EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die neue DJI FPV-Drohne?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI FPV Racing-Drohne. Andere Drohnen-Modelle fallen ggf. in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die DJI FPV besitzt noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1). Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres Abfluggewichtes. Bei der DJI FPV beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf 795 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 500 Gramm und unter 2 Kilogramm.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI FPV Racing Drohne ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Diese ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich
Vorgaben DJI FPV
Die DJI FPV-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) oder mit weiteren Auflagen auch in der Unterkategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- soll die die DJI FPV nur Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, so ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich.
Soll die Drohne aber nicht nur in der Unterkategorie A3 der Kategorie OPEN (also weit weg von Menschen und im Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten / Wohngrundstücken, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten) betrieben werden, sondern auch in der Kategorie A2 (in sicherer Entfernung zu Menschen – also 50 Meter Abstand bei Bestandsdrohnen), so ist der große EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich (und somit auch der EU-Kompetenznachweis, da dieser kleine EU-Drohnenführerschein die Voraussetzung für den großen EU-Drohnenführerschein ist):
Alle Infos zu den zu den EU-Drohnenführerscheinen
Achtung: diese Sonderregel (Übergangsregel) bzgl. Kategorie A2 mit dem großen Drohnenführerschein ist nur bis zum 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) gültig. Nach diesem Datum darf die DJI FPV (mit mindestens dem kleinen EU-Drohnenführerschein) ausschließlich nur noch in der Kategorie A3 geflogen werden! - die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Der FPV-Flug mit FPV-Brille (hier der DJI Goggles 2.0) darf ausschließlich mit einer zweiten Person (einem so genannten Spotter) durchgeführt werden. Denn ein Flug mit FPV-Brille gilt als BVLOS Flug (beyond visual line of sight operation – außerhalb der Sichtweite). Ein zusätzlicher Beobachter ist daher erforderlich. Dieser muß die FPV-Drohne ununterbrochen im Blick haben und direkt neben dem Piloten stehen. Zwischen beiden muß „eine klare und effektive Kommunikation festgelegt werden“.
- Ohne einen zusätzlichen Beobachter ist der Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite) erlaubt. Die FPV-Brille darf also nicht aufgezogen werden.
Einzige Ausnahme laut Drohnenverordnung wäre der Flug im Follow-Me-Modus und dann auch nur in maximal 50 Metern Entfernung zum Piloten. Die DJI FPV besitzt aber ohnehin keinen Follow-Me-Modus. - es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muß nicht die Drohnen selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden.
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber. - es ist eine Kennzeichnung der Drohne zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muß.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich: zum Drohnen-Versicherungsvergleich
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI FPV) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI FPV Drohne darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- Besitzt der Pilot nur den kleinen EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis), so gilt für die DJI FPV ein Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind.
Mit dem zusätzlichen großen EU-Drohnenführerschein (EU-Fernpiloten-Zeugnis) darf der Pilot bis zu 50 Meter an unbeteiligte Menschen heran fliegen und es gibt keinen Mindestabstand zu Wohngebieten etc. - Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
- aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
EU-Drohnenverordnung und DJI FPV - FAQ
Darf ich mit FPV-Brille / mit einer FPV Racing Drohne fliegen?
Ja. Das Fliegen auch mit FPV Brille ist möglich. Allerdings ist dann laut EU Drohnenverordnung immer ein Beobachter (ein Spotter) zwingend erforderlich. Dieser muß direkt neben dem Piloten stehen, die Drohne direkt im Blick haben und in enger Kommunikation mit dem Piloten stehen. Alle Details hier im Artikel.
Benötige ich für die DJI FPV Drohne einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI FPV Racing-Drohne der kleine EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) benötigt, wenn man weit entfernt von Menschen fliegt (A3).
Will man aber näher an Menschen oder zum Beispiel Wohngebieten / Häusern fliegen (A2), so ist zusätzlich auch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI FPV Drohne?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die DJI FPV Racing Drohne oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.