Ferngesteuerte Flugmodelle wie Drohnen und Multikopter erfreuen sich weiterhin enormer Beliebtheit. Trotzdem ist vielen angehenden Piloten oftmals nicht bewusst, dass es strenge Regeln und Gesetze rund um den Umgang und die Benutzung von Drohnen gibt. Erwähnenswert ist hier die gesetzliche Pflicht des Versicherungsschutzes. Demnach gelten Drohnen als versicherungspflichtige Flugmodelle, die jedoch oftmals vom herkömmlichen Standardschutz einer normalen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt werden. Je nach Versicherer sollte man sich darüber informieren, ob Flugmodelle im PHV-Tarif mitversichert sind. Bei der Privathaftpflichtversicherung der Sparkassen Versicherung können Drohnen und Flugmodelle mit einem Gewicht von bis zu fünf Kilogramm individuell zum Leistungsumfang gebucht werden. Alternativ bietet sich der Abschluss einer speziellen Flugmodell- bzw. Luftfahrt-Haftpflichtversicherung oder der Wechsel zu einem anderen Versicherer an.
Sparkassen Drohnenversicherung: Individuell wählbar
Die Sparkassen Versicherung bietet den Privatschutz der hauseigenen Privathaftpflichtversicherung in den Tarifen Basis, Komfort oder Top an. In keinem der drei Tarife sind Drohnen und Flugmodelle standardmäßig enthalten. Stattdessen können Flugmodelle und Drohnen mit einem Abfluggewicht von bis zu fünf Kilogramm optional gewählt und der Leistungsumfang entsprechend angepasst werden. Legt man sich eine Drohne zu oder steht der erste Flug mit einer Kameradrohne bevor, sollte man sich in jedem Fall rechtzeitig über den entsprechenden Versicherungsschutz kümmern. Im Idealfall klärt man direkt mit dem Versicherer ab, ob die bereits vorhandene Versicherungspolice derartige Flugmodelle und Drohnen abdeckt. Alternativ kann eine zusätzliche Police abgeschlossen werden.
(alle Angaben ohne Gewähr)