Dänemark ist ein beliebtes Reiseziel im nördlichen Europa und bietet einerseits durch die Nähe zu Deutschland und andererseits durch viele Perlen der Natur beste Voraussetzungen für Luftbild-Aufnahmen. Oft zum Einsatz kommt hier eine Kameradrohne. Doch bei der Benutzung einer Kamera- und Fotodrohne im Ausland – auch in Dänemark – ist einiges zu beachten. Dabei müssen sich nicht nur Urlauber, sondern auch Einheimische an die Drohnen-Gesetze in Dänemark halten. Doch was muss ich mit meiner Drohne in Dänemark beachten – gibt es überhaupt spezielle Regelungen und Voraussetzungen, um mit meiner Fotodrohne in Dänemark auf Naturerkundung zu gehen? Wir klären auf.
Haftpflichtversicherung notwendig
Am 01. Juli 2017 sind in Dänemark neue Gesetzmäßigkeiten beim Umgang mit Drohnen geregelt worden. Wer Drohnen wie DJI Phantom oder DJI Mavic sowie Modellflugzeuge im Land Dänemark benutzen möchte, muss seit neuer Gesetzgebung eine Haftpflichtversicherung vorweisen können. Auch deutsche Urlauber müssen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung vorweisen. Im Idealfall sollten deutsche Urlauber daher eine spezielle Privat-Haftpflichtversicherung abschließen, die eine weltweite Deckung sowie eine Deckung außerhalb von Modellflug-Plätzen aufweist. Einheimische Drohnen-Piloten in Dänemark sollten ebenfalls über eine geltende Luftfahrt-Haftpflichtversicherung im Land Dänemark verfügen. Wichtig auch: Die minimale Deckungssumme der Drohnen-Haftpflicht ist in Dänemark ebenfalls gesetzlich geregelt und liegt bei mindestens 900.000 Euro.
Tipp: Eine günstige Drohnen-Haftpflichtversicherung für Bürger mit deutschem Wohnsitz mit weltweiter Deckung (auch Dänemark) und vielen weiteren Vorteilen gibt es unter www.Drohnen-Versichern.de.
Unterscheidung nach Micro Drones und Small Drones
In Dänemark wird zwischen Micro Drones und Small Drones unterschieden. Micro Drones sind Drohnen, die weniger als 250 Gramm Abfluggewicht auf die Waage bringen und langsamer als 50 Kilometer pro Stunde sind. Small Drones sind wiederum Drohnen, deren Abfluggewicht über 250 Gramm und unter 25 Kilogramm liegt. Für Micro Drohnen gelten einige Voraussetzungen beim Betrieb nicht – die Regularien für kleinere Modelle im Micro-Bereich sind in Dänemark nicht allzu eng gefasst. Beispielsweise ist dann keine Registrierung notwendig. Sobald die Drohne jedoch mehr als 250 Gramm wiegt oder aber schneller als 50 Kilometer pro Stunde ist, ist eine Registrierung notwendig. Dabei orientiert man sich ganz einfach an den technischen Daten des Herstellers.
Genau definiert: built-up Area
Im Rahmen der dänischen Gesetzmäßigkeiten rund um Drohnen- und Flugmodelle fallen unter bewohnte und bebaute Gebiete immer solche Areale, die aus Gründen des Wohnens, der Erholung oder der Freizeit sowie aus kommerziellen Gründen genutzt werden. Darin eingeschlossen sind aber auch Gebäude, die aus Gründen der Erholung (z.B. Sporthallen, Ferienhäuser in ländlichen Gebieten, Campingplätze) oder aus industriellen Gründen genutzt werden. Auch Hafengebiete gelten in Dänemark als „built-up Area“. Unter bebautem Gebiet versteht man in Dänemark aber auch Parks, Strände und andere Erholungsgebiete, die innerhalb oder in unmittelbarer Umgebung mit bebautem Gebiet liegen. Flüge und Einsätze in Städten sind nicht einfach möglich und fordern stets eine Drohnen-Lizenz und einen professionellen Zweck voraus. Kleine Kameradrohnen (Small Drones – mehr dazu siehe oben) außerhalb von bebautem Gebiet müssen so pilotiert werden, dass das Leben anderer nicht gefährdet wird oder Unannehmlichkeiten für andere Personen (z.B. Fotoaufnahmen in direkter Nähe oder Fotoaufnahmen von Wohnhäusern) entstehen. Außerdem sind Drohnen-Piloten dazu verpflichtet, die Natur- und Tierwelt beim Einsatz von Drohnen zu achten. Ferner muss der Pilot die bestehenden Vorschriften beim Fotografieren an öffentlichen und privaten Orten einhalten. Die Vorschriften für das Fotografieren mit einer Kameradrohne ergeben sich aus dem Fernüberwachungsgesetz, dem Datenschutzgesetz sowie dem Strafgesetzbuch.
Online-Registrierung der Kameradrohne
Wer Drohnen und Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm und/oder einer Geschwindigkeit von mehr als 50 Kilometern pro Stunde in Betrieb nehmen möchte, muss bei den zuständigen Behörden eine Erlaubnis einholen bzw. die Kameradrohne offiziell registrieren. In Dänemark muss der Besitzer einer Drohne vor dem Betrieb bei der dänischen Verkehrs-, Bau- und Umweltschutzbehörde (Danish Transport, Construction and Housing Authority) registriert sein. Doch auch hier Achtung: Die Registrierung setzt voraus, dass man die Foto- und Kameradrohne stets außerhalb von Ortschaften und außerhalb von „built-up area’s“ (bewohntem und bebautem Gebiet – siehe weiter oben) verwendet. Die Registration ist online unter folgendem Link möglich:
In der Maske müssen persönliche Daten eingegeben werden. Dazu gehören Name und Vorname, Geburtsdatum, Heimatadresse inkl. Heimatland, die Art der Legitimation (Ausweis oder Reisepass oder Führerschein), die Ausweisnummer, das Land der ausstellenden Behörde sowie Email-Adresse. Anschließend muss nur noch ausgewählt werden, ob man die Drohne auf den eigenen Namen oder auf ein Unternehmen bzw. eine Firma registrieren möchte. Achtung: Gewerbliche Piloten benötigen zusätzlich eine CVR-Nummer. Daher müssen gewerbliche Nutzer im Danish Central Business Register (CVR-Register) eingetragen sein. Die gewerbliche Registrierung von Drohnen aus beruflichen Zwecken kann daher nur von Unternehmen durchgeführt werden, die im nationalen CVR-Register aufgeführt sind.
Kosten der Registrierung und Zahlungsabwicklung
Für die Registrierung verlangen die dänischen Behörden eine kleine Gebühr. Beim Registrieren einer Kameradrohne in Dänemark wird eine Gebühr in Höhe von 15 bis 20 Dänischen Kronen erhoben, was umgerechnet rund zwei bis drei Euro entspricht. Die Zahlung kann mit den meisten Kreditkarten per Onlinezahlung entrichtet werden.
Anschließender Online-Test für Drohnen-Piloten
Um die so genannte Drone Awareness Accreditation in Dänemark erhalten zu können, muss nach der Registrierung der Kameradrohne ein Online-Test durchgeführt werden. Achtung: Der Test ist nur in englischer Sprache verfügbar – man sollte daher grundlegende Englisch-Kenntnisse mitbringen, um den Test bestehen zu können. Bringt die Drohne ein Abfluggewicht von mehr als sieben Kilogramm auf die Waage, muss der steuernde Pilot mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ist der Pilot jünger als 15 Jahre, muss der Test mit Hilfe eines Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Ist der Pilot jünger als zwölf Jahre, muss der Drohnen-Einsatz von einer volljährigen Person zusätzlich überwacht werden.
Mit diesem Test soll man verifizieren, dass man sich mit den Gesetzmäßigkeiten und den Regeln in Dänemark auseinandergesetzt und diese zur Kenntnis genommen hat. Der Online-Test setzt sich aus zwölf Fragen nach dem Multiple Choice-Schema zusammen. Die Themen des Tests umfassen allgemeine Fragen zum Thema Registrierung und Drohnen-Kennzeichnung, Fragen zum Luftverkehr oder Fragen rund um die horizontalen Abstände zu öffentlichen Straßen und Co. Nachdem man alle Fragen beantwortet und bestätigt hat, können die Antworten nicht mehr geändert werden. Die Ergebnisse werden im Anschluss automatisch berechnet. Man hat drei Versuche, um den Test zu bestehen. Ist der Test bestanden, erhält man die Drone Awareness Akkreditierung innerhalb der nächsten 24 Stunden.
Drohnen-Kennzeichnung – fast wie in Deutschland
Auch in Dänemark ist eine Drohnen-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings unterscheidet sich das dänische Drohnen-Kennzeichen erheblich vom deutschen Drohnen-Kennzeichen. So muss zwar gleichermaßen Name und Adresse auf der Drohnen-Plakette hinterlegt sein, darüber hinaus muss jedoch obligatorisch die Telefonnummer des Besitzers sowie die „Drone Operator ID“ aus dem vorangehenden Test aufgedruckt sein. Das Drohnen-Etikett kann auf allen Modellen montiert werden, die im dänischen Luftraum zum Einsatz kommen sollen. Registrierung und „Drone Operator ID“ gelten nicht nur für eine spezifische Kameradrohne eines Besitzers, sondern für alle oder mehrere Kameradrohnen des Besitzers. Das maximale Abfluggewicht der Drohne darf 25 Kilogramm nicht überschreiten. Die Drohnen-Plakette in Dänemark unterscheidet sich von der deutschen Drohnen-Plakette insofern, dass es sich nicht unbedingt um eine lasergravierte, feuerfeste Drohnen-Plakette handeln muss. Die Anforderungen an das Etikett sind sehr gering – möglich ist es, einen herkömmlichen Aufkleber für die Kennzeichnung der Drohne zu verwenden. Außerdem muss es von außen nicht sichtbar sein – es genügt sogar, wenn der Aufkleber irgendwo im Inneren der Drohne (z.B. im Akkufach oder auf dem Akku) montiert wird. Wir empfehlen dennoch ein Drohnen-Kennzeichen wie unter shop.Drohnen.de, da es eine entsprechende Haltbarkeit, Lesbarkeit und Langlebigkeit bietet.
Maximale Flughöhe, Flugverbote und Sichtflug
Der Pilot einer Drohne in Dänemark muss den umliegenden Flugverkehr und den umliegenden Luftraum stets im Auge behalten. Nähert sich ein bemanntes Luftfahrzeug, muss der Flug mit der Drohne unterbrochen und dem bemannten Luftfahrzeug unverzüglich ausgewichen werden. Selbiges gilt auch bei einer Näherung zu anderen Foto- und Kameradrohnen, so dass das Risiko einer Kollision möglichst vermieden werden sollte.
Die Regelungen in Dänemark umfassen auch eine maximale Flughöhe von 100 Metern über Grund. Wie in Deutschland gilt auch in Dänemark die bekannte Sichtflug-Regel. Zugleich müssen „Small Drones“ stets einen Abstand von 50 Metern zu anderen Personen einhalten, sofern die Personen nicht unmittelbar am Fluggeschehen teilnehmen oder als Beobachter desselben fungieren. Flüge über über Wohnimmobilien und angrenzende Gebiete, die durch Zaun, Hecke, Mauer oder ähnliches begrenzt sind, dürfen nicht ohne die Erlaubnis des Eigentümers stattfinden. Einsätze mit Drohnen dürfen mit einem horizontalen Abstand von weniger als 100 Metern zu Gebäuden für Wohnzwecke, Handel, Industrie, Freizeitaktivitäten und Tierhaltung nicht stattfinden. Der Mindestabstand zu Eisenbahnen, Autobahnen, Schnellstraßen, Hauptverkehrsstraßen und anderen öffentlichen Verkehrswegen liegt bei 150 Metern. 150 Meter Mindestabstand sind auch in der Nähe von königlichen Residenzen, Botschaften, Gebäuden der Polizei oder Einrichtungen des dänischen Strafvollzugs sowie in der Umgebung von Unfällen und Katastrophen einzuhalten. Für Flugplätze und Flughäfen gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von fünf Kilometern. Bei militärischen Stützpunkten muss sogar ein Abstand von mindestens acht Kilometern eingehalten werden. Auch streng verboten: Das Pilotieren einer Drohne in einer Entfernung von weniger als 50 Metern zu bemannten Schiffen, Booten oder Offshore-Anlagen.
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