Die neuen EU Drohnengesetze
Die EU-Richtlinien der neuen EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder, seit 2023 auch für die Schweiz sowie später voraussichtlich auch für Norwegen und Island. Ergänzend dazu gibt es weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU (so auch innerhalb Deutschlands), die zusätzlich erfüllt werden müssen.
C0, C1, C2, C3 und C4 (Erklärung dazu weiter unten).
Aktuell wurden zum Beispiel die folgenden Modelle bereits klassifiziert: DJI Mini 4 Pro, DJI AIR 3, DJI Mavic 3, DJI Mavic 3 Classic, DJI Mavic 3 Pro, DJI Inspire 3
Für Bestandsdrohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln: die sogenannte Bestandsdrohnenregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die vor dem 1.1.2024 produziert wurden und keine Klassifizierung (Drohnenklasse) oder Drohnen Zertifizierung auf Basis der EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.
Beispiele: DJI Mavic MINI 3 Pro, DJI MINI 2 DJI Mini, DJI Mavic Air 2, DJI AIR 2S und DJI Mavic Air 2, DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic 2 Pro / Zoom, Parrot Anafi, Yuneec Typhoon, etc.
Details zur Sonderregelung und Bestandsdrohnenregelung für Bestandsdrohnen: Siehe unten „Drohnen ohne Klassifizierung“.
Außerdem sehen die EU-Richtlinien für Drohnen drei Anwendungsszenarien vor, die unterschiedliche weitere Auflagen enthalten. Die drei Haupt-Szenarien lauten:
Open (Offen), Specific (Spezifisch / Speziell ) und Certified (Zertifiziert)
Im Folgenden erklären wir zuerst das Anwendungsszenario OPEN und die Drohnenkategorien / Drohnenklassen, da diese Regelungen für die meisten Hobby-Drohnen-Piloten und kommerzielle Kamera-Drohnen maßgeblich ist. Die Szenarien „Specific“ und „Certified“ betreffen hingegen eher Spezialanwendungen von Drohnen und werden daher weiter unten nur kurz erklärt.
Anwendungsszenario OPEN (Offen)
Gedacht ist das Szenario „Offen“ für Drohnen und Flüge / Einsätze mit geringerem Risiko und für typische / alltägliche Anwendungsszenarien. Also für den typischen Flug mit einer Drohne. Für dieses Szenario gelten die folgenden allgemeinen Regeln und Vorgaben:
- maximale Flughöhe: 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight).
Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus mit einer maximalen Entfernung von 50 Metern zum Piloten oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten - Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Eine Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro pro Jahr:
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich
- Es gilt das neue Mindestalter von 16 Jahren.
Kein Mindestalter gilt nur, wenn das Fluggerät in der Drohnen-Klasse C0 klassifiziert ist und es sich um ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG handelt. Oder wenn es sich um eine Eigenbau-Drohne mit einer Startmasse von weniger als 250 Gramm handelt (weitere Details). - Registrierungspflicht für alle Piloten: Jeder Drohnen-Pilot muß sich online beim LBA (Luftfahrt Bundesamt) registrieren und erhält eine Registrierungsnummer (e-ID).
Details dazu hier: Registrierung Drohnen-Piloten
Diese elektronische ID muß auf der Drohne sichtbar angebracht werden. In einigen Drohnen-Klassen muß diese ID außerdem zusätzlich noch in die Software der Drohne eingetragen werden, sodaß die Drohne diese ID permanent sendet: Fernidentifikation von Drohnen / Remote-ID.
Die Anbringung der e-ID an der Drohne kann zum Beispiel mittels selbstklebendem EU-Drohnenkennzeichen (Plakette / Kennzeichen) mit gravierter Registrierungsnummer des Piloten erfolgen (Drohnen-Plakette kaufen).
Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera (und ohne Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten) oder Drohnen unter 250 Gramm, die nach EU Richtlinien (2009/48/EC) als reines Spielzeug zertifiziert sind, müssen nicht gekennzeichnet werden. - Die Frage „Wo darf man fliegen“ ist im Detail (bis auf wenige unten noch beschriebenen Punkte) nicht innerhalt der EU-Drohnenverordnung geregelt. Diese Vorgaben müssen individuell in den einzelnen EU-Ländern geregelt werden.
Hierzu wurde in jedem EU-Land eine eigene Regelung mit Gesetzen und ein System mit Flugzonen / Flugverbotszonen geschafften (sogenannte Drohnen GEO Zonen). Diese nationalen Vorgaben und Gesetze regeln, wo genau geflogen werden darf und wo nicht. Diese Daten den Piloten auch online zur Verfügung stehen (zum Beispiel über eine App – wie in Deutschland über die DRONIQ App der DFS). Die Daten können außerdem von den Drohnen selbst auch direkt genutzt und ausgewertet werden (zum Beispiel über die DJI Fly App und DJI Flysafe / GEO System).
Die Erstellung und Einführung dieses Systems bzw. der nationalen Drohnengesetze wurde in Deutschland im Juli 2021 abgeschlossen. Die alte Drohnenverordnung 2017 (deutschen Luftverkehrs-Ordnung LuftVO §21b) wurde dadurch abgelöst und durch die neue LuftVO §21h (und weitere) ersetzt. Einige alte Regeln wurden übernommen – einige aber auch ergänzt und geändert.
Alle Details: Infos zu den nationalen GEO-Zonen für Drohnen und Luftverkehrsordnung $21h in Deutschland
Beispiele:
-
- 1,5 km Abstand zu Flugplätzen – bei Flughäfen jetzt 1km Abstand zur seitlichen Begrenzung – in Verlängerung der Start- und Landebahn 5km
- 100 m Abstand zu Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen / Oberleitungen und Kraftwerken / Unglücksorten etc. – aber Ausnahmen – 1:1 Regel bis auf 10 Meter
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
Details: Drohne fliegen in Wohngebieten
- Privatsphäre muß beachtet werden – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis (im Landesgesetz verankert, nicht im EU-Drohnengesetz)
- weitere Auflagen sind abhängig von der Risikoklasse der genutzten Drohne (siehe unten) und auch von den folgenden Unterkategorien der Kategorie Open.
Unterkategorien
Zusätzlich ist diese Kategorie OPEN noch in 3 Unterkategorien unterteilt:
- A1: Flug auch in der Nähe von Menschen möglich. Kein Flug über Menschenansammlungen im Freien und kein Flug direkt über unbeteiligten Personen. Sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muß dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden.
- A2: Flug nur in sicherer Entfernung zu unbeteiligten Personen (Abstand mindestens 30 Meter. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, kann der Abstand auf bis zu 5 Meter reduziert werden)
- A3: Flug weit weg von Menschen. Im gesamten Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen befinden. Außerdem gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten
Die Zuordnung der einzelnen Drohnen-Modelle zu den Unterkategorien A1 bis A3 ergibt sich aus den Drohnen-Klasse (Risikoklasse) der jeweiligen Drohne (siehe unten).
Die Kategorie OPEN dürfte daher das Szenario sein, welches auf die meisten Drohnen-Flüge (egal ob privat oder gewerblich) zutrifft und unter dessen Einhaltung am unkompliziertesten geflogen werden kann. Die anderen Szenarien „Specific“ und „Certified“ werden daher erst weiter unten am Ende beschrieben.
Szenario: OPEN – Drohnen ohne Klassifizierung
Für alle Drohnen ohne Klassifizierung – die so genannten Bestandsdrohnen – gibt es zwei Regelungen. Eine dauerhafte und zeitlich unbeschränkte Regelung, die diese Drohnen in zwei Gruppen einteilt. Und eine zeitliche befristet Übergangsregelung mit Lockerungen, die allerdings nur bis Ende 2023 galt.
- für alle Drohnen besteht eine Versicherungspflicht (Drohnen-Haftpflichtversicherung). Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Dauerhafte Bestandsdrohnenregelung
Die dauerhafte Regelung teilt alle Bestandsdrohnen ohne Klassifizierung in 2 Gruppen mit unterschiedlichen Auflagen:
- für Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 250 Gramm maximal zulässiger Startmasse gilt: Diese Drohnen dürfen in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 betrieben werden – also auch nahe an Menschen (siehe oben).
Die Gebrauchsanweisung muß beachtet werden. Es ist kein EU Drohnenführerschein (weder der kleine noch der große EU Drohnenführerschein) erforderlich.
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI Mavic MINI oder DJI MINI 2 und DJI MINI 3 Pro
- für alle übrigen Drohnen oberhalb 250 Gramm und bis zu 25kg Startmasse gilt:
Diese Drohnen dürfen ausschließlich in der Kategorie A3 (also weit weg von Menschen) geflogen werden.
Außerdem ist für diese Drohnen der klein EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI AIR 2S, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle)
Diese Bestandsdrohnenregelung ist zeitlich unbeschränkt und somit dauerhaft gültig.
Die befristete optionale Übergangsregelung fand am 31.12.2023 ihr Ende und wir daher nur ganz unten im Artikel unter „Historie“ der Vollständigkeit halber noch erwähnt. Die sich daraus ergebenden Änderungen und Updates seit 2024 fassen wir hier zusammen.
Szenario: OPEN – Drohnen mit Drohnen-Klassen
Wie oben bereits erwähnt, werden spätestens seit 2024 alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen hauptsächlich in eine der 5 folgenden Risikoklassen (C=Class=Klasse) eingeteilt: C0, C1, C2, C3 und C4. Die Risikoklassen unterteilen die Drohnen basierend auf einer Risikobewertung, die verschiedene Faktoren berücksichtigt (z.B. Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform, Sicherheitsfunktionen). Jede Klasse beinhaltet unterschiedliche Auflagen, Richtlinien und Vorgaben (zum Beispiel die Registrierungspflicht des Steuerers, elektronische Fernidentifizierung der Drohne mittels Remote-ID, Erfordernis eines Drohnenführerscheins,..).
Etwas gesondert existieren noch zwei weitere Drohnenklassen C5 und C6, auf die hier aber nicht weiter eingegangen wird (Details dazu hier).
Mit dem Zertifizierungsprozess selbst und der komplexen Einteilung der Drohnen in die Drohnen-Klassen muss sich aber nicht der Anwender / Pilot / Käufer beschäftigen. Es ist die Aufgabe der Hersteller, ihre Drohnen für eine der folgenden Klassen zertifizieren zu lassen und diese dann mit einem entsprechenden Kennzeichen deutlich zu markieren:
Ab August 2022 wurden mit der DJI Mavic 3 (nachträglich) und der DJI Mavic 3 Classic die weltweit ersten Drohnen klassifiziert. Aktuell besitzen zum Beispiel die folgenden Drohnenmodelle eine Drohnenklasse:
- Die besten Drohnen der Drohnenklasse C0
- Die besten Drohnen der Drohnenklasse C1
- Die besten Drohnen der Drohnenklasse C2
- Die besten Drohnen der Drohnenklasse C3
- DJI Matrice 4T & 4E im Test: Intelligente Drohnen für Profis
Drohnen-Klasse C0
Beinhaltet:
- Drohnen unter 250g Startgewicht
- Eigenbauten / selbstgebaute Drohnen / Drohnen ohne Klassifizierung (nur bis 250g Startgewicht) werden behandelt wie die Klasse C0
(alle Eigenbauten über 250g: siehe Klasse C3/C4)
Auflagen für Hersteller / Drohne (nicht bei Eigenbauten):
-
- Gebrauchsanweisung
- muss EU-weite Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) erfüllen oder unter 19m/s Geschwindigkeit bleiben
- Drohne muss ein festes Höhenlimit besitzen mit einer maximalen Flughöhe von 120 Metern über dem Startpunkt
- keine scharfen Kanten
- Drohne benötigt keine elektronische ID (Remote-ID) und keine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot / Steuerer muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat (oder einen anderen Sensor zum erfassen personenbezogener Daten). Die Registrierung des Drohnen-Piloten online beim LBA ist erforderlich: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Somit ist auch die Anbringung der elektronischen Registrier-ID (e-ID) mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne erforderlich.
(Ausnahme: es handelt sich bei der Drohne um ein reines Spielzeug, welches den Spielzeug-Sicherheitsrichtlinien (2009/48/EC) entspricht) - Die Drohne darf in der besten Unterkategorien der Kategorie OPEN geflogen werden in OPEN A1. Das bedeutet, sie darf auch der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (siehe oben: Unterkategorie OPEN A1)
- Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
- Für diese Drohnen ist kein EU-Drohnenführerschein erforderlich (weder der EU-Kompetenznachweis noch das EU-Fernpiloten-Zeugnis). Details zum EU-Drohnenführerschein siehe hier.
Aktuelle Drohnen mit Zertifikat der Drohnenklasse C0:
- DJI Mini 4 Pro: Test, Vergleich und Erfahrungen
- DJI Mini 4K: Test / Vergleich / Bewertung
- Potensic Atom: Test & Erfahrungen
- DJI Neo: Vorstellung und Test der neuen Selfie-Drohne
- HOVERAir X1 Selfie-Drohne: Test / Vergleich / Bewertung
- DJI Flip: Vlog- und Selfie-Drohne im Test
Drohnen-Klasse C1
Beinhaltet (sofern nicht in C0 fallend):
- Drohnen unter 80 J (Joule) Bewegungsenergie oder unter 900 Gramm Abfluggewicht
Auflagen für Hersteller / Drohne:
- Gebrauchsanweisung
- Geschwindigkeit auf 19m/s begrenzt
- Unterlagen über Bewegungsenergie und mechanische Stabilität (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
- Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home / RTH)
- muss einstellbares Höhenlimit besitzen
- keine scharfen Kanten
- Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung (Remote-ID), in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
- Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein): Infos zum EU-Kompetenznachweis
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich - Pilot muss sich registrieren und seine elektronische Registriernummer (e-ID) mittels Plakette auf der Drohne anbringen mittels EU-Drohnenkennzeichen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet (Anleitung). - Es darf in der Nähe von unbeteiligten Menschen (nicht über Menschenansammlungen) geflogen werden (Unterkategorie OPEN A1 – siehe oben)
- Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Aktuelle Drohnen mit Zertifikat der Drohnenklasse C1:
Drohnen-Klasse C2
Beinhaltet (sofern nicht in C0 oder C1 fallend):
- Drohnen unter 4kg Abfluggewicht
Auflagen für Hersteller / Drohne:
- Gebrauchsanweisung
- Unterlagen über Bewegungsenergie, mechanische Stabilität und Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
- Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home/ RTH)
- muss einstellbares Höhenlimit besitzen
- keine scharfen Kanten
- Low-Speed Modus (manuell zuschaltbar) muss vorhanden sein (max 3 m/s), wenn nahe an Personen geflogen werden soll
- Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung (Remote-ID), in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
- Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein): Infos zum EU-Kompetenznachweis
- Will der Pilot nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OFFEN fliegen (also weit weg von Menschen – siehe oben) sondern auch in der Unterkategorie A2 (in näherer aber sicherer Entfernung zu Menschen – siehe oben), so muß er zusätzlich das EU-Fernpiloten-Zeugnis besitzen (großer Drohnen-Führerschein – mit Schulung und Theorie-Prüfung): Details zum EU-Fernpiloten-Zeugnis
Dann darf der Pilot sich unbeteiligten Personen auf bis auf 30 Meter nähern. In Ausnahmefällen und wenn der Langsam-Modus der Drohne aktiviert ist, auch bis zu 5 Metern Abstand - Der Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels EU-DrohnenPlakette auf der Drohne anbringen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
Außerdem muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet (Anleitung). - Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Drohnen-Klasse C3 und C4
Beinhaltet (sofern nicht in C0, C1 oder C2 fallend):
- Drohnen unter 25kg Abfluggewicht
- alle selbstgebauten Drohnen über 250g werden behandelt wie C3/C4
(alle Eigenbauten unter 250g siehe Klasse C0)
Auflagen für Hersteller C3 (außer Eigenbau):
- Gebrauchsanweisung
- Unterlagen über Bruch (Richtlinien / Vorgaben einhalten)
- Notfallprozedur für Verbindungsverlust (Return-to-Home / RTH)
- muss einstellbares Höhenlimit besitzen
- Drohne benötigt ein System zur Fernidentifizierung (Remote-ID), in das die e-ID (die elektronische Piloten Registriernummer) eingegeben wird und diese dann permanent sendet
- Drohne benötigt ein System zur automatischen Flugbeschränkungsüberwachung (GEO)
Auflagen für Hersteller C4 (außer Eigenbau):
- (In diese Kategorie fallen in der Regel auch alle konventionellen Modellflugzeuge / Flugmodelle)
- Gebrauchsanweisung
- kein automatischer / autonomer Flug erlaubt
- Wenn in der genutzten Flug-Zone vorgegeben / erforderlich, dann benötigt die Drohne eine elektronische ID und eine automatische GEO Flugbeschränkungsüberwachung. Ansonsten nicht.
Freigaben / Vorgaben / Verbote:
- Pilot / Steuerer muss Gebrauchsanweisung lesen
- Pilot muss den EU-Kompetenznachweis (Online-Training und Online-Test/Prüfung) absolviert haben (so genannter kleiner EU Drohnen-Führerschein): Infos zum EU-Kompetenznachweis
Der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) ist nicht erforderlich - Pilot muss sich registrieren und seine Registrierungsnummer mittels EU Drohnen Plakette auf der Drohne anbringen. Die Registrierung erfolgt online beim LBA: Infos zur Registrierung EU-Drohnen-Piloten.
In der Kategorie C3 muß diese e-ID auch in das System zur Fernidentifizierung der Drohne eingegeben werden, sodaß diese die e-ID permanent sendet. - Drohnen der Klasse C3 und C4 dürfen ausschließlich in der Kategorie OPEN A3 betrieben werden. Es darf folglich nur entfernt von Städten geflogen werden und nur dort, wo sich keine unbeteiligten Personen gefährdet werden können
- Für die Drohne muß eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen. Siehe unseren Vergleich von Drohnen-Versicherungen.
Szenario: SPECIFIC (Spezifisch)
- gedacht für die Drohnen-Einsätze, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie OPEN überschreiten müssen (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtweite,..)
- hierfür sind ggf. spezielle individuelle Ausnahmegenehmigungen erforderlich und via PDRA zu beantragen (Pre-Defined-Risk-Analysis)
- es wird definierte Standard-Szenarien (STS) geben, die man auch ohne Ausnahmegenehmigung durchführen kann. Hierfür wird ein gesonderter STS-Drohnenführerschein / ein STS-Zertifikat erforderlich sein. Beispiele: STS-01, STS-02 oder DE.STS.FARM
Zukünftige weitere Standardszenarien werden hoffentlich auch das Thema FPV-Racing, FPV Racer und FPV-Flug umfassen - Unternehmen können eine gesonderte „kleine“ UAS Operator Lizenz / Zertifizierung erwirken. Diese Lizenz nennt sich: Light UAS operator certificate (LUC). Damit können Unternehmen ihre eigenen regelmäßigen Missionen freigeben
- diese Szenarien basieren alle auf der Kategorie OPEN, haben aber zusätzliche spezielle Auflagen
Szenario: CERTIFIED (Zertifiziert)
- gedacht für Spezialanwendungen (z.B. in der Industrie, Transportwesen, etc.)
- spezielle Zertifizierungsprozesse und Lizenzen erforderlich (sowohl für die Drohne als auch den Operator und die Crew)
- spezielle Auflagen
Quellen:
Die offizielle Vorlage und weitere Dokumente der EASA finden sie hier.
Bitte beachten, dass all diese Informationen vorläufig sind und auf einer Gesetzesvorlage / einem Entwurf beruhen. Die final verabschiedeten EU-Drohnengesetze und EU-Drohnenverordnungen können dementsprechend später abweichen.
(alle Angaben ohne Gewähr)
Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
- Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC AIR 2
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3 Pro
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC 2 Pro / Zoom
- EU Drohnenverordnung für DJI Flip [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 3S [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Neo [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 4K [ Drohnenklasse C0 ]
EU-Drohnenverordnung - FAQ
Benötige ich einen Drohnenführerschein laut EU-Drohnenverordnung?
Ob ein Drohnenführerschein (groß / klein), eine Onlineschulung und Prüfung oder ein Kenntnisnachweis / Kompetenznachweis erforderlich ist, hängt von Deiner Drohne und deren Risikoklasse ab.
Alle Details dazu hier im Artikel.
Benötige ich einen Drohnenversicherung laut EU-Drohnenverordnung?
Ja. Eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflichtversicherung ist IMMER erforderlich für eine Drohne. Hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich.
Muß ich mich / meine Drohne registrieren laut EU-Drohnenverordnung?
Abhängig von der Risikoklasse Deiner Drohne besteht unter umständen eine Registrierungspflicht für Dich als UAS Piloten. Gleichzeitig mußt Du Deine Registrierungsnummer auch mittels EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne dann anbringen. Die Drohne selbst (außer in sehr speziellen Fällen) muß nicht registriert werden. Alle Details dazu hier im Artikel.
Was bedeutet die EU-Drohnenverordnung für meine DJI MINI 2?
Alle Details, Vorgaben und Gesetze der EU-Drohnenverordnung, die die DJI MINI 2 betreffen, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengefasst:
EU Drohnenverordnung - Infos zur DJI MINI 2
Was bedeutet die EU-Drohnenverordnung für meine DJI Mavic Air 2?
Alle Details, Vorgaben und Gesetze der EU-Drohnenverordnung, die die DJI Mavic Air 2 betreffen, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengefasst:
EU Drohnenverordnung - Infos zur DJI Mavic AIR 2
Was bedeutet die EU-Drohnenverordnung für meine DJI MINI 4 Pro?
Die DJI Mini 4 Pro besitzt die Drohnenklasse C0 und darf daher ohne Drohnenführerschein geflogen werden. Eine Registrierung als Drohnenpilot und eine Drohnenversicherung sind trotzdem gesetzlich Pflicht! Alle Details, Vorgaben und Gesetze der EU-Drohnenverordnung, die die DJI Mini 4 Pro betreffen, haben wir hier in einem gesonderten Artikel zusammengefasst:
EU Drohnenverordnung - Infos zur DJI Mavic AIR 2
Historie und ursprünglicher Zeitplan:
Befristete optionale Übergangsregelung für Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse
Zusätzlich zur oben beschriebenen dauerhaften Regelung für Bestandsdrohnen – also für Drohnen die vor dem 31.12.2023 in den Markt gebracht wurden und noch keine Drohnen-Klasse / Drohnenzertifizierung erhalten hatten, gab es eine zeitlich begrenze Übergangsregelung mit temporären Lockerungen und Ausnahmen.
Diese Übergangsregelung betraf alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung / Kennzeichnung besitzen und vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht wurden. Außerdem ist diese Regel zeitlich beschränkt und gilt nur bis zum 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023):
- für Drohnen über 250 Gramm aber noch unter 500 Gramm galt: Diese Drohnen durften mit dem kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) in der Kategorie OPEN in der Unterkategorie A1 nahe an Menschen betrieben werden (Details zu den EU Drohnenführerscheinen).
Hier hinein fielen zum Beispiel die Drohnen-Modelle: DJI Mavic Air 1 - für Drohnen über 500 Gramm aber unter 2 kg galt: wurde zusätzlich der große EU-Drohnenführerschein (siehe: EU-Fernpiloten-Zeugnis) gemacht, so konnte diese Drohne auch näher an Menschen (Kategorie OPEN – Unterkategorie A2 – siehe oben) betrieben werden. Allerdings galt dann nicht der in A2 festgelegte Mindestabstand von 30 Metern zu Menschen, sondern ein Mindestabstand von 50 Metern zu Menschen. Außerdem galt auch nicht die in A2 beschriebene Ausnahme von 5 Metern Abstand im Langsam-Modus.
Wurde diese Lockerung aber nicht benötigt, so konnten Drohnen dieser Gewichtsklasse wie beschrieben aber auch einfach nach der groben dauerhaften Regel (siehe oben) betrieben werden, wie sie noch heute für Bestandsdrohnen gilt. Also in der Kategorie A3 (weit weg von Menschen – siehe oben). Dort ist der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) ausreichend.
Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen in der Kategorie A2 wurde in 2022 eine befristete zusätzliche Ausnahmegenehmigung (Lockerung) erlassen: Nationale Ausnahmegenehmigung A2 in 2022
Hier hinein fallen zum Beispiel die Drohnen-Modelle DJI AIR 2S, DJI Mavic 3, DJI Mavic PRO / Platinum, DJI Mavic 2 PRO / Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 PRO (und andere DJI Phantom Modelle) - für Drohnen über 2kg und unter 25kg galt: diese Drohnen durften in der Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen) betrieben werden. Es ist der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) erforderlich.
Alle Gewichtsangaben einer Drohne beziehen sich immer auf die maximal erlaubte Startmasse MTOM (= Maximum TakeOff Mass).
Drohnenmodelle, die nach dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) auf den Markt gebracht werden, müssen vom Hersteller für eine Drohnen-Klasse (siehe oben oder auch hier im Artikel über Drohnen-Klassen) zertifiziert und auch gekennzeichnet werden. Alternativ fallen sie automatisch in die „grobe“ dauerhafte Regelung.
Für einige Modelle haben wir die Vorgaben und EU-Richtlinien nochmals gesondert zusammengefasst:
- EU-Drohnenverordnung für DJI MINI 3 Pro
- EU-Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic 3
- EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic AIR 2
- EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic AIR 2S
- EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic AIR
- EU-Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
Ursprünglicher Zeitplan
Ziel der neuen EU-Drohnenverordnung ist eine einheitliche Regelung für Drohnen und Flugmodelle / Modellflugzeuge in der gesamten EU (Europäischen Union). Zum aktuellen Zeitpunkt hat jedes EU-Land noch seine eigenen Drohnen-Gesetze und Vorschriften, die sich in diversen Punkten unterscheiden (siehe hier: aktuelle Drohnen-Gesetze in Deutschland und anderen Ländern).
Die EU-Kommision der EASA (European Aviation Safety Agency) hat ein neues Gesetz erarbeitet, welches die Vorschriften und Regeln für den Drohnenbetrieb in Europa (EU)vereinheitlicht (harmonisiert). Für Drohnen (international bezeichnet als Unmanned Aircraft System – UAS) und Flugmodelle gilt somit ab 2021 die neue EU-weit gültige EU Drohnenverordnung mit neuen EU-Drohnen-Gesetzen und Vorschriften.
Hier der ursprüngliche (bereits veraltete / überschrittene) Zeitplan für die Verabschiedung der EU-Gesetze durch die EU-Kommission der EASA:
Update: am 28. März 2019 hat das EASA Komitee dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. Am 12. März wurde der Vorschlag von der EU-Komission angenommen.
Der europäische Gerichtshof und das EU-Parlament haben dann noch 2 Monate für die finale Prüfung. Anschließend (mittlerweile voraussichtlich frühestens in Q1 2021) erfolgt dann die Veröffentlichung: