Menu

Skip to content
  • Startseite
    • zur Startseite
    • Drohne kaufen – Beratung
    • Drohnen unter 250 Gramm
    • Die besten Drohnen der Drohnenklasse C0
    • Die besten Drohnen der Drohnenklasse C1
    • Die besten Drohnen für Kinder im Test
    • Drohnen unter 50 Euro
    • Drohnen unter 100 Euro
    • Drohnen unter 500 Euro
    • Drohnen unter 1000 Euro
    • günstige Drohne als Geschenk
    • Dji Drohnen – Übersicht
  • Testberichte
    • Top10: Drohnen & Quadrocopter
    • Top10: Drohne mit Kamera
    • Top10: Fun- und Spielzeug-Drohnen
    • Top10: Profi-Drohnen
    • Die 10 besten Action-Kameras
    • Top10: FPV-Brillen
    • Drohnen-Vergleiche
    • Top10: Rasenroboter
    • Top10: Saugroboter
    • Beste 360 Grad Kameras
    • Beste FPV-Drohnen
    • Top10: Handheld Steadycam Gimbals
  • Versicherungen
    • Vergleich
    • Plakette / Kennzeichen
    • Kurzzeit
  • Gesetz
    • Übersicht
    • Die neue EU Drohnenverordnung
    • Registrierung EU Drohnen-Piloten
    • EU-Drohnenführerschein
    • EU Gesetze je Drohnen-Modell
    • Kennzeichen
    • Deutsche LuftVO
    • Versicherungspflicht
    • EU Fernpilotenzeugnis A2
    • Wohngebiet
    • Drohnen im Urlaub / Ausland
  • Forum
  • Shop
EU Drohnenverordnung DJI Mavic 3 Classic Gesetze

EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 Classic [ C1 ]

EU Drohnen-Gesetz

Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung für die neue DJI Mavic 3 Classic-Drohne mit der Drohnen-Klasse C1?

Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Mavic 3 und DJI Mavic 3 Classic. Andere Drohnen-Modelle fallen unter Umständen in eine andere Gewichtsklasse oder Drohnenklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell

In diesem Artikel fassen wir alle wichtigen Informationen zusammen, die laut neuem EU-Drohnen-Gesetz ab 2021 zu beachten sind. Eine Zusammenfassung der kompletten EU-Drohnenverordnung gibt es hier: EU Drohnenverordnung / Drohnen-Gesetz

Die DJI Mavic 3 Classic besitzt als eine der ersten Drohnen eine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung. Sie wurde als Drohne der Drohnenklasse C1 zertifiziert, bedingt durch ihre Sicherheitsfunktionen und die geringe Risikobewertung sowie durch ihr Abfluggewicht (MTOM) von unter 900 Gramm. In der Drohnenklasse C1 sind die Auflagen für diese Drohne minimal.

Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:

Drohnen-Versicherung

Für die DJI Mavic 3 Classic ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.

Für die DJI Mavic 3 Classic besteht also eine Versicherungspflicht für eine Drohnen-Haftpflichtversicherung.

Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, als von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.

➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Vorgaben DJI Mavic 3 Classic

Die DJI Mavic 3 Classic-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz und ihrer Drohnen-Klasse C1 in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.

EU Drohnenverordnung DJI Mavic 3 Classic Vorgaben und Verbote

Dies bedeutet im Detail:

  • für die DJI Mavic 3 Classic ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein  (der EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich: Details zu den EU-Drohnenführerscheinen
  • es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält dort eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muss (siehe weiter unten).
    Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber
  • Kennzeichnung der Drohne: zum Beispiel mittels Drohnen-Kennzeichen / einer EU-Drohnen-Plakette muss die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers (UAS-Betreiber-ID / e-ID) sichtbar auf der Drohne angebracht werden
  • Fernidentifikation mittels Remote-ID: Die UAS-Betreiber-ID muss nicht nur sichtbar außen auf der Drohne angebracht werden, sondern bei klassifizierten Drohnen zusätzlich auch in der Firmware / Software der Drohne eingetragen werden. Das ist in der Regel in der App des Herstellers möglich. Bei DJI Drohnen erfolgt dies in der DJI-Fly App in den Einstellungen unter „Sicherheit“ > „Drohnenidentifikation“ > „Registrierungsnr. des Piloten“. Diese ID, die Seriennummer der Drohne sowie die Position der Drohne und des Piloten werden dann während des Fluges permanent gesendet.
  • es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich – zum Drohnen-Versicherungsvergleich

Was darf ich mit der DJI Mavic 3 Classic?

  • die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
  • Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack genannt oder FocusTrack) oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
  • Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
  • das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
  • es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
  • sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
  • das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt
  • die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Mavic 3 Classic) müssen gelesen und beachtet werden
  • die DJI Mavic 3 Classic darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.

 

Wo darf ich fliegen?

  • nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
  • maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
  • es gibt für die DJI Mavic 3 Classic keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber alte Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
  • Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
    Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
    LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
    Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:

    • 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
    • 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
    • 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
    • kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
    • kein Flug über Naturschutzgebieten
    • zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
  • aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

zur kompletten EU-Drohnenverordnung

(alle Angaben ohne Gewähr!)

Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947

Youtube-Video zur EU-Drohnenverordnung 2021 und DJI Mavic 3 Classic:

https://youtu.be/J8CErzpmWT8

Weitere interessante Themen dazu:

  • Die EU Drohnenverordnung
  • Registrierung EU-Drohnen-Piloten
  • Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC AIR 2
  • EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC 2 Pro / Zoom
  • EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3 Pro
  • EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • EU Drohnenverordnung für DJI Air 2S
  • EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 [ C1 ]

EU-Drohnenverordnung und DJI Mavic 3 Classic - FAQ

Welche Drohnenklasse oder Zertifizierung besitzt die DJI Mavic 3 Classic?

Die DJI Mavic 3 Classic ist zertifiziert laut EU Drohnenverordnung nach der Drohnenklasse C1.

Benötige ich für die DJI Mavic 3 Classic einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?

Ja. Für die DJI Mavic 3 Classic wird der kleine EU Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis) benötigt. Dieser kann online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) absolviert werden.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.

Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Mavic 3 Classic?

Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.

Muß ich die DJI Mavic 3 Classic oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?

Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.

Kategorie Drohnen Wissen, Drohnen-Gesetz | 8.113 Aufrufe | Tags DJI, DJI Mavic 3, DJI Mavic 3 Classic, Drohnen Gesetz, Drohnenverordnung, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Flugrecht, list_eu_gesetz_drohnen, Luftrecht, LuftVO

Ähnliche Beiträge

Fernidentifikation von Drohnen mittels Remote-IDDie Fernidentifikation von Drohnen mittels Remote-ID→

DJI Mini 4 Pro – Anleitungen und Manuals→

DJI Mini 4 Pro: Drohne laden und startklar machen→

DJI Osmo Pocket 3: Mini-Gimbal-Kamera im Test→

Drohnen.de > Drohnen Wissen > EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 Classic [ C1 ]

© Drohnen - Infos, Vergleiche und Technik-Test von Drohnen und Robotern

  • Impressum / Kontakt
  • Datenschutz
  • Cookie Einstellungen

Achtung!

Drohnen-Kennzeichen und Versicherung sind PFLICHT!

Noch auf der Suche nach einer Drohne?

Kennen Sie schon die neue DJI MINI 3 und MINI 3 PRO?

Nein danke!

{"cookieName":"wBounce","isAggressive":false,"isSitewide":true,"hesitation":"","openAnimation":"bounceInUp","exitAnimation":false,"timer":"","sensitivity":"","cookieExpire":"","cookieDomain":"","autoFire":"","isAnalyticsEnabled":false}
Willkommen bei Drohnen.de
Wir verwenden Cookies. Einige davon sind technisch notwendig, andere helfen uns, unsere Aufgaben zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Ihre personenbezogenen Daten werden von Drittanbietern verarbeitet. Bei dem Klick auf “Bestätigen” lassen sie alle Cookies zu. Unter "Optionen anpassen" können sie Einstellungen vornehmen und die Drittanbieter / Cookies einsehen
Optionen anpassenBestätigen
Cookie Einstellungen

Übersicht Einstellungen

Wir verwenden Cookies. Einige davon sind technisch notwendig, andere helfen uns, unsere Aufgaben zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Hier können sie die verwendeten Cookies und Einstellungen individuell konfigurieren:
Technisch notwendige Cookies
immer aktiv
Technisch notwendige Cookies ermöglichen es einer Webseite, bereits getätigte Angaben (wie zum Beispiel Benutzernamen oder Sprachauswahl) zu speichern und dem Nutzer verbesserte, persönliche Funktionen anzubieten.
Tracking und Analyse
Zur Optimierung unseres Webauftrittes werden Statistische Daten zum Beispiel über die Besucher und Seitenaufrufe gesammelt und ausgewertet.
CookieBeschreibung
Google AnalyticsZur Optimierung unseres Webauftrittes werden statistische Daten zum Beispiel über die Besucher und Seitenaufrufe gesammelt und ausgewertet.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN