Menu

Skip to content
  • Startseite
    • zur Startseite
    • Drohne kaufen – Beratung
    • Drohnen unter 250 Gramm
    • Die besten Drohnen für Kinder im Test
    • Drohnen unter 50 Euro
    • Drohnen unter 100 Euro
    • Drohnen unter 500 Euro
    • Drohnen unter 1000 Euro
    • günstige Drohne als Geschenk
    • Dji Drohnen – Übersicht
  • Testberichte
    • Top10: Drohnen & Quadrocopter
    • Top10: Drohne mit Kamera
    • Top10: Fun- und Spielzeug-Drohnen
    • Top10: Profi-Drohnen
    • Die 10 besten Action-Kameras
    • Top10: FPV-Brillen
    • Drohnen-Vergleiche
    • Top10: Rasenroboter
    • Top10: Saugroboter
    • Beste 360 Grad Kameras
    • Beste FPV-Drohnen
    • Top10: Handheld Steadycam Gimbals
  • Versicherungen
    • Vergleich
    • Plakette / Kennzeichen
    • Kurzzeit
  • Gesetz
    • Übersicht
    • Neue EU Drohnenverordnung 2021 / 2022
    • Registrierung EU Drohnen-Piloten
    • EU-Drohnenführerschein
    • EU Gesetze je Drohnen-Modell
    • Kennzeichen
    • Deutsche LuftVO
    • Versicherungspflicht
    • EU Fernpilotenzeugnis A2
    • Wohngebiet
    • Drohnen im Urlaub / Ausland
  • Forum
  • Shop
mindestalter für Drohnen

Mindestalter für Drohnen? EU Drohnenverordnung 2021

Was ist eigentlich das gesetzliche Mindestalter für den Betrieb einer Drohne? Laut neuer EU-Drohnenverordnung 2021 wird das erforderliche Mindestalter für Drohnen neu gesetzt (mit einigen Ausnahmen):

Mindestalter für Drohnen

Das Mindestalter für den Betrieb einer Drohne beträgt 16 Jahre!

Jedoch wurden in der EU-Drohnenverordnung einige Ausnahmen für diese Regelung festgehalten:

Ausnahmen

1. Ausnahme: Fliegen unter Aufsicht

  • eine Drohne darf auch unter diesem Mindestalter geflogen werden, wenn dies unter Aufsicht geschieht. Dabei muss die aufsehende Person alle Voraussetzungen erfüllen, um selbst die Drohne legal fliegen zu dürfen. Dies bedeutet: die „Begleitperson“ selbst muss über 16 Jahre sein und ggf. nötige Führerscheine (falls erforderlich) für die jeweilige genutzte Drohnen-Klasse und die Flug-Anwendung besitzen. Siehe dazu: EU Drohnenverordnung 2021 und EU Drohnenführerscheine
  • Außerdem muss dieser Begleiter als Pilot natürlich registrierst sein. Siehe: Registrierung Drohnen-Piloten
  • Und die Drohne muss eine gültige Versicherung besitzen, die auch die jugendliche Person als Pilot absichert. Siehe dazu unseren Vergleich der Drohnen-Versicherungen:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

Sind all diese Auflagen erfüllt, so darf unter Begleitung / Aufsicht auch unter 16 Jahren geflogen werden. Es gibt dann kein Mindestalter für den Flug mit Drohnen. Außerdem dürfen in diesem Falle alle erlaubten Drohnen / Drohnen-Klassen geflogen werden (unabhängig vom Startgewicht).

2. Ausnahme: Eigenbau-Drohnen unter 250g

  • wenn es sich bei der Drohne um eine Eigenbau-Drohne handelt (z.B. einen FPV-Racer) und die Startmasse der Eigenbau-Drohne unter 250 Gramm liegt, so kann die Drohne ebenfalls unter 16 Jahren geflogen werden. Auch ohne Aufsicht. Es gibt kein Mindestalter.

3. Ausnahme: Drohen der Klasse C0 in Offen A1

  • handelt es sich um eine Drohne, die für die Drohnen-Klasse C0 zertifiziert und klassifiziert wurde (das C0-Zeichen befindet sich dann auch auf der Drohne) und entspricht die Drohne außerdem den EU-Spielzeugrichtlinien (2009/48/EG), so darf diese Drohne in der Kategorie OFFEN und der Unterkategorie A1 auch mit einem Alter unter 16 Jahren geflogen werden.
  • ss gibt in diesem Falle dann kein Mindestalter. Hinweis: Aktuell gibt es noch keine Drohnen, die eine Klassifizierung / Drohnen-Klasse erhalten haben und somit auch keine Drohne in der Drohnen-Klasse C0. Diese Klassen-Zertifizierung ist erst für zukünftige Drohnen-Generationen geplant. Alle Infos zu Drohnen-Klassen sowie den Anwendungsszenario OFFEN A1 hier in der EU-Drohnenverordnung.

4. Ausnahme: länderspezifische Lockerungen

  • jedes EU-Land hat laut EU-Drohnenverordnung (2019/947 – Artikel 9) die Möglichkeit, diese Regelung weiter zu lockern. Für die Kategorie OFFEN (in der wir alle in der Regel fliegen) kann jedes Land das Mindestalter um bis zu 4 Jahre herunter setzen. Es könnte dann ein Mindestalter von 12 Jahren für den Betrieb von Drohnen gelten. Diese Ausnahme würde dann nur in und für das jeweilige Land gelten. Aktuell wurde eine solche Ausnahme allerdings von Deutschland und für Deutschland nicht ausgesprochen und ist laut Luftfahrtbundesamt (LBA) auch nicht geplant. Daher gilt in Deutschland weiterhin das laut EU-Gesetz vorgegebene Mindestalter von 16 Jahren mit den obenstehenden Ausnahmen.

weitere interessante Themen dazu:

  • Vergleich: Drohnen-Versicherungen
  • Die EU Drohnenverordnung
  • Registrierung Drohnen Piloten
  • Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
  • Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
Kategorie Drohnen-Gesetz, Drohnen Wissen | 16.127 Aufrufe | Tags Drohnen Gesetz, EU Drohnen-Gesetz, EU Drohnenverordnung, Flugrecht, Luftrecht

Ähnliche Beiträge

Standardszenario Drohnen DE.STS.FARM Landwirtschaft AgrarDrohnen-Standardszenario DE.STS.FARM→

Standardszenario STS-01 Drohnen SpecificDrohnen-Standardszenario STS-01→

Standardszenario STS-02 Drohnen SpecificDrohnen-Standardszenario STS-02→

EU Drohnenverordnung DJI Mini 3 GesetzeEU Drohnenverordnung für DJI Mini 3→

Drohnen.de > Drohnen-Gesetz > Mindestalter für Drohnen? EU Drohnenverordnung 2021

© Drohnen - Infos, Vergleiche und Technik-Test von Drohnen und Robotern

  • Impressum / Kontakt
  • Datenschutz
  • Cookie Einstellungen

Achtung!

Drohnen-Kennzeichen und Versicherung sind PFLICHT!

Noch auf der Suche nach einer Drohne?

Kennen Sie schon die neue DJI MINI 3 und MINI 3 PRO?

Nein danke!

{"cookieName":"wBounce","isAggressive":false,"isSitewide":true,"hesitation":"","openAnimation":"bounceInUp","exitAnimation":false,"timer":"","sensitivity":"","cookieExpire":"","cookieDomain":"","autoFire":"","isAnalyticsEnabled":false}
Willkommen bei Drohnen.de
Wir verwenden Cookies. Einige davon sind technisch notwendig, andere helfen uns, unsere Aufgaben zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Ihre personenbezogenen Daten werden von Drittanbietern verarbeitet. Bei dem Klick auf “Bestätigen” lassen sie alle Cookies zu. Unter "Optionen anpassen" können sie Einstellungen vornehmen und die Drittanbieter / Cookies einsehen
Optionen anpassenBestätigen
Cookie Einstellungen

Übersicht Einstellungen

Wir verwenden Cookies. Einige davon sind technisch notwendig, andere helfen uns, unsere Aufgaben zu verbessern und Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Hier können sie die verwendeten Cookies und Einstellungen individuell konfigurieren:
Technisch notwendige Cookies
immer aktiv
Technisch notwendige Cookies ermöglichen es einer Webseite, bereits getätigte Angaben (wie zum Beispiel Benutzernamen oder Sprachauswahl) zu speichern und dem Nutzer verbesserte, persönliche Funktionen anzubieten.
Tracking und Analyse
Zur Optimierung unseres Webauftrittes werden Statistische Daten zum Beispiel über die Besucher und Seitenaufrufe gesammelt und ausgewertet.
CookieBeschreibung
Google AnalyticsZur Optimierung unseres Webauftrittes werden statistische Daten zum Beispiel über die Besucher und Seitenaufrufe gesammelt und ausgewertet.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN