Endlich ist es soweit! Nach langem Warten startet nun endlich die Klassifizierung der Drohnen nach der neuen EU-Drohnenverordnung. Der TÜV Rheinland hat die weltweit erste Drohne nach den neuen Standards (Verordnung EU 2019/945) geprüft und zertifiziert. Es handelt sich bei dieser Drohne um das Modell DJI Mavic 3. Die DJI Mavic 3 erfüllt demnach alle Anforderungen für die wohl interessanteste und begehrteste Drohnen-Klasse C1.
Vorteile Drohnenklasse C1 – DJI Mavic 3
Die Vorteile einer für die Klasse C1 zertifizierten Drohne sind enorm! Ab der Zertifizierung darf die Drohne nämlich in der Kategorie OPEN A1 gesteuert werden – also in der Kategorie, in der bisher nur Drohnen unter 250 Gramm fliegen durften. Und das, obwohl die DJI Mavic 3 mit ihren 900 Gramm gewichtstechnisch eigentlich in die höhere Gewichtsklasse fällt.
Anders als bei Drohnen unter 250 Gramm muss zwar trotzdem der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) vorliegen und der Drohnen-Pilot natürlich beim LBA registriert sein, aber er darf nun mit der Drohnen-Klasse C1 mit der DJI Mavic 3 auch nahe an Menschen fliegen und muss auch keinen Mindestabstand von 150 Metern mehr zu Wohngebieten und Gewerbegebieten etc. einhalten.
Auch eine Kennzeichnung der Drohne ist weiterhin erforderlich – nun sogar doppelt: Die vom Luftfahrtbundesamt (LBA) bei der Registrierung als UAS-Betreiber erhaltene UAS-Betreiber-ID muss weiterhin außen auf der Drohne (am besten mittels Drohnen-Kennzeichen) angebracht werden. Zusätzlich muss bei klassifizierten Drohnen diese aber auch noch in der Firmware eingetragen werden, so dass die Drohne diese ID permanent sendet. Dies erfolgt über die DJI Fly-App in den Einstellungen. Auch eine Drohnenversicherung ist natürlich weiterhin erforderlich!
Vorher war dies nur dann möglich, wenn man zusätzlich noch den großen Drohnen-Führerschein A2 (EU-Fernpilotenzeugnis A2) absolviert hatte. Und selbst dann musste noch ein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen von 50 Metern (oder fünf Metern im Langsam-Modus) eingehalten werden. Diese Auflagen entfallen nun völlig.
C1 nachträglich für alle DJI Mavic 3
Wie sieht es nun mit all denjenigen aus, die bereits eine DJI Mavic 3 besitzen? Gilt die neue Klassifizierung nur für alle zukünftig neu erworbenen Drohnen oder kann man seine existierende Drohne auch nachträglich klassifizieren lassen?
Eine nachträgliche Zertifizierung ist kein Problem: Es muß lediglich ein neues Firmware Update vom Hersteller (DJI) aufgespielt werden. Dieses C1 Firmware Update passt einige Kleinigkeiten an die genauen Anforderungen an.
Anschließend muss man über die DJI Fly App eine C1 Kennzeichnung (ein Aufkleber des offiziellen C1-Symbols) beantragen. Anschließend muss die Anbringung mittels Foto dodkumentiert werden.
Alle Details zur nachträglichen Beantragung der Drohnen-Klasse bei DJI hier im Artikel:
Hier ein FAQ zum Thema:
- Ab wann kann ich meine DJI Mavic 3 Drohne nachträglich klassifizieren lassen von DJI? Und ab wann gibt es die neue Firmware?
Die neue Firmware und die Beantragung ist ab dem 9.12.2022 möglich – Ablauf: siehe Link hier. - Wie kann ich die nachträgliche Klassifizierung durchführen?
Die Beantragung erfolgt automatisch nach dem Firmware-Update in der DJI Fly App. Details unter dem Link oben. - Wieviel kostet die nachträgliche Klassifizierung der DJI Mavic 3 bei DJI?
Die nachträgliche Klassifizierung der DJI Mavic 3 ist laut DJI kostenlos.
Weitere Details zu den Drohnen-Gesetzen auf unserem Youtube-Kanal:
Das obere Video ist für die Mavic 3 Kunden, die bereits eine C1 Klasse besitzen – das untere Video für diejenigen, die noch keine C1 Klasse besitzen und diese ggf nachträglich beantragen wollen: