Spezielle Drohnen-Einsätze und Einsatz-Szenarien, die nicht über die allgemeine OPEN Kategorie der EU-Drohnenverordnung abgedeckt werden können oder mit besonderen Drohnen geflogen werden müssen, die nicht eine vereinfachte Drohnen-Klasse / Drohnen-Zertifizierung (z.B. Drohnen-Klasse C0 oder C1 / C2) oder gar keine Drihnen-Klasse besitzen, müssen in der Regel in der speziellen Kategorie (Category Specific) geflogen werden.
Die Auflagen und Genehmigungen in der speziellen Kategorie Specific sind deutlich höher und aufwendiger. Um häufig genutzte Einsatz-Szenarien von Drohnen zu vereinfachen und die notwendigen Ausnahmegenehmigungen, Drohnenführerscheine oder Aufstiegsgenehmigungen zu vereinfachen, sollen für häufig genutzte Anwendungen so genannte Standard-Szenarien und vereinfachte Betriebsgenehmigungen entwickelt werden. Diese ermöglicht Drohnen-Einsätze mit erhöhtem Risiko (im Vergleich zur allgemeinen Kategorie OPEN) aber ohne eine aufwendige Risikobewertung (SORA), die sonst in der „Specific„-Kategorie erforderlich wäre.
Unterschied STS Standardszenarien, PDRA oder SORA
Unterschieden wird zwischen klassifizierten Drohnen der Drohnenklasse C5 oder C6 sowie Drohnen ohne Drohnen-Klasse / Drohnen-Zertifizierung.
Für Drohnen der Drohnenklasse C5 und C6 wurden die STS Standardszenarien geschaffen. Für Drohnen ohne Drohnen-Klasse gibt es ebenfalls vordefinierte Risiko-analyse-Szenarien: Die PDRA Szenarien (Pre-Defined-Risk-Analysis) – also eine vorgefertigte Risikoanalyse.
Sollte keines dieser Standardszenarien passen oder möglich sein, so ist eine individuelle Risikoanalyse und Freigabe / Beantragung erforderlich: SORA (Specific Opertions Risk Assessment)
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein kontrollierter Bodenbereich im Umfeld der Mission (wie bei STS und PDRA vorgegeben) nicht gewährleistet werden kann.
Der Aufwand ist für eine STS-Freigabe am geringsten. Eine PDRA Beantragung ist aufwändiger und der größte Aufwand ist für eine SORA Bewertung (Risikoanalyse) erforderlich.
SORA und PDRA sind ab 2022 / 2023 möglich – eine Betriebsgenehmigung nach STS ist erst ab 2024 möglich.
Führt ein Unternehmen regelmäßig Missionen in diesen Bereichen durch, lohnt sich ggf. ein LUC-Zertifikat (Light UAS Operator Certificate). Beantragt und erhält ein Unternehmen diese Freigabe, kann es die einzelnen Missionen selbst freigeben ohne einzelne Beantragung über das LBA oder die DFS.
Welche STS Standardszenarien für klassifizierte Drohnen gibt es?
Es wurden auf Basis der EU-Drohnenverordnung von der EASA einige allgemeine europäische Standardszenarien definiert, die für alle EU-Länder gelten (STS-01 und STS-02) und mit klassifizierten Drohnen anwendbar sind. Diese sind ab 2024 nutzbar. Darüber hinaus gibt es nationale Standard-Szenarien, die in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten individuell festgelegt werden können. Hier hat das Luftfahrtbundesamt (LBA) für Deutschland schon erste Szenarien erstellt, die genutzt werden können.
Standardszenario STS-01
Das Drohnen-Standardszenario STS-01 der Kategorie Specific erlaubt Drohnen-Einsätze mit Drohnen der Drohnen-Klasse C5 auch in einem bewohnten Gebiet / im Wohngebiet / innerhalb von Städten, wenn der Flug in Sichtweite (VLOS = Visual Line of Sight) stattfindet. Dabei muss der Flug über einem kontrollierten Bereich am Boden stattfinden.
Standardszenario STS-02
Das Drohnen-Standardszenario STS-02 der Kategorie Specific erlaubt Drohnen-Einsätze auch außerhalb der Sichtweite (BVLOS = Beyond Visual Line of Sight) mit einer Drohne der Drohnenklasse C6. Dabei muss der Flug in einem kontrollierten Bereich am Boden und in dünn besiedeltem Gebiet stattfinden.
Nationales Standardszenario DE.STS.FARM
Das nationale Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM der Kategorie Specific erlaubt Drohnenflüge bzw. Einsätze von unbemannten Fluggeräten (UAV) zum Abwurf von Gegenständen (z.B. Düngung oder Ausbringung von Insektiziden und Pestiziden) auf landwirtschaftlichem Grund. Für diese Anwendungen dürfen spezielle Drohnen mit bis zu 50 Kilogramm Startmasse zum Einsatz kommen. Durch Warnhinweise am Boden und eventuelle weitere Maßnahmen muss jederzeit sichergestellt werden, dass unbeteiligte Personen oder Tiere nicht gefährdet werden.
Welche PDRA Szenarien für nicht-klassifzierte Drohnen gibt es?
Die PDRA Szenarien basieren auf den STS Standardszenarien – sind aber mit nicht-zertifizierten Drohnen – also Drohnen ohne Drohnenklasse – nutzbar. Der Aufwand der Beantragung / Freigabe sowie ggf. die Auflagen sind daher gegenüber einem STS Standardszenario etwas höher. Sollte auch eine PDRA-Freigabe nicht in Fragen kommen (z.B. weil der Grund / Bodenbereich unterhalb der Mission nicht vollständig kontrolliert werden kann), so ist eine SORA Analyse (detaillierte Risikoanalyse) erforderlich für eine individuelle Freigabe.
Es muss ein detailliertes Betriebshandbuch nach Vorgaben der PDRA erstellt werden und vom LBA genehmigt und freigegeben werden.
Für die Erlangung einer PDRA-Freigabe ist eine STS-Theorieschulung / das STS Theoriezertifikat erforderlich.
PDRA-S01
Wie STS-01 – kann aber mit unklassifizierten Drohnen geflogen werden.
PDRA-S02
Wie STS-02 – kann aber mit unklassifizierten Drohnen geflogen werden.
PDRA-G: PDRA-G01 – PDRA-G02 – PDRA-G03
Die PDRA-G Missionen basieren ebenfalls auf den STS und PDRA-S Missionen, erlauben aber größere Freigaben und besitzen somit ein erhöhtes Risiko
Drohnenführerschein für STS-Standardszenarien und PDRA
Drohnenführerschein und Zertifikat für STS
Für die Anwendung eines STS-Standardszenarios ist nicht nur die Betriebsgenehmigung, sondern auch ein STS-Drohnenführerschein / ein spezielles STS-Zertifikat notwendig. Dieses baut auf dem Drohnenführerschein A2 auf und erfordert zum Beispiel eine Theorieprüfung zum Thema STS-Standardszenarien. Außerdem ist eine praktische Ausbildung / ein praktisches Training durch eine anerkannte Stelle ebenfalls erforderlich, um ein STS Szenario nutzen zu können.
Weitere Informationen zum Thema Drohnenführerschein STS und STS Zertifikat sowie eine Liste der Prüfstellen, bei denen man das STS-Zertifikat erwerben kann, gibt es hier:
Drohnenführerschein und Zertifikat für PDRA
Für die PDRA-Missionen ist ebenfalls der Drohnenführerschein A2 (Fernpilotenzeugnis A2) sowie das spezielle STS-Zertifikat erforderlich sowie ein praktisches Training. Bei den PDRA-S Missionen (zum Beispiel PDRA-S01 oder PDRA-S02) muß auch das praktische Training bei einer anerkannten Stelle durchgeführt werden. Bei den PDRA-G Missionen (zum Beispiel PDRA-G01 oder PDRA-G02) kann das praktische Training auch intern (zum Beispiel vom Operator selbst) durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu den Standard-Szenarien STS sowie PDRA und SORA: