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EU Drohnenverordnung für DJI Neo [ Drohnenklasse C0 ]

EU Drohnen-Gesetz

Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung für die neue Selfie-Drohne DJI NEO?

Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Neo. Andere Drohnen-Modelle fallen unter Umständen in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell


In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zusammen, die laut neuem EU-Drohnen-Gesetz seit 2021 zu beachten sind. Eine Zusammenfassung der kompletten EU-Drohnenverordnung gibt es hier: EU Drohnenverordnung / Drohnen-Gesetz

Die DJI NEO besitzt die EU-Klassifizierung und begehrte Drohnenklasse C0 im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung und Zertifizierung in die Drohnen-Klasse C0). Diese Drohnenklasse ist speziell und ausschließlich für Drohnen mit extrem geringen Abfluggewicht (MTOM) von unter 250 Gramm geschaffen worden. Mit ihren 135 Gramm erfüllt die DJI NEO diese Auflage. Aber das Gewicht ist nur eine der  diversen Vorgaben für eine Zertifizierung in der Drohnenklasse C0. Die C0-Klasse zeichnet Drohnen aus, von denen ein besonders niedriges Risiko ausgeht – daher haben diese Drohnen sehr wenige Auflagen und gleichzeitig sehr viele Freiheiten.

Achtung: Die DJI NEO gilt nicht als Spielzeug oder als Spielzeugdrohne im Sinne der Spielzeugregelungen der EU (EU 2009/48/EC). Sie ist also genau so zu behandeln, wie andere Drohnen der Drohnenklasse C0 – zum Beispiel die Drohnen der DJI MINI Serie (DJI MINI 4 Pro etc.). Details siehe weiter unten.

Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:

Drohnen-Versicherung

Für die DJI NEO ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier) geregelt. Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.

Für die DJI NEO besteht also eine Versicherungspflicht für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, als in der Regel vermutet wird: Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.

➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Vorgaben DJI NEO – Flug in OPEN A1

Die DJI NEO-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.

EU Drohnenverordnung DJI NEO-Drohne - Vorgaben und Verbote

Voraussetzungen im Detail:

  • für die DJI NEO ist kein EU-Drohnenführerschein  (weder der große EU-Drohnenführerschein = EU-Fernpiloten-Zeugnis noch der kleine EU-Drohnenführerschein = EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich.
    Wir empfehlen aber dringend, den kleinen Drohnenführerschein zu absolvieren! Dieser kann online in kurzer Zeit abgelegt werden und vermittelt wichtige Grundlagen zum Thema Drohne! Details zu den EU-Drohnenführerscheinen
  • es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Dabei muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält vom LBA eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muss (siehe weiter unten).
    Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber
  • Kennzeichnung der Drohne: Zum Beispiel mittels Drohnen-Kennzeichen / einer EU-Drohnen-Plakette muss die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers (UAS-Betreiber-ID / e-ID) sichtbar auf der Drohne angebracht werden
  • es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich zum Drohnen-Versicherungsvergleich

Was darf ich mit der DJI NEO?

  • die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite).
    • Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
      In der Kategorie OPEN A1 darf zusätzlich der Abstand im Follow-Me-Modus zum Fernpiloten maximal 50m betragen
    • Ausnahme 2: es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten (zum Beispiel für den Flug mit einer FPV-Brille)
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
  • das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
  • es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
  • sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
  • das Fliegen ist auch in Wohngebieten erlaubt – Achtung: Einschränkung bzgl. Wohngrundstücken beachten: Fliegen in Wohngebieten
  • die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI NEO) müssen gelesen und beachtet werden
  • die DJI NEO darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.

 

Wo darf ich fliegen?

  • nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
  • maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
  • es gibt für die DJI NEO keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
    Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
    LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
    Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:

    • 1,5 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flugplätzen (wenn diese keine Flughäfen sind)
    • 1 km seitlicher Abstand zur Begrenzung von Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
    • der Abstand zu Hubschrauberlandeplätzen wird vom Betreiber individuell geregelt und festgesetzt
    • 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
    • 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
    • kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Es existieren einige Ausnahme: zum Beispiel für Drohnen unter 250g ohne Kamera (Details).
    • kein Flug über Naturschutzgebieten
    • zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Geseze der LuftVO.
  • Zur Prüfung alle GEO-Zonen und Flug-Zonen / Flugverbotszonen im Flugbereich kann die Drohnen-Karte verwendet werden.
    Außerdem veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen ebenfalls in der DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

zur kompletten EU-Drohnenverordnung

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947

Youtube-Video: Alle Drohnen-Gesetze und Regeln zur DJI NEO

https://www.youtube.com/watch?v=6f0DFkJluxw

Die EU-Drohnenverordnung und Drohnen der Drohnenklasse C0 [ Video ]

https://www.youtube.com/watch?v=F2Ijz_XaEW0

 

Youtube-Video zur EU-Drohnenverordnung 2021:

 

https://www.youtube.com/watch?v=szb-FqZ8vgI

Weitere interessante Themen dazu:

  • Die EU Drohnenverordnung
  • Registrierung EU-Drohnen-Piloten
  • Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC AIR 2
  • EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3 Pro
  • EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC 2 Pro / Zoom
  • EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • EU Drohnenverordnung für DJI Air 2S
  • EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 [ C1 ]

EU-Drohnenverordnung und DJI NEO - FAQ

Benötige ich für die DJI NEO einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI NEO kein EU-Drohnenführerschein benötigt. Weder der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) ist erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.

Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI NEO?

Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.

Muß ich die DJI NEO oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?

Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.

Welche Drohnenklasse oder welche Drohnenzertifizierung besitzt die DJI NEO?

Die DJI NEO besitzt die Drohnenklasse C0 und kann somit mit besonders wenigen Auflagen und gleichzeitig mit sehr großen Freiheiten geflogen werden.
All weiteren Infos dazu hier im Artikel.

Zählt die DJI NEO als Spielzeug-Drohne und erfüllt die DJI NEO die Vorgaben für Spielzeuge (EU 2009/48/EC)?

Nein. Die DJI Neo gilt als normale Drohne der Drohnenklasse C0 - nicht als Spielzeugdrohne. Es sind also alle Auflagen der Klasse C0 zu erfüllen - vergleichbar zu Drohnen der DJI MINI-Serie.

Kategorie Drohnen-Gesetz | 9.911 Aufrufe | Tags DJI, DJI Neo, DJI Neo Ratgeber, Drohne mit GPS, Drohnen Gesetz, Drohnenkennzeichen, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenkennzeichen, EU Drohnenverordnung, Flugrecht, Indoor-Drohne, Kameradrohne, list_eu_gesetz_drohnen, Luftrecht, Luftverkehrsordnung, Luftverkehrsordnung LuVO, LuftVO, Selfie Drohne

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