In Frankreich sind beim Flug mit einer Drohne bzw. Kameradrohne diverse Regeln und Gesetze zu beachten. Zuständig in Frankreich ist die DGAC (French Civil Aviation Authority)
- Wo darf ich als in Frankreich mit meiner Drohne fliegen?
- Ich bin in Frankreich im Urlaub – kann ich meine Drohne mitnehmen und dort Videoaufnahmen machen (z.B. am Stand)?
- Benötige ich für Spanien eine Drohnen-Lizenz / einen EU Drohnenführerschein?
- Muß ich meine Drohne in Spanien registrieren? Oder benötige ich eine Registrierung als Drohnen-Pilot? Wo kann ich mich / meine Drohne in Spanien registrieren?
- Benötige ich für Spanien ein Drohnen-Kennzeichen / eine Plakette?
ACHTUNG: Versicherungspflicht in Frankreich für Drohnen
Auch in Frankreich (genauso wie in Deutschland) besteht laut der französischen Luftfahrtbehörde DGAC (French Civil Aviation Authority) eine Versicherungspflicht für Drohnen. Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung sowohl für private als auch gewerbliche Drohnen-Piloten in Frankreich.
- ➤ TIPP: unser Drohnen-Versicherungsvergleich
HINWEIS: Seit dem 1. Januar 2021 gilt auch in Frankreich die neue EU Drohnenverordnung 2021. Diese neue EU Drohnenverordnung mit ihren Vorgaben und Bestimmungen gilt innerhalb aller EU-Staaten – somit auch für Frankreich (also quasi auch als Drohnen-Gesetz in Frankreich). Darüber hinaus wird die EU-Drohnenverordnung später voraussichtlich auch noch von den Ländern Schweiz, Norwegen und Island übernommen.
Da die EU Drohnenverordnung für Frankreich wie auch für alle anderen EU-Länder gleich ist, werden wir diese nicht individuell für jedes Land beschreiben sondern gemeinsam für alle EU-Ländern behandeln und vorstellen:
Spezifisch für Frankreich ist:
Über die EU-Regulatorien hinaus gelten weiterhin die länderspezifischen Gesetze der jeweiligen EU-Länder. So auch in Frankreich.
- Online-Zertifikat / Training
Alle Drohnen ab der Drohnenklasse C1 oder höher (zum Beispiel DJI AIR 3) dürfen innerhalb Frankreichs nur von Piloten mit einem gültigen Trainings-Zertifikat geflogen werden. Hierbei handelt es sich um eine reine Online-Schulung mit abschließendem Test. Das Training / der Test ist kostenlos und wird von der zuständigen französischen Flugbehörde angeboten:
Online-Prüfung für Drohnen / Piloten in Frankreich. Drohnen der Drohnenklasse C0 (zum Beispiel DJI MINI 4 Pro) können auch ohne Online-Schulung geflogen werden.
Bestandsdrohnen (ohne Drohnenklasse) unter 250g (z.B. DJI MINI 2) dürfen ebenfalls ohne Drohnenführerschein geflogen werden. Für Bestandsdrohnen über 250g ist der Drohnenführerschein (siehe oben) erforderlich. - Drohnen-Registrierung / Kennzeichen / Plakette
Für das Fliegen mit einer Drohne muss sich der Drohnenpilot in jedem Falle registrieren. Die Registrierungsnummer muss anschließend auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Die Registrierung der Drohne erfolgt hier: https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/. Eine gültige Versicherung ist für die Registrierung Voraussetzung. Die Registrierungsnummer muss sichtbar auf der Drohne angebracht werden. Eine bessere und sauberere Lösung ist die Nutzung eines gravierten, extrem kleinen Drohnen-Kennzeichens. Dieses ist hier erhältlich: Drohnen-Kennzeichen kaufen oder hier. Die Registrierungsnummer hat das Format: UAS-FR-XXXXXX
Bei Drohnen der Drohnenklasse C1, C2 und C3 muss die Registrierungsnummer zusätzlich in der Fernidentifikation oder Drohne eingetragen werden.
Sonstige Regeln, Gesetze und Vorgaben in Frankreich:
- die allgemeine maximale Flughöhe in Frankreich beträgt für Drohnen 120 Meter
- besondere Flughöhen / abweichende Höhen sind in einer speziellen Karte verzeichnet. Da diese Karte ausschließlich in französischer Sprache verfügbar ist, hier eine kleine Legende zur Karte und den Flugzonen / Farben / maximalen Flughöhen:
Rot: Flugverbot
Pink: Maximale Flughöhe 30 Meter
Orange: Maximale Flughöhe 50 Meter
Gelb: Maximale Flughöhe 100 Meter
Hier geht es zur Karte – Flugzonen in Frankreich - Flug über Personen / Menschen ist verboten
- Flug außerhalb der Sichtreichweite ist verboten
- Flug bei Nacht ist verboten
- innerhalb von Städten nicht über öffentlichem Gelände / Plätzen etc. fliegen
- nie in der Nähe von Flugplätzen etc. fliegen (mindestens 10 Kilometer Abstand)
- nie über sicherheitsrelevanten / geschützten / verbotenem Gelände fliegen (Militär / Kernkraftwerke,..)
- Privatsphäre beachten
- keine Videos veröffentlichen oder kommerziell nutzen ohne die Erlaubnis der betroffenen / abgebildeten Personen
- die eigenen Versicherungsbedingungen vor dem Flug prüfen (eine Versicherung scheint nicht gesetzlich vorgeschrieben zu sein, wird aber von der DGAC dringend empfohlen – da man für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann – hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich
Eine Zusammenfassung aller Vorgaben als Merkblatt (nur in englischer Ausführung) gibt es von der DGAC hier.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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