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Drohnen Gesetz Frankreich - Verbote Urlaub

Drohne und Urlaub in Frankreich: Gesetze und Regeln

In Frankreich sind beim Flug mit einer Drohne bzw. Kameradrohne diverse Regeln und Gesetze zu beachten. Zuständig in Frankreich ist die DGAC (French Civil Aviation Authority)

  1. Online-Zertifikat / Training
    Alle Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 800 Gramm (zum Beispiel die DJI Mavic 2 Pro / Zoom) dürfen innerhalb Frankreichs nur von Piloten mit einem gültigen Trainings-Zertifikat geflogen werden. Hierbei handelt es sich um eine reine Online-Schulung mit abschließendem Test. Das Training / der Test ist kostenlos und wird von der zuständigen französischen Flugbehörde angeboten:
    Online-Prüfung für Drohnen / Piloten in Frankreich

    Drohnen unterhalb von 800 Gramm (zum Beispiel DJI Mavic Air 2 oder DJI Mavic Mini) können auch ohne Online-Schulung geflogen werden.

  2. Drohnen-Registrierung / Kennzeichen / Plakette
    Drohnen mit einer Startmasse von über 800 Gramm müssen registriert werden. Die Registrierungsnummer muss anschließend auf der Drohne sichtbar angebracht werden. Die Registrierung der Drohne erfolgt hier: https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/ Bei der Registrierung wird sowohl das Modell als auch die Art des Fluggerätes, die Seriennummer und auch die Gewichtsklasse abgefragt. Die Registrierungsnummer kann mittels Aufkleber auf der Drohne angebracht werden oder auch einfach mit einem wasserfestem Stift auf die Drohne geschrieben werden. Eine bessere und sauberere Lösung ist die Nutzung eines gravierten, extrem kleinen Drohnen-Kennzeichens. Dieses ist hier erhältlich: Drohnen-Kennzeichen kaufen oder hier. Die Registrierungsnummer hat das Format: UAS-FR-XXXXXX

  3. Drohnen unterhalb von 800 Gramm müssen nicht gesondert registriert werden.

Sonstige Regeln, Gesetze und Vorgaben in Frankreich:

  • die allgemeine maximale Flughöhe in Frankreich beträgt für Drohnen 150 Meter
  • besondere Flughöhen / abweichende Höhen sind in einer speziellen Karte verzeichnet. Da diese Karte ausschließlich in französischer Sprache verfügbar ist, hier eine kleine Legende zur Karte und den Flugzonen / Farben / maximalen Flughöhen:
    Rot: Flugverbot
    Pink: Maximale Flughöhe 30 Meter
    Orange: Maximale Flughöhe 50 Meter
    Gelb: Maximale Flughöhe 100 Meter
    Hier geht es zur Karte – Flugzonen in Frankreich
  • Flug über Personen / Menschen ist verboten
  • Flug außerhalb der Sichtreichweite ist verboten
  • Flug bei Nacht ist verboten
  • innerhalb von Städten nicht über öffentlichem Gelände / Plätzen etc. fliegen
  • nie in der Nähe von Flugplätzen etc. fliegen (mindestens 10 Kilometer Abstand)
  • nie über sicherheitsrelevanten / geschützten / verbotenem Gelände fliegen (Militär / Kernkraftwerke,..)
  • Privatsphäre beachten
  • keine Videos veröffentlichen oder kommerziell nutzen ohne die Erlaubnis der betroffenen / abgebildeten Personen
  • die eigenen Versicherungsbedingungen vor dem Flug prüfen (eine Versicherung scheint nicht gesetzlich vorgeschrieben zu sein, wird aber von der DGAC dringend empfohlen – da man für entstandene Schäden haftbar gemacht werden kann – hier geht es zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich

Eine Zusammenfassung aller Vorgaben als Merkblatt (nur in englischer Ausführung) gibt es von der DGAC hier.

Alle Angaben ohne Gewähr!

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  • Bestimmungen in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UAE / VAE)
  • Drohnen Kennzeichen
Kategorie Drohnen Wissen | 14.209 Aufrufe | Tags Drohne und Urlaub, Frankreich

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