Ratgeber · Stand 19. Oktober 2026
Fliegendes Auto kaufen: Was es 2026 gibt – und was in Deutschland erlaubt ist
Tesla lässt den Roadster springen, XPeng baut ein Auto mit Flugmodul, Alef fertigt erste Exemplare von Hand. Doch was davon kann man kaufen, was kostet es – und unter welchen Bedingungen dürfte man damit in Deutschland abheben?
- Tesla Roadster: kurze Sprünge mit Druckluft, laut FAA kein Luftfahrzeug
- Vorbestellbar: Alef, Aridge, PAL-V – mit deutscher Zulassung: keines bekannt
- Fliegen nur mit Zulassung, Pilotenlizenz und vom Flugplatz aus
Preise von rund 150.000 Dollar bis über eine Million – fast alles Herstellerangaben
Ein fliegendes Auto kann man 2026 vorbestellen, aber in Deutschland noch nicht fliegen. Mehrere Hersteller nehmen Reservierungen an oder bauen erste Exemplare, darunter Alef in Kalifornien, Aridge in China und PAL-V in den Niederlanden. Ein Modell, das in Deutschland zugleich für die Straße und für die Luft zugelassen ist und an Privatkunden ausgeliefert wird, haben wir bis zum 19. Oktober 2026 nicht gefunden.
Neuen Schub bekam das Thema am 15. Oktober 2026, als Tesla den Roadster mit Druckluftdüsen über eine Rampe springen ließ. Dieser Ratgeber zeigt, was der Roadster tatsächlich kann, welche fliegenden Autos es gibt und was sie kosten. Vor allem aber erklärt er, welche Regeln in Deutschland gelten: von der Zulassung über die Pilotenlizenz bis zur Frage, warum man nicht vor der eigenen Haustür abheben darf – und warum ein Drohnenführerschein dafür nicht reicht.
Stand: 19. Oktober 2026. Modelle, Preise und Zeitpläne beruhen überwiegend auf Herstellerangaben und Medienberichten. Die Rechtslage geben wir nach dem Wortlaut der Gesetze wieder; Schlussfolgerungen sind als Einordnung gekennzeichnet und ersetzen keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste in 20 Sekunden
Tesla zeigte kurze Sprünge mit Druckluftdüsen, ohne Insassen. Die US-Luftfahrtbehörde FAA sieht darin kein Luftfahrzeug.
Alef, Aridge und PAL-V nehmen Bestellungen an. Ausgeliefert werden fliegende Autos bisher kaum, in Europa noch gar nicht.
Alef ab 299.999 Dollar, PAL-V ab 299.000 Euro ohne Steuern, der AirCar bis 1,2 Millionen Dollar – laut Herstellern.
Im Flug ist ein fliegendes Auto ein Luftfahrzeug, auf der Straße ein Kraftfahrzeug. Beides braucht eigene Genehmigungen.
Wer ein Luftfahrzeug führt, braucht in Deutschland eine Erlaubnis. Die US-Ausnahme für Ultraleichtgeräte gilt hier nicht.
Außerhalb genehmigter Flugplätze braucht es die Zustimmung des Grundstückseigentümers und eine behördliche Erlaubnis.

Kann man ein fliegendes Auto kaufen?
Vorbestellen ja, frei kaufen und in Europa nutzen kaum. Die Hersteller sind unterschiedlich weit. Alef Aeronautics baut seit Dezember 2025 die ersten Exemplare von Hand und will bis Ende 2026 eine Kleinstserie an Frühkunden übergeben. Aridge, die frühere Flugsparte von XPeng, hat in Guangzhou ein Werk eröffnet und plant erste Übergaben in China noch vor Ende 2026. PAL-V wartet für den Liberty auf die Musterzulassung der EU-Flugsicherheitsagentur EASA.
Gemeinsam ist allen Projekten, dass die Luftfahrtzulassung der entscheidende Engpass ist, nicht die Technik. Ein fliegendes Auto muss zwei Rechtswelten erfüllen: die des Straßenverkehrs und die der Luftfahrt. Die meisten der heute angebotenen Fahrzeuge haben für mindestens eine davon keine endgültige Genehmigung.
Kann der Tesla Roadster fliegen?
Nicht im Sinne eines Flugzeugs. Bei der Vorführung auf dem SpaceX-Testgelände in McGregor, Texas, fuhr ein unbemannter Roadster eine gekrümmte Rampe hinauf bis in die Überkopflage, löste sich, drehte sich in der Luft und landete auf den Rädern. In einer zweiten Szene sprang er mit Düsenschub über eine Reihe geparkter Tesla-Fahrzeuge. Wie lange und wie hoch das Auto in der Luft war, hat Tesla nicht angegeben.
Den Schub liefern laut Entwicklungschef Lars Moravy zehn Düsen, gespeist aus rund 600 Litern Druckluft in Druckbehältern mit Kohlefaserummantelung, wie Space.com berichtet. Die Luftfahrtplattform AvWeb schreibt, das Fahrzeug sei „briefly airborne“ gewesen, also kurz in der Luft. Der Smithsonian-Kurator Roger Connor sagte der Nachrichtenagentur AP laut ABC30: „We are literally talking about hopping“ – es gehe buchstäblich ums Hüpfen.

Was die Behörden sagen
Die FAA erklärte gegenüber CBS News: „The Tesla vehicle does not meet the FAA definition of an aircraft.“ Der Roadster erfüllt also nicht die Definition eines Luftfahrzeugs. Die Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA verwies darauf, dass der Hersteller die US-Sicherheitsstandards für Kraftfahrzeuge einhalten muss. Für Deutschland liegt keine behördliche Einordnung vor.
Auf die Frage nach der Straßenzulassung antwortete Elon Musk laut Decrypt nur: „depends on your street“ – es komme auf die Straße an. Laut CBS weist Teslas Website darauf hin, dass das fliegende Modell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist; die Variante Rocket gibt es nur auf Einladung. Unsere Einordnung: Nach heutigem Stand ist der Roadster ein Sportwagen mit Sprungfunktion, kein zugelassenes Luftfahrzeug. Wie echt das Video ist, prüft unser Faktencheck zum Flugvideo, alle Varianten erklärt der Überblick zum Tesla Roadster 2026.
Fliegende Autos 2026: die Modelle im Überblick
Unter „fliegendes Auto“ laufen sehr unterschiedliche Konzepte: fahrbare Flugzeuge mit Klappflügeln, Tragschrauber mit Straßenmodus, senkrecht startende Fahrzeuge und einsitzige Multikopter, die gar nicht fahren können. Die Tabelle ordnet die bekanntesten Projekte ein.
| Modell | Konzept | Status | Zulassung | Preis laut Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Tesla Roadster | Sportwagen mit Druckluftdüsen | Prototyp, ab 2028 | keine Luftfahrtzulassung | offen; Reservierung ab 50.000 € |
| Aridge Land Aircraft Carrier | Fahrzeug mit abnehmbarem eVTOL | Übergaben ab Ende 2026 geplant | China: Verfahren läuft | rund 2 Mio. Yuan |
| Alef Model A | fahrbares eVTOL | Handfertigung seit Dez. 2025 | USA: Sonderzeugnis für Tests | ab 299.999 $ |
| PAL-V Liberty | Tragschrauber mit Straßenmodus | Musterzulassung offen | Straße NL 2020; EASA läuft | 299.000 € bzw. 499.000 € ohne Steuern |
| Klein Vision AirCar | fahrbares Flugzeug mit Klappflügeln | Auslieferung nicht bestätigt | Slowakei 2022 (Prototyp) | 0,8 bis 1,2 Mio. $ |
| Jetson ONE | Einsitzer-Multikopter, fährt nicht | Auslieferungen seit 2025 | USA Part 103; Italien national | 148.000 $ |
| Pivotal Helix | Einsitzer-eVTOL, fährt nicht | Auslieferung nicht bestätigt | USA Part 103 | ab 190.000 $ |
| Samson Switchblade | fahrbares Flugzeug, Bausatz | Erstflug 2023 | USA: Amateurbau | geschätzt ab 170.000 $ |
| ASKA A5 | fahrbares Hybrid-eVTOL, vier Sitze | Stand 2026 unklar | USA: Sonderzeugnis für Tests | 789.000 $ (2023) |
Zwei der Geräte in der Tabelle sind streng genommen keine Autos: Jetson ONE und Pivotal Helix fliegen nur und werden auf dem Anhänger transportiert. Sie tauchen in vielen Suchen nach fliegenden Autos auf, weil sie die einzigen persönlichen Fluggeräte sind, die bereits an Kunden gehen – in den USA unter einer Sonderregel für Ultraleichtfahrzeuge.
Ein sechsrädriges Fahrzeug trägt im Heck ein zweisitziges Fluggerät mit sechs Rotoren. XPeng-Chef He Xiaopeng nannte über 7.000 Vorbestellungen. Eine chinesische Musterzulassung ist laut CnEVPost beantragt, aber nicht als erteilt gemeldet.
Fährt auf der Straße zunächst nur als Langsamfahrzeug mit rund 40 km/h und startet senkrecht. Die Handfertigung begann laut FLYING Magazine am 9. Dezember 2025. Die FAA-Genehmigung von 2023 gilt nur für Ausstellung, Forschung und Entwicklung.
Zweisitziger Tragschrauber, auf der Straße in den Niederlanden zugelassen. Im September 2026 erhielt PAL-V laut Pressemitteilung die EASA-Genehmigung als Herstellungsbetrieb. Die Musterzulassung fehlt noch.
Fahrbares Flugzeug mit Klappflügeln und Verbrennungsmotor, braucht eine Startbahn. Der Prototyp erhielt 2022 ein slowakisches Lufttüchtigkeitszeugnis. Auslieferungen „Anfang 2026“ kündigte heise zufolge der Hersteller an – bestätigt sind sie nicht.
Einsitziger Multikopter mit 86 kg und 20 Minuten Flugzeit laut Hersteller. Die erste Auslieferung in Europa ging laut autoevolution im Sommer 2026 nach Italien. Eine deutsche Zulassung haben wir nicht gefunden.
Einsitziges Ultraleicht-eVTOL ab 190.000 Dollar mit bis zu 32 km Reichweite laut IEEE Spectrum. In den USA fliegt es ohne Pilotenlizenz, aber nur nach Herstellerschulung und nicht über dicht besiedeltem Gebiet.
Was ein fliegendes Auto kostet
Die Preise liegen zwischen knapp 150.000 Dollar für einen einsitzigen Multikopter und mehr als einer Million Dollar für ein fahrbares Flugzeug. Fast alle Angaben stammen von den Herstellern selbst, oft aus Ankündigungen vor dem Serienstart; sie können sich bis zur Auslieferung ändern. Die Währungen rechnen wir bewusst nicht um.
Jetson ONE 148.000 $, Pivotal Helix ab 190.000 $, Alef ab 299.999 $ laut Electrek. Für eine Reservierung bei Alef reichen 150 oder 1.500 Dollar.
Aridge rund 2 Mio. Yuan, PAL-V Liberty laut Hersteller-FAQ 299.000 € (Sport) oder 499.000 € (Pioneer), jeweils ohne Steuern.
ASKA A5 789.000 $ (Stand 2023), Klein Vision AirCar 0,8 bis 1,2 Mio. $. Der Tesla Roadster hat noch keinen Kaufpreis.
Zum Kaufpreis kommen in Deutschland Kosten, die bei einem Auto nicht anfallen: die Ausbildung zum Piloten, eine Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, Gebühren für Start und Landung auf Flugplätzen und die Wartung nach luftrechtlichen Vorgaben. Beim Roadster gilt: Die Reservierung kostet in Deutschland 50.000 Euro für den Performance und 250.000 Euro für den Thrust. Was mit dem Geld passiert, erklärt unser Ratgeber zu Preis und Reservierung.
Was in Deutschland gilt: sechs Hürden bis zum ersten Flug
Ein eigenes Gesetz für fliegende Autos gibt es in Deutschland nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln für Luftfahrzeuge und für Kraftfahrzeuge – und zwar beide. Die folgenden sechs Punkte geben den Wortlaut der Vorschriften wieder; wo wir daraus Folgen ableiten, kennzeichnen wir das als Einordnung.
§ 1 Abs. 2 LuftVG zählt Flugzeuge, Drehflügler und Luftsportgeräte zu den Luftfahrzeugen. Einordnung: Ein fliegendes Auto ist im Flug ein Luftfahrzeug, auch wenn es fahren kann.
Schwerere Geräte laufen über die EASA, leichte bleiben nach der EASA-Grundverordnung in nationaler Hand. Musterzulassungsfrei sind nach § 1 Abs. 4 LuftVZO nur ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte bis 120 kg Leermasse.
„Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient (Luftfahrer) bedarf der Erlaubnis“, heißt es in § 4 LuftVG. Einordnung: Die 120-kg-Ausnahme befreit nur von der Musterzulassung, nicht von der Lizenz.
Außerhalb genehmigter Flugplätze dürfen Luftfahrzeuge nach § 25 LuftVG nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und Erlaubnis der Luftfahrtbehörde starten und landen.
Auf öffentlichen Straßen braucht ein Kraftfahrzeug nach § 3 FZV einen genehmigten Typ oder eine Einzelgenehmigung, dazu eine Kfz-Haftpflichtversicherung und den passenden Führerschein.
Der Halter eines Luftfahrzeugs haftet nach § 33 LuftVG auch ohne Verschulden und muss nach § 43 LuftVG eine Haftpflichtversicherung unterhalten – zusätzlich zur Kfz-Versicherung.
Welche Lizenz nötig ist, hängt vom Gerät ab. Für die Privatpilotenlizenz PPL(A) schreibt das EU-Recht mindestens 45 Stunden Flugausbildung vor, für die leichtere LAPL(A) nennt die EASA 30 Stunden. Für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge verlangt § 42 LuftPersV mindestens 30 Stunden, für Ultraleichthubschrauber 40 Stunden. Für den PAL-V ist eine Tragschrauberlizenz erforderlich.
| Bereich | Im Flug | Auf der Straße |
|---|---|---|
| Rechtliche Einordnung | Luftfahrzeug (§ 1 LuftVG) | Kraftfahrzeug (FZV, StVZO) |
| Genehmigung | Musterzulassung und Verkehrszulassung, ggf. Eintrag in die Luftfahrzeugrolle (§ 2 LuftVG) | Typgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis (§ 3 FZV, § 21 StVZO) |
| Fahrer oder Pilot | Pilotenlizenz, je nach Gerät PPL, LAPL, UL- oder Tragschrauberschein | Fahrerlaubnis der passenden Klasse |
| Versicherung | Luftfahrt-Halterhaftpflicht (§ 43 LuftVG, VO 785/2004) | Kfz-Haftpflichtversicherung |
| Wo erlaubt | Start und Landung an Flugplätzen, sonst nur mit Erlaubnis (§ 25 LuftVG) | öffentliche Straßen |
Unsere Einordnung: Der Tür-zu-Tür-Traum schrumpft in Deutschland auf die Strecke Haustür – Flugplatz – Zielflugplatz – Ziel. Das passt zu Konzepten wie dem PAL-V, der laut Hersteller 180 Meter Startstrecke braucht. Senkrechtstarter wie das Alef-Fahrzeug hätten technisch einen Vorteil, rechtlich bleibt auch für sie § 25 LuftVG maßgeblich. Die Mindestdeckung der Luftfahrt-Haftpflicht richtet sich nach der Abflugmasse und ist in der EU-Verordnung 785/2004 gestaffelt.
Fliegendes Auto, Drohne oder Flugtaxi: der Unterschied
Für Drohnenpiloten liegt eine Frage nahe: Reicht der EU-Kompetenznachweis? Nein. Die EU-Drohnenregeln in der Durchführungsverordnung 2019/947 gelten ausdrücklich für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme. Sobald ein Mensch an Bord ist und das Gerät steuert, gilt das allgemeine Luftrecht mit Musterzulassung und Pilotenlizenz.
Unbemannt, ferngesteuert oder automatisch. Es gelten die EU-Drohnenregeln mit den Kategorien Open, Specific und Certified sowie Kompetenznachweisen wie A1/A3.
Bemannt, fährt und fliegt, vom Besitzer selbst gesteuert. Braucht Luftfahrt- und Straßenzulassung, Pilotenlizenz und Führerschein.
Fliegt nur und wird gewerblich betrieben, etwa von Joby, Archer oder Volocopter. Neben der Musterzulassung braucht der Betreiber ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis.
Bemannt, einsitzig, fährt nicht – etwa Jetson ONE oder Pivotal Helix. In den USA ohne Lizenz erlaubt; eine passende deutsche Geräteklasse für bemannte Multikopter haben wir nicht gefunden.
Ein Sonderfall sind pilotenlose Passagierfluggeräte wie der EHang EH216-S. China hat ihn als unbemanntes System mit Passagieren zugelassen; in der EU hat er keine Zulassung. Und der unbemannte Roadster bei der Vorführung? Ob ein solcher Sprung in Deutschland unter das Luftrecht fiele, hat keine Behörde bewertet. Unsere Einordnung: Ein Auto, das gezielt abhebt, wäre zumindest luftrechtlich zu prüfen.
Stand bei den Flugtaxis: Volocopter, Lilium, Joby und Co.
Flugtaxis sind keine Autos, prägen aber die Erwartungen an das Fliegen in der Stadt. Ihre Bilanz bis Oktober 2026 ist ernüchternd: Bei FAA und EASA hat noch keines der großen Flugtaxi-Projekte eine Musterzulassung, ein deutscher Pionier ist vom Markt verschwunden.
| Hersteller | Stand | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Volocopter | Nach Insolvenz seit 2025 Tochter von Diamond Aircraft, Sitz Bruchsal | Ultraleicht-Multikopter VoloXPro: deutsche UL-Zulassung Ende 2026 geplant; VoloCity: EASA 2027 erwartet |
| Lilium | Zweite Insolvenz im Februar 2025, Betrieb eingestellt; über 300 Patente an Archer verkauft | kein Neustart |
| Joby Aviation | In der letzten Stufe der FAA-Musterzulassung, erste Flüge im FAA-Programm eIPP in Texas | Musterzulassung steht aus |
| Archer Aviation | FAA akzeptierte im Januar 2026 die Nachweisverfahren; Programm der VAE-Luftfahrtbehörde für Abu Dhabi | Musterzulassung steht aus |
| EHang | EH216-S in China mit Muster-, Herstellungs- und Betreiberzulassungen | bezahlter Passagierbetrieb wartete im Juni 2026 noch auf Freigabe |
Volocopter stellte den zweisitzigen VoloXPro im April 2026 auf der AERO in Friedrichshafen vor; er soll in Deutschland als Ultraleichtflugzeug zugelassen werden. Den Verkauf der Lilium-Patente meldete der Insolvenzverwalter. Den Zertifizierungsstand nennt Joby in seinem Quartalsbericht, den von EHang fasst Nasdaq zusammen.
Wann fliegende Autos kommen könnten
Einen festen Termin für Deutschland gibt es nicht. Die Zeitleiste zeigt, welche Schritte erreicht sind und welche die Hersteller ankündigen. Angekündigte Termine haben sich in dieser Branche oft verschoben – auch beim Tesla Roadster, der ursprünglich 2020 kommen sollte.
- Jan. 2022AirCar erhält LufttüchtigkeitszeugnisDie slowakische Verkehrsbehörde erteilt dem Prototyp nach 70 Flugstunden ein Lufttüchtigkeitszeugnis, berichtet General Aviation News.
- Sommer 2023FAA-Sonderzeugnis für AlefAlef erhält ein Special Airworthiness Certificate, beschränkt auf Ausstellung, Forschung und Entwicklung.
- Okt. 2023EHang in China zugelassenDer EH216-S erhält die Musterzulassung der chinesischen Luftfahrtbehörde CAAC; Herstellungs- und Betreiberzulassungen folgen 2024 und 2025.
- Dez. 2025Alef beginnt HandfertigungIm Silicon Valley entstehen die ersten Exemplare des Model A Ultralight; jedes braucht laut Hersteller mehrere Monate.
- Sommer 2026Jetson ONE erstmals in EuropaEin Kunde in Italien erhält den Einsitzer, der dort national als Ultraleichtgerät eingestuft ist.
- 7. Sep. 2026PAL-V wird HerstellungsbetriebDie EASA genehmigt PAL-V als Herstellungsbetrieb. Die Musterzulassung für den Liberty steht noch aus.
- 15. Okt. 2026Tesla zeigt den RoadsterUnbemannte Vorführung mit Sprüngen über eine Rampe. Am selben Tag veröffentlicht Alef laut Interesting Engineering ein Video, in dem sein Fahrzeug über einen Roadster fliegt.
- Ende 2026Erste Übergaben angekündigtAridge plant laut TechRepublic erste Kundenübergaben in China, Alef eine Kleinstserie an Frühkunden. Volocopter will den VoloXPro in Deutschland zulassen.
- 2027Großserie und VoloCityAridge kündigt die Großserie an, für das Flugtaxi VoloCity erwartet Volocopter die EASA-Musterzulassung.
- 2028Produktion des Tesla RoadsterLaut Elon Musk soll die Produktion beginnen. Den Weg dorthin zeigt unser Zeitplan bis 2028.
Vier typische Irrtümer
Das gilt nur in den USA für Ultraleichtfahrzeuge nach 14 CFR Part 103. In Deutschland braucht jeder Luftfahrer eine Erlaubnis.
Die EU-Drohnenregeln gelten nur für unbemannte Fluggeräte. Wer selbst an Bord sitzt, braucht eine Pilotenlizenz.
Ohne Erlaubnis der Luftfahrtbehörde ist das nicht zulässig. Selbst nach einer Notlandung ist der Wiederstart nicht automatisch erlaubt.
Tesla schreibt laut The Drive in der Vereinbarung, man könne nicht garantieren, wann das Fahrzeug geliefert wird. Ein Preis steht nicht fest.
Unsere Einordnung: Der Engpass ist die Zulassung
Technisch ist das fliegende Auto keine Fantasie mehr. Prototypen fahren, heben ab und landen, erste Werke laufen. Was fehlt, ist der Schritt von der Testgenehmigung zur Serienzulassung – und dafür ist Europa der langsamste, aber auch der strengste Markt. PAL-V ist mit seiner EASA-Genehmigung als Herstellungsbetrieb hier am weitesten, ein Liefertermin fehlt dennoch.
Der Tesla Roadster gehört in dieser Debatte in eine eigene Schublade. Er ist ein Sportwagen, der mit Druckluft für Sekunden abheben kann – spektakulär für Video und Marketing, aber nach Einschätzung der FAA kein Luftfahrzeug. Wer ernsthaft fliegen will, muss in Deutschland ohnehin den Weg über Flugschule, Lizenz und Flugplatz gehen. Ob der Roadster das schnellste Elektroauto der Welt wird, zeigt unser Vergleich mit Rimac, BYD und Porsche; das erste fliegende Auto in deutschen Garagen wird er eher nicht. Was der Unterboden-Lüfter dagegen auch ohne Düsen leistet, erklärt unser Beitrag zu Unterdruck und McMurtry.
Das ist erreicht
- Flugfähige Prototypen und erste Werke
- Straßenzulassung des PAL-V in den Niederlanden
- EASA-Herstellungsgenehmigung für PAL-V
Das fehlt noch
- EASA-Musterzulassung für ein fliegendes Auto
- Bestätigte Auslieferungen an Privatkunden in Europa
- Eine Regel für Start und Landung abseits von Flugplätzen
Häufige Fragen zum fliegenden Auto
Kann man ein fliegendes Auto kaufen?
Vorbestellen ja, frei kaufen und in Europa nutzen bisher nicht. Alef fertigt seit Dezember 2025 erste Exemplare von Hand, Aridge plant erste Übergaben in China vor Ende 2026, PAL-V wartet auf die EASA-Musterzulassung. Ein in Deutschland für Straße und Luft zugelassenes Serienmodell haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden.
Was kostet ein fliegendes Auto?
Laut Herstellern zwischen rund 150.000 Dollar und mehr als einer Million Dollar. Beispiele: Jetson ONE 148.000 $, Alef ab 299.999 $, PAL-V Liberty ab 299.000 € ohne Steuern, Aridge rund 2 Mio. Yuan, Klein Vision AirCar 0,8 bis 1,2 Mio. $. Hinzu kommen Pilotenausbildung, Versicherung und Flugplatzgebühren.
Kann der Tesla Roadster wirklich fliegen?
Er kann mit Druckluftdüsen kurz abheben, springen und sich in der Luft drehen. Gezeigt wurde das am 15. Oktober 2026 ohne Insassen. Einen dauerhaften Flug hat Tesla nicht vorgeführt. Die FAA erklärte gegenüber CBS, das Fahrzeug erfülle nicht ihre Definition eines Luftfahrzeugs.
Was kostet der fliegende Tesla?
Einen Kaufpreis hat Tesla nicht veröffentlicht. In Deutschland kostet die Reservierung 50.000 € für den Roadster Performance und 250.000 € für den Thrust. Die Variante Rocket mit vollem Düsensystem gibt es nur auf Einladung. Die Produktion soll 2028 beginnen.
Braucht man für ein fliegendes Auto einen Pilotenschein?
In Deutschland ja. Nach § 4 LuftVG braucht jeder, der ein Luftfahrzeug führt, eine Erlaubnis – je nach Gerät eine PPL oder LAPL, einen Ultraleicht- oder einen Tragschrauberschein. Für die Straße kommt der Führerschein hinzu. Die US-Ausnahme ohne Lizenz für Ultraleichtfahrzeuge gilt in Deutschland nicht.
Darf man mit einem fliegenden Auto von der Straße aus starten?
Nein, nicht ohne Weiteres. Nach § 25 LuftVG dürfen Luftfahrzeuge außerhalb genehmigter Flugplätze nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und Erlaubnis der Luftfahrtbehörde starten und landen. Notlandungen sind ausgenommen, der Wiederstart danach nicht.
Ist ein fliegendes Auto rechtlich ein Auto oder ein Flugzeug?
Beides, je nach Betriebsart. Im Flug ist es nach § 1 Abs. 2 LuftVG ein Luftfahrzeug und braucht Luftfahrtzulassung, Pilotenlizenz und Halterhaftpflicht. Auf der Straße ist es ein Kraftfahrzeug und braucht Typ- oder Einzelgenehmigung, Kfz-Versicherung und Fahrerlaubnis.
Gilt für fliegende Autos die EU-Drohnenverordnung?
Nein. Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 regelt unbemannte Luftfahrzeugsysteme. Fliegende Autos mit Pilot an Bord sind bemannte Luftfahrzeuge und unterliegen dem allgemeinen Luftrecht. Ein EU-Drohnenführerschein berechtigt nicht zum Fliegen eines bemannten Geräts.
Darf man den Jetson ONE in Deutschland fliegen?
Eine deutsche Zulassung oder Freigabe haben wir bis Oktober 2026 nicht gefunden. In Europa ist der Jetson ONE bislang in Italien national als Ultraleichtgerät eingestuft; das gilt nicht automatisch in anderen EU-Staaten. Auch für Luftsportgeräte unter 120 kg verlangt das deutsche Recht eine Pilotenlizenz.
Wann kommen fliegende Autos nach Deutschland?
Einen festen Termin gibt es nicht. Am weitesten im EU-Verfahren ist PAL-V mit der EASA-Genehmigung als Herstellungsbetrieb vom September 2026; die Musterzulassung steht aus. Volocopter will den Ultraleicht-Multikopter VoloXPro bis Ende 2026 in Deutschland zulassen.
Was ist der Unterschied zwischen fliegendem Auto und Flugtaxi?
Ein fliegendes Auto fährt und fliegt und wird vom Besitzer selbst gesteuert, etwa der PAL-V oder der AirCar. Ein Flugtaxi fliegt nur, wird gewerblich betrieben und braucht neben der Musterzulassung ein Betreiberzeugnis. Joby und Archer haben noch keine FAA-Musterzulassung, EHang ist in China zugelassen.

Fazit: Vorbestellen ja, abheben noch nicht
Fliegende Autos gibt es 2026 als Prototypen, Vorserienfahrzeuge und Reservierungen – aber nicht als zugelassenes Serienprodukt für deutsche Käufer. Wer eines bestellt, kauft eine Wette auf künftige Zulassungen. Und selbst mit Zulassung bleiben Pilotenlizenz, Flugplatz und doppelte Versicherung Pflicht. Der Tesla Roadster ändert daran nichts: Er springt, aber er fliegt nicht im luftrechtlichen Sinn.
TransparenzQuellen und Datenbasis45 Einträge
Grundlage sind Gesetzes- und Verordnungstexte, Angaben von Behörden und Herstellern sowie Berichte von Fach- und Nachrichtenmedien, abgerufen bis zum 19. Oktober 2026. Herstellerangaben und redaktionelle Einordnungen sind im Text gekennzeichnet. Bereits im Text verlinkte Quellen führen wir ohne erneuten Link auf.
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 1, § 25 und § 43 – im Text verlinkt
- LuftVG § 4 – im Text verlinkt (Erlaubnispflicht für Luftfahrer)
- LuftVG § 2 (Verkehrszulassung, Luftfahrzeugrolle)
- LuftVG § 33 (Halterhaftung)
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) § 1 (Musterzulassung, 120-kg-Regel)
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) § 42 – im Text verlinkt (Ausbildungsstunden Ultraleicht)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) § 3 – im Text verlinkt
- StVZO § 21 (Einzelbetriebserlaubnis)
- Verordnung (EU) 2018/1139, EASA-Grundverordnung – im Text verlinkt (Anhang I, nationale Zuständigkeit)
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – im Text verlinkt (Drohnenbetrieb)
- Verordnung (EG) Nr. 785/2004 (Versicherungsanforderungen für Luftfahrzeuge)
- 14 CFR Part 103, US-Ultraleichtfahrzeuge – im Text verlinkt
- 14 CFR 1.1 (FAA-Definition „aircraft“)
- EASA: Lizenzen in der allgemeinen Luftfahrt – im Text verlinkt
- EASA-Kurzreferenz zu Lizenzanforderungen, 2015 (Mindestflugzeiten PPL und LAPL)
- CBS News – im Text verlinkt (Aussagen von FAA und NHTSA)
- Space.com – im Text verlinkt (Düsen, Druckluft, Zitate)
- AvWeb – im Text verlinkt (Ablauf der Vorführung)
- AP über ABC30 – im Text verlinkt (Einschätzung des Smithsonian-Kurators)
- Decrypt (Varianten, Musk zur Straßenzulassung)
- The Drive, 17. Oktober 2026 – im Text verlinkt (Reservierungsvereinbarung)
- CnEVPost, 22. Juli 2026 – im Text verlinkt (Aridge, Zertifizierung, Vorbestellungen)
- TechRepublic, April 2026 – im Text verlinkt (Aridge, Auslieferungsplan)
- Low Altitude Economy (Aridge, Konzept und Werk)
- FLYING Magazine – im Text verlinkt (Alef, Produktionsstart)
- Electrek – im Text verlinkt (Alef, Preis und Vorbestellung)
- CompositesWorld (Alef, FAA-Sonderzeugnis, Straßenbetrieb)
- Interesting Engineering, 16. Oktober 2026 – im Text verlinkt (Alef-Video)
- PAL-V: Hersteller-FAQ – im Text verlinkt (Preise, Startstrecke)
- PAL-V: Pressemitteilung vom 7. September 2026 – im Text verlinkt (EASA-Herstellungsbetriebsgenehmigung)
- DutchNews, 2020 (Straßenzulassung des PAL-V in den Niederlanden)
- heise, Mai 2025 – im Text verlinkt (Klein Vision AirCar, Preis und Pläne)
- General Aviation News, 2022 – im Text verlinkt (AirCar-Zeugnis)
- autoevolution, 29. Juli 2026 – im Text verlinkt (Jetson ONE in Europa, Preis)
- Jetson (Herstellerangaben, Einstufung in Italien)
- IEEE Spectrum, 2025 – im Text verlinkt (Pivotal Helix)
- Inspenet (Samson Switchblade)
- Freethink (ASKA A5, Preis 2023)
- Volocopter: VoloXPro – im Text verlinkt
- Urban Air Mobility News (Zeitplan VoloCity und VoloXPro)
- Pluta, Insolvenzverwalter Lilium – im Text verlinkt (Patentverkauf)
- Joby Aviation: Bericht zum zweiten Quartal 2026 – im Text verlinkt
- Gulf News (Archer, Stand der Zulassung)
- CnEVPost, 2024 (EHang-Zulassungen)
- Nasdaq, Juni 2026 – im Text verlinkt (EHang, Stand Passagierbetrieb)
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Rechtslage und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Er stellt keine Bewertung der Zulassungsfähigkeit oder Konformität eines konkreten Fahrzeugs oder Fluggeräts dar. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Gesetze sowie die Entscheidungen der zuständigen Behörden, in Deutschland etwa des Luftfahrt-Bundesamts, der Landesluftfahrtbehörden und der Zulassungsstellen. Herstellerangaben zu Preisen, Terminen und Zulassungen können sich ändern.
Transparenz- & Redaktionshinweis: Mit Blick auf die seit dem 2. August 2026 geltenden Transparenzvorgaben nach Artikel 50 des EU AI Act werden unsere Beiträge vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft, redaktionell eingeordnet und freigegeben. Die abschließende Bewertung und redaktionelle Verantwortung liegen bei unserer Redaktion.
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