Versicherungspflicht für Drohnen
Die Versicherungspflicht für Drohnen ist, anders als die meisten anderen Drohnenvorschriften und Vorgaben, nicht in der EU-Drohnenverordnung auf EU-Ebene geregelt, sondern im nationalen deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Dort sind diese Vorgaben nicht nur für Drohnen speziell, sondern für alle Luftfahrzeuge (Flugzeuge, Segelflugzeuge, Luftsportgeräte etc.) geregelt.
Dort ist festgesetzt, daß jeder Halter (also in der Regel der Besitzer) eines Luftfahrzeuges verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung für sein Luftfahrzeug zu unterhalten. Außerdem ist dort definiert, daß auch jede Drohne (egal welcher Größe und Drohnenklasse – und unabhängig davon, ob diese privat oder gewerblich betrieben wird), in diese Kategorie der Luftfahrzeuge gehört.
Somit ist für alle Drohnen (Ausnahmen siehe weiter unten) eine Drohnenversicherung bzw. eine Haftpgflichtversicherung für Drohnen Pflicht:
- Versicherungspflicht: Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich für alle Drohnen vorgeschrieben (nach Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz – LuftVG). Eine Drohnenversicherung gibt es bereits ab wenigen Euro pro Jahr:
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Dazu gehören auch Drohnen unter 250g oder Drohnen der Drohnenklasse C0 wie zum Beispiel:
Ausnahmen für Drohnen ohne Drohnenversicherung
Ausnahme 1
Wird jedoch mit der Drohne nicht am offiziellen Luftverkehr teilgenommen oder die Drohne gar nicht im offiziellen Luftraum eingesetzt, fällt diese auch nicht unter das Luftverkehrsgesetz. Doch was bedeutet dies? Wird eine Drohne ausschließlich innerhalb von Gebäuden oder Räumen genutzt (z.B. in Firmenhallen oder im Privatgebäude / im Wohnhaus), muß diese nicht versichert werden. Trotzdem macht auch hier eine Haftpflichtversicherung Sinn, denn auch dort (oder besonders dort) kann die Drohne ebenfalls Sachschäden oder Personenschäden verursachen. Und eine gute Drohnenversicherung kostet nur wenige Euro im Jahr!
Doch wie sieht es im Freien aus im eigenen Garten oder über dem eigenen Grundstück? Hier gibt es keine Ausnahme – der Luftraum auch über dem Privatgrundstück und im eigenen Garten gehört bereits zum offiziellen Luftraum. Auch dort nimmt eine Drohne auf Luftverkehr teil und ist somit versicherungspflichtig.
Ausnahme 2
Reine Spielzeuge, die auch offiziell nach der Spielzeugnorm zertifiziert sind, benötigen keine Drohnenversicherung (im Sinne der Spielzeug-Norm 2009/48/EG). Hierrunter fallen allerdings nur sehr wenige Drohnen und kleinst-Spielzeuge. Modelle der typischen Drohnen unter 250g oder der Drohnenklasse C0 fallen in der Regel nicht unter diese Spielzeug-Norm – also auch nicht Modelle wie Drohnen der DJI MINI Serie (DJI Mini 4 Pro etc).
Achtung: selbst bei den Spielzeugdrohnen zählt: Besitzt die Drohne eine Kamera oder ist nicht offiziell als reines Spielzeug deklariert / fällt nicht unter die EU-Richtlinie für Spielzeug, so ist auch dort eine Registrierungspflicht und Versicherungspflicht gegeben:
Daher gibt es von unserer Seite keine Liste von Drohnen oder Drohnen-Modellen, die wir nennen können und für die keine Versicherungspflicht besteht.