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Standardszenario STS PDRA und SORA Drohnen Specific übersicht

PDRA, SORA und STS Standardszenarien für Drohnen und UAS Betrieb

Spezielle Drohnen-Einsätze und Einsatz-Szenarien, die nicht über die allgemeine OPEN Kategorie der EU-Drohnenverordnung abgedeckt werden können oder mit besonderen Drohnen geflogen werden müssen, die nicht eine vereinfachte Drohnen-Klasse / Drohnen-Zertifizierung (z.B. Drohnen-Klasse C0 oder C1 / C2) oder gar keine Drohnen-Klasse besitzen, müssen in der Regel in der speziellen Kategorie (Category Specific) geflogen werden.

Die Auflagen und Genehmigungen in der speziellen Kategorie Specific sind deutlich höher und aufwendiger. Um häufig genutzte Einsatz-Szenarien von Drohnen zu vereinfachen und die notwendigen Ausnahmegenehmigungen, Drohnenführerscheine oder Aufstiegsgenehmigungen zu vereinfachen, wurden und werden für häufig  genutzte Anwendungen so genannte Standard-Szenarien (STS) und vereinfachte Betriebsgenehmigungen entwickelt. Diese ermöglichen Drohnen-Einsätze mit mehr Freiheiten und dadurch in der Regel auch erhöhtem Risiko (im Vergleich zur allgemeinen Kategorie OPEN) aber ohne eine aufwendige Risikobewertung (SORA), die sonst in der „Specific„-Kategorie erforderlich wäre.

Unterschied STS Standardszenarien, PDRA oder SORA

Unterschieden wird zwischen klassifizierten Drohnen der Drohnenklasse C5 oder C6 sowie Drohnen ohne Drohnen-Klasse / ohne Drohnen-Zertifizierung.
Drohnen der Drohnenklasse C5 oder C6 sind in der Regel Drohnen der Drohnenklasse C3, die mittels speziellem zertifizierten Zubehör zu Drohnen der Klasse C5 oder C6 umgerüstet wurden.


Für Drohnen der Drohnenklasse C5 und C6 wurden die STS Standardszenarien geschaffen. Für Drohnen ohne Drohnen-Klasse gibt es ebenfalls vordefinierte Risiko-analyse-Szenarien: Die PDRA Szenarien (Pre-Defined-Risk-Analysis) – also eine vorgefertigte Risikoanalyse.
Sollte keines dieser Standardszenarien passen oder möglich sein, so ist eine individuelle Risikoanalyse und Freigabe / Beantragung erforderlich: SORA (Specific Opertions Risk Assessment)
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein kontrollierter Bodenbereich im Umfeld der Mission (wie bei STS und PDRA vorgegeben) nicht gewährleistet werden kann.

Der Aufwand ist für eine STS-Freigabe oder einen standardisierten STS Drohneneinsatz am geringsten. Hier findet keine individuelle Risikoprüfung durch die Behörden / das LBA statt. Der UAS-Betreiber muß lediglich eine Betriebserklärung STS abgegeben werden, in der der UAS Betreiber die Einhaltung der STS-Betriebsbedingungen bestätigt. Nach Eingangsbestätigung beim LBA kann der UAS-Betreiber / Pilot direkt mit seiner Mission starten.
Eine PDRA Beantragung ist aufwändiger und der größte Aufwand ist für eine SORA Bewertung (Risikoanalyse) erforderlich. Bei beiden muß eine gesonderte Risikobewertung und -überprüfung stattfinden. Bei PDRA (Predefined Risk Assessment) werden vorgefertigte Risikobewertungen genutzt, bei SORA (Specific Operational Risk Assessment) muss eine individuelle Risikoanalyse erstellt werden. In beiden Fällen werden diese von den zuständigen Behörden individuell geprüft und dann ggf. freigegeben.

SORA und PDRA sind seit 2022 / 2023 möglich – eine Betriebsgenehmigung nach STS ist seit 2024 möglich.

Führt ein Unternehmen regelmäßig Missionen in diesen Bereichen durch, lohnt sich ggf. ein LUC-Zertifikat (Light UAS Operator Certificate). Beantragt und erhält ein Unternehmen diese Freigabe, kann es die einzelnen Missionen selbst freigeben ohne diese einzeln über das LBA (Luftfahrtbundesamt) oder die DFS (Deutsche Flugsicherung) beantragen zu müssen.

Welche STS Standardszenarien für klassifizierte Drohnen gibt es?

Es wurden auf Basis der EU-Drohnenverordnung von der EASA einige allgemeine europäische Standardszenarien definiert, die für alle EU-Länder gelten (STS-01 und STS-02) und mit klassifizierten Drohnen anwendbar sind. Diese sind ab 2024 nutzbar. Darüber hinaus gibt es nationale Standard-Szenarien, die in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten individuell festgelegt werden können. Hier hat das Luftfahrtbundesamt (LBA) für Deutschland schon erste Szenarien erstellt, die genutzt werden können (DE.STS.FARM).

Standardszenario STS-01

Das Drohnen-Standardszenario STS-01 der Kategorie Specific erlaubt Drohnen-Einsätze mit Drohnen der Drohnen-Klasse C5 auch in einem bewohnten Gebiet / im Wohngebiet / innerhalb von Städten, wenn der Flug in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight) stattfindet. Dabei muss der Flug in einer Höhe von maximal 120 Metern und über einem kontrollierten Bereich am Boden stattfinden.

  • Weitere Details und Vorgaben zum Standardszenario STS-01

Standardszenario STS-02

Das Drohnen-Standardszenario STS-02 der Kategorie Specific erlaubt Drohnen-Einsätze auch außerhalb der Sichtweite (BVLOS = Beyond Visual Line of Sight) mit einer Drohne der Drohnenklasse C6. Dabei muss der Flug in einem kontrollierten Bereich am Boden und in dünn besiedeltem Gebiet stattfinden. Der Flug darf maximal in einer Höhe von bis zu 120 Metern und in einer maximalen Entfernung von 2 Kilometern zum Piloten stattfinden. Die Anwesenheit von Luftraumbeobachtern ist vorgeschrieben. 

  • Details und Vorgaben zum Standardszenario STS-02

Nationales Standardszenario DE.STS.FARM

Das nationale Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM der Kategorie Specific erlaubt Drohnenflüge bzw. Einsätze von unbemannten Fluggeräten (UAV) zum Abwurf von Gegenständen (z.B. Düngung oder Ausbringung von Insektiziden und Pestiziden) auf landwirtschaftlichem Grund. Für diese Anwendungen dürfen spezielle Drohnen mit bis zu 50 Kilogramm Startmasse zum Einsatz kommen. Durch Warnhinweise am Boden und eventuelle weitere Maßnahmen muss jederzeit sichergestellt werden, dass unbeteiligte Personen oder Tiere nicht gefährdet werden.

  • Details und Vorgaben zum nationalen Standardszenario DE.STS.FARM

Welche PDRA Szenarien für nicht-klassifzierte Drohnen gibt es?

Die PDRA Szenarien basieren auf den STS Standardszenarien – sind aber mit nicht-zertifizierten Drohnen – also Drohnen ohne Drohnenklasse – nutzbar. Der Aufwand der Beantragung / Freigabe sowie ggf. die Auflagen sind daher gegenüber einem STS Standardszenario etwas höher. Sollte auch eine PDRA-Freigabe nicht in Fragen kommen (z.B. weil der Grund / Bodenbereich unterhalb der Mission nicht vollständig kontrolliert werden kann), so ist eine SORA Analyse (detaillierte Risikoanalyse) erforderlich für eine individuelle Freigabe.

Es muss ein detailliertes Betriebshandbuch nach Vorgaben der PDRA erstellt werden und vom LBA genehmigt und freigegeben werden.

Für die Erlangung einer PDRA-Freigabe ist eine STS-Theorieschulung / das STS Theoriezertifikat erforderlich.

PDRA-S01

  • Wie STS-01 – kann aber mit unklassifizierten Drohnen geflogen werden.

PDRA-S02

  • Wie STS-02 – kann aber mit unklassifizierten Drohnen geflogen werden.

PDRA-G: PDRA-G01 – PDRA-G02 – PDRA-G03

  • Die PDRA-G Missionen basieren ebenfalls auf den STS und PDRA-S Missionen, erlauben aber größere Freigaben und besitzen somit ein erhöhtes Risiko

Anträge und Antragsformulare PDRA-Missionen

Für die Genehmigung / Ausnahmegenemigung ist örtlich Luftfahrtbehörde des Landes / Bundeslandes zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen richtet sich diese nach dem Sitz des Antragstellers.
Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer, so wurde die Zuständigkeit vom jeweiligen Bundesland auf das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) übertragen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
Die Antragsformulare und Anträge sowie die Information, wohin diese Anträge gestellt werden müssen, finden sie hier:

  • Anträge PDRA-Missionen

Drohnenführerschein für STS-Standardszenarien und PDRA

Drohnenführerschein und Zertifikat für STS

Für die Anwendung eines STS-Standardszenarios ist nicht nur die Abgabe der STS Betriebserklärung beim LBA erforderlich, sondern der Pilot muss auch ein spezielles STS-Zertifikat, den STS-Drohnenführerschein / das Fernpilotenzeugnis STS besitzen. Dieses baut auf dem Drohnenführerschein A2 auf und erfordert neben der STS-Schulung auch eine Theorieprüfung zum Thema STS-Standardszenarien. Außerdem ist eine praktische Ausbildung / ein praktisches Training durch eine anerkannte Stelle ebenfalls erforderlich, um ein STS Szenario nutzen zu können.

Weitere Informationen zum Thema Drohnenführerschein STS und STS Zertifikat sowie eine Liste der Prüfstellen, bei denen man das STS-Zertifikat erwerben kann, gibt es hier:

  • STS Drohnenführerschein und STS Zertifikat
  • Prüfstellen für Drohnenführerschein A2

Drohnenführerschein und Zertifikat für PDRA

Für die PDRA-Missionen ist ebenfalls der Drohnenführerschein A2 (Fernpilotenzeugnis A2) als Basis sowie das STS-Zertifikat (Fernpilotenzeugnis STS) erforderlich. Bei den PDRA-S Missionen (zum Beispiel PDRA-S01 oder PDRA-S02) muß auch das praktische Training bei einer anerkannten Stelle durchgeführt werden. Bei den PDRA-G Missionen (zum Beispiel PDRA-G01 oder PDRA-G02) kann das praktische Training auch intern (zum Beispiel vom Operator selbst) durchgeführt werden.

  • STS Drohnenführerschein und STS Zertifikat
  • Prüfstellen für Drohnenführerschein A2

Begriffsklärung STS Standardszenarien

Die „STS-Standardszenarien“ für Drohnen beziehen sich im Allgemeinen auf spezifische, standardisierte Szenarien, die im Bereich der Drohnentechnologie und -operationen für Sicherheitstests, Leistungsbewertungen und Compliance-Überprüfungen verwendet werden. STS steht hierbei für „Standard Test Scenarios“. Diese Szenarien sind entscheidend für die Entwicklung, Zertifizierung und Regulierung von unbemannten Luftfahrzeugsystemen (UAS), allgemein bekannt als Drohnen. Hier sind einige Schlüsselelemente, die solche Standardszenarien typischerweise umfassen:

  1. Sicherheitstests: Szenarien, die darauf abzielen, die Zuverlässigkeit und Sicherheit von Drohnensystemen in verschiedenen Umgebungen und Situationen zu überprüfen. Dazu können Tests gehören, die auf Systemausfälle, Reaktionen auf Hindernisse, und die Fähigkeit zur sicheren Landung in Notfällen abzielen.
  2. Leistungsbewertung: Diese Szenarien bewerten, wie gut eine Drohne unter verschiedenen Betriebsbedingungen funktioniert. Dazu gehören Flugdauer, Reichweite, Belastbarkeit unter verschiedenen Wetterbedingungen und Effizienz bei der Ausführung zugewiesener Aufgaben.
  3. Compliance-Überprüfungen: Diese beinhalten die Überprüfung, ob Drohnen den lokalen und internationalen Vorschriften entsprechen. Dazu gehören Aspekte wie Flughöhenbeschränkungen, Datenschutzbestimmungen und die Einhaltung von Flugverbotszonen.
  4. Interoperabilität: Testen der Fähigkeit von Drohnen, effektiv mit anderen Systemen (z.B. Luftverkehrskontrolle, andere Drohnen) zu kommunizieren und zu interagieren.
  5. Notfallszenarien: Simulation von Notfallsituationen, um die Reaktion der Drohne auf unerwartete Ereignisse wie Systemausfälle oder plötzliche Umweltveränderungen zu bewerten.
  6. Umweltauswirkungen: Bewertung der Auswirkungen von Drohnen auf die Umwelt, einschließlich Lärmemissionen und Auswirkungen auf die Tierwelt.

Diese Szenarien sind entscheidend für die Förderung der Sicherheit, Effizienz und Akzeptanz von Drohnentechnologien in verschiedenen Branchen, von der Lieferung und Fotografie bis hin zur Überwachung und landwirtschaftlichen Anwendungen. Sie helfen auch dabei, regulatorische Standards zu setzen und Innovationen in diesem schnell wachsenden Feld zu leiten.

 

Weitere Informationen zu den Standard-Szenarien STS sowie PDRA und SORA:

  • Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM
  • Drohnen-Standardszenario STS-01
  • Drohnen-Standardszenario STS-02
  • Drohnenführerschein STS – Das Zertifikat Fernpilotenzeugnis STS
Kategorie Drohnen-Gesetz | 4.824 Aufrufe | Tags Standard-Szenarien STS, STS

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