EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es laut neuer EU-Drohnenverordnung für die DJI Avata FPV-Drohne? Wir gehen auf die verschiedenen Regelungen, Klassifizierungen, Vorschriften und Voraussetzungen ein und klären, was man für die Nutzung der DJI Avata benötigt und was die konkreten Vorgaben für eine legale Nutzung sind. Wenn man sich unsicher ist, ob und wo man die DJI Avata fliegen darf, kann man sich in unserem Artikel informieren.
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der DJI Avata. Andere Drohnen-Modelle fallen gegebenenfalls in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in eigenen Artikeln behandelt: EU-Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die DJI Avata besitzt noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Kategorie / Drohnen-Klasse C1, C2, C3 oder C4). Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen. Die Einstufung erfolgt dabei auf Basis ihres maximalen Abfluggewichtes (MTOM). Bei der DJI Avata beläuft sich das maximale Abfluggewicht (MTOM) auf ca. 418 Gramm. Sie fällt daher in die Klasse über 250 Gramm und unter 500 Gramm.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die DJI Avata ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Diese ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
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Vorgaben DJI Avata
Die DJI Avata FPV-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A3 (weit entfernt von Menschen) oder mit weiteren Auflagen auch in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- für den Betrieb der DJI Avata ist der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) erforderlich. Mit diesem kann die Drohne in der Kategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden: Alle Infos zum EU-Drohnenführerschein
Achtung: Diese Sonderregel (Übergangsregel) bzgl. Kategorie A1 mit dem kleinen Drohnenführerschein ist nur bis zum 01.01.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur bis zum 01.01.2023) gültig. Nach diesem Datum darf die DJI Avata ausschließlich nur noch in der Kategorie A3 geflogen werden! Trotzdem bleibt der kleine EU-Drohnenführerschein auch dafür erforderlich. - die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Der FPV-Flug mit FPV-Brille (hier die DJI Goggles 2) darf ausschließlich mit einer zweiten Person (einem so genannten Spotter) durchgeführt werden. Denn ein Flug mit FPV-Brille gilt als BVLOS Flug (beyond visual line of sight operation – außerhalb der Sichtweite). Ein zusätzlicher Beobachter ist daher erforderlich. Dieser muss die FPV-Drohne ununterbrochen im Blick behalten und direkt neben dem Piloten stehen. Zwischen beiden muss „eine klare und effektive Kommunikation festgelegt werden“.
- Ohne einen zusätzlichen Beobachter ist der Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite) erlaubt. Die FPV-Brille darf also nicht aufgezogen werden. Eine einzige Ausnahme laut EU-Drohnenverordnung wäre der Flug im Follow Me-Modus – dann allerdings auch nur in maximal 50 Metern Entfernung zum Piloten. Die DJI Avata besitzt aber ohnehin keinen Follow Me-Modus.
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: Die Drohne fliegt im Follow Me-Modus oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten, der die Drohne im Blick behält und im ständigen Kontakt mit dem Piloten ist.
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Weitere Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber unter diesem Link.
- es ist eine Kennzeichnung der Drohne beispielsweise mittels eines Drohnen-Kennzeichens / einer EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welcher/welche die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muss.
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnen-Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich – hier zum Drohnen-Versicherungsvergleich
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die DJI Avata) müssen gelesen und beachtet werden
- die DJI Avata darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- Durch den erforderlichen Besitz des kleinen EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) darf der Pilot auch in der Nähe von Menschen / nahe an Menschen fliegen und es gibt keinen Mindestabstand zu Wohngebieten etc. (Kategorie OPEN A1)
Ab dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert – ehemals nur 1.1.2023) aber darf die Drohne nur noch in der Kategorie OPEN A3 geflogen werden, also mit einem Mindestabstand von 150 m zu Wohngebieten, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten. Es darf nur in Gebieten geflogen werden, die frei von unbeteiligten Menschen sind. - Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
- aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic MINI
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI FPV
EU-Drohnenverordnung und DJI AVATA - FAQ
Benötige ich für die DJI Avata einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die DJI Avata der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) benötigt.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die DJI Avata?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die DJI Avata oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.