piloten noch eine Zeit von 6 Monaten gewähren, bis die Umrüstung bzw. Nachrüstung vollzogen und die Drohne gekennzeichnet werden muss. Es bleibt also abzuwarten, wie der finale Beschluss aussieht und auch welche Angebote und Möglichkeiten bis dahin in Kennzeichen-Shops für Drohnen angeboten werden.
Wo man ein Drohnen-Kennzeichen bzw. eine sinnvolle Drohnen-Kennzeichnung bekommt, verraten wir im konkreten Fall – sobald alle Gesetze zu diesem Thema final verabschiedet worden und wirklich ausgereifte Produkte auf dem Markt sind.
►► Hier eine Zusammenfassung der neuen Drohnenverordnung ab dem Jahre 2017 ◄◄