Laut EU-Drohnenverordnung müssen sich die Betreiber einer Drohne in den meisten Fällen beim Luftfahrtbundesamt (LBA) als UAS-Betreiber registrieren. Anschließend müssen den Drohnen dann auch gekennzeichnet werden, zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichens. Klassifizierte Drohnen mit einer Drohnenklasse oberhalb der Klasse C0 müssen die bei der Registrierung erhaltene UAS-Betreiber-Nummer (eID) nicht nur sichtbar als Drohnen-Kennzeichnung auf der Drohne anbringen, sondern diese in den Drohnenklassen C1, C2 und C3 auch noch im Remote-ID-System der Drohne zur Fernidentifizierung eintragen.
Die Registrierung einer Drohne und die Kennzeichnung einer Drohne sowie die eventuelle Fernidentifikation hängen also unmittelbar zusammen.
Doch gibt es auch Drohnen, die ohne Registrierung geflogen und betrieben werden können?
Und welche Drohnen gibt es ohne Registrierung und ohne Kennzeichnung?
Registrierungspflicht für Drohnen
Die Registrierungspflicht für Drohnen besteht für nahezu alle gängigen Drohnenmodelle – auch für Drohnen unter 250g und Drohnen der Drohnenklasse C0. Dies schließt also auch zum Beispiel die Drohnen der DJI MINI Serie mit ein, wie die DJI Mini 3 Pro oder DJI Mini 4 Pro.
Ausnahme: Drohnen ohne Registrierung
Die einzige Ausnahme sind Drohnen unter 250g, die noch nicht in einer Drohnenklasse zertifiziert sind, wenn diese keine Sensoren zur Erfassung personenspezifischer Daten besitzen. Also auch keine Kamera. Das dürfte sich auf einige wenige Spielzeugdrohnen beschränken.
„Drohne ohne Registrierung“ bedeutet natürlich auch gleichzeitig „Drohne ohne Kennzeichnung“ oder „Drohne ohne Drohnen-Kennzeichen“. Denn erst während der Registrierung erhält der Drohnen-Betreiber die Drohnen Identifikationsnummer oder besser UAS-Betreiber-ID, mit der er die Drohne kennzeichnen muß.
Entfällt die Registrierung für eine Drohne, entfällt natürlich auch die Kennzeichnungspflicht.
Ausnahme sind reine Spielzeuge, die auch offiziell nach EU-Regelung als Spielzeug klassifiziert sind
Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Eine Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro pro Jahr:
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Spielzeugdrohnen ohne Registrierung
Achtung: selbst bei den Spielzeugdrohnen zählt: Besitzt die Drohne eine Kamera oder ist nicht offiziell als reines Spielzeug deklariert / fällt nicht unter die EU-Richtlinie für Spielzeug, so ist auch dort eine Registrierungspflicht und Versicherungspflicht gegeben:
Wie und wo kann ich mich und meine Drohne registrieren?
Registriert werden muss nicht die Drohne, sondern der Betreiber der Drohne muß sich direkt beim Luftfahrtbundesamt im Onlineportal registrieren. Voraussetzung dafür ist eine vorhandene Drohnenversicherung, die in Deutschland ebenfalls gesetzlich Pflicht ist:
Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Eine Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro pro Jahr:
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Registrierung als UAS-Betreiber beim LBA
Alle Details und Links zur Registrierung sowie die Kosten der Registrierung als Drohnen-Pilot finden Sie unter dem folgenden Link: