Durch die EU Drohnenverordnung gibt es ab 1.1.2024 einige Änderungen sowohl für die Hersteller, Händler und Importeure als auch für alle Drohnen-Piloten, die beachtet werden müssen.
Drohnen-Gesetz ab 2024 – alle Änderungen
Die Änderungen im Drohnen-Gesetz ab 1.1.2024 sind keine wirklichen Neuerungen oder Anpassungen in der EU-Drohnenverordnung sondern vielmehr seit beginn an geplante Termine, ab denen verschiedene weitere Punkte in Kraft treten sollen.Hauptsächlich geht es dabei um die folgenden Punkte:
Betrifft Händler, Importeure und Hersteller von Drohnen:
- ab 2024 dürfen nur noch zertifizierte Drohnen – also Drohnen mit einer Drohnenklasse innerhalb er EU in den Markt gebracht werden
Betrifft Drohnen-Piloten und Konsumenten / Endanwender:
- ab 2024: Ende der Übergangsregelung für Bestandsdrohnen
- finale Einstufung der Bestandsdrohnen in 2 Gruppen
- finale Einführung der Drohnenklassen
- Fernidentifikation der klassifizierten Drohnen (außer C0) muß eingerichtet werden (siehe weiter unten)
Diese genannten Änderungen sind nicht neu uns bereits seit Beginn in der EU-Drohnenverordnung verankert. Ursprünglich sollten diese jedoch schon wesentlich früher in Kraft treten – dies wurden aber mehrfach verschoben. Ab 1. Januar 2024 finden diese Änderungen nun aber ihre finale Anwendung
Was bedeutet dies im Detail?
Ab 2024 nur noch Drohnen mit Drohnen-Klasse
Ab 2024 dürfen keine Drohnen ohne Drohnenklassen mehr in den Mart eingeführt werden. Dies gilt für Deutschland und die gesamte EU. Verantwortlich dafür sind nicht nur die Hersteller wie zum Beispiel DJI, sondern auch die Importeure und Händler. Ggf sind sogar Marktplätze wie Amazon verpflichtet, die Einhaltung dieser Regelungen zu überprüfen.
Unterm Strich bedeutet dies, daß der Drohnenmarkt dadurch stark gesäubert werden dürfte. Billighersteller und Anbieter von Ramsch-Drohnen und Fake-Produkten / billigen Nachbauten dürften vom Markt verschwinden. Die Qualität der angebotenen Drohnen sowie die Übersichtlichkeit sollte stark zunehmen. Für die Käufer von Drohnen, Drohnen-Piloten und Endanwender ist dies eine gute Sache. Da ab 2024 jede verkaufte Drohne eine Drohnen-Klasse besitzen sollte ist für den Käufer einfach und klar ersichtlich, welches Modell er kauft und welche Auflagen und Sicherheitsfunktionen die Drohne dadurch mit sich bringt
Ab 2024: Regelung für Bestandsdrohnen ohne Drohnenklasse
Bestandsdrohnen – also Drohnen ohne Drohnenklasse und Zertifizierung (wie z.B. die DJI MINI, DJI MINI2 oder MINI 3 Pro aber auch die DJI AIR2S oder Phantom 4 und viele andere) wurden nach Einführung der EU-Drohnenverordnung durch eine Übergangsregelung für Bestandsdrohnen zeitlich begrenzt bessergestellt, was das Thema Auflagen und Freiheiten im Sinne des Drohnen-Gesetzes betrifft. Dadurch konnten viele Drohnen – oft auch durch die Absolvierung des großen Drohnenführerscheins, in besseren Drohnen-Kategorien mit mehr Freiheiten geflogen werden.
Diese befristet Besserstellung fand nun am 1.1.2024 ihr geplantes Ende.
Dies bedeutet für viele Besitzer von Bestandsdrohnen einiges an Änderungen und Nachteilen – dient aber letztendlich dazu, diese komplizierten und undurchsichtigen Übergangsregeln zu beenden und die einheitliche und wesentliche einfache finale EU-Drohnenverordnung mit den Risiko-Klassen (Drohnenklassen) einzuführen.
Zu diesem Zweck werden alle Bestandsdrohnen (Drohnen ohne Drohnenklasse) in jeweils eine von zwei verbleibenden Gruppen eingeteilt:
Bestandsdrohnen unter 250 Gramm – OPEN A1
Alle Bestandsdrohnen unter 250 Gramm werden in einer Gruppe zusammengefasst. Für diese Gruppe ändert sich kaum etwas. Alle Drohnen in dieser Gruppe dürfen weiterhin (und für alle zukünftige Zeit – also zeitlich unbegrenzt) weiter in der besten Drohnen-Kategorie OPEN A1 geflogen werden mit den größten Freiheiten und geringsten Auflagen.
Dadurch dürfen diese Drohnen zum Beispiel auch nahe an Menschen geflogen werden und zum Beispiel auch innerhalb von Wohngebieten etc.
Außerdem gibt es nur wenige Auflagen:
- es ist weiterhin eine Drohnenversicherung erforderlich
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich - der Drohnen-Pilot muss ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und bekommt seine Piloten-ID (UAS-Betreiber-Nummer)
- die Piloten-ID muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden – am besten mit einem selbstklebenden gravierten Drohnen-Kennzeichen (➤ hier im Shop erhältlich).
- es ist kein Drohnenführerschein erforderlich für diese Drohnen unter 250g – der Drohnenführerschein wird aber trotzdem von uns empfohlen!
Betroffene Drohnenmodelle (Bestandsdrohnen unter 250g):
- DJI Mavic MINI
- DJI MINI 2
- DJI MINI 3 und DJI MINI 3 Pro
- Autel EVO Nano / Nano+
- Xiaomi FIMI X8 Mini Pro
- Potensic Atom SE
- etc
Alle Details zu den Auflagen und Vorgaben sowie zur Kategorie OPEN A1 hier in der EU-Drohnenverordnung oder hier in unserer Rubrik: Drohnen-Gesetz nach Drohnen-Modell
Bestandsdrohnen über 250 Gramm – OPEN A3
Alle Drohnen über 250 Gramm werden in einer anderen einzigen großen Gruppe zusammengefasst. Dadurch dürfen all diese Drohnen zukünftig ab 2024 nur noch in der wesentlich schlechteren Kategorie OPEN A3 geflogen werden.
Dadurch dürfen diese Drohnen nur noch weit weg von Menschen geflogen werden. Es muss sichergestellt werden, dass im Flugbereich keine unbeteiligten Menschen auftauchen können. Außerdem muss ein seitlicher Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und Erholungsgebieten etc. gehalten werden. Dies schränkt den Flugbereich deutlich ein (z.B. nur noch auf das freie Feld)
Außerdem gelten die folgenden Auflagen, die sich kaum von denen der Gruppe unter 250g unterscheiden:
- es ist weiterhin eine Drohnenversicherung erforderlich
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich - der Drohnen-Pilot muss ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und bekommt seine Piloten-ID (UAS-Betreiber-Nummer)
- die Piloten-ID muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden – am besten mit einem selbstklebenden gravierten Drohnen-Kennzeichen (➤ hier im Shop erhältlich).
- Haupt-Unterschied: In dieser Gruppe über 250g ist auch weiterhin (wie vorher auch schon) der kleine Drohnenführerschein erforderlich.
- Der große Drohnenführerschein A2 ist nicht erforderlich und bringt auch keinerlei Vorteile oder Erleichterungen mehr mit sich. Egal ob mit oder ohne den großen Drohnenführerschein A2 (EU Fernpilotenzeugnis A2): Diese Bestands-Drohnen über 250g dürfen ab 2024 ausschließlich nur noch in der Kategorie Open A3 geflogen werden!
Betroffene Drohnenmodelle (Bestandsdrohnen über 250g):
- DJI AIR2 / DJI AIR 2S
- DJI Phantom 1 / 2 / 3 / 4
- DJI Mavic Pro / Platinum
- DJI Mavic 2 / Mavic 2 Pro / Zoom
- FIMI X8 SE
- DJI Avata
- etc
Nachträgliche Zertifizierung der Bestandsdrohnen für eine Drohnen-Klasse
Um diese Schlechterstellung für viele Modelle über 250g abzufedern bieten Hersteller wie DJI für ausgewählte ältere Modelle noch ohne Drohnenklasse die Möglichkeit, die Drohnen nachzuzertifizieren bzw. nachträglich zu klassifizieren:
Ab 2024: Regelung für Drohnen mit Drohnenklasse
Ab 2024 gelten dann für alle zertifizierten und klassifizierten Drohnen nur noch die Regeln der Drohnenklassen – wie auch schon jetzt. Dies macht das Thema Drohnen-Gesetz wesentlich einfacher und überschaubarer. Für fast alle Drohnenpiloten und Endanwender dürften nur 2-3 Drohnenklassen überhaupt interessant sein und in Frage kommen. Dies macht das Thema natürlich auf für Neueinsteiger und Anfänger wesentlich einfacher!
Drohnenklasse C0
In dieser Drohnenklasse befinden sich ausschließlich Drohnen unter 250g, die alle anderen Anforderungen dieser Drohnenklasse erfüllen. Das sind Drohnen mit einem besonders geringen Risiko. Daher dürfen diese Drohnen sehr viel (große Freiheit) und haben gleichzeitig nur wenige Auflagen:
Alle Drohnen der Drohnenklasse C0 dürfen in der besten Drohnen-Kategorie OPEN A1 geflogen werden mit den größten Freiheiten und geringsten Auflagen.
Dadurch dürfen diese Drohnen zum Beispiel auch nahe an Menschen geflogen werden und zum Beispiel auch innerhalb von Wohngebieten etc.
Außerdem gibt es nur wenige Auflagen:
- es ist weiterhin eine Drohnenversicherung erforderlich
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich - der Drohnen-Pilot muss ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und bekommt seine Piloten-ID (UAS-Betreiber-Nummer)
- die Piloten-ID muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden – am besten mit einem selbstklebenden gravierten Drohnen-Kennzeichen (➤ hier im Shop erhältlich).
- es ist kein Drohnenführerschein erforderlich für diese Drohnen unter 250g – der Drohnenführerschein wird aber trotzdem von uns empfohlen!
Drohnenmodelle der Drohnenklasse C0 (Beispiele):
- DJI MINI 4 Pro
- Potensic ATOM
- Liste aller Drohnen der Drohnenklasse C0
Alle Details zu den Auflagen und Vorgaben sowie zur Kategorie OPEN A1 hier in der EU-Drohnenverordnung oder hier in unserer Rubrik: Drohnen-Gesetz nach Drohnen-Modell
Drohnenklasse C1
In dieser Drohnenklasse befinden sich Drohnen mit einem maximalen Gewicht von bis zu 900 Gramm, die alle anderen Anforderungen dieser Drohnenklasse erfüllen. Das sind Drohnen mit geringem Risiko. Daher dürfen auch diese Drohnen sehr viel (große Freiheit) und haben gleichzeitig nur wenige Auflagen:
Alle Drohnen dieser Drohnenklasse C1 dürfen ebenfalls in der besten Kategorie OPEN A1 geflogen werden.
Dadurch dürfen diese Drohnen zum Beispiel auch nahe an Menschen geflogen werden und zum Beispiel auch innerhalb von Wohngebieten etc.
Außerdem gelten die folgenden Auflagen, die sich kaum von denen der Drohnenklasse C0 unterscheiden:
- es ist weiterhin eine Drohnenversicherung erforderlich
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich - der Drohnen-Pilot muss ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und bekommt seine Piloten-ID (UAS-Betreiber-Nummer)
- die Piloten-ID muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden – am besten mit einem selbstklebenden gravierten Drohnen-Kennzeichen (➤ hier im Shop erhältlich).
- Unterschiede zur Drohnenklasse C0: Die Piloten-ID muss nicht nur aussen sichtbar auf der Drohne angebracht werden, sondern zusätzlich auch in der Software der Drohne eingetragen werden, sodass sich die Drohne auch selbst identifizieren kann. Bei DJI ist dies z.B. in der DJI Fly App einfach möglich.
Infos: Fernidentifikation von Drohnen und Anleitung zur Einrichtung von Remote-ID - Weiterer Haupt-Unterschied zur Drohnenklasse C0: In der Drohnenklasse C1 ist der kleine Drohnenführerschein erforderlich.
- Der große Drohnenführerschein A2 ist weiterhin nicht erforderlich und bringt auch keine weiteren Vorteile. Trotzdem empfehlen wir, den großen Drohnenführerschein A2 (EU Fernpilotenzeugnis A2) zu absolvieren – da durch sehr viel Basis-Wissen gelehrt wird!
Drohnenmodelle der Drohnenklasse C1 (Beispiele):
- DJI Mavic 3 / DJI Mavic 3 Classic
- DJI AIR 3
- Liste aller Drohnen der Drohnenklasse C1
Drohnenklasse C2
In dieser Drohnenklasse befinden sich Drohnen mit einem maximalen Gewicht von bis zu 4kg, die alle anderen Anforderungen dieser Drohnenklasse erfüllen. Das sind Drohnen mit mittlerem Risiko. Daher dürfen auch diese Drohnen standardmäßig wenig – wenn der Pilot aber entsprechende Kompetenzen besitzt und nachweisen kann, dürfen auch diese Drohnen mehr und haben dann geringere Auflagen:
Alle Drohnen dieser Drohnenklasse C2 dürfen standardmäßig erst einmal nur in der schlechtesten Kategorie OPEN A3 geflogen werden. Beim Besitz des großen Drohnenführerscheins A2 jedoch dürfen diese Drohnen dann in der wesentlich besseren Kategorie OPEN A2 geflogen werden. Der kleine Drohnenführerschein ist jedoch in jedem Falle Pflicht.
Das bedeutet: Ohne großen Drohnenführerschein in OPEN A3 dürfen diese Drohnen nur weit weg von Menschen geflogen werden. Es muss sichergestellt werden, dass im Flugbereich keine unbeteiligten Menschen auftauchen können. Außerdem muss ein seitlicher Abstand von mindestens 150 Metern zu Wohngebieten, Gewerbegebieten und Erholungsgebieten etc. gehalten werden.
Mit großen Drohnenführerschein dürfen diese Drohnen auch näher an Menschen (bis zu 50 Meter Abstand im normalen Modus oder bis zu 5 Meter Abstand im Langsam-Modus) geflogen werden und zum Beispiel auch innerhalb von Wohngebieten etc.
Außerdem gelten die folgenden Auflagen:
- es ist weiterhin eine Drohnenversicherung erforderlich
➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich - der Drohnen-Pilot muss ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und bekommt seine Piloten-ID (UAS-Betreiber-Nummer)
- die Piloten-ID muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden – am besten mit einem selbstklebenden gravierten Drohnen-Kennzeichen (➤ hier im Shop erhältlich).
- Die Piloten-ID muss nicht nur außen sichtbar auf der Drohne angebracht werden, sondern zusätzlich auch in der Software der Drohne eingetragen werden, sodass sich die Drohne auch selbst identifizieren kann. Bei DJI ist dies z.B. in der DJI Fly App einfach möglich.
Infos: Fernidentifikation von Drohnen und Anleitung zur Einrichtung von Remote-ID - In der Drohnenklasse C2 ist der kleine Drohnenführerschein erforderlich.
- Der große Drohnenführerschein A2 ist nicht zwingend erforderlich. Ohne den großen Drohnenführerschein A2 (EU Fernpilotenzeugnis A2) darf nur in der schlechten Kategorie OPEN A3 geflogen werden. Mit A2-Schein darf in der Kategorie OPEN A2 geflogen werden.
Drohnenmodelle der Drohnenklasse C2 (Beispiele):
- DJI Mavic 3 Pro
- Liste aller Drohnen der Drohnenklasse C2
Weitere Drohnenklassen wie die Klasse C3 oder C4 sind für die meisten Drohnenpiloten weniger relevant. Hier eine Übersicht über alle Drohnenklassen.