Bereits seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle wie Drohnen und Multikopter gesetzlich vorgeschrieben. Dabei hat man die Wahl zwischen speziellen Versicherungstarifen oder Haftpflicht-Tarifen mit angepasster Grunddeckung. Letztere sind bei den renommierten Versicherern immer häufiger anzutreffen, denn egal ob Gothaer, HanseMerkur oder die DEVK: Die Versicherungsunternehmen haben das Potenzial der funkferngesteuerten Multikopter längst erkannt und schließen Flugmodelle nicht selten in den herkömmlichen Haftpflicht-Tarifen ein. CosmosDirekt reiht sich hingegen unter die Liste an Versicherern ein, die Drohnen und Flugmodelle nicht im PHV-Tarif abdecken und auf spezielle Versicherungsangebote der Mitbewerber verweisen. Fest steht daher: Nicht alle Versicherer versichern auch Drohnen und Flugmodelle, so dass der Blick in die spezifischen Versicherungsbedingungen und die Nachfrage beim Versicherer unumgänglich sind.
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CosmosDirekt Drohnenversicherung: Keine Abdeckung für Drohnen
Drohnen-Piloten haften für alle durch das Fluggerät verursachten Schäden. Unter Umständen können technische Probleme, Unachtsamkeit oder das Fliegen außerhalb der Sichtweite für einen Drohnen-Crash sorgen und den Piloten in eine schwierige Lage bringen, schließlich können die Kosten für einen solchen Schaden enorm sein. Damit der Pilot nicht mit seinem eigenen Vermögen haften muss und von Drohnen und Flugmodellen eine gewisse Gefahr ausgeht, sieht der Gesetzgeber bereits seit 2005 eine Haftpflichtversicherung für Flugmodelle vor. Streng genommen handelt es sich hier um alle Drohnen und Multikopter – vom günstigen Mini-Spielzeug-Modell ohne Kamera bis hin zum Profi-Gerät mit Kamera und zahlreichen Sensoren.
Unter Umständen können Kameradrohnen in der Privathaftpflicht mitversichert werden. Dazu muss der Versicherer die Grunddeckung entsprechend anpassen und Flugmodelle wie Drohnen abdecken. Der Versicherer CosmosDirekt hat sich bislang dazu entschieden, Drohnen nicht in den Tarifen der hauseigenen Privathaftpflichtversicherung einzuschließen. Der Versicherer begründet dies mit der bisherigen Unklarheit darüber, „unter welchen Kriterien die Drohne als Spielzeug gilt – und unter welchen nicht.“ (Stand seit 02/2018, siehe Quelle) Streng genommen sollte man jedoch beachten: Da auch von kleinen Mini-Drohnen, sobald sie im Freien eingesetzt werden, eine gewisse Gefahr ausgeht, macht der Gesetzgeber bislang keinen Unterschied in Bezug auf die Versicherungspflicht von Spielzeug-Drohnen oder Kameradrohnen.
So oder so sollte man daher über eine Haftpflichtversicherung für die eigene Drohne verfügen. Der besondere Fall tritt erst dann ein, wenn man die Drohne im Rahmen eines Gewerbes bzw. zu kommerziellen Anwendungen einsetzt. Denn dann benötigt man eine gewerbliche Drohnen-Versicherung, die meist nur vereinzelt im Rahmen einer Betriebshaftpflicht oder als alleinstehendes Versicherungsangebot erhältlich ist. Wer daher über eine private Haftpflichtversicherung beim Versicherer CosmosDirect verfügt, sollte zusätzlich eine spezielle Drohnen-Versicherung (privat oder gewerblich) abschließen oder den Versicherungswechsel zu einem anderen Versicherer mit einer entsprechend angepassten Grunddeckung in Betracht ziehen.
(alle Angaben ohne Gewähr)