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Standardszenario STS-02 Drohnen Specific

Drohnen-Standardszenario STS-02

Eine Übersicht aller Standardszenarien der Kategorie SPECIFIC (spezifisch) für Drohnen und weitere Informationen dazu gibt es hier:  Übersicher aller Standardszenarien STS der Kategorie Spezific

Das zweite Standard Szenario STS-02 konzentriert sich auf den BVLOS-Betrieb (außerhalb der Sichtreichweite) mit oder ohne Beobachter über einem kontrollierten Bereich am Boden in einer dünn besiedelten Umgebung. Das Szenario ist ausschließlich für Drohnen der Drohnen-Klasse C6 vorgesehen.

Hintergrund Standardszenario STS-02

Drohnen der Klasse C6 sind speziell angepasste Drohnen, die ansonsten unter die Gewichtsklasse der Drohnenklassen C2 und C3 fallen (also über 900 Gramm oder über 4 Kilogramm) und daher in der Regel nur in der Kategorie OPEN (A3) fliegen dürfen – also innerhalb der direkten Sichtweite des Piloten. Durch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und Betriebsgenehmigung auf Basis des Standardszenarios STS.02 soll es für diese speziellen Einsätze möglich sein, die Drohnen oder UAS-Systeme auch außerhalb der Sichtweite zu fliegen.


In der Regel werden hierzu Drohnen der Drohnenklasse C3 mit speziellem zertifizierten Zubehör umgerüstet zu Drohnen der Drohnenklasse C6.

Beispielhafte Anwendungsszenarien für STS-02

  • Übungen und Szenarien zum Fliegen von Drohnen oder Modellflugzeugen außerhalb der Sichtweite (BVLOS)

Standardszenario STS-02: Vorgaben und Bedingungen

  • Der Flug darf außerhalb der Sichtweite des Piloten erfolgen (BVLOS).
  • Der Flug muss in dünn besiedeltem Gebiet stattfinden.
  • Der Bodenraum unter dem Einsatzgebiet muss unter der Kontrolle des Drohnenpiloten sein. Der Pilot muss durch geeignete Maßnahmen (Absperrungen, Hilfspersonal) dafür Sorge tragen, dass keine unbeteiligten / unerwarteten Personen in diesem Gebiet auftauchen.
  • Es muss sich um kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum handeln. Das Risiko, dass sich andere bemannte Luftfahrzeuge dort befinden oder auftauchen können, muss gering sein.
  • Die maximal erlaube Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund.
  • Die minimale Flugsicht muss 5 Kilometer betragen.
  • Der Flug darf ohne Beobachter maximal in einer horizontalen Entfernung von 1 Kilometer stattfinden.
  • Mit einem oder mehreren Luftraumbeobachtern darf der Flug in einer Entfernung von bis zu 2 Kilometern vom Fernpiloten stattfinden.
  • Mit Beobachter (EVLOS) darf der Flug in einer maximalen horizontalen Entfernung von 2 Kilometern stattfinden.
  • Die Drohne muss eine Drohne der Drohnenklasse C6 sein.

Kurz einige Rahmenbedingungen zusammengefasst:

  • maximal 120 Meter hoch (AGL)
  • bei Flugsicht von mindestens 5 Kilometern
  • max. 1 Kilometer horizontale Entfernung (ohne Beobachter)
  • max. 2 Kilometer horizontale Entfernung (mit Beobachter)
  • nur mit einer C6-Drohne

Notwendige Ausbildung des Fernpiloten:

  • Der Pilot muß im Besitz des „Nachweises über Theoriekenntnisse STS“ sein – also des STS-Zertifikats / STS Drohnenführerscheins.
  • Der Fernpilot muß einer Akkreditierung (Bestätigung) über den Abschluss einer praktischen Prüfung für STS-01 besitzen
  • Alle Infos zum STS-Zertifikat sowie zur praktischen Ausbildung und Prüfung hier: STS-Zertifikat und praktische Prüfung

Beantragung Betriebsgenehmigung STS-02

Die Beantragung erfolgt beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Man muss als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) bereits registriert sein (Registrierung als UAS-Pilot).

Es muß nur eine Betriebserklärung STS abgegeben werden, in der der UAS Betreiber die Einhaltung der STS-Betriebsbedingungen bestätigt. Sobald das LBA den Eingang und Erhalt der STS Betriebserklärung bestätigt, kann der Flug direkt aufgenommen werden. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung / Risikoprüfung wie beim PDRS oder SORA. Der Prozess ist also deutlich vereinfacht und kurzfristig durchführbar. Dafür liegt die volle Verantwortung für die sicher Durchführung und Einhaltung der Betriebsbedingungen nach den jeweiligen STS-Vorgaben beim UAS-Betreiber und Piloten.

  • Die Betriebserklärung muß beim LBA eingereicht werden
  • Das Formular / den Antrag / Vordruck für die STS-Betriebsgenehmigung gibt es hier.
  • Die Beantragung seit 2024 möglich.

Kosten / Gebühren Betriebsgenehmigung

Die Gebühren für die Betriebsgenehmigung auf Basis eines Standardszenarios STS in der Kategorie Specific belaufen sich auf 200,- Euro auf Basis der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV). Diese Gebühr wird bei Beantragung von Luftfahrtbundesamt (LBA) erhoben.

Gültigkeit der Betriebserlaubnis

Die Gültigkeit der Betriebserlaubnis ist auf 2 Jahre begrenzt. Der Antrag ist gültig, sobald er vom LBA bestätigt wurde.

Weitere Informationen zu den Standard-Szenarien STS:

  • PDRA, SORA und STS Standardszenarien für Drohnen und UAS Betrieb
  • Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM
  • Drohnen-Standardszenario STS-01
  • Drohnenführerschein STS – Das Zertifikat Fernpilotenzeugnis STS
Kategorie Drohnen-Gesetz | 2.818 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, EU Drohnenkennzeichen, Standard-Szenarien STS, STS

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