Laut EU-Drohnenverordnung ist für den Flug mit allen gängigen Drohnen ab 2021 eine Registrierung des Drohnen-Piloten innerhalb der EU im jeweiligen Land erforderlich. In Deutschland erfolgt diese Registrierung online über die Webseite des Luftfahrtbundesamt (LBA). Die Links zu den Registrierungs-Seiten der einzelnen Länder listen wir weiter unten auf.
Diese Registrierungspflicht betrifft auch Drohnen unter 250g sowie Drohnen der Drohnenklasse C0 und aller anderen Drohnenklassen.
Es muß sich jeder Pilot / Betreiber des unbemannten Luftfahrzeuges (UAS-Betreiber) – also der Drohne – registrieren. Eine zusätzliche Registrierung der Drohne selbst ist nicht erforderlich. Die Anmeldung und Registrierung beim Luftfahrtbundesamt ist nur einmalig erforderlich – egal wie viele Drohnen der Pilot im Besitz hat oder fliegen will. Auch ein Wechsel der Drohnen / des Modells muss nicht angegeben werden. Die bei der Registrierung vergebene eID (UAS-Betreiber-ID) muß dann sichtbar auf jeder eigenen Drohne angebracht werden. Bei Drohnen der Drohnenklassen C1, C2 und C3 muss diese e-ID zusätzlich auch in der Drohne eingetragen werden zur Fernidentifikation über das Remote-ID System (Infos dazu weiter unten).
Eine Registrierung des Piloten ist für alle Drohnen – also zum Beispiel auch für die folgenden Drohnen erforderlich:
- DJI Mini 4 Pro / DJI Mini 3 Pro / DJI Mini 2 / DJI Mavic Mini
- DJI Mavic 3 Pro / DJI Mavic 3 / Classic
- DJI AIR 3 / DJI AIR 2S /DJI Mavic Air 2 /DJI Mavic Air
- DJI Mavic Pro / Platinum
- DJI Mavic 2 Pro / Zoom / Enterprise
- Parrot Anafi / DJI Phantom 4 / DJI Spark
..und alle anderen gängigen Drohnen.
Voraussetzungen für die Registrierung
In jedem Falle und für alle Drohnen ist eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben! Eine gültige Versicherungsnummer muß bei der Registrierung des Drohnen-Piloten und zur Erteilung der eID (Drohnen-Betreiber ID) angegeben werden. Eine gute und günstige Drohnen-Versicherung gibt es bereits für wenige Euro im Jahr.
Hier unser Vergleich der Drohnen-Versicherungen:
Außerdem ist ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) als Foto (jpeg oder png) bei der Registrierung erforderlich.
Tipp: Einfach mit dem Smartphone ein Foto vom Personalausweis machen und via eMail zum eigenen PC senden.
Wo kann ich mich oder meine Drohne registrieren?
Drohnen-Piloten Registrierung in Deutschland:
Diese Registrierung wurde anfangs kostenlos vom LBA (Luftfahrtbundesamt) angeboten – mittlerweile wird aber eine Gebühr erhoben. Die Registrierung kann online über die folgende Webseite in wenigen Minuten abgeschlossen werden:
Onlineregistrierung von Drohnen im Portal des LBA
Die Registrierung als Drohnen-Betreiber kann unter dem folgenden Link online durchgeführt werden:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Später nach der Registrierung können die eigenen Daten und Angaben jederzeit hier im LBA UAS Portal bearbeitet werden.
In diesem Portal kann auch der kleine Drohnenführerschein (Fernpiloten Nachweis A1/A3 bzw. EU Kompetenznachweis) absolviert werden.
Weitere Infos zu den EU-Drohnenführerscheinen hier.
Achtung: Die benötigte eID ( UAS-Betreiber-Nummer ) wir erst nach manueller Prüfung der Ausweisdokumente im Nachgang im Portal sichtbar und auch per eMail versendet.
Auf und ggf. in die Drohne muß die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) – nicht die ebenfalls angezeigte Fernpiloten-ID!
Zur Anbringung der e-ID und Kennzeichnung der Drohne empfiehlt sich als Drohnenkennzeichen eine selbstklebende Aluminiumplakette.
Drohnen-Piloten Registrierung anderer EU Mitgliedsstaaten:
Die Registrierung aller Mitbürger der EU-Mitgliedsstaaten hat immer im eigenen Land zu erfolgen. Diese Registrierung ist dann auch in allen anderen Mitgliedsstaaten gültig. Ein Bürger aus Deutschland kann sich somit auch nur beim deutschen Luftfahrtbundesamt registrieren. Für einen Urlaub zum Beispiel in Österreich, Italien oder in Spanien ist dann keine weitere Registrierung im Urlaubsland erforderlich. Die deutsche Registrierung, die in Deutschland erhaltene UAS-Betreiber ID wie auch die deutschen Drohnenführerscheine sind automatisch in allen anderen EU-Ländern ebenso gültig. Lediglich Besucher aus einem Drittland (also einen nicht-EU-Land wie zum Beispiel aus den USA) müssen sich dann hier registrieren, wenn sie z.B. in Deutschland Urlaub machen und hier eine Drohne fliegen wollen. Für diesen Zweck gibt es bei der jeweiligen Landesbehörde extra einen gesonderten Registrierungsprozess für Besucher aus Drittländern außerhalb der EU.
- Registrierung in Deutschland beim Luftfahrtbundesamt (LBA) als Drohnen-Pilot: uas-registration.lba-openuav.de
- Registrierung in Österreich bei Austro Control als Drohnen-Pilot: Dronespace.at/Registrierung
- Registrierung in der Schweiz beim BAZL (Bundesamt Zivilluftfahrt): UAS.Gate (Infos zur Registrierung in der Schweiz)
- Registrierung UK / Großbritannien – Operator-ID / Flyer-ID: Register-Drones.caa.co.uk
Kennzeichnung / EU-Drohnenkennzeichen
Die bei der Registrierung zugeteilte und erhaltene EU-Drohnen-Registrierungsnummer / Betreiber-ID (eID) muß auf allen eigenen Drohnen gut sichtbar angebracht werden. Dies geschieht z.B. mittels eines EU-Drohnenkennzeichens / einer EU-Drohnenplakette (aus Aluminium, lasergraviert). Die Plakette wird selbstklebend auf der Drohne platziert (Herstellervorgaben beachten!). Zusätzlich zur Operator-ID (Betreiber-ID / eID) empfiehlt es sich, gegebenenfalls die eigene Handynummer oder eMail-Adresse mit auf das EU-Drohnenkennzeichen gravieren zu lassen. Denn im Falle eines Absturzes oder Verlustes der Drohne kann der Finder so Kontakt aufnehmen mit dem Besitzer.
Fernidentifikation / Remote-ID
Bei Drohnen der Drohnen-Klassen C1, C2 und C3 (alle Drohnen über 250 Gramm – außer C0 und C4) ist zusätzlich zur optischen Anbringung der e-ID Registriernummer auch ein System zur Fernidentifizierung der Drohne (Remote-ID) erforderlich. Auch dort muss die elektronische Registriernummer in der Drohne eingetragen werden, so dass die Drohne selbst die eID permanent sendet und somit auch während des Fluges identifiziert und einem Piloten zugeordnet werden kann. Trotz der Fernidentifizierung mittels Remote-ID muss aber auch bei diesen Drohnen zusätzlich ein EU-Drohnenkennzeichen auf der Drohne sichtbar angebracht werden.
Hier eine Anleitung zum Eintragen der UAS-Betreiber-ID in das Remote-ID System bei DJI Drohnen.
Wichtig! Nicht vergessen:
Auch eine Drohnenversicherung ist für den Betrieb einer Drohne gesetzlich Pflicht. Eine Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr:
Daten zur Registrierung
Bei der Registrierung (Link siehe oben) werden diverse persönliche Daten und Informationen benötigt. Die folgenden Daten sollten zur Registrierung bereit gehalten werden:
Für natürliche Personen:
- Vollständiger Name (wie im Ausweisdokument angegeben)
- Adresse / Anschrift
- Geburtsdatum
- Personalausweis oder Reisepass (als Foto JPEG oder als Scan PDF)
- EMail und Telefonnummer
- Name der abgeschlossenen und gültigen Drohnen-Versicherung sowie Versicherungsnummer (Nummer der Versicherungspolice)
>> hier unser Vergleich der besten und günstigsten Drohnen-Versicherungen!
Für juristische Personen:
- Vollständiger Name / Firmenname
- Anschrift / Adresse
- Scan oder Foto des Handelsregisterauszuges oder Vereinsregisterauszug, etc. als PDF oder JPEG
- EMail und Telefonnummer
- Name der abgeschlossenen und gültigen Drohnen-Versicherung sowie Versicherungsnummer (Nummer der Versicherungspolice)
>> hier unsere Empfehlung für gewerbliche Drohnen-Versicherungen!
Diese Daten sind natürlich nicht öffentlich einsehbar. Der Pilot erhält anschließend eine eindeutige eigene EU-Registrierungsnummer – die so genannte e-ID – als Drohnen-Pilot.
Weitere Infos zur Registrierungspflicht
Die genaue Vorgabe laut Drohnen-Gesetz / EU Drohnenverordnung (EU EU 2019/945 und EU 2019/947) besagt, dass für den Betrieb der Drohnen aller Risikoklassen (C0, C1, C2, C3, C4) eine Pilotenregistrierung erforderlich ist. Die einzige Ausnahme sind Drohnen der Risikoklasse C0 (unter 250 Gramm), wenn diese keine Kamera (und keine Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten) besitzt oder wenn sie den EU-Richtlinien eines Spielzeuges (2009/48/EC) entspricht.
Ergänzende Info zur den DJI MINI Modellen (DJI Mini 4 Pro / DJI MINI 3 Pro, DJI Mini 2 und DJI Mavic Mini): Bei Drohnen mit einem Gewicht von unter 250 Gramm oder Drohnen der Drohnenklasse C0 ist eine Befreiung von der Registrierung nur vorgesehen, wenn die Drohne keine Kamera besitzt oder den Spielzeugrichtlinien (EU 2009/48/EC) entspricht. Die DJI MINI Modelle besitzen aber eine Kamera und entsprechen außerdem laut DJI nicht den genannten Spielzeugrichtlinien. Daher ist auch für diese Drohnen trotz einem Gewicht von unter 250 Gramm eine Registrierung des Piloten gesetzlich vorgeschrieben!
FAQ: Oft gestellte Fragen zu diesem Thema
- Muss ich meine Drohne anmelden? Muss ich meine Drohne registrieren?
- Wo muss ich meine Drohne anmelden? Wo muss ich meine Drohne registrieren?
- Gibt es eine Drohnenanmeldung / eine Drohnenregistrierung?
Wie oben bereits erklärt, muß man zwar weder die Drohne anmelden, noch die Drohne registrieren.
Allerdings ist es dennoch gesetzlich Pflicht, sich selbst als Drohnenpilot bzw. als UAS-Betreiber (Drohnenbesitzer) einmalig beim Luftfahrtbundesamt (LBA) anzumelden und zu registrieren. Den Link zur Anmeldung und Registrierung findest Du oben im Artikel
weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- UAS-Betreiber-Nummer und e-ID – alle Infos
- EU Drohnenverordnung für DJI Neo [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 4K [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI AVATA 2 FPV Drohne [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 4 Pro [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 3 [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 Pro [ Drohnenklasse C2 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Inspire 3 [ Drohnenklasse C3 ]
EU-Drohnenverordnung Drohnen-Registrierung - FAQ
Muss ich meine Drohne registrieren?
In fast allen Fällen ist eine Registrierung des Piloten der Drohne erforderlich. Die Drohne selbst muss in der Regel nicht registriert werden. Die Piloten-ID / Registrierungsnummer des Piloten muss auf allen Drohnen mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar angebracht werden. Alle Details dazu hier im Artikel.
Wo kann ich meine Drohne / mich als Pilot und Betreiber der Drohne registrieren?
Die Registrierung der Piloten und Zuteilung der Registrierungs-ID / eID laut EU-Drohnenverordnung erfolgt über das Luftfahrtbundesamt (LBA) online über ein Portal auf deren Webseite.
Den Link zum Registrierungsportal und viele weitere wichtige Infos dazu gibt es hier im Artikel.
Wieviel kostet die Registrierung einer Drohne / die Registrierung als Drohnen-Pilot?
Die Registrierung als Drohnen-Pilot laut EU-Drohnenverordnung ist aktuell nicht mehr kostenlos und kann aber online innerhalb weniger Minuten für eine geringe Gebühr auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes (LBA) durchgeführt werden.
Den Link zum Registrierungsportal und viele weitere wichtige Infos dazu gibt es hier im Artikel.