Während der Vorbereitung des Winterurlaubes in der winterlichen Jahreszeit stellt sich sicherlich der ein oder andere Drohnenpilot die Frage:
- Soll oder kann ich meine Kameradrohne mit in den Urlaub nehmen?
- Ist das Fliegen und Filmen mit einer Drohne im Skigebiet eigentlich erlaubt?
- Darf ich beim Skifahren oder Snowboarden mit einer Drohne fliegen und filmen?
Wir fassen hier die wichtigsten Punkte zu diesem Thema zusammen. Prinzipiell ist erst einmal wichtig und es gilt:
Die Gesetze und Bestimmungen des jeweiligen Landes in Bezug auf Drohnen / Quadrocopter sind einzuhalten. Hier hat jedes Land seine eigenen Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen. Für die gängigen Winter-Urlaubsländer findet ihr diese hier:
In Deutschland gibt es beispielsweise kein besonderes Gesetz, welches die Nutzung einer Drohne im Skigebiet untersagt. Man darf natürlich nicht im Naturschutzgebiet oder über Menschenansammlungen fliegen. Außerdem muß das Fliegen in Sichtweite / auf Sicht erfolgen.
Darüber hinaus gilt aber: die Betreiber des jeweiligen Skigebietes haben in ihrem Gebiet quasi „Hausrecht“ und können auch im Hinblick auf die Drohnen-Nutzung ihre eigenen Verbote und Regelungen verhängen. Daher sollte man sich in jedem Falle beim Betreiber des jeweiligen Skigebietes erkundigen.
In den meisten Skigebieten ist die private Nutzung von Drohnen bereits verboten / untersagt und nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist beim Betreiber des Skigebietes zu beantragen und wird (für private Zwecke) in der Regel nur sehr selten erteilt. Verboten ist die Nutzung von Drohnen / Kameradrohnen / Quadrocoptern zum Beispiel in den Skigebieten:
- Oberstdorf/Kleinwalsertal
- Zermatt
- St. Moritz,
- Saas Fee
Unabhängig davon ist natürlich die Privatsphäre aller Personen zu respektieren.
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