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EU Drohnenverordnung DJI MINI 2 Gesetze

EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2

EU Drohnen-Gesetz

Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die neue DJI MINI 2 Drohne?

Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mini 2. Andere Drohnen-Modelle fallen ggf. in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell


In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zusammen, die laut neuem EU Drohnen-Gesetz ab 2021 zu beachten sind. Eine Zusammenfassung der kompletten EU-Drohnenverordnung gibt es hier: EU Drohnenverordnung / Drohnen-Gesetz

Die DJI Mini 2 besitzt zur Markteinführung noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Klasse C0). Doch durch ihr extrem geringes Abfluggewicht (MTOM) von unter 250 Gramm macht dies quasi keinen Unterschied, da die Auflagen für diese Drohne mit und ohne Drohnenklasse nahezu identisch sind. Sie hat in beiden Fällen ähnliche minimalen Auflagen. Auch ohne Drohnen-Klasse gilt dies für Bestandsdrohnen zeitlich unbegrenzt.
Ob eine nachträglich Klassifizierung möglich ist oder geplant ist, kann im folgenden Beitrag nachgelesen werden: Nachträgliche Klassifizierung für Drohnen

Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:

Drohnen-Versicherung

Für die DJI MINI 2 ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.

Für die DJI MINI 2 besteht also eine Versicherungspflicht für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.

➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Vorgaben DJI MINI 2

Die DJI Mini 2-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz als Bestandsdrohne ohne Drohnenklasse dauerhaft in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.

EU Drohnenverordnung DJI MINI 2 Vorgaben verbote

Dies bedeutet im Detail:

  • für die DJI Mini 2 ist kein EU-Drohnenführerschein  (weder der große EU-Drohnenführerschein = EU-Fernpiloten-Zeugnis noch der kleine EU-Drohnenführerschein = EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich: Details zu den EU-Drohnenführerscheinen
  • es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält dort eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muß.
    (Die DJI Mini 2 fällt nicht unter die Regelung zur Befreiung der Registrierungspflicht bei Drohnen unter 250 Gramm, da sie laut DJI nicht nach den EU Richtlinie (2009/48/EG) als reines Spielzeug zertifiziert ist und außerdem eine Kamera besitzt – also einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten)
    Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber
  • es ist eine Kennzeichnung der Drohne zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muss
  • es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich zum Drohnen-Versicherungsvergleich

Was darf ich mit der DJI Mini 2?

  • die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite).
    • Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
      In der Kategorie OPEN A1 darf zusätzlich der Abstand im Follow-Me-Modus zum Fernpiloten maximal 50m betragen
    • Ausnahme 2: es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten (zum Beispiel für den Flug mit einer FPV-Brille)
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
  • das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
  • es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
  • das Fliegen ist auch in Wohngebieten erlaubt – Achtung: Einschränkung bzw. Wohngrundstücken beachten: Fliegen in Wohngebieten
  • die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mini 2) müssen gelesen und beachtet werden
  • die DJI Mavic Mini 2 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.

 

Wo darf ich fliegen?

  • nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
  • maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • es gibt für die DJI Mini 2 keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber alte Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
    Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
    LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
    Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:

    • 1,5 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flugplätzen (wenn diese keine Flughäfen sind)
    • 1 km seitlicher Abstand zur Begrenzung von Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
    • der Abstand zu Hubschrauberlandeplätzen wird vom Betreiber individuell geregelt und festgesetzt
    • 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
    • 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
    • kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
    • kein Flug über Naturschutzgebieten
    • zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
  • Zur Prüfung alle GEO-Zonen und Flug-Zonen / Flugverbotszonen im Flugbereich kann die Drohnen-Karte verwendet werden.
    Außerdem veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen ebenfalls in der DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

 

zur kompletten EU-Drohnenverordnung

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947

Youtube-Video zur EU Drohnenverordnung 2021 und DJI MINI 2:

https://www.youtube.com/watch?v=szb-FqZ8vgI

weitere interessante Themen dazu:

  • Die EU Drohnenverordnung
  • Registrierung EU-Drohnen-Piloten
  • Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Air 2 S
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI FPV

EU-Drohnenverordnung und DJI Mini 2 - FAQ

Benötige ich für die DJI MINI 2 einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?

Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI MINI 2 kein EU-Drohnenführerschein benötigt. Weder der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) ist erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.

Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI MINI 2?

Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.

Muß ich die DJI Mini 2 oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?

Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.

Kategorie Drohnen-Gesetz, Drohnen Wissen | 172.957 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, Drohnenverordnung, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Flugrecht, list_eu_gesetz_drohnen, Luftrecht

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