Drohnen über Wohngebiet oder Stadt Ausnahmegenemigung A2 2022

Ausnahme für EU-Drohnenverordnung in 2022 für A2

Für die gewerbliche Nutzung von Drohnen (also nicht zum Zwecke von Sport und Freizeit) wurde eine Ausnahmegenehmigung zur EU-Drohnenverordnung für die Nutzung der Kategorie Open A2 erlassen. Diese Ausnahmeregelung gilt vom 1. Januar 2022 und bis zum 31. August 2022.

Allgemeine Ausnahmegenehmigung A2 in 2022

Hintergrund:

Das Fliegen speziell in Städten und Wohngebieten für gewerbliche Zwecke (Inspektionen etc.) ist mit Bestandsdrohnen (ohne Drohnen-Klassifizierung) mit der neuen EU-Drohnenverordnung für Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm schwer bis unmöglich geworden. Selbst mit dem großen EU-Drohnenführerschein A2 (EU Fernpilotenzeugnis) darf man mit nicht klassifizierten Bestandsdrohnen nur dort fliegen, wo im horizontalen Umkreis von 50 Metern keine unbeteiligten Menschen zu erwarten sind. Dies ist in der Stadt und in Wohngebieten sowie über Wohngrundstücken nahezu unmöglich.

Geplant war allerdings, dass mittlerweile schon längst zertifizierte / klassifizierte Drohnen am Markt erhältlich sind. In diesem Falle könnte man mit einer zertifizierten Drohne der Drohnen-Klasse C0 (bis 900 Gramm) und dem kleinen Drohnenführerschein in der Kategorie A1 (also nahe an Menschen) oder mit Drohnen der Drohnen-Klasse C1 (bis 4 Kilogramm) und dem großen Drohnenführerschein in der Klasse A2 bis zu 30 Metern an Menschen und bis zu 5 Metern im Langsam-Modus fliegen. Doch leider gibt es bis dato noch keine klassifizierten Drohnen am Markt. Der gewerbliche Flug in der Nähe von Menschen – also zum Beispiel über Häusern in Städten – ist daher oft nur mit umständlichen und aufwändigen Sondergenehmigungen möglich.

Die Lösung:

Mit dieser nationalen Ausnahmeregelung von der EU-Drohnenverordnung führt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eine Sonderregelung für eine beschränkte Übergangszeit ein.

Die Kategorie OPEN A2 wird dadurch im Übergangszeitraum auch für Bestandsdrohnen weiter geöffnet. Dort darf anstatt wie bisher mit 50 Metern nun bis zu 30 Metern Abstand an unbeteiligten Menschen geflogen werden. Besitzt die Drohne einen Langsam-Modus (egal welcher Art und egal mit welcher Geschwindigkeitsbeschränkung), so ist der Drohnen-Flug unter untenstehenden Bedingungen sogar bis zu einer Nähe von 5 Metern an unbeteiligten Menschen erlaubt.

Diese Ausnahme wird auf Basis des Artikel 71, Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1139 erlassen und stellt eine Abweichung / Ausnahme von der Regelung des Artikels 22 Buchstabe b) der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 dar und gilt für den dort genannten Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS).

Die Bedingungen und Einschränkungen:

Bis zu 30 Metern an unbeteiligten Personen

  • Diese Ausnahmeregelung gilt nur für die gewerbliche Nutzung einer Drohne – nicht für den Betrieb als Sport oder Freizeit
  • Dies betrifft Bestandsdrohnen (nicht klassifiziert gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945), die laut der Übergangsregelung in der Kategorie A2 geflogen werden dürfen. Es sind also Drohnen zwischen 500 Gramm und bis zu 2 Kilogramm betroffen. Dies umfasst zum Beispiel Drohnen-Modelle wie die DJI Air 2S, DJI FPV, DJI Mavic Air 2, DJI Mavic Pro / DJI Mavic Platinum, DJI Mavic 2 Pro, DJI Mavic 2 Zoom, DJI Phantom 4 und andere DJI Phantom-Modelle.
  • Es muss der große Drohnenführerschein (EU Fernpilotenzeugnis A2) vorliegen, denn diese Regelung gilt nur für die Kategorie Open A2 – und diese darf nur mit besagtem großen EU-Drohnenführerschein genutzt werden.

Bis zu 5 Metern an unbeteiligten Personen

Will man die Drohen sogar bis zu 5 Metern an unbeteiligten Menschen betreiben, so sind zusätzlich zu oben genannten Vorgaben noch die folgenden Auflagen zu erfüllen:

  • Die Drohne muss einen Langsam-Modus besitzen (hier gilt zum Beispiel auch der Cinematic-Modus oder der Tripod-Modus einer DJI Mavic Air 2 / DJI Mavic 2 etc.).
  • Der Langsam-Modus muss aktiviert sein.
  • Zusätzlich muss der Pilot sicherstellen, dass die Drohne die Geschwindigkeit von 3 m/s nicht überschreitet.
  • Achtung: der Langsam-Modus neuerer Drohnen-Modelle ist in der Regel nur auf 5 m/s beschränkt. Die Reduzierung auf 3 m/s muss daher manuell über die Steuerung vom Piloten erfolgen.

Tipp:

Eine Drohnenversicherung ist natürlich immer erforderlich und in Deutschland gesetzlich Pflicht. Hier unser großer Test und Vergleich der besten Drohnenversicherungen:

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