EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung für die neue DJI AIR 3 Drohne mit der Drohnen-Klasse C1?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI AIR 3. Andere Drohnen-Modelle fallen unter Umständen in eine andere Gewichtsklasse oder Drohnenklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die DJI AIR 3 besitzt eine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung. Sie wurde als Drohne der Drohnenklasse C1 zertifiziert, bedingt durch ihre Sicherheitsfunktionen und die geringe Risikobewertung sowie durch ihr Abfluggewicht (MTOM) von unter 900 Gramm. In der Drohnenklasse C1 sind die Auflagen für diese Drohne minimal.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI AIR 3 ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, als in der Regel vermutet wird: Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
➤ hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich
Vorgaben DJI AIR 3 – Flug in OPEN A1
Die DJI Air 3 Kameradrohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz und ihrer Drohnen-Klasse C1 in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.
Voraussetzungen im Detail:
- für die DJI AIR 3 ist nur der kleine EU-Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich: Details zu den EU-Drohnenführerscheinen
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Dabei muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält vom LBA eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muss (siehe weiter unten).
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber - Kennzeichnung der Drohne: Zum Beispiel mittels Drohnen-Kennzeichen / einer EU-Drohnen-Plakette muss die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers (UAS-Betreiber-ID / e-ID) sichtbar auf der Drohne angebracht werden
- Fernidentifikation mittels Remote-ID: Die UAS-Betreiber-ID muss nicht nur sichtbar außen auf der Drohne angebracht werden, sondern bei klassifizierten Drohnen zusätzlich auch in der Firmware / Software der Drohne eingetragen werden. Das ist in der Regel in der App des Herstellers möglich. Bei DJI Drohnen erfolgt dies in der DJI-Fly App in den Einstellungen unter „Sicherheit“ > „Drohnenidentifikation“ > „Registrierungsnr. des Piloten“ (Anleitung zur Fernidentifikation für DJI Drohnen). Diese ID, die Seriennummer der Drohne sowie die Position der Drohne und des Piloten werden dann während des Fluges permanent gesendet (Informationen zur Remote-ID und Fernidentifikation).
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich – zum Drohnen-Versicherungsvergleich
Was darf ich mit der DJI AIR 3?
- die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite des Piloten (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite).
- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
In der Kategorie OPEN A1 darf zusätzlich der Abstand im Follow-Me-Modus zum Fernpiloten maximal 50m betragen - Ausnahme 2: es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten (zum Beispiel für den Flug mit einer FPV-Brille)
- Ausnahme 1: Die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack oder FocusTrack / SmartShots / ActiveShots genannt). Hier darf sich der Pilot also von der Drohne auch verfolgen lassen, ohne diese im Blick zu haben.
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- die DJI AIR 3 darf in der besten Unterkategorien der Kategorie OPEN fliegen: der Kategorie OPEN A1. Also auch in der Nähe von Menschen – sogar in der Nähe von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
- das Fliegen ist auch in Wohngebieten erlaubt – Achtung: Einschränkung bzgl. Wohngrundstücken beachten: Fliegen in Wohngebieten
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI AIR 3) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI AIR 3 darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- es gibt für die DJI AIR3 keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1,5 km Abstand zur seitlichen Begrenzung von Flugplätzen (wenn diese keine Flughäfen sind)
- 1 km seitlicher Abstand zur Begrenzung von Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- der Abstand zu Hubschrauberlandeplätzen wird vom Betreiber individuell geregelt und festgesetzt
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Es existieren einige Ausnahme: zum Beispiel für Drohnen unter 250g ohne Kamera (Details).
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Geseze der LuftVO.
- Zur Prüfung alle GEO-Zonen und Flug-Zonen / Flugverbotszonen im Flugbereich kann die Drohnen-Karte verwendet werden.
Außerdem veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen ebenfalls in der DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
Youtube-Video zur EU-Drohnenverordnung 2021 und DJI AIR 3:
Weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC AIR 2
- EU Drohnenverordnung für DJI Mini 3 Pro
- EU Drohnenverordnung für DJI MAVIC 2 Pro / Zoom
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- EU Drohnenverordnung für DJI Air 2S
- EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 3 [ C1 ]
EU-Drohnenverordnung und DJI AIR 3 - FAQ
Welche Drohnenklasse oder Zertifizierung besitzt die DJI AIR 3?
Die DJI AIR 3 ist zertifiziert laut EU Drohnenverordnung nach der Drohnenklasse C1.
Benötige ich für die DJI AIR 3 einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Ja. Für die DJI AIR 3 wird der kleine EU Drohnenführerschein (der EU Kompetenznachweis) benötigt. Dieser kann online beim Luftfahrtbundesamt (LBA) absolviert werden.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI AIR 3?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die DJI AIR 3 oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.