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Drohne und Urlaub in den USA: Gesetze und Regeln

Die Drohne soll mit in den USA-Urlaub? Kein Problem – aber was ist dabei zu beachten? Gibt es eine Registrierungspflicht für Drohnen in den USA?

Transport der Drohne im Flugzeug

Vor dem Reiseantritt in die USA müsst ihr euch einige Gedanken über den Transport der Drohne sowie die Einreisebestimmungen machen. In Sachen Transport hängt hier sehr viel von den Bestimmungen der gewählten Fluggesellschaft / Airline ab. Oft gilt: Drohne ins aufzugebende Gepäck – alle Akkus jedoch ins Handgepäck. Da dieses Thema „Drohne im Flugzeug“ recht komplex ist, haben wir euch dafür einen gesonderten Beitrag zusammengestellt: Drohne im Reisegepäck / Flugzeug

Kategorien von Drohnen

In den USA werden die Drohnen unter 55 lbs (25 Kg) und Drohnen-Piloten in zwei Kategorien unterteilt – basierend auf der Art der Drohnen-Nutzung. Jede der beiden Kategorien hat andere Vorgaben / Bedingungen:

1. Hobby-Drohnen / Flugmodelle (Special Rule for Model Aircraft – Section 336)

  • Die Drohne darf rein zu privaten Zwecken und als „Hobby“ geflogen werden – keine gewerbliche Nutzung
  • Registrierung der Drohne ist erforderlich (siehe weiter unten)
  • möglich ab einem Alter von 13 Jahren

2. Private und gewerbliche Drohnen (Small UAS Rule – Part 107)

  • Ein Drohnen-Führerschein der FAA ist erforderlich (Remote Pilot Certificate from the FAA)
    Das bedeutet: ein Flugkundetest (aeronautical knowledge test) in einem von der FAA zertifizierten Testzentrum ist erforderlich!
  • Registrierung der Drohne ist erforderlich (siehe weiter unten)
  • möglich ab einem Alter von 16 Jahren

Für USA-Reisende / Urlauber dürfte somit nur die Option 1 (Hobby-Drohne / Flubmodell – rein privat) interessant sein, da für die Option 2 ein Drohnen-Führerschein in den USA gemacht werden müßte. Für beide Kategorien ist jedoch eine Registrierung erforderlich:

Registrierung der Drohne in den USA

Drohnen Registrierung – Kennzeichen USA

2015 wurde  gab es in den USA eine Registrierungspflicht für Drohnen eingeführt. Anfang 2017 wurde diese Registrierungspflicht der FAA durch einen Gerichtsbeschluss vorübergehend wieder gekippt. In 2018 wurde durch einen Beschluss von President Trump (National Defense Authorization Act) diese Pflicht aber wieder „aktiviert“ und ist aktuell bindend. Jede Drohne, die in den USA starten soll, muss vorab bei der FAA registriert werden: Drohnen Registrierung USA
Diese muss für eine der oben stehenden Kategorien durchgeführt werden. Man sollte sich daher vorher bewußt machen, in welcher Kategorie man starten möchte.

Die Registrierung kostet jeweils 5 $ (USD) und gilt für 3 Jahre.

ACHTUNG: die Registrierung ist nur innerhalb der USA / von einem PC in den USA aus möglich. Die Registrierung für Urlauber / Einreisende kann also erst nach der Einreise in die USA erfolgen (gegebenenfalls ändert sich dies zwischenzeitlich – wir schlagen vor, den Registrierungslink oben bereits vor Reiseantritt zu besuchen und zu testen, ob man sich nicht schon vorab registrieren kann). Die Registrierungszusage und Lizenznummer / Registrierungsnummer erhält man direkt im Anschluß – es gibt keine Wartezeiten / weitere Formalitäten!

Nach erfolgter Registrierung muss zusätzlich die erteilte Registrierungsnummer auf der Drohne angebracht werden. Hierzu kann z.B. eine Plakette / ein Drohnen-Kennzeichen verwendet werden.
Ein passendes Drohnen-Kennzeichen / eine Plakette für die USA mit ihrer FAA-Nummer bekommen sie hier (oder auch im englischsprachigem Shop hier).

Notfalls kann dies auch mit einem abwaschfesten Filzstift geschehen

Regeln und Gesetzt für Drohnen in den USA

Die Luftfahrt, das Luftrecht und somit auch der Flug mit Drohnen wird in den USA durch die FAA (Federal Aviation Administration) geregelt. Drohnen laufen dort unter dem Begriff UAS (unmanned aircraft systems). Die FAA hat eine spezielle Rubrik auf ihrer Internetseite zu dem Thema (UAS).

Dies folgenden allgemeinen Regeln und Gesetze / Vorgaben gelten sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Einsatz (recreation or commercial use). Für diese gibt es einige einfache allgemeine Vorschriften, die zu beachten sind:

  • Die Registrierung der Drohne ist pflicht (siehe oben)
  • Die maximale Flughöhe beträgt 400 ft / Fuß (das entspricht 121,92 Metern)
  • Das Fliegen ist nur in Sichtweite erlaubt und bei Tageslicht
  • Nicht in die Nähe von Flugzeugen oder Flugplätzen fliegen
  • Nicht in der Nähe von Einsatzorten fliegen (Feuer, Katastropen,..)
  • Nicht über Menschenansammlungen, Stadien, Gruppen, öffentlichen Veranstaltungen fliegen
  • Nicht unter Drogen / Alkohol fliegen
  • Nicht innerhalb von Flugverbotszonen der FAA fliegen – z.B. nicht im Umkreis von 5 Meilen um Flugplätze / Flughäfen
  • Privatsphäre anderer beachten
  • Nicht in Gebieten fliegen, die als NoDroneZone ausgeschildert sind

Eine Versicherungspflicht für die private Drohnen-Nutzung gibt es aktuell in den USA nicht – wir empfehlen aber in jedem Falle darauf zu achten, daß die eigene Drohnen Haftpflichtversicherung die USA-Reise mit abdeckt. ACHTUNG: viele Drohnen-Versicherungen schließen die USA als Reiseland explizit aus! Zu unserem Drohnen-Versicherungsvergleich

Weitere interessante Artikel:

  • Drohne im Flugzeug transportieren / Urlaub
  • Drohnen im Ausland / Urlaub (Zusammenfassung)
  • Drohnen-Gesetze und Vorschriften in Deutschland
  • Drohnen-Gesetze in der Schweiz
  • Drohnen-Gesetze in Österreich
  • Bestimmungen in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UAE / VAE)
  • Drohnen Kennzeichen

Alle Angaben ohne Gewähr!

Kategorie Drohnen Wissen | 38.753 Aufrufe | Tags Drohne und Urlaub

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