EU Drohnen-Gesetz
Welche Vorgaben, Regeln und Gesetze gibt es gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung für die neue Autel EVO NANO und Autel EVO NANO+?
Wichtig: Dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit der Autel Evo Nano und Evo Nano+. Andere Drohnen-Modelle fallen unter Umständen in eine andere Gewichtsklasse und werden daher in gesonderten Artikeln behandelt: EU Drohnenverordnung nach Drohnen-Modell
Die Autel EVO NANO+ besitzt zwar noch keine EU-Klassifizierung oder Zertifizierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung (also eine Einstufung in die Drohnen-Klasse C0 oder die Drohnen-Kategorie C1), doch durch ihr extrem geringes Abfluggewicht (MTOM) von unter 250 Gramm sind die Auflagen für diese Drohne dennoch minimal. Da sie vor dem 01.01.2023 auf den Markt gekommen ist, gelten für sie (als Bestandsdrohne) spezielle Übergangsregeln und Bestimmungen.
Hier eine Auflistung der Vorgaben, die beim Betrieb dieser Drohne erfüllt werden müssen:
Drohnen-Versicherung
Für die Autel EVO NANO+ ist in jedem Falle eine Drohnenversicherung erforderlich. Dies ist zwar nicht explizit in der EU-Drohnenverordnung festgeschrieben, wohl aber im deutschen Luftverkehrsgesetz (LuftVG § 43 – siehe hier). Neben dem EU-Drohnengesetz gelten nämlich auch die Vorgaben und Gesetze der einzelnen EU-Länder weiterhin.
Dies ist aber weniger aufwendig und kostspielig, wie von den meisten angenommen. Eine gute Drohnenversicherung ist günstig und kostet nur wenige Euro im Jahr. Eine Haftpflichtversicherung für eine Drohne kann ganz einfach online und oft sogar ohne Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.
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Vorgaben Autel EVO NANO+
Die Autel Evo Nano-Drohne kann basierend auf dem EU-Drohnengesetz in der Kategorie OPEN (Offen) und in der Unterkategorie A1 (nahe an Menschen) betrieben werden.
Dies bedeutet im Detail:
- für die Autel Evo Nano Plus ist kein EU-Drohnenführerschein (weder der große EU-Drohnenführerschein = EU-Fernpiloten-Zeugnis noch der kleine EU-Drohnenführerschein = EU Kompetenznachweis mit Onlineprüfung) erforderlich: Details zu den EU-Drohnenführerscheinen
- es ist eine Registrierung des Drohnen-Betreibers (also in der Regel eine Registrierung des Piloten) beim Luftfahrtbundesamt (LBA) erforderlich. Es muss nicht die Drohne selbst oder jede einzelne Drohne registriert werden. Der Betreiber des unbemannten Luftfahrtsystems (UAS Betreiber) erhält dort eine elektronische Registriernummer (e-ID), die er sichtbar auf der Drohne anbringen muß.
(Die Autel Evo Nano fällt nicht unter die Regelung zur Befreiung der Registrierungspflicht bei Drohnen unter 250 Gramm, da sie laut DJI nicht nach den EU Richtlinie (2009/48/EG) als reines Spielzeug zertifiziert ist und außerdem eine Kamera besitzt – also einen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten)
Infos zur EU-Registrierung für Drohnen-Piloten & UAS Betreiber - es ist eine Kennzeichnung der Drohne zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichen / eine EU-Drohnen-Plakette erforderlich, welches die Registrierungsnummer des UAS-Betreibers enthalten muss
- es ist eine Drohnenversicherung / Drohnenhaftpflicht zwingend erforderlich zum Drohnen-Versicherungsvergleich
Was darf ich mit der Autel Evo Nano (Plus)?
- die erlaubte, maximale Flughöhe beträgt 120 Meter über Grund
- Flug nur in Sichtweite (VLOS = Visual Line Of Sight = in Sichtweite). Ausnahme: die Drohne fliegt im Follow-Me-Modus (bei DJI auch ActiveTrack genannt oder FocusTrack) oder es steht ein Beobachter neben dem Piloten und hat stattdessen die Drohne im Blick und ist im ständigen Kontakt mit dem Piloten
- Privatsphäre beachten – keine Aufnahmen von Personen ohne Erlaubnis
- das Fliegen ist in allen Unterkategorien der Kategorie OPEN erlaubt (Unterkategorie A1, A2 und A3). Also auch in der Nähe von Menschen – sogar von unbeteiligten Personen: Details zu der Kategorie OPEN in der EU-Drohnenverordnung.
- es dürften keine Menschenmassen / Menschenansammlungen überflogen werden
- sollten unerwartet unbeteiligte Personen überflogen werden, so muss dieser Überflug schnellstmöglich beendet werden
- das Fliegen ist auch in Wohngebieten / über Wohngrundstücken erlaubt
- die Hersteller-Gebrauchsanweisung (also die DJI-Vorgaben / das Handbuch / Tutorials für die Autel Evo Nano+) müssen gelesen und beachtet werden
- die Autel Evo Nano darf ab einem Mindestalter von 16 Jahren allein geflogen werden. Das Fliegen auch unter 16 Jahren ist möglich, wenn der Flug von einer Flugberechtigten Person beaufsichtigt wird.
Wo darf ich fliegen?
- nicht in der Nähe von Notfall-Einsätzen (Unfall / Katastrophe / Brand)
- maximale Flughöhe beträgt 120 Meter
- es gibt für die Autel Evo Nano keine speziellen Einschränkungen für Wohngebiete – aber alte Einschränkungen bzgl. Häusern / Wohngrundstücken (siehe unten)
- Flugverbotszonen sind zu beachten – diese werden nicht nur einheitlich in der EU-Drohnenverordnung, sondern länderspezifisch geregelt und vorgegeben im so genannten GEO-System bzw. den GEO-Zonen.
Für Deutschland gelten hier die Vorgaben der Luftverkehrsordnung LuftVO – speziell §21h. Weitere Details hier:
LuftVO Deutschland – nationales Drohnen-Gesetz.
Die LuftVO §21h beinhaltet zum Beispiel:- 1 km seitlicher Abstand zu Flugplätzen und Flughäfen sowie 5km Abstand in Verlängerung der Start- und Landebahn
- 100 m seitlicher Abstand zu Verkehrswegen (Autobahnen / Bundesfernstraßen / Wasserwegen / Bahnanlagen)
- 100m seitlicher Abstand zu Anlagen der Energieerzeugung (Oberleitungen und Kraftwerken) / Unglücksorten etc.
- kein Flug über Wohngrundstücken ohne ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers. Einzige Ausnahme: Drohnen unter 250g ohne Kamera.
- kein Flug über Naturschutzgebieten
- zu den einzelnen Punkten gibt es jeweils auch Ausnahmen! Details: siehe Link oben zur LuftVO.
- aktuell veröffentlicht die Deutsche Flugsicherung (DFS) die Flugverbotszonen / GEO-Zonen / No Fly-Zonen / FlySafe-Zonen in ihrer DRONIQ-App, die man im Apple App Store und Google PlayStore kostenlos herunterladen kann
zur kompletten EU-Drohnenverordnung
(alle Angaben ohne Gewähr!)
Basierend auf der Verordnung für den Betrieb unbenannter Flugsysteme (UAV) – Durchführungsverordnung EU 2019/947
Youtube-Video zur EU-Drohnenverordnung 2021 für Drohnen unter 250g:
Weitere interessante Themen dazu:
- Die EU Drohnenverordnung
- Registrierung EU-Drohnen-Piloten
- Infos zum EU-Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis)
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic Air 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI MINI 2
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Mavic 2 Pro / Zoom
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI FPV
- Bestimmungen laut EU Drohnenverordnung für DJI Air 2 S
EU-Drohnenverordnung und Autel Evo Nano+ - FAQ
Benötige ich für die Autel EVO NANO+ einen EU-Drohnenführerschein (Kompetenznachweis / EU-Fernpiloten-Zeugnis)?
Nach der neuen EU-Drohnenverordnung wird für die Autel EVO NANO+ kein EU-Drohnenführerschein benötigt. Weder der kleine EU-Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis) noch der große EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) ist erforderlich.
Alle Informationen zum EU-Drohnenführerschein gibt es hier.
Benötige ich nach der EU-Drohnenverordnung eine Drohnenversicherung / Haftpflicht für die Autel EVO NANO+?
Ja. Für nahezu alle Drohnen ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung gesetzlich Pflicht. Dies ist aber nicht in der EU-Drohnenverordnung geregelt sondern im Landes-Luftrecht.
Hier geht es zu unserem Versicherungsvergleich für Drohnen-Versicherungen.
Muß ich die Autel EVO NANO+ oder mich als Piloten registrieren und benötige ich ein EU-Drohnenkennzeichen?
Ja. Der Betreiber der Drohne (in der Regel auch gleichzeitig der Pilot) muß ich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren. Die elektronische Registriernummer (e-ID) muß dann auch mittels EU-Drohnenkennzeichen sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Die Drohne selbst muß nicht registriert werden - nur der Betreiber. Hier gibt es alle Infos zur EU-Drohnen-Piloten-Registrierung.