- Wo darf ich als Schweizer Bürger mit meiner Drohne fliegen?
- Drohnen-Gesetz EU Drohnenverordnung Schweiz
- Ich bin in der Schweiz im Urlaub – kann ich meine Drohne mitnehmen und dort Videoaufnahmen machen (z.B. im Skiurlaub / Wanderurlaub)?
- Wird der Drohnenführerschein aus anderen EU-Ländern auch in der Schweiz anerkannt?
- Wird der Drohnenführerschein aus der Schweiz in anderen EU-Ländern anerkannt?
- Muß ich meine Drohne in der Schweiz registrieren? Oder benötige ich eine Registrierung als Drohnen-Pilot?
HINWEIS: Ab dem 1. Januar 2023 gilt nun auch in der Schweiz offiziell die EU Drohnenverordnung bzw. die EU Drohnenregulierung. In der EU trat die neue EU Drohnenverordnung bereits ab dem 1. Januar 2021 im Kraft. Diese neue EU Drohnenverordnung mit ihren Vorgaben und Bestimmungen gilt innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus soll diese auch noch von den Ländern wie der Schweiz, Norwegen und Island übernommen werden.
Ab dem 1. Januar 2023 ist die Übernahme der EU Drohnenregulierung für die Schweiz final gültig.
Somit findet die EU-Drohnenverordnung auch in der Schweiz als neues Drohnen-Gesetz Anwendung.
Über die Plattform UAS.Gate vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) – Link siehe weiter unten – ist es möglich, sich als Drohnen-Pilot offiziell zu registrieren und eine eID (UAS-Betreibernummer) zu beantragen. Urlauber aus anderen EU-Nationen wie aus Deutschland müssen sich nicht in der Schweiz erneut registrieren. Es gilt die Registrierung aus dem eigenen Heimatland auch für die Schweiz.
Ebenso sind die Drohnenführerscheine der Schweiz in allen anderen EU-Ländern gültig sowie die Drohnenführerscheine aus anderen EU-Länder gelten natürlich auch in der Schweiz
Die Notwendigkeit des kleinen Drohnenführerscheines (Zertifikat – EU Kompetenznachweis) und des großen Drohnenführerscheines (EU Fernpilotenzeugnis A2) hängt von vielen Faktoren ab. Beide Führerscheine können mittlerweile einfach online inkl. Online-Training und Online-Prüfung absolviert werden. Details zum Thema EU Drohnenführerscheine hier.
Das ermöglicht es auch für die Bürger aus der Schweiz, den Drohnenführerscheine bei anderen Anbietern günstiger und einfacher online zu absolvieren. Diese Möglichkeit wird von vielen Nationen intensiv genutzt.
Registrierung Drohnen-Piloten in der Schweiz beim BAZL online:
Die bei der Registrierung erhaltene eID muß dann (zum Beispiel mittels Drohnenkennzeichens) auf der Drohne sichtbar angebracht werden:
Den Drohnen-Führerschein kann man sich als praktische Plastikkarte im Scheckkartenformat ausdrucken und anfertigen lassen:
Den großen Drohnenführerschein A2 kann man übrigens auch online, schnell und kostengünstig bei Anbieter aus anderen Ländern (z.B. aus Deutschland oder den Niederlanden) absolvieren. Dieser ist dann trotzdem EU-weit und auch in der Schweiz gültig. Hier eine Übersicht aller Anbieter:
Infos über die EU-Drohnenverordnung, welche für alle EU-Länder gleich ist und nun auch in der Schweiz gilt und Anwendung findet, gibt es hier:
Historie: Bisherige „alte“ und abgelöste nationale Drohnen-Gesetze in der Schweiz
(diese werden mit der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst und sind somit nicht länger gültig):
In der Schweiz ist das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) auch für Drohnen sowie Flugmodelle oder Modellflugzeuge zuständig. In der „Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“ sind die Regeln für den Gebrauch von Drohnen in der Schweiz festgelegt (UVEZ = Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Diese fassen wir in den folgenden Abschnitten zusammen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass in der Schweiz regional / in den einzelnen Kantonen zusätzliche weitere Bestimmungen / Beschränkungen gelten können!
In der Schweiz wird nicht speziell zwischen Drohnen / Kameradrohnen / Multikoptern / Quadrocoptern oder Modellflugzeugen unterschieden.
Bisher:
Es wurden neue Drohnen-Gesetze / Regulierungen in der Schweiz diskutiert und vorbereitet. Diese sollten bereits ab 2019 in Kraft treten. Die aktuellen Vorlagen dieser Drohnen-Verordnung für die Schweiz sehen eine Drohnen-Lizenz (also eine Art Drohnen-Führerschein) für alle Drohnen-Plioten vor (auch für Hobby-Piloten – nicht nur für die gewerblichen Drohnen-Flieger). Diese Fluglizenz für Drohnen soll aber unkompliziert auf Basis eines Online-Tests erworben werden können.
Diese Gesetzesvorlage war für 2019 geplant. Aktuell ist keine Drohnen-Lizenz / kein Drohnen-Führerschein nötig. Siehe hierzu aber die kommende EU-Drohnenverordnung oben.
Allgemeine Vorgaben:
Prinzipiell gilt: alle Drohnen und Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm sind genehmigungsfrei und müssen nicht angemeldet oder registriert werden. Das umfasst somit nahezu alle gängigen Drohnen wie z.B. eine DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), DJI Mavic Pro und DJI Mavic Pro Platinum, DJI Mavic Air oder DJI Spark sowie auch Yuneec Typhoon H und Yuneec Typhoon Q500.
Ab einem Startgewicht von 500 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindest-Deckungssumme: 1 Million Franken.
Mit einer Drohne darf (unter Berücksichtigung der Privatsphäre) in der Schweiz auch gefilmt werden. Es darf nur in Sichtweite bzw. unter Sichtkontakt geflogen werden. Daher ist auch das Fliegen nur mit FPV-Brille verboten – es sei denn, ein zweiter Pilot steht eingriffsbereit neben dem eigentlichen Piloten und beobachtet die Drohne mit Sichtkontakt (z.B. beim FPV-Racing).
Eine Kennzeichnungspflicht wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht – es muss also keine Plakette / kein Drohnen-Kennzeichen an der Drohne angebracht werden. Wir empfehlen aber trotzdem, eine Plakette an der Drohne anzubringen um im Falle eines Verlustes den Besitzer ausfindig machen zu können. Hier gibt es passende Drohnen-Plaketten / Adressaufkleber für jede Drohne.
Wo darf ich fliegen
Es darf ohne besondere Bewilligung des Flugplatzleiters oder der Flugsicherung Skyguide nicht näher als 5 Kilometer an einen zivilen oder militärischen Flugplatz heran geflogen werden. Um größere Flugplätze herum gibt es zusätzlich noch Kontrollzohnen (CTR) – in diesen darf zudem nicht höher als 150 Meter geflogen werden. Zusätzlich gibt es noch Naturschutzgebiete mit speziellen Einschränkungen für Drohnen. Eine entsprechende Karte mit allen Einschränkungen für Drohnen gibt es unter dem folgenden Link. Die Farben der markierten Gebiete bedeuten:
- Weinrot: Flugplatz / Flughafen – Drohnen-Verbot im Umreis von 5 km
- Gelb: Besondere Verbotszone (z.B. Naturschutz) – Verbot für Drohnen
- Blau: Flugplatz-Kontrollzone – maximale Flughöhe 150 Meter
Wie hoch darf ich fliegen
Es gibt in der Schweiz keine allgemeine Höhenbeschränkung (außer im Bereich der Kontrollzohnen von Flughäfen – siehe oben). Es wird jedoch davor gewarnt, dass 150 Meter über Grund in unbewohntem Gebiet und 300 Meter über Grund in bewohntem Gebiet „normale“ Flugzeuge oder Helikopter / Hubschrauber fliegen können und diesen großräumig auszuweichen ist. Autonomes Fliegen ist in der Schweiz nicht verboten – aber ebenfalls auf Sichtweite beschränkt.
- Abfluggewicht unter 30 kg
- Versicherungspflicht (Haftpflicht) ab einem Startgewicht von 500 Gramm
- Nur in Sichtweite fliegen
- FPV-Brille nur mit „Co-Pilot“ in Sichtweite
- Nicht über Menschenansammlungen (>= 24 Personen) fliegen – 100 Meter Abstand einhalten (Ausnahme: nur erlaubt, wenn die Drohne unter 500 Gramm wiegt)
- Nicht näher wie 5 km an Flugplätze / Flughäfen heran fliegen
- Flugkontrollzohnen (maximale Höhe 150 Meter) und Verbotszonen beachten
- Privatsphäre beachten
- Keine militärischen Anlagen filmen
- Abstand zu Vogelschutzzonen / Umweltschutzgebieten halten
Direkte Informationen vom Bundesamt Zivilluftfahrt (BAZL) sind hier zu finden.
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