- Wo darf ich als Schweizer Bürger mit meiner Drohne fliegen?
- Ich bin in der Schweiz im Urlaub – kann ich meine Drohne mitnehmen und dort Videoaufnahmen machen (z.B. im Skiurlaub / Wanderurlaub)?
- Benötige ich für die Schweiz eine Drohnen-Lizenz / einen EU Drohnenführerschein?
- Muß ich meine Drohne in der Schweiz registrieren? Oder benötige ich eine Registrierung als Drohnen-Pilot?
Diese Übernahme war zwar ebenfalls für den Januar 2021 geplant, wurde bisher von der Schweiz aber noch nicht angenommen / umgesetzt. Daher ist die EU Drohnenverordnung in der Schweiz aktuell noch nicht gültig. Es gelten weiterhin die „alten“ Drohnen-Gesetze der Schweiz (siehe unten). Infos über die EU-Drohnenverordnung, welche für alle EU-Länder gleich ist und dort bereits Gültigkeit hat, beschreiben wir hier:
Drohnen-Gesetze in der Schweiz
(diese werden mit der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst und sind dann nicht länger gültig):
In der Schweiz ist das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) auch für Drohnen sowie Flugmodelle oder Modellflugzeuge zuständig. In der „Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“ sind die Regeln für den Gebrauch von Drohnen in der Schweiz festgelegt (UVEZ = Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation). Diese fassen wir in den folgenden Abschnitten zusammen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass in der Schweiz regional / in den einzelnen Kantonen zusätzliche weitere Bestimmungen / Beschränkungen gelten können!
In der Schweiz wird nicht speziell zwischen Drohnen / Kameradrohnen / Multikoptern / Quadrocoptern oder Modellflugzeugen unterschieden.
Neu / Aktuell:
Momentan werden neue Drohnen-Gesetze / Regulierungen in der Schweiz diskutiert und vorbereitet. Diese könnten bereits ab 2019 in Kraft treten. Die aktuellen Vorlagen dieser Drohnen-Verordnung für die Schweiz sehen eine Drohnen-Lizenz (also eine Art Drohnen-Führerschein) für alle Drohnen-Plioten vor (auch für Hobby-Piloten – nicht nur für die gewerblichen Drohnen-Flieger). Diese Fluglizenz für Drohnen soll aber unkompliziert auf Basis eines Online-Tests erworben werden können.
Diese Gesetzesvorlage ist aber noch nicht verabschiedet und für 2019 geplant. Aktuell ist keine Drohnen-Lizenz / kein Drohnen-Führerschein nötig.
Allgemeine Vorgaben:
Prinzipiell gilt: alle Drohnen und Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm sind genehmigungsfrei und müssen nicht angemeldet oder registriert werden. Das umfasst somit nahezu alle gängigen Drohnen wie z.B. eine DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), DJI Mavic Pro und DJI Mavic Pro Platinum, DJI Mavic Air oder DJI Spark sowie auch Yuneec Typhoon H und Yuneec Typhoon Q500.
Ab einem Startgewicht von 500 Gramm ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Mindest-Deckungssumme: 1 Million Franken.
Mit einer Drohne darf (unter Berücksichtigung der Privatsphäre) in der Schweiz auch gefilmt werden. Es darf nur in Sichtweite bzw. unter Sichtkontakt geflogen werden. Daher ist auch das Fliegen nur mit FPV-Brille verboten – es sei denn, ein zweiter Pilot steht eingriffsbereit neben dem eigentlichen Piloten und beobachtet die Drohne mit Sichtkontakt (z.B. beim FPV-Racing).
Eine Kennzeichnungspflicht wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht – es muss also keine Plakette / kein Drohnen-Kennzeichen an der Drohne angebracht werden. Wir empfehlen aber trotzdem, eine Plakette an der Drohne anzubringen um im Falle eines Verlustes den Besitzer ausfindig machen zu können. Hier gibt es passende Drohnen-Plaketten / Adressaufkleber für jede Drohne.
Wo darf ich fliegen
Es darf ohne besondere Bewilligung des Flugplatzleiters oder der Flugsicherung Skyguide nicht näher als 5 Kilometer an einen zivilen oder militärischen Flugplatz heran geflogen werden. Um größere Flugplätze herum gibt es zusätzlich noch Kontrollzohnen (CTR) – in diesen darf zudem nicht höher als 150 Meter geflogen werden. Zusätzlich gibt es noch Naturschutzgebiete mit speziellen Einschränkungen für Drohnen. Eine entsprechende Karte mit allen Einschränkungen für Drohnen gibt es unter dem folgenden Link. Die Farben der markierten Gebiete bedeuten:

- Weinrot: Flugplatz / Flughafen – Drohnen-Verbot im Umreis von 5 km
- Gelb: Besondere Verbotszone (z.B. Naturschutz) – Verbot für Drohnen
- Blau: Flugplatz-Kontrollzone – maximale Flughöhe 150 Meter
Wie hoch darf ich fliegen
Es gibt in der Schweiz keine allgemeine Höhenbeschränkung (außer im Bereich der Kontrollzohnen von Flughäfen – siehe oben). Es wird jedoch davor gewarnt, dass 150 Meter über Grund in unbewohntem Gebiet und 300 Meter über Grund in bewohntem Gebiet „normale“ Flugzeuge oder Helikopter / Hubschrauber fliegen können und diesen großräumig auszuweichen ist. Autonomes Fliegen ist in der Schweiz nicht verboten – aber ebenfalls auf Sichtweite beschränkt.
- Abfluggewicht unter 30 kg
- Versicherungspflicht (Haftpflicht) ab einem Startgewicht von 500 Gramm
- Nur in Sichtweite fliegen
- FPV-Brille nur mit „Co-Pilot“ in Sichtweite
- Nicht über Menschenansammlungen (>= 24 Personen) fliegen – 100 Meter Abstand einhalten (Ausnahme: nur erlaubt, wenn die Drohne unter 500 Gramm wiegt)
- Nicht näher wie 5 km an Flugplätze / Flughäfen heran fliegen
- Flugkontrollzohnen (maximale Höhe 150 Meter) und Verbotszonen beachten
- Privatsphäre beachten
- Keine militärischen Anlagen filmen
- Abstand zu Vogelschutzzonen / Umweltschutzgebieten halten
Direkte Informationen vom Bundesamt Zivilluftfahrt (BAZL) sind hier zu finden.
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