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Standardszenario STS-01 Drohnen Specific

Drohnen-Standardszenario STS-01

Eine Übersicht aller Standardszenarien der Kategorie SPECIFIC (spezifisch) für Drohnen und weitere Informationen dazu gibt es hier:  Übersicher aller Standardszenarien STS der Kategorie Spezific

Das Drohnen-Standardszenario STS-01 der Kategorie Specific erlaubt Drohnen-Einsätze mit Drohnen der Drohnen-Klasse C5 auch in einem bewohnten Gebiet / im Wohngebiet / innerhalb von Städten, wenn der Flug in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight) stattfindet.

Beispielszenarien für STS-01

Drohnen der Klasse C5 sind speziell angepasste Drohnen, die ansonsten unter die Gewichtsklasse der Drohnenklassen C2 und C3 fallen (also über 900 Gramm oder über 4 Kilogramm) und daher in der Regel nur in der Kategorie OPEN A3 fliegen dürfen (mit einem Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten).

Durch die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung und Betriebsgenehmigung auf Basis des Standardszenarios STS.01 soll es auch für diese Drohnen möglich sein, mit geringem bürokratischen Aufwand näher an Menschen  (z.B. in Wohngebieten) zu fliegen.

Beispielszenarien:

  • Kameraaufnahmen und Filmaufnahmen  – zum Beispiel mit schwereren Drohnen mit besonders leistungsfähiger Kamera-Ausrüstung auch innerhalb von Städten oder Wohngebieten
  • Einsatz von industriellen Drohnen – zum Beispiel mit Wärmebildkameras für Thermal-Inspektionen (Thermografie / PV-Anlagen) über Häusern und Siedlungen

Standardszenario STS-01: Vorgaben und Bedingungen

  • Nur möglich für UAS und Drohnen der Drohnen-Klasse C5.
  • Der Einsatz muss in Sichtweite des Piloten erfolgen (VLOS).
  • Der Bodenraum unter dem Einsatzgebiet muss unter der Kontrolle des Drohnenpiloten sein. Der Pilot muss durch geeignete Maßnahmen (Absperrungen, Hilfspersonal) dafür Sorge tragen, dass keine unbeteiligten / unerwarteten Personen in diesem Gebiet auftauchen.
  • Der Einsatzort darf in eng besiedeltem Gebiet liegen (Flug in Wohngebieten / Städten etc.).
  • Es muss sich um kontrollierten oder unkontrollierten Luftraum handeln. Das Risiko, dass sich andere bemannte Luftfahrzeuge dort befinden oder auftauchen können, muss gering sein.
  • Die maximale Flughöhe bleibt bei 120 Metern über Grund oder 15 Metern über einem Hindernis (maximal 135 Meter über Grund).
  • Maximale Geschwindigkeit: 5 m/s.

Beantragung Betriebsgenehmigung STS-01

Die Beantragung erfolgt beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Man muss als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) bereits registriert sein (Registrierung als UAS-Pilot).

  • Es wird ein Beantragungsformular geben.
  • Die Beantragung ist ab 2024 möglich.

Kosten / Gebühren Betriebsgenehmigung

Die Gebühren für die Betriebsgenehmigung auf Basis eines Standardszenarios STS in der Kategorie Specific belaufen sich auf 200,- Euro auf Basis der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV). Diese Gebühr wird bei Beantragung von Luftfahrtbundesamt (LBA) erhoben.

Gültigkeit der Betriebserlaubnis

Die Gültigkeit der Betriebserlaubnis ist auf 2 Jahre begrenzt. Der Antrag ist gültig, sobald er vom LBA bestätigt wurde.

Weitere Informationen zu den Standard-Szenarien STS:

  • STS und PDRA Standardszenarien für Drohnen und UAS Betrieb
  • Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM
  • Drohnen-Standardszenario STS-02
  • Drohnenführerschein STS-Zertifikat
Kategorie Drohnen-Gesetz | 218 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, EU Drohnenverordnung, Stanrard-Szenarien STS, STS

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