Drohnen Gesetz Thailand

Drohne und Urlaub in Thailand: Gesetze und Regeln und Registrierung

Voraussetzungen und Registrierung

In Thailand ist die Registrierung bei zwei Behörden erforderlich. Voraussetzung hierfür ist eine in Thailand gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung:

ACHTUNG: Drohnen-Versicherung & Haftpflicht!

In Thailand ist eine Drohnen-Versicherung explizit vorgeschrieben – besonders, um die Beantragung der Genehmigungen überhaupt zu ermöglichen! Wir empfehlen eine Drohnenversicherung mit weltweiter Deckung für jeden Urlaub:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

 

Nach erfolgreicher Registrierung bei CAAT und NBTC (Details siehe weiter unten) gelten beim praktischen Flugbetrieb in Thailand strenge gesetzliche Vorgaben. Diese Regeln müssen zwingend eingehalten werden, um Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Pflicht zur Fluganmeldung (UAS-Portal-App)

Seit August 2025 ist die Nutzung der UAS-Portal-App zur Anmeldung jedes einzelnen Fluges verpflichtend.

  • Jeder Flug muss vor dem Start über die App registriert werden.
  • Die App zeigt in Echtzeit Flugverbots- und Beschränkungszonen an.
  • In freien Zonen erfolgt die Freigabe meist sofort, in sensiblen Gebieten kann eine Vorlaufzeit von mehreren Tagen notwendig sein.

Verhaltensregeln für Drohnenpiloten in Thailand

Die wichtigsten Flugregeln im Überblick

Für alle Drohnenpiloten gelten in Thailand folgende Grundvorschriften und Voraussetzungen:

  • Maximale Flughöhe: Die zulässige Höhe beträgt maximal 90 Meter über Grund.
  • Sichtkontakt: Der Pilot muss jederzeit direkten Sichtkontakt zur Drohne haben.
  • Tageslicht: Flüge sind ausschließlich bei Tageslicht erlaubt (ca. 6:00 bis 18:00 Uhr). Nachtflüge erfordern eine Sondergenehmigung.
  • Privatsphäre: Die Privatsphäre anderer Personen ist zu respektieren. Belästigungen oder Störungen sind unzulässig.

Sicherheitsabstände und Verbotszonen

Zur Vermeidung von Gefahren für die bemannte Luftfahrt und die Öffentlichkeit sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

  • Flughäfen: Mindestens 9 Kilometer Abstand zu jedem Flughafen.
  • Menschenansammlungen: Das Überfliegen von Menschenmengen oder großen Städten ist verboten.
  • Sensible Bereiche: Flüge in der Nähe von Regierungsgebäuden, Krankenhäusern und militärischen Anlagen sind streng untersagt.

Drohnenflüge in thailändischen Nationalparks

Das Fliegen in thailändischen Nationalparks (z. B. Koh Phi Phi oder Khao Sok Nationalpark) ist nicht automatisch durch die allgemeine Registrierung erlaubt.
Hierfür ist eine separate Genehmigung der jeweiligen Parkverwaltung erforderlich.
Weitere Informationen:

⚠️ Drohnenflüge in thailändischen Nationalparks

Thailändische Nationalparks zählen zu den schönsten Flugkulissen des Landes – gleichzeitig gelten hier
besonders strenge Regeln. Die allgemeine Drohnen-Registrierung bei CAAT und
NBTC reicht nicht aus: Für jeden Nationalpark ist zusätzlich eine
separate Genehmigung der jeweiligen Parkverwaltung erforderlich.

Was gilt grundsätzlich?

  • Ohne Park-Genehmigung: Drohnenflüge sind in Nationalparks verboten.
  • Registrierung Pflicht: CAAT- und NBTC-Genehmigungen sind zwingende Voraussetzung.
  • Kontrollen vor Ort: Ranger prüfen Genehmigungen häufig direkt am Eingang oder im Park.

So erhältst du die Erlaubnis

  • Direkt vor Ort: Antrag im Visitor-Center oder bei der Parkverwaltung
    (z. B. im Khao-Sok-Nationalpark oft unkompliziert).
  • Vorab per E-Mail: Einige Parks ermöglichen eine Beantragung im Voraus.
    Die Bearbeitung kann mehrere Werktage dauern.

Typisch erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Reisepasses
  • CAAT-Pilotenlizenz und Drohnen-ID
  • NBTC-Genehmigung
  • Versicherungsnachweis

💡 Tipp: Auch wenn keine beglaubigten Kopien verlangt werden, beschleunigen sauber vorbereitete Unterlagen
die Genehmigung deutlich.

Bekannte Nationalparks mit Drohnen-Regelungen

  • Hat Noppharat Thara – Mu Ko Phi Phi Nationalpark (Phi Phi Islands, Railay Beach)
  • Ao Phang Nga Nationalpark (James-Bond-Island-Region)
  • Mu Ko Ang Thong Nationalpark (Inselgruppe nahe Ko Samui)

Leitfaden zur Drohnen-Registrierung in Thailand

Für den legalen Betrieb einer Drohne in Thailand ist eine Registrierung bei zwei Behörden zwingend erforderlich.
Ohne diese Genehmigungen drohen empfindliche Strafen.
Quelle Auswärtiges Amt:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/thailandsicherheit/201558

Grundlegende Voraussetzungen

  • Registrierungspflicht: Alle Drohnen mit Kamera müssen registriert werden. Drohnen ohne Kamera sind nur dann von der CAAT-Registrierung befreit, wenn sie weniger als 2 kg wiegen; eine NBTC-Genehmigung ist dennoch erforderlich.
  • Mindestalter: Der Pilot muss mindestens 20 Jahre alt sein.
  • Identifikation: Die Drohne benötigt eine eindeutige Seriennummer.
  • Kennzeichnung: Die zugeteilte Drohnen-ID muss sichtbar am Fluggerät angebracht werden.
  • Telefonnummer: Eine thailändische Telefonnummer ist zwingend erforderlich.
  • Einschränkungen: Verbotszonen betreffen insbesondere Flughäfen, militärische Anlagen und Nationalparks.
  • Wichtigste Regeln: Max. 90 m Flughöhe, Sichtflug, keine Nachtflüge, 9 km Abstand zu Flughäfen, kein Überflug von Menschenansammlungen.

1. Die Drohnenversicherung

Vor Beginn der behördlichen Registrierung muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Diese ist Voraussetzung für den Antrag bei der CAAT.

  • Deckungssumme: Mindestens 1 Million THB (ca. 28.000 EUR).
  • Sprache: Versicherungsbestätigung in englischer Sprache.
  • Gültigkeit: Abdeckung der gesamten Reisedauer, explizit für Thailand oder weltweit.
ACHTUNG: Drohnen-Versicherung & Haftpflicht!

In Thailand ist eine Drohnen-Versicherung explizit vorgeschrieben – besonders, um die Beantragung der Genehmigungen überhaupt zu ermöglichen! Wir empfehlen eine Drohnenversicherung mit weltweiter Deckung für jeden Urlaub:

zum Vergleich DROHNENVERSICHERUNGEN

2. NBTC – Genehmigung der Funkfrequenzen

Die NBTC (National Broadcasting and Telecommunications Commission) regelt die Nutzung der Funkfrequenzen.

  1. Online-Antrag über anyregis.nbtc.go.th
  2. Kontoerstellung per E-Mail und Einmalpasswort (OTP, 10 Minuten gültig)
  3. Angabe von Reisepassnummer und Adresse in Thailand (z. B. Hotel)
  4. Finaler Upload erst nach Einreise (Einreisestempel erforderlich)
  5. Zahlung einer Gebühr von 214 THB (bar, online oder Kasikorn-Bank)

Hinweis: Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich an Werktagen. An Wochenenden und thailändischen Feiertagen sind die NBTC-Büros geschlossen.

3. CAAT – Erlaubnis zur Nutzung des Luftraums

Die CAAT (Civil Aviation Authority Thailand) ist für die Fluggenehmigung zuständig.
Die Registrierung erfolgt über das UAS-Portal:
https://uasportal.caat.or.th

Der Abschluss der Registrierung ist erst nach Einreise möglich, da eine thailändische Mobilfunknummer für den OTP-Code benötigt wird.

Schritt Aktion Detail
1 Konto erstellen Registrierung mit thailändischer Telefonnummer
2 Pilotentest Online-Test mit 40 Fragen aus 5 Themenbereichen
3 Pilotenlizenz Bestehen mit mindestens 75 % korrekten Antworten
4 Drohnen-Anmeldung Upload der Drohnendaten und Versicherungsbestätigung
5 Verknüpfung Zuweisung der Drohnen-ID zur Pilotenlizenz

Wird der Pilotentest nicht bestanden, ist eine erneute Teilnahme erst nach einer Sperrfrist von 24 Stunden möglich.

Alternative: Professioneller Registrierungsservice

Wer den organisatorischen Aufwand vermeiden möchte und den bürokratischen Aufwand scheut und sich ggf. auch nicht mit den dort nationalen Fremdsprachen beschäftigen will, der kann auf einen professionellen externen und deutschsprachigen Registrierungs-Service für Thailand zurückgreifen. Wir empfehlen hier das Team von „MyDroneThailand“:

  • Zum registrierungsservice für Drohnen und Piloten in Thailand: MyDroneThailand

Dieser Anbieter übernimmt die vollständige Abwicklung. Zahlreiche 5-Sterne-Bewertungen und Referenzen bestätigen die Zuverlässigkeit des Services.

Zusammenfassung der Gültigkeiten

Dokument Gültigkeitsdauer
CAAT Pilotenlizenz 2 Jahre
CAAT Drohnen-ID Dauerhaft (solange die Drohne im Besitz ist)
NBTC Genehmigung Gekoppelt an die Dauer der Aufenthaltserlaubnis
Thailändische Versicherung In der Regel 1 Jahr

Hinweis: Die oben genannten Informationen stammen aus offenen Quellen und können sich ändern. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Vorgaben des Landes.

 

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Alle Angaben ohne Gewähr!