EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die DJI Mavic Air Drohne?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mavic Air 1 (1. Generation). Die DJI Mavic Air 2 oder andere Drohnen-Modelle fallen in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die DJI Mavic AIR besitzt noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1, C2, C3 oder C4). Ob eine nachträglich Klassifizierung möglich ist oder geplant ist, kann im folgenden Beitrag nachgelesen werden: Nachträgliche Klassifizierung für Drohnen. Ohne Drohnenklasse erfolgt die Einstufung auf Basis ihres maximalen Abfluggewichtes (MTOM). Bei der DJI Mavic AIR beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf ca. 430 Gramm. Sie fällt daher in die Kategorie der Bestandsdrohnen über 250 Gramm und darf somit zwar dauerhaft aber ausschließlich in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 weit weg von Menschen geflogen werden (Details siehe weiter unten).
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI Mavic Air ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Diese ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
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Vorgaben DJI MAVIC AIR
Die DJI Mavic AIR-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz als Bestandsdrohne dauerhaft nur in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- es ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich: Alle Infos zu den zu den EU-Drohnenführerscheinen
- die DJI Mavic Air darf nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN betrieben werden, also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten.
- die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite).
- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
- Ausnahme 2: es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten (zum Beispiel für den Flug mit einer FPV-Brille)
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muß nicht die Drohnen selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden.
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber. - es ist eine Kennzeichnung der Drohne zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muß.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich: zum Drohnen-Versicherungsvergleich
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mavic Air) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI Mavic Air darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- es gilt für die DJI Mavic Air ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in Gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1,5 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flugplätzen (wenn diese keine Flughäfen sind)
- 1 km seitlicher Abstand zur Begrenzung von Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- der Abstand zu Hubschrauberlandeplätzen wird vom Betreiber individuell geregelt und festgesetzt
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Es existieren einige Ausnahme: zum Beispiel für Drohnen unter 250g ohne Kamera (Details).
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Geseze der LuftVO.
- Zur Prüfung alle GEO-Zonen und Flug-Zonen / Flugverbotszonen im Flugbereich kann die Drohnen-Karte verwendet werden.
Außerdem veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen ebenfalls in der DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI FPV
EU-Drohnenverordnung und DJI Mavic Air - FAQ
Benötige ich für die DJI Mavic Air einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI Mavic Air der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) benötigt.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Mavic AIR?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die DJI Mavic Air oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.