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Standardszenario STS-02 Drohnen Specific

Drohnen-Standardszenario STS-02

Eine Übersicht aller Standardszenarien der Kategorie SPECIFIC (spezifisch) für Drohnen und weitere Informationen dazu gibt es hier:  Übersicher aller Standardszenarien STS der Kategorie Spezific

Das zweite Standard Szenario STS-02 konzentriert sich auf den BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtreichweite) mit oder ohne Beobachter über einem kontrollierten Bereich am Boden in einer dünn besiedelten Umgebung. Das Szenario ist ausschließlich für Drohnen der Drohnen-Klasse C6 vorgesehen.

Drohnen der Klasse C6 sind speziell angepasste Drohnen, die ansonsten unter die Gewichtsklasse der Drohnenklassen C2 und C3 fallen (also über 900 Gramm oder über 4 Kilogramm) und daher in der Regel nur in der Kategorie OPEN (A3) fliegen dürfen – also innerhalb der direkten Sichtweite des Piloten. Durch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und Betriebsgenehmigung auf Basis des Standardszenarios STS.02 soll es für diese speziellen Einsätze möglich sein, die Drohnen oder UAS-Systeme auch außerhalb der Sichtweite zu fliegen.

Beispielszenarien für STS-02

  • Übungen und Szenarien zum Fliegen von Drohnen oder Modellflugzeugen außerhalb der Sichtweite (BVLOS)

Standardszenario STS-02: Vorgaben und Bedingungen

  • Der Flug darf außerhalb der Sichtweite des Piloten erfolgen (BVLOS).
  • Der Flug muss in dünn besiedeltem Gebiet stattfinden.
  • Der Bodenraum unter dem Einsatzgebiet muss unter der Kontrolle des Drohnenpiloten sein. Der Pilot muss durch geeignete Maßnahmen (Absperrungen, Hilfspersonal) dafür Sorge tragen, dass keine unbeteiligten / unerwarteten Personen in diesem Gebiet auftauchen.
  • Es muss sich um kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum handeln. Das Risiko, dass sich andere bemannte Luftfahrzeuge dort befinden oder auftauchen können, muss gering sein.
  • Die maximal erlaube Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
  • Die minimale Flugsicht muss 5 Kilometer betragen.
  • Der Flug darf ohne Beobachter maximal in einer horizontalen Entfernung von 1 Kilometer stattfinden.
  • Mit Beobachter (EVLOS) darf der Flug in einer maximalen horizontalen Entfernung von 2 Kilometern stattfinden.
  • Die Drohne muss eine Drohne der Drohnenklasse C6 sein.

Kurz einige Rahmenbedingungen zusammengefasst:

  • maximal 120 Meter hoch (AGL)
  • bei Flugsicht von mindestens 5 Kilometern
  • max. 1 Kilometer horizontale Entfernung (ohne Beobachter)
  • max. 2 Kilometer horizontale Entfernung (mit Beobachter)
  • nur mit einer C6-Drohne

Beantragung Betriebsgenehmigung STS-02

Die Beantragung erfolgt beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Man muss als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) bereits registriert sein (Registrierung als UAS-Pilot).

  • Es wird ein Beantragungsformular geben.
  • Die Beantragung ist ab 2024 möglich.

Kosten / Gebühren Betriebsgenehmigung

Die Gebühren für die Betriebsgenehmigung auf Basis eines Standardszenarios STS in der Kategorie Specific belaufen sich auf 200,- Euro auf Basis der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV). Diese Gebühr wird bei Beantragung von Luftfahrtbundesamt (LBA) erhoben.

Gültigkeit der Betriebserlaubnis

Die Gültigkeit der Betriebserlaubnis ist auf 2 Jahre begrenzt. Der Antrag ist gültig, sobald er vom LBA bestätigt wurde.

Weitere Informationen zu den Standard-Szenarien STS:

  • STS und PDRA Standardszenarien für Drohnen und UAS Betrieb
  • Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM
  • Drohnen-Standardszenario STS-01
  • Drohnenführerschein STS-Zertifikat
Kategorie Drohnen-Gesetz | 190 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, EU Drohnenkennzeichen, Stanrard-Szenarien STS, STS

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