Die eID ist die neue Registrierungsnummer für UAS-Betreiber (also Drohnen-Besitzer) und ist nach der neuen EU Drohnenverordnung 2021 gesetzlich vorgeschrieben. Nahezu jeder Drohnen-Pilot bzw. Besitzer eines so genannten UAS (unmanned aircraft system = unbemanntes Luftfahrzeug) muss sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) online registrieren und erhält dort eine Registrierungsnummer: die elektronische UAS-Betreiber-Nummer (e-ID).
Aber Vorsicht! Neben der UAS-Betreiber-Nummer (e-ID), welche übrigens erst einige Zeit später nach der manuellen Prüfung der Ausweisdokumente im Registrierungs-Portal des Lauftfahrtbundesamtes angezeigt wird, wird auch noch eine weitere Registrierungs-ID angezeigt: die Fernpiloten-ID
Dies ist jedoch nicht die ID, die per Gesetz auf jeder eigenen Drohne angebracht werden muß. Daß ist die ID, welche den Drohnen-Piloten auf seinem Drohnenführerschein (EU-Kompetenzausweis) identifiziert. Auf der Drohne angebracht werden muß aber die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID)
Im LBA-System werden diverse persönliche Daten des Piloten hinterlegt und gespeichert. Diese Daten können vom Drohnen-Piloten jederzeit über den persönlichen Zugang mit Hilfe von Passwort und ID nachträglich bearbeitet und geändert werden. Für andere Personen sind diese Daten nicht sichtbar. Eine Registrierung der Drohne selbst (also eine Drohnen-ID / Drohnen-Registrierung) ist nicht erforderlich. Lediglich die Registrierung des Drohnen-Betreibers. Mit der UAS-Betreiber-Nummer (eID) kann der Drohnen-Besitzer dann beliebig viele Drohnen kennzeichnen und fliegen und muss die einzelnen Drohnen und Drohnen-Modelle beim LBA nicht zusätzlich angeben.
Kennzeichnung der Drohne mittels e-ID
Diese Drohnen-Betreiber-ID oder Drone Operator ID / UAS Operator ID, wie sie in den anderen EU-Mitgliedsstaaten genannt wird, muss anschließend sichtbar auf allen Drohnen des Piloten angebracht werden. Am einfachsten mit Hilfe einer Drohnen-Plakette / eines Drohnen-Kennzeichens. Bei Bestands-Drohnen und Drohnen der Drohnen-Klassen C0 und C4 genügt die Anbringung der eID auf der Drohne.
Fernidentifikation mittels Remote-ID
Bei Drohnen der Drohnen-Klassen C1, C2 und C3 muss die Drohnenpiloten-eID zusätzlich auch in das System zur Fernidentifizierung, das sogenannte Remote-ID System der Drohne, eingetragen werden, so dass die Drohne diese elektronische ID / RegisterID auch während des Fluges permanent sendet und sich über die ID identifiziert.
- Informationen zum Thema Fernidentifikation von Drohnen und Remote-ID
- Anleitung zum Eintragen der UAS-Betreiber-Nummer in DJI Drohnen zur Fernidentifizierung
Versicherungspflicht für Drohnen
Unabhängig von der Registrierungspflicht für Drohnen Piloten ist auch eine Drohnen-Versicherung (Haftpflichtversicherung) für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben. Eine günstige Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro im Jahr. Hier unser Vergleich der Drohnen-Versicherungen:
Weitere interessante Themen zur EU-Drohnenverordnung:
- neue EU Drohnenverordnung 2021
- Online-Registrierung Drohnen-Piloten beim LBA gemäß EU-Drohnenverordnung
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 3S [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Neo [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 4K [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI AVATA 2 FPV Drohne [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 4 Pro [ Drohnenklasse C0 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 3 [ Drohnenklasse C1 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 Pro [ Drohnenklasse C2 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Inspire 3 [ Drohnenklasse C3 ]
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 Classic [ C1 ]