Eine Übersicht aller Standardszenarien der Kategorie SPECIFIC (spezifisch) für Drohnen und weitere Informationen dazu gibt es hier: Übersicher aller Standardszenarien STS der Kategorie Spezific
Das Drohnen-Standardszenario STS-01 der Kategorie Specific erlaubt Drohnen-Einsätze mit Drohnen der Drohnen-Klasse C5 auch in einem bewohnten Gebiet / im Wohngebiet / innerhalb von Städten, wenn der Flug in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight) stattfindet.
Hintergrund Standardszenario STS-01
Drohnen der Klasse C5 sind speziell angepasste Drohnen, die ansonsten unter die Gewichtsklasse der Drohnenklassen C2 und C3 fallen (also über 900 Gramm oder über 4 Kilogramm) und daher in der Regel nur in der Kategorie OPEN A3 fliegen dürfen (mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten). Diese Drohnen (in der Regel Drohnen der Drohnenklasse C3) können mit zertifiziertem Zubehör zu einer Drohne der Drohnenklasse C5 umgerüstet werden.
Durch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und Betriebsgenehmigung auf Basis des Standardszenarios STS.01 soll es auch für diese Drohnen möglich sein, mit geringem bürokratischen Aufwand näher an Menschen und in dicht besiedelten Gebieten (z.B. in Wohngebieten) zu fliegen.
Beispielhafte Anwendungsszenarien für STS-01:
- Kameraaufnahmen und Filmaufnahmen – zum Beispiel mit schwereren Drohnen mit besonders leistungsfähiger Kamera-Ausrüstung auch innerhalb von Städten oder Wohngebieten
- Einsatz von industriellen Drohnen – zum Beispiel mit Wärmebildkameras für Thermal-Inspektionen (Thermografie / PV-Anlagen) über Häusern und Siedlungen
Standardszenario STS-01: Vorgaben und Bedingungen
- Nur möglich für UAS und Drohnen der Drohnen-Klasse C5.
- Der Einsatz muss in Sichtweite des Piloten erfolgen (VLOS).
- Der Bodenraum unter dem Einsatzgebiet muss unter der Kontrolle des Drohnenpiloten sein. Der Pilot muss durch geeignete Maßnahmen (Absperrungen, Hilfspersonal) dafür Sorge tragen, dass keine unbeteiligten / unerwarteten Personen in diesem Gebiet auftauchen.
- Der Einsatzort darf in eng besiedeltem Gebiet liegen (Flug in Wohngebieten / Städten etc.).
- Es muss sich um kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum handeln. Das Risiko, dass sich andere bemannte Luftfahrzeuge dort befinden oder auftauchen können, muss gering sein.
- Die maximale Flughöhe bleibt bei 120 Metern über Grund oder 15 Metern über einem Hindernis (maximal 135 Meter über Grund).
- Maximale Geschwindigkeit: 5 m/s.
Notwendige Ausbildung des Fernpiloten:
- Der Pilot muß im Besitz des „Nachweises über Theoriekenntnisse STS“ sein – also des STS-Zertifikats / STS Drohnenführerscheins.
- Der Fernpilot muß einer Akkreditierung (Bestätigung) über den Abschluss einer praktischen Prüfung für STS-01 besitzen
- Alle Infos zum STS-Zertifikat sowie zur praktischen Ausbildung und Prüfung hier: STS-Zertifikat und praktische Prüfung
Beantragung Betriebsgenehmigung STS-01
Die Beantragung erfolgt beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Man muss als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) bereits registriert sein (Registrierung als UAS-Pilot).
Es muß nur eine Betriebserklärung STS abgegeben werden, in der der UAS Betreiber die Einhaltung der STS-Betriebsbedingungen bestätigt. Sobald das LBA den Eingang und Erhalt der STS Betriebserklärung bestätigt, kann der Flug direkt aufgenommen werden. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung / Risikoprüfung wie beim PDRS oder SORA. Der Prozess ist also deutlich vereinfacht und kurzfristig durchführbar. Dafür liegt die volle Verantwortung für die sicher Durchführung und Einhaltung der Betriebsbedingungen nach den jeweiligen STS-Vorgaben beim UAS-Betreiber und Piloten.
- Die Betriebserklärung muß beim LBA eingereicht werden
- Das Formular / den Antrag / Vordruck für die STS-Betriebsgenehmigung gibt es hier.
- Die Beantragung seit 2024 möglich.
Kosten / Gebühren Betriebsgenehmigung
Die Gebühren für die Betriebsgenehmigung auf Basis eines Standardszenarios STS in der Kategorie Specific belaufen sich auf 200,- Euro auf Basis der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV). Diese Gebühr wird bei Beantragung von Luftfahrtbundesamt (LBA) erhoben.
Gültigkeit der Betriebserlaubnis
Die Gültigkeit der Betriebserlaubnis ist auf 2 Jahre begrenzt. Der Antrag ist gültig, sobald er vom LBA bestätigt wurde.
Weitere Informationen zu den Standard-Szenarien STS: