EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung für die neue ANTIGRAVITY A1 Drohne?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Antigravity A1 in der C0-Variante – also die Version, die in der Drohnenklasse C0 klassifiziert ist. Dies betrifft hauptsächlich die Version, die mit dem Standard-Bundle oder dem Explorer-Bundle verkauft wird und die Standard-Batterien beinhaltet. Dadurch wiegt diese Version der Drohne unter 250 Gramm und besitzt die Klasse C0 (anstatt C1).
Solltest Du die Antigravity A1 mit der C1 Drohnenklasse besitzen (verkauft zum Beispiel im Infinity-Bundle), so treffen für dich andere Regeln und Gesetze zu. Diese findest Du hier: Drohnen-Gesetz für Antigravity A1 – Drohnenklasse C1
Solltest Du Dir unsicher sein bzgl. der Drohnenklasse Deiner Antigravity A1, so schau auf die Verpackung oder unten auf den Aufkleber unter der Drohne. Dort findest Du das C0- oder C1-Logo.
Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Antigravity A1. Andere Drohnen-Modelle fallen unter Umständen in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die ANTIGRAVITY A1 besitzt die EU-Klassifizierung und begehrte Drohnenklasse C0 im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung und Zertifizierung in die Drohnen-Klasse C0). Diese Drohnenklasse ist speziell und ausschließlich für Drohnen mit extrem geringen Abfluggewicht (MTOM) von unter 250 Gramm geschaffen worden. Mit ihren 249 Gramm erfüllt die Antigravity A1 diese Auflage. Aber das Gewicht ist nur eine der diversen Vorgaben für eine Zertifizierung in der Drohnenklasse C0. Die C0-Klasse zeichnet Drohnen aus, von denen ein besonders niedriges Risiko ausgeht – daher haben diese Drohnen sehr wenige Auflagen und gleichzeitig sehr viele Freiheiten.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die ANTIGRAVITY A1 ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier) geregelt. Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, als in der Regel vermutet wird: Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich
Vorgaben Antigravity A1 – Flug in OPEN A1
Die Antigravity A1-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.

Voraussetzungen im Detail:
- für die Antigravity A1 ist kein EU-Drohnenführerschein (weder der große EU-Drohnenführerschein = EU-Fernpiloten-Zeugnis noch der kleine EU-Drohnenführerschein = EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich.
Wir empfehlen aber dringend, den kleinen Drohnenführerschein zu absolvieren! Dieser kann online in kurzer Zeit abgelegt werden und vermittelt wichtige Grundlagen zum Thema Drohne! Details zu den EU-Drohnenführerscheinen - es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Dabei muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält vom LBA eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muss (siehe weiter unten).
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber - Kennzeichnung der Drohne: Zum Beispiel mittels Drohnen-Kennzeichen / einer EU-Drohnen-Plakette muss die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers (UAS-Betreiber-ID / e-ID) sichtbar auf der Drohne angebracht werden
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich zum Drohnen-Versicherungsvergleich
Was darf ich mit der Antigravity A1?
- die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- das Fliegen ist nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite) und mit direkter Blickverbindung zur Drohne gestattet!
ACHTUNG: Der Flug mit FPV-Brille zählt somit nicht als Flug in Sichtweite – der Flug ausserhalb der Sichtweite (BVLOS) ist aber nur unter den folgenden Bedingungen gestattet:- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
In der Kategorie OPEN A1 darf zusätzlich der Abstand im Follow-Me-Modus zum Fernpiloten maximal 50m betragen
Für die DJI AVATA 2 ist diese Ausnahme nicht relevant, da sie keinen Follow-Me Modus besitzt. - Ausnahme 2: es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
Der Flug mit FPV-Brille ist also für die DJI AVATA 2 nur gestattet, wenn man sich in Begleitung eines Spotters (Beobachters) befindet – Alternative: Siehe Ausnahme 3 - Ausnahme 3: Das Thema „Flug mit FPV-Brille“ und die oben genannten Einschränkungen durch die EU-Drohnenverordnung kann umgangen werden, indem man unter der Verbandsregelung für Drohnen fliegt. Die Verbandsdrohnenregelung erlaubt auch den FPV-Flug ohne Spotter, solange sich die Drohne unter 30 Metern Höhe über Grund geflogen wird und solange sie nicht in einer größeren Entfernung geflogen wird, in der sie noch ohne Brille zu sehen wäre. Doch die Verbandsdrohnenregelung darf nur von Mitgliedern des Drohnenverbandes oder unter ganz speziellen Ausnahmen genutzt werden:
➤ Infos zur Verbandsregelung für Drohnen und FPV-Flug sowie die möglichen Ausnahmen
- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
- das Fliegen mit FPV-Brille ist also folglich nur mit einem Spotter / Beobachter an der Seite möglich oder auch allein, wenn man unter den Verbandsregeln fliegen darf und sich unterhalb von 30 Metern über Grund bewegt.
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
- das Fliegen ist auch in Wohngebieten erlaubt – Achtung: Einschränkung bzgl. Wohngrundstücken beachten: Fliegen in Wohngebieten
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die Antigravity A1) müssen gelesen und beachtet werden
- die Antigravity A1 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- es gibt für die Antigravity A1 keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1,5 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flugplätzen (wenn diese keine Flughäfen sind)
- 1 km seitlicher Abstand zur Begrenzung von Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- der Abstand zu Hubschrauberlandeplätzen wird vom Betreiber individuell geregelt und festgesetzt
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Es existieren einige Ausnahme: zum Beispiel für Drohnen unter 250g ohne Kamera (Details).
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Geseze der LuftVO.
- Zur Prüfung alle GEO-Zonen und Flug-Zonen / Flugverbotszonen im Flugbereich kann die Drohnen-Karte verwendet werden.
Außerdem veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen ebenfalls in der DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
Die EU-Drohnenverordnung und Drohnen der Drohnenklasse C0 [ Video ]
Drohnen-Gesetze für FPV-Drohnen wie die Antigravity A1 – Alle Infos im Video:
Youtube-Video zur EU-Drohnenverordnung 2021:
Weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC AIR 2
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3 Pro
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC 2 Pro / Zoom
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 2S
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 [ C1 ]
EU-Drohnenverordnung und Antigravity A1 - FAQ
Benötige ich für die Antigravity A1 einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Nach der EU-Drohnenverordnung wird für die Antigravity A1 kein EU-Drohnenführerschein benötigt. Weder der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) ist erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die Antigravity A1?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die Antigravity A1 oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.
Welche Drohnenklasse oder welche Drohnenzertifizierung besitzt die Antigravity A1?
Die Antigravity A1 besitzt je nach Ausstattung und Bundle entweder die Drohnenklasse C0 oder die Drohnenklasse C1. Schau dazu auf Deine Verpackung oder untern auf Deine Drohne.
All weiteren Infos dazu hier im Artikel.


