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EU Drohnenverordnung in Österreich

  • Wo darf ich als Bürger in Österreich mit meiner Drohne fliegen?
  • Ich bin in Österreich im Urlaub – kann ich meine Drohne mitnehmen und dort Videoaufnahmen machen (z.B. im Skiurlaub / Wanderurlaub)?
  • Benötige ich für Österreich eine Drohnen-Lizenz / einen EU Drohnenführerschein?
  • Muß ich meine Drohne in Österreich registrieren? Oder benötige ich eine Registrierung als Drohnen-Pilot? Wo kann ich mich / meine Drohne in Österreich registrieren?
  • Benötige ich für Österreich ein Drohnen-Kennzeichen / eine Plakette?

 

HINWEIS: Seit dem 1. Januar 2021 gilt auch in Österreich die neue EU Drohnenverordnung 2021. Diese neue EU Drohnenverordnung mit ihren Vorgaben und Bestimmungen gilt innerhalb aller EU-Staaten – somit auch für Österreich (also quasi auch als Drohnen-Gesetz in Österreich). Darüber hinaus wird die EU-Drohnenverordnung später voraussichtlich auch noch von den Ländern Schweiz, Norwegen und Island übernommen.

Da die EU Drohnenverordnung für Österreich wie auch für alle anderen EU-Länder gleich ist, werden wir diese nicht individuell für jedes Land beschreiben sondern gemeinsam für alle EU-Ländern behandeln und vorstellen:

zur EU-Drohnenverordnung 2021

Spezifisch für Österreich ist:

Die Registrierung für Drohnen-Piloten geschieht für die Österreicher / Bürger aus Österreich über die Plattform Dronespace.at/Registrierung von Austrocontrol.
Die Registrierung gilt nur für 3 Jahre und muß dann erneuert werden. Die Registrierung kostet 31,20 Euro.
Folgende Daten werden zur Registrierung benötigt: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer und die Nummer der Versicherungspolizze sowie eine Ausweiskopie.
Das Mindestalter für die Registrierung (als Betreiber) ist 18 Jahre – das Mindestalter für den Piloten ist 16 Jahre. 

Die erhaltene Registrierungsnummer muß auf der Drohne angebracht werden: EU Drohnenkennzeichen und Plakette für Österreich.

Drohnenführerscheine:

Der kleine Drohnenführerschein (EU Kompetenznachweis) kann bei Austro Control online und kostenlos absolviert werden.

Den großen Drohnenführerschein (Fernpilotenzeugnis A2) bieten Austro Control ausschließlich über eine Präsenz-Prüfung vor Ort an. Schulungen & Trainings für die Prüfung werden aktuell nicht angeboten.
Jedoch kann der große Drohnenführerschein A2 über internationale Anbieter (zum Beispiel zertifizierte Prüfstellen in Deutschland) ganz einfach online abgeschlossen werden. Dies ist auch für alle Bürger aus Österreich möglich und die internationalen A2 Drohnen-Führerscheine werden von Austro Control und EU-weit anerkannt oder gar von Austro Control selbst ausgestellt.
Alle Infos dazu hier: Online-Schulung und Online-Prüfung Fernpilotenzeugnis A2 auch für Österreich

Tipp! da der Drohnenführerschein beim Fliegen immer mitgeführt werden muß: den Drohnenführerschein von Austro Control als praktische Plastik-Karte im Scheckkartenformat bestellen: Drohnenführerschein Austro Control als Karte für Österreich

Besucher und Urlauber (sofern sie aus einem anderen EU-Land wie zum Beispiel Deutschland stammen) können ihre eigene Registrierung aus ihrem Heimatland auch für Österreich weiter benutzen. Es ist für den Urlaub keine zusätzliche Registrierung in Österreich erforderlich. Die Kennzeichnung der Drohne mit der entsprechenden ID aus dem Heimatland ist natürlich Voraussetzung. Siehe dazu auch: Registrierung Drohnen-Piloten laut EU-Verordnung.
Auch die Drohnenführerscheine aus dem eigene EU-Heimatland sind in Österreich gültig.

Besucher und Urlauber aus einem nicht-EU-Land (zum Beispiel USA-Bürger, die Urlaub in Österreich machen) müssen sich bei Dronespace.at/Registrierung registrieren. Dort gibt es eine spezielle Registrierungs-Option für nicht EU-Bürger. Die Registrierungsnummer muß auf der Drohne angebracht werden.

In Österreich wird für die GEO-Zonen und Flugverbotszonen die offizielle und kostenlose App Drone Space ist von Austrocontrol empfohlen (einfach im AppStore oder Playstore suchen!)

Die zuständige Flugbehörde in Österreich ist die Austro Control: www.austrocontrol.at

Das Mindestalter in Österreich für das Fliegen einer Drohne ist 16 Jahre. Die Registrierung als Betreiber einer Drohne / für den Betrieb eines UAS ist auf 18 Jahre festgesetzt. Piloten unter 18 Jahren (und über 16 Jahren) müssen die Registrierung dann über eine volljährige Person (z.B. einen Erziehungsberechtigten) durchführen lassen.
Das Fliegen einer Drohne unter 16 Jahren ist möglich – aber nur unter Aufsicht eines berechtigten Piloten über 16 Jahren.


Alte Drohnen-Gesetze in Österreich (veraltet)

(diese werden mit der neuen EU-Drohnenverordnung abgelöst und sind dann nicht länger gültig):

Der Betrieb von Drohnen wurde in Österreich am 01.01.2014 neu geregelt. Diese Regelungen sind im Luftfahrtgesetz verankert. Die zuständige Behörde für die Bewilligung von Drohnen in Österreich ist die Austro Control.

Drohnen werden in Österreich in zwei Kategorien unterteilt:

  • Drohnen Klasse 1: mit Sichtverbindung
  • Drohnen Klasse 2: ohne Sichtverbindung

Drohnen der Klasse 2 dürfen nur mit Pilotenschein und gesonderten Zulassungen etc. pp. betrieben werden.

Aber auch für Drohnen der Klasse 1 ist eine schriftlich zu beantragende Betriebsbewilligung erforderlich, wenn die Bewegungsenergie der Drohne 79 Joule überschreitet (entspricht ca. 250 Gramm Startgewicht) oder über 30 Meter Betriebshöhe erreichen soll und die unten gelisteten Bedingungen erfüllt werden. Dies betrifft somit alle gängigen Drohnen / Kameradrohnen / Quadrocopter wie z.B.: DJI Phantom 4 (Pro / Advanced), DJI Mavic Pro / Platinum, DJI Mavic Air oder Spark, Yuneec Typhoon H / Q500, Parrot Beebop, etc.

Ob eine Genehmigung / Anmeldung / Betriebsbewilligung für den Flug mit einer Drohne in Österreich nötig ist, hängt außerdem von den folgenden Bedingungen ab:

  • gewerbliche Flüge: es ist eine Betriebsbewilligung erforderlich
  • Flüge in einer Entfernung von > 500 Meter: es ist eine Betriebsbewilligung erforderlich
  • es werden Foto- oder Videoaufnahmen aufgezeichnet (egal ob privat oder gewerblich): es ist eine Betriebsbewilligung erforderlich
  • nur ein privater Flug innerhalb von 500 Metern und ohne das Abspeichern von Fotos und Videos ist auch ohne eine Bewilligung erlaubt. Dabei darf die Drohne zwar eine Kamera besitzen, diese darf aber nur zum Zwecke des reinen Fluges (also zur Live-Übertragung des FPV-Bildes an den Piloten / Steuerer) verwendet werden.

Die meisten der gängigen Kameradrohnen sind somit in Österreich bewilligungspflichtig, sobald damit z.B. Aufnahmen (Fotos / Videos) aufgezeichnet werden sollen. Der Betrieb muss bei der Austro Control dann mit gesonderten Antragsformularen beantragt werden. Dies gilt sowohl für in Österreich ansässige Bürger als auch für Urlauber und Besucher.

Ein Drohnen-Kennzeichen / eine Plakette – wie in Deutschland vorgeschrieben – ist für Österreich nicht erforderlich. Wir empfehlen diese aber trotzdem, da so bei einem FlyAway oder einem Verlust der Drohne der Besitzer vom Finder einfacher ausfindig gemacht werden kann und so eine Rückgabe der Drohne wesentlich wahrscheinlicher ist. Auf Drohnen-Plaketten / Adressaufkleber gibt es passende Drohnen-Plaketten für jede Drohne.

Antrag auf Betriebsbewilligung in Österreich

Der Antrag auf eine Betriebsbewilligung für eine Drohne kostet ca. 250 Euro ggf. zzgl. weiterer Gebühren und hat eine Bearbeitungszeit von ca. 1-2 Monaten. Diese allgemeine / generelle Betriebsbewilligung für eine Drohne hat eine Gültigkeit von 1 Jahr und muss erst danach wieder verlängert werden.

Die allgemeine Bewilligung basiert auf der folgenden Matrix aus dem Gewicht der Drohne und dem geplanten Einsatzgebiet:

Einsatzgebiet: unbebaut unbesiedelt besiedelt dicht besiedelt
Gewicht bis 5kg A A B C
Gewicht 5-25kg A B C D

Das am häufigsten genutzte Szenario dürfte die Kategorie A sein – mit einer Betriebsmasse von unter 5 Kilogramm und dem erlaubten Flug nur in unbebauten oder unbesiedelten Gebieten.
Denn für diese Kategorie ist zwar eine schriftliche Anmeldung und Bewilligung nötig, jedoch keine zusätzliche gesonderte Prüfung / Bescheinigung. Für alle anderen Kategorien (B, C und D) ist eine Freigabe wesentlich aufwendiger.

Für alle diese Kategorien gelten folgende Regeln und Vorgaben:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben (Deckungssumme mind. 750.000 SZR)
  • kein Fliegen über Menschenansammlungen (ohne spezielle Ausnahmegenehmigung)
  • kein Fliegen in unmittelbarer Nähe von Flugplätzen und Flughäfen (ohne spezielle Ausnahmegenehmigung)

Darüber hinaus muß für einen Antrag auf Bewilligung der Kategorie A bei der Austro Control eingereicht werden:

  • Versicherungsbestätigung
  • technische Beschreibung der Drohne / des Flugmodells und der verbauten Komponenten sowie Fotos
  • Auflistung der Betriebsgrenzen der Drohne (max. Betriebsmasse, max. Bodenwind,..)
  • Lärmmessbericht
  • Lichtbildausweis des Antagstellers und des/der Piloten

Infos & Antrag: Austro Control

Für die Kategorie B muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:

  • das Fluggerät muss eine eigene Stabilisierung besitzen
  • eine Betriebssicherheitsanalyse ist vorzulegen
  • eine Deklaration (Bestätigung) der Befähigung des(der) Piloten ist abzugeben

Für die Kategorie C muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:

  • das Fluggerät muss eine eigene Stabilisierung und Navigation besitzen
  • eine medizinische Tauglichkeitsuntersuchung ist vorzulegen
  • ein gültiger Luftfahrerschein nötig oder eine gesonderte Prüfung bei der Austro Control GmbH abzulegen, die die nötigen luftfahrtrechtlichen Kenntnisse bestätigt

Für die Kategorie D muß u.a. zusätzlich erfüllt sein:

  • das Fluggerät muss eine eigene Stabilisierung, Navigation und Automatisierung besitzen

Außer dieser allgemeinen Betriebsbewilligung können je nach Einsatzgebiet / Zweck auch noch weitere gesonderte Bewilligungen erforderlich sein.

Drone-Space Karte: Verbotszonen für Drohnen

Unabhängig von den Bewilligungen sind natürlich auch sonstige Beschränkungen und Flugverbotszonen / Sperrzonen zu berücksichtigen. Diese können auf der folgenden „DroneSpace“ Karte der Austro Control eingesehen und abgerufen werden:

Austro-Control: Drone-Space Karte

Auch hier sind für die jeweiligen Sperrzonen Ausnahmegenehmigungen beantragbar.

Weitere interessante Artikel:

  • Drohnen im Ausland / Urlaub (Zusammenfassung)
  • Drohnen-Gesetze und Vorschriften in Deutschland
  • Drohnen-Gesetze in der Schweiz
  • Drohnen-Gesetze in den USA
  • Bestimmungen in Dubai / Vereinigte Arabische Emirate (UAE / VAE)
  • Drohne im Flugzeug transportieren / Urlaub
  • Drohnen Kennzeichen

Alle Angaben ohne Gewähr.

Kategorie Drohnen-Gesetz | 70.953 Aufrufe | Tags Drohne und Urlaub

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