Ab dem 30. November 2019 treten in Großbritannien / im Vereinigten Königreich neue Drohnen-Gesetze in Kraft. Demnach benötigen Drohnen-Piloten innerhalb des Vereinigten Königreichs eine Flyer ID und eine Operator ID. Wir klären, was es mit den Drohnen-Regeln in Großbritannien auf sich hat.
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Drohnen-Regeln in Großbritannien (UK)
Ab dem 30. November 2019 gelten in Großbritannien (UK / GB / Great Britain / England) neue Drohnen-Regeln und Drohnen-Gesetze. Demnach benötigen Drohnen-Piloten eine Flyer ID und eine Operator ID. Das bedeutet, dass sowohl Drohne als auch Pilot registriert werden müssen. Flyer ID und Operator ID sind jeweils dann notwendig, wenn das Abfluggewicht der Drohne zwischen 250 Gramm bis 20 Kilogramm liegt. Diese kann bei der CAA (Civil Aviation Authority) online hier beantragt werden:
Kontaktdaten der CAA (Civil Aviation Authority):
Drone and Model Aircraft Registration Team
drone.registration@caa.co.uk
Telephone: 0330 022 9930
Monday to Friday, 8:30am to 4:30pm
Flyer ID (Mindestalter 13 Jahre): Um eine Flyer ID für das Vereinigte Königreich zu bekommen, muss man einen theoretischen Online-Test absolvieren. Sowohl Kinder als auch Eltern können die Flyer ID beantragen. Sofern der oder diejenige steuernde Person jünger als 13 Jahre ist, muss die Flyer ID von den Eltern oder einem Erziehungsberechtigten beantragt werden. Die Flyer ID verfügt über eine Gültigkeit von drei Jahren. Der Test selbst muss allerdings durch das Kind selbst absolviert werden. Der Online-Test für die Flyer-ID ist kostenlos und setzt sich aus 20 Multiple Choice-Fragen zusammen, von denen fürs Bestehen mindestens 16 richtig beantwortet werden müssen. Die Dauer des Tests beläuft sich auf maximal 20 Minuten. Der Test kann beliebig wiederholt werden.
Operator ID (Mindestalter 18 Jahre): Als Operator gilt der- oder diejenige Person oder Firma, die zunächst einmal für die Drohne an sich verantwortlich ist. Außerdem ist der Operator dafür verantwortlich, dass nur Personen mit einer gültigen Flyer ID die Drohne steuern. Um eine Operator ID zu beantragen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Zudem muss die gesteuerte Drohne mit der Operator ID gekennzeichnet werden. Daher ist nun auch das Drohnen-Kennzeichen ab 250 Gramm im Vereinigten Königreich obligatorisch. Die Registrierung der Operator ID kann online erfolgen und kostet £9 (9 Britische Pfund = ca. 10,50 Euro). Die Operator ID verfügt über eine einjährige Gültigkeit. Für alle Drohnen eines Besitzers kann ein und dieselbe Operator ID verwendet werden.
Weiterlesen: Die Drohnen-Gesetze im CAA Drone and Model Aircraft Code
Sonstige Regeln zum Betrieb von Drohnen
- Man ist stets für die Drohne verantwortlich und muss sich intensiv mit den Risiken und Gefahren auseinandergesetzt haben. Verstößt man gegen Regeln und Gesetze, kann man mit dem Gefängnis bestraft werden.
- Sichtflug: Drohnen müssen gemäß Sichtflug-Regel in Betrieb genommen werden und sich daher im Blickfeld des Steuerers befinden. Der umgebende Luftraum muss vollständig einsehbar sein. Die Sichtflug-Regel gilt nur mit bloßem Auge und nicht mit Hilfsmitteln wie Teleobjektiven, Ferngläsern sowie elektronischen Geräten wie Smartphones, Tablets oder Videobrillen. Normale Brillen sowie Kontaktlinsen dürfen natürlich verwendet werden.
- Flüge bei Nacht müssen durch die CAA (Civil Aviation Authority) genehmigt werden.
- Höhenlimit: Die Drohne darf Höhen von mehr als 120 Metern über Grund nicht übersteigen. So sollen Kollisionen mit Hubschraubern und Flugzeugen vermieden werden. Dennoch soll man auch unterhalb von 120 Metern mit anderen Luftfahrzeugen rechnen.
- Mindestabstand zu Personen und Fahrzeugen: Zu Personen, Personengruppen und Fahrzeugen sind entsprechende Sicherheitsabstände einzuhalten. Für Personen gilt ein Mindestabstand von 50 Metern. Während des Starts und der Landung darf der Abstand zu Personen auf 30 Meter reduziert werden. Der Mindestabstand zu Gebäuden liegt ebenfalls bei 50 Metern.
- Mindestabstand zu stark bebauten und belebten Gebieten: Zu stark bebauten und belebten Gebieten ist ein Mindestabstand von 150 Metern einzuhalten. Außerdem darf nicht über bebauten und belebten Gebieten geflogen werden. Hierzu gehören Städte, Gemeinden, Dörfer, Strände, Freizeitparks, Wohnsiedlungen, Schulen, Büros, Einzelhandels-, Lager-, Industrie- und Gewerbegebiete.
- Mindestabstand zu Menschenansammlungen: Zu Menschenansammlungen ab 1.000 Personen muss ein Mindestabstand von 150 Metern eingehalten werden. Hierzu zählen Open Air-Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Musik-Festivals, Konzerte, Kundgebungen, Demonstrationen oder Karnevalsveranstaltungen.
- Einhalten von Flugverbotszonen: Flugverbotszonen dürfen mit Drohnen nicht beflogen werden, es sei denn, man erhält vom Flughafen eine entsprechende Erlaubnis. Zu Flughäfen und Flugplätzen muss ein Mindestabstand von fünf Kilometern eingehalten werden. Zu Start- und Landebahnen gilt ein seitlicher Mindestabstand von fünf Kilometern.
- Schutz der Privatsphäre: Auch in England / Großbritannien / UK gilt ein hoher Schutz der Privatsphäre. Daher ist darauf zu achten, dass man nicht in die Privatsphäre anderer Personen eingreift. Alle Fotos und Videoaufnahmen einer Drohne unterliegen der DSGVO. Verstöße gegen die Datenschutzgesetze werden entsprechend geahndet.
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