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Standardszenario Drohnen DE.STS.FARM Landwirtschaft Agrar

Drohnen-Standardszenario DE.STS.FARM

Das nationale Standardszenario DE.STS.FARM ist das erste, in Deutschland genehmigte Standardszenario für Drohnen. Laut EU-Drohnenverordnung können spezielle Drohnen-Einsätze, die nicht in die allgemeine Kategorie OPEN passen, unter der speziellen Kategorie SPECIFIC geflogen werden.

Da für diese Kategorie aber diverse Auflagen, Genehmigungen und gesonderte Risikobewertungen (SORA) erforderlich sind, können in der Kategorie Spezific spezielle Standard-Szenarien (STS) geschaffen werden, die ein besonderes Einsatzszenario beschreiben und den Einsatz einer Drohne oder eines UAS innerhalb dieses Szenarios vereinfachen.

Da der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft zukünftig zunehmen wird und in diesem Zusammenhang zum Beispiel zur Ausbringung von Düngemitteln oder Fungiziden, Insektiziden und Pestiziden der Flug innerhalb der Standard-Kategorie OPEN nicht möglich ist, wurde hierfür das erste Standardszenario DE.STS.FARM geschaffen, um zum Beispiel die Schädlingsbekämpfung (Ausbringen von Trichogramma / Schlupfwespen zur Bekämpfung des Maiszünslers) mittels Drohne zu ermöglichen.


Zum einen erlaubt die Kategorie OPEN nur das Fliegen von Drohnen von bis zu 25 Kilogramm Startmasse, zum anderen ist auch der Abwurf von Gütern (egal in welcher Form) grundsätzlich verboten. Außerdem müssten derart schwere Drohnen immer in einem Mindestabstand von 150 Metern zu Menschen, Wohngebieten oder Gewerbegebieten geflogen werden. Daher kann der Einsatz von Agrar-Drohnen nur in der speziellen Kategorie Specific stattfinden. Um die Betriebserlaubnis / Betriebsgenehmigung zu vereinfachen und zu standardisieren, wurde das nationale Standardszenario DE.STS.FARM geschaffen.

Das nationale Standardszenario DE.STS.FARM

Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken ist in der Bundesrepublik Deutschland weit verbreitet. Häufig ist beim Einsatz von unbemannten Fluggeräten zu landwirtschaftlichen Zwecken auch der Abwurf von Gegenständen zur Schädlingsbekämpfung notwendig, zum Beispiel beim systematischen Ausbringen von Trichogramma bzw. Schlupfwesen zur Bekämpfung des Maiszünslers. Die durch den Abwurf selbst kleinster Gegenstände hervorgerufene zwangsläufige Einordnung in die Betriebskategorie „speziell“, gemäß Artikel 3 Buchstabe b, Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 4 Buchstabe f DVO (EU) 2019/947, führt zu hohem bürokratischem Aufwand für die Betreiber. Zur Vereinfachung des Verfahrens werden Erklärungen zu dem in NfL 2022-1-2649 veröffentlichten nationalen Standardszenario entgegengenommen.

Um von den Betriebsbedingungen des nationalen Standardszenarios (DE.STS.FARM) Gebrauch zu machen, muss man als registrierter UAS-Betreiber die unten verlinkte Erklärung vollständig ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Sobald der Erhalt und die Vollständigkeit der eingereichten Erklärung bestätigt wurde, kann der Betrieb aufgenommen werden.

Vorgaben und Auflagen

Um das Risiko zu minimieren, wird das Einsatzszenario unter Einhaltung der folgenden Bedingungen genehmigt:

1. Alle Vorgaben der allgemeinen Kategorie OPEN sind zu erfüllen (siehe EU-Drohnenverordnung). Ausnahmen:Der horizontale Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten darf unterschritten werden,

  • wenn der Mindestabstand von 30 Metern eingehalten wird.
  • die 1:1 Regel angewendet wird.
  • die Entfernung größer ist als die Distanz, die das Fluggerät bei maximaler Geschwindigkeit in 2 Sekunden zurücklegen kann.

Es dürfen Güter und Gegenstände abgeworfen werden, wenn der Abwurf keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt. Die Startmasse darf bis zu 50 Kilogramm anstatt nur 25 Kilogram betragen, wenn der Betrieb ansonsten nicht sinnvoll durchgeführt werden kann.

2. Der Betriebsort befindet sich über aktuell land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

3. Die maximale Flughöhe beträgt 30 Meter über Grund (oder maximal 15 Meter Flughöhe über einem Hindernis in einem Abstand von maximal 50 Metern).

4. Der Betriebsort befindet sich über aktuell land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

5. Durch das Anbringen von deutlich sichtbaren Warnhinweisen am Boden und ggf. sonstigen geeigneten Maßnahmen ist sicherzustellen, dass unbeteiligte Personen und mitgeführte Tiere dieser Personen nicht gefährdet werden. Der Abwurf von einzelnen Gegenständen ist bis zu einer Masse von 100 Gramm pro Gegenstand erlaubt, wenn dies land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient. Außerdem dürfen Pflanzenschutzmittel und ähnliche Flüssigkeiten ausgebracht werden, wenn die stoffspezifischen Vorgaben eingehalten werden.

6. Weitere Vorgaben zur sachgerechten und bestimmungsgemäßen Anwendung der abzuwerfenden Gegenstände und der zu versprühenden Fluide, insbesondere in Bezug auf den Umweltschutz, sind einzuhalten.

7. Die einschlägigen Vorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedsstaaten, insbesondere in Bezug auf geografische Gebiete, sind zu beachten.

Beantragung Betriebsgenehmigung DE.STS.FARM

Die Beantragung erfolgt beim Luftfahrtbundesamt (LBA). Man muss als UAS-Betreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA) bereits registriert sein (Registrierung als UAS-Pilot).

Es muß nur eine Betriebserklärung STS abgegeben werden, in der der UAS Betreiber die Einhaltung der STS-Betriebsbedingungen bestätigt. Sobald das LBA den Eingang und Erhalt der STS Betriebserklärung bestätigt, kann der Flug direkt aufgenommen werden. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung / Risikoprüfung wie beim PDRS oder SORA. Der Prozess ist also deutlich vereinfacht und kurzfristig durchführbar. Dafür liegt die volle Verantwortung für die sicher Durchführung und Einhaltung der Betriebsbedingungen nach den jeweiligen STS-Vorgaben beim UAS-Betreiber und Piloten.

  • Die Betriebserklärung muß beim LBA eingereicht werden
  • Das Formular / den Antrag / Vordruck für die STS-Betriebsgenehmigung gibt es hier.
  • Die Beantragung seit 2024 möglich.
  • Download PDF Antrag Betriebsgenehmigung – STS Specifiv DE.STS.FARM

Kosten und Gebühren für die Betriebsgenehmigung

Die Gebühren für die Betriebsgenehmigung auf Basis eines Standardszenarios STS in der Kategorie Specific belaufen sich auf 200,- Euro auf Basis der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV). Diese Gebühr wird bei Beantragung vom Luftfahrtbundesamt (LBA) erhoben.

Gültigkeit der Betriebserlaubnis

Die Gültigkeit der Betriebserlaubnis ist auf 2 Jahre begrenzt. Der Antrag ist gültig, sobald er vom LBA bestätigt wurde.

Weitere Informationen zu den Standard-Szenarien STS:

  • PDRA, SORA und STS Standardszenarien für Drohnen und UAS Betrieb
  • Drohnen-Standardszenario STS-01
  • Drohnen-Standardszenario STS-02
  • Drohnenführerschein STS – Das Zertifikat Fernpilotenzeugnis STS
Kategorie Drohnen-Gesetz | 2.018 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, Drohnenverordnung, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Luftrecht, Standard-Szenarien STS, STS

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